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Urteilsverkündung im Antifa-Ost-Verfahren: Aufruf zur Kundgebung in Stuttgart

Sharepic zur KundgebungVermutlich am Mittwoch den 31. Mai 2023 findet die Urteilsverkündung im sog. Antifa Ost Verfahren statt. Aus dem Anlass wird es eine Kundgebung in Stuttgart geben. Im folgenden der Aufruf:

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten wegen militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen nicht nur die Beteiligung an diesen, sondern auch die Bildung einer „kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.

Seit über 2 Jahren sitzt die Antifaschistin Lina deshalb in Untersuchungshaft.

Der Prozess neigt sich dem Ende und ein Urteil ist zeitnah erwartbar. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Verfahren mit hohen Haftstrafen enden wird und ein Exempel an den Antifaschist:innen statuiert werden soll. So forderte die General Bundesanwaltschaft bei drei Beschuldigten Haftstrafen in Höhe von über 3 Jahren und eine Haftstrafe von 8 Jahren für Lina.

Das Verfahren sowie die erwartbaren Urteile sind Höhepunkt und Ausdruck einer langen staatlichen Verfolgung gegen Antifaschist:innen im Osten, die sich in der Gründung einer eigens eingerichteten SoKo, regelmäßigen Hausdurchsuchungen und weiteren Verfahren zeigt.

Damit reiht sich das Verfahren und die Kriminalisierung ein in eine deutliche Zunahme der Repression gegen linke Aktivist:innen und Antifaschist:innen bundesweit.

Diese Repression zielt darauf ab, einen selbstbestimmten Antifaschismus und eine militante Praxis, die sich fernab staatlicher Kontrolle organisiert zu kriminalisieren und zu unterbinden. Repression geht uns deshalb alle an: wenn einzelne stellvertretend für den antifaschistische Kampf angegriffen wird, dann werden wir alle getroffen.

Deshalb solidarisieren wir uns mit den angeklagten im Antifa-Ost Verfahren. Deshalb stellen wir uns der Repression mit der Fortführung unseres Kampfs entgegen.

Denn: der Kampf gegen Rechts ist und bleibt notwendig und legitim. Gerade in Zeiten in denen Proteste gegen Geflüchtetenunterkünfte wieder zunehmen, rechte im Parlament an Zustimmung gewinnen und versuchen in Betrieben und auf der Straße Fuß zu fassen, ist es wichtig sich den Rechten frühestmöglich und mit verschiedenen Aktionsformen in den Weg stellen und Widerstand zu organisieren. Antifaschistisch, offensiv und solidarisch.

Kommt am Tag der Urteilsverkündung um 19 Uhr auf den Marienplatz, und lasst uns gemeinsam zeigen, dass Solidarität unsere Antwort ist auf ihre Repression.

Quelle: Freiheit für Jo

Die Nazis, der Rabbi und die Kamera

Die Kamera Leica wurde bei der Firma Leitz in Wetzlar, mit der bis heute Fotograf:innen von Weltrang arbeiten, entwickelt. Ernst Leitz II war Mitglied in Hitlers NSDAP. Doch er rettete jüdische Angestellte und Freunde vor dem sicheren Tod. Unter anderem die Familie Ehrenfeld aus Frankfurt. Ihre und andere Geschichten hat der Fotograf und Rabbi Frank Dabba Smith erforscht.

Der Fotograf und Rabbiner Frank Dabba Smith hält nichts von einfachen Theorien. „Schwarz-Weiß-Betrachtungen bringen niemanden weiter“, sagt er. Schon als junger Mann reiste er aus diesem Grund nach Deutschland - das Land, das einerseits für den Tod seiner Verwandten in Polen verantwortlich ist, andererseits aber auch seine größte Leidenschaft hervorgebracht hat: die Leica-Kleinbildkamera.

Als junger Student hatte Frank gelesen, wie Leica-Firmenchef Ernst Leitz II den Juden während des Nazi-Regimes geholfen hatte. Später nahm er Kontakt mit der Familie Leitz auf. Der Enkel von Ernst Leitz II, Knut Kühn-Leitz, hatte zwar ein sehr inniges Verhältnis zu seinem Großvater, doch er wusste von nichts. Bis zu seinem Tod im Jahr 1956 hatte sein Großvater nie etwas aus der Zeit des Nationalsozialismus erzählt. Die Familie war sich zunächst nicht sicher, ob sie überhaupt Nachforschungen über die Vergangenheit anstellen sollte, doch Frank überzeugte sie. So kam ans Licht, dass Ernst Leitz II vielen Verfolgten geholfen hatte.
Dazu gehörte unter anderem die Familie von Heinrich Ehrenfeld, Inhaber eines Frankfurter Kaufhauses. In den USA angekommen, änderte die Familie ihren Namen von Ehrenfeld zu Enfield und verkaufte Leica-Kameras. Die Enkelin Jill Enfield ist Fotografin und seit Jahren mit Frank in Kontakt - so hat sie viel Unbekanntes von ihren Großeltern erfahren.

Der Dokumentarfilm führt an Originalschauplätze in Wetzlar, New York und Frankfurt am Main. Neben Frank Dabba Smith und Jill Enfield nimmt auch Oliver Nass, Urenkel von Ernst Leitz II, Stellung zu den damaligen Ereignissen.

Dokumentation von Claus Bredenbrock und André Schäfer (D 2022, 44 Min)



Danke für den Hinweis an Matze Schmidt!
Video verfügbar bis zum: 16/08/2023

"Shoah" von Claude Lanzmann gehört nun zum Weltdokumentenerbe der UNESCO

"Shoa" aus dem Jahre 1985 von Claude Lanzmann (1925-2018) gehört nun zum Weltdokumentenerbe der UNESCO.



Vielen Dank an Ruth für den Hinweis.

Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!

Sharepic zur KampagneVom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!

Quelle: Freiburger Apell (PDF)

Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung

Logo des freien Radios DreyecklandDas Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator. „Der Beschluss ist wegweisend: Er stellt klar, dass Verlinkungen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können.“

Logo der Gesellschaft für FreiheitsrechteIm Juli 2022 berichtete RDL über das Verbot von linksunten.indymedia 2017 durch das Bundesinnenministerium. Als Hintergrundinformation für die Leser*innen verlinkte RDL auf die Archivseite des verbotenen Portals. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure an. Dabei beschlagnahmte die Polizei mehrere Laptops mit umfangreicher redaktioneller Kommunikation. Mit der heutigen Entscheidung ist klar, dass dieses Vorgehen einen rechtswidrigen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit darstellt. Journalist*innen machen sich in der Regel nicht strafbar, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung auf rechtlich umstrittene Webseiten verlinken. Das Landgericht zieht zudem in Zweifel, ob der verbotene Verein linksunten.indymedia überhaupt noch existiert. Ein nicht mehr existenter Verein könne auch nicht unterstützt werden.

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“

Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.

Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland

Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia

Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Quelle: Pressemitteilung GFF, 17. Mai 2023


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Schutz und Asyl für alle aus Russland, Belarus und der Ukraine, die den Kriegsdienst verweigern - Kundgebung zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung

Sharepic zur Kampagne: Ein Mensch zerbricht ein Gewehr, daneben der Aufruf: "Kriegsdienstverweigerer und Deserteure brauchen unsere Solidarität!" sowie die Kampagnenhashtags in Enlisch und Russisch / UkrainischDie DFG-VK Stuttgart lädt ein:

Kundgebung am 15. Mai 2023, 19.15 Uhr am Desserteurdenkmal Theaterhaus Siemensstraße 11, Pragsattel.

Schutz und Asyl für alle aus Russland, Belarus und der Ukraine, die den Kriegsdienst verweigern - Kundgebung zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung

Die Veranstaltung findet statt im Rahmen der #ObjectWarCampaign #StandWithObjectors

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Wir verurteilen alle Kriege auf der Welt.

Der Krieg in der Ukraine, der zu hunderttausenden Toten und Verletzten sowie Millionen Geflüchteten geführt hat, muss sofort durch Verhandlungen beendet werden.

Besonders betroffen sind die, die von ihren Regierungen an die Front geschickt werden. Viele Menschen aus Russland und der Ukraine, aber auch Belarus, denen der Kriegsdienst droht, versuchen sich ihm zu entziehen.
Sie wollen keine Menschen töten und auch nicht in diesem Krieg sterben. Soldatinnen und Soldaten an der Front wollen angesichts des Grauens die Waffe niederlegen. Ihnen allen drohen dafür von ihren Regierungen Repressionen und Gefängnisstrafen, in Belarus sogar bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes
Menschenrecht!

- Wir fordern von den Regierungen Russlands, Belarus' und der Ukraine:

Stellen Sie die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend ein!

- Wir fordern von der Europäischen Union und der deutschen Bundesregierung: Öffnen Sie die Grenzen! Schützen Sie Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine und geben Sie ihnen Asyl.

Dafür organisieren wir am „Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung", 15. Mai, eine Kundgebung vor dem Stuttgarter
Deserteursdenkmal.

Wir betonen: Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht!

Ecocarrier: "Als wir Abfindungszahlungen forderten, beschimpfte er uns als Kriminelle"

Plakat zur Kundgebung am 16. MaiDer langwierige Kampf zwischen dem Chef des gescheiterten Unternehmens EcoCarrier, Raimund Rassillier, und den Arbeiter*innen, die im Zuge einer Massenentlassung ihren Arbeitsplatz verloren haben, geht in den fünften Monat. Obwohl Rassillier den Beschäftigten in einer E-Mail vom 06.04.2023 "systematischen Arbeitszeitbetrug" und "weitere strafbare Handlungen" vorwirft, lassen sie sich nicht entmutigen und gehen weiter konse-quent gegen ihn vor Gericht. Die FAU Berlin sieht in diesen haltlosen Anschuldigungen eine geradezu klassische Taktik, um die Vermeidung weiterer Verhandlungen zu rechtfertigen.

Die entlassenen Arbeiter*innen der EcoCarrier AG Berlin kämpfen gemeinsam gegen die Rechtsverstöße ihres ehemaligen Unternehmens. Seit Januar protestieren sie mit Briefen an die Geschäftsleitung, öffentlichen Protesten und vor Gericht. Ihre Ziele, einst sichere Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung, konzentrieren sich nun auf die Anerkennung der Rechtsverstöße durch die EcoCarrier AG, die Zahlung ausstehender Löhne und Abfindungen.

Große Unternehmen im Lieferbereich scheinen Arbeitsrechtsverletzungen und ausbleibende Lohn-zahlungen als Teil ihres Geschäftsmodells zu sehen, so regelmäßig kommen diese vor. Die EcoCarrier AG, die mit fairen Arbeitsbedingungen wirbt und einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und eine ökologische Verkehrswende legt, scheint ebenso auf diese Rechtsverletzungen zu bauen. Diese Praxis muss öffentlich gemacht werden, denn sie richtet sich gegen die verwundbarsten, prekärsten Mitglieder unserer Gesellschaft, die oft nicht über die Ressourcen verfügen, sich zu wehren. Der Ausgang der Klagen ist ungewiss, es gilt auf dem Weg bürokratische Hürden zu meistern und schließlich wehren sich die verklagten Firmen weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Im Fall EcoCarrier AG, in den Rechtsstreitigkeiten und den außergerichtlichen Verhandlungen scheint die Firma mit ihrem CEO Raimund Rassillier nun auf eine Verzögerungstaktik zu setzen - so wurden sieben Gerichtstermine verlegt und auch die außergerichtlichen Verhandlungen mit den Arbeiter*innen und Vertreter*innen der Gewerkschaft der FAU Berlin haben bislang keinen Abschluss gefunden. Nichtsdestotrotz stehen die ehemaligen Arbeiter*innen weiterhin geschlossen für ihre Rechte ein und laden zu dem anstehenden Gütetermin dreier ehemaliger Arbeiter*innen am 16. Mai 2023 im Arbeitsgericht Berlin ein.

Übersicht der Ereignisse
• 09.01.2023 - Erstes Forderungsschreiben an die Geschäftsleitung, in dem die Probleme im Unternehmen angesprochen und Abfindungen für alle entlassenen Beschäftigten sowie eine Lohnerhöhung für die verbleibenden Beschäftigten gefordert werden.
• 16.01.2023 - Zweites Schreiben an die Unternehmensleitung, in dem angekündigt wird, dass sich die Beschäftigten jetzt unter dem Dach der FAU Berlin organisieren, dass wir keine Antwort von ihnen erhalten haben und dass wir unseren Fall öffentlich machen werden.
• 10.02.2023 - Drittes Schreiben an die Geschäftsführung mit der Information, dass die Öffentlichkeit informiert werden soll.
• 15.02.2023 - Versendung einer offiziellen Presseerklärung.
• 16.02.2023 - Erste gerichtliche Termine mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort.
• 24.02.2023 - Treffen vor dem Arbeitsgericht mit anschließender Demo/Kundgebung.
• 08.04.2023 - Demo vor dem REWE neben dem Rollberg-Vertriebszentrum
• Gerichtsverhandlungen mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort 02.03., 07.03., 13.03, 14.03, 28.03., 30.03., 12.04.

Anstehende Veranstaltungen

• 16.05.2023 - Gerichtstermin dreier ehemaliger Kurierfahrer*innen der EcoCARRIER AG 12:00 Treffpunkt für Kolleg*innen und solidarische Menschen vor dem Arbeitsgericht, Kurzdrama: Einblick in den Alltag eines Lastenradkuriers
13:00 Gerichtstermin
• Anstehende Gerichtstermine mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort am 5.05., 8.05., 16.05., 22.06., 20.09., 19.10.

Quelle: Presseinfo FAU Berlin, 12. Mai 2023

k9 - combatiente zeigt geschichtsbewußt: GEGEN DEN STROM - Abgetaucht in Venezuela

Flyer zum Filmabenddoku-film von sobo swobodnik - 2020 aus dem venezolanischen Exil - militante aus der gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. im exil nach jahrzehnten illegalität.
nach versuchtem anschlag auf im bau befindlichen abschiebeknast in grünau - berlin 1995 abgetaucht, nun in venezuela wieder aufgetaucht. der film zeigt ihre stärken und ihren willen in der bewältigung ihres seins, ihre standhaftigkeit u. alltägliches leben.
dabei geht es auch um das transatlantische musikprojekt von thomas mit Mal Eleve.

Thomas Walter, Bernhard Heidbreder und Peter Krauth waren aktive der militanten berliner gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. dies hatte
1994/95 mit einem angriff ein Gebäude des Verteidigungskreiskommandos 852 der Bundeswehr in Bad Freienwalde in Brand gesetzt weil deutschland „Kriegspartei im Völkermord in Kurdistan (ist) - militärisch, ökonomisch, politisch“ u. hatten versucht den zukünftigen Abschiebe-Knast Grünau zu sprengen. nach entdeckung ihrer identität tauchten sie unter. bernd ließen 2014 dt. zielfahnder in venezuela festnehmen, über zwei jahre knast, asyl antrag, den stellten auch thomas+peter die 2017 dort aufgetaucht waren, die beiden bekamen im dezember 2021 asyl in venezuela.
der film zeigt einiges aus dem unruhigen land venezuela, behaltene linke utopien, politisches engagement, bleibender widerstand, standhaftigkeit und viel von thomas seinem transatlantischen musikprojekt mit Mal Eleve.

Filmdokumentation von Sobo Swobodnik von 2020 - 84 min.

Zur Erinnerung an Bernhard Heidbrede, gestorben am 27. Mai 2021.

Sonntag, 21. Mai 2023 - 19 Uhr

combatiente zeigt geschichtsbewußt: revolucion muß sein! filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen

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