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Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung

Logo des freien Radios DreyecklandDas Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator. „Der Beschluss ist wegweisend: Er stellt klar, dass Verlinkungen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können.“

Logo der Gesellschaft für FreiheitsrechteIm Juli 2022 berichtete RDL über das Verbot von linksunten.indymedia 2017 durch das Bundesinnenministerium. Als Hintergrundinformation für die Leser*innen verlinkte RDL auf die Archivseite des verbotenen Portals. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure an. Dabei beschlagnahmte die Polizei mehrere Laptops mit umfangreicher redaktioneller Kommunikation. Mit der heutigen Entscheidung ist klar, dass dieses Vorgehen einen rechtswidrigen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit darstellt. Journalist*innen machen sich in der Regel nicht strafbar, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung auf rechtlich umstrittene Webseiten verlinken. Das Landgericht zieht zudem in Zweifel, ob der verbotene Verein linksunten.indymedia überhaupt noch existiert. Ein nicht mehr existenter Verein könne auch nicht unterstützt werden.

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“

Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.

Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland

Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia

Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Quelle: Pressemitteilung GFF, 17. Mai 2023


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

k9 - combatiente zeigt geschichtsbewußt: GEGEN DEN STROM - Abgetaucht in Venezuela

Flyer zum Filmabenddoku-film von sobo swobodnik - 2020 aus dem venezolanischen Exil - militante aus der gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. im exil nach jahrzehnten illegalität.
nach versuchtem anschlag auf im bau befindlichen abschiebeknast in grünau - berlin 1995 abgetaucht, nun in venezuela wieder aufgetaucht. der film zeigt ihre stärken und ihren willen in der bewältigung ihres seins, ihre standhaftigkeit u. alltägliches leben.
dabei geht es auch um das transatlantische musikprojekt von thomas mit Mal Eleve.

Thomas Walter, Bernhard Heidbreder und Peter Krauth waren aktive der militanten berliner gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. dies hatte
1994/95 mit einem angriff ein Gebäude des Verteidigungskreiskommandos 852 der Bundeswehr in Bad Freienwalde in Brand gesetzt weil deutschland „Kriegspartei im Völkermord in Kurdistan (ist) - militärisch, ökonomisch, politisch“ u. hatten versucht den zukünftigen Abschiebe-Knast Grünau zu sprengen. nach entdeckung ihrer identität tauchten sie unter. bernd ließen 2014 dt. zielfahnder in venezuela festnehmen, über zwei jahre knast, asyl antrag, den stellten auch thomas+peter die 2017 dort aufgetaucht waren, die beiden bekamen im dezember 2021 asyl in venezuela.
der film zeigt einiges aus dem unruhigen land venezuela, behaltene linke utopien, politisches engagement, bleibender widerstand, standhaftigkeit und viel von thomas seinem transatlantischen musikprojekt mit Mal Eleve.

Filmdokumentation von Sobo Swobodnik von 2020 - 84 min.

Zur Erinnerung an Bernhard Heidbrede, gestorben am 27. Mai 2021.

Sonntag, 21. Mai 2023 - 19 Uhr

combatiente zeigt geschichtsbewußt: revolucion muß sein! filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen

kinzigstraße 9 + 10247 berlin + U5 samariterstraße + S frankfurter allee

G7-Gipfel (19.-21. Mai) in Hiroshima: atomwaffenfrei-Kampagne fordert mit ICAN Partnern neue Abrüstungsverhandlungen

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiDer kommende G7-Gipfel findet vom 19. bis 21. Mai 2023 in Hiroshima statt - dem Ort des ersten Atomwaffen-Einsatzes in der Menschheitsgeschichte. Das nehmen 25 Vertreterinnen und Vertreter von Friedensorganisationen zum Anlass, einen Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz zu senden. Die deutschen Partnerorganisationen der International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN), darunter die Kampagne „Büchel ist überall! Atomwaffenfrei.jetzt“, schließen sich damit weltweiten Erwartungen an die G7 an.

Unter anderem fordern sie, den G7-Gipfel in Hiroshima zum Startpunkt neuer nuklearer Abrüstungsverhandlungen zu machen: „In einer Zeit nuklearer Drohungen, der angekündigten Stationierung russischer Atomwaffen in Belarus, der Aufkündigung von Rüstungskontrollabkommen und der weltweiten Aufrüstung der Arsenale aller Atomwaffenstaaten ist es wichtig, dass der G7-Gipfel ein starkes Zeichen für nukleare Rüstungskontrolle und Abrüstung setzt“, heißt es in dem Offenen Brief.

Bundeskanzler Scholz solle sich dafür stark machen, dass die G7 den Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen für unzulässig erklären und die furchtbaren humanitären Konsequenzen für Mensch und Umwelt anerkennen, die durch Tests und Einsätze von Atomwaffen entstehen. Zudem sollten die G7 darauf drängen, jede Stationierung von Atomwaffen auf dem Territorium anderer Staaten zu beenden.

Unter den G7-Staaten sind mit den USA, Großbritannien und Frankreich gleich drei Atomwaffenstaaten. In Deutschland und Italien sind im Rahmen der nuklearen Teilhabe in der NATO US-Atombomben stationiert. „Unsere Kampagne setzt sich seit Jahren für den Abzug und die Verschrottung der in Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe stationierten Atomwaffen ein. Dies wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Welt ohne diese Massenvernichtungswaffen. Der Gipfel in Hiroshima gibt uns weltweit die Möglichkeit, den Opfern des Atomzeitalters Gehör zu verschaffen und das Ende der nuklearen Bedrohung einzuleiten“ so Roland Blach, Kampagnenkoordinator und Unterzeichner des Offenes Briefes.

Der Brief betont die Bedeutung des UN-Atomwaffenverbotsvertrages (AVV), der 2021 in Kraft getreten ist und allen Mitgliedsstaaten unter anderem den Besitz von Atomwaffen untersagt. Er sei das zentrale völkerrechtliche Instrument, um das gemeinsame Ziel einer atomwaffenfreien Welt zu erreichen, schreiben die Unterzeichnenden. „Wir erwarten, dass Ihre Regierung auch die zweite AVV-Staatenkonferenz im November 2023 als Beobachter begleitet und weitere Schritte auf dem Weg zu einem deutschen Beitritt geht.“

Quelle: Pressemitteilung
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