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Urteilsverkündung im Antifa-Ost-Verfahren: Aufruf zur Kundgebung in Stuttgart

Sharepic zur KundgebungVermutlich am Mittwoch den 31. Mai 2023 findet die Urteilsverkündung im sog. Antifa Ost Verfahren statt. Aus dem Anlass wird es eine Kundgebung in Stuttgart geben. Im folgenden der Aufruf:

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten wegen militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen nicht nur die Beteiligung an diesen, sondern auch die Bildung einer „kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.

Seit über 2 Jahren sitzt die Antifaschistin Lina deshalb in Untersuchungshaft.

Der Prozess neigt sich dem Ende und ein Urteil ist zeitnah erwartbar. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Verfahren mit hohen Haftstrafen enden wird und ein Exempel an den Antifaschist:innen statuiert werden soll. So forderte die General Bundesanwaltschaft bei drei Beschuldigten Haftstrafen in Höhe von über 3 Jahren und eine Haftstrafe von 8 Jahren für Lina.

Das Verfahren sowie die erwartbaren Urteile sind Höhepunkt und Ausdruck einer langen staatlichen Verfolgung gegen Antifaschist:innen im Osten, die sich in der Gründung einer eigens eingerichteten SoKo, regelmäßigen Hausdurchsuchungen und weiteren Verfahren zeigt.

Damit reiht sich das Verfahren und die Kriminalisierung ein in eine deutliche Zunahme der Repression gegen linke Aktivist:innen und Antifaschist:innen bundesweit.

Diese Repression zielt darauf ab, einen selbstbestimmten Antifaschismus und eine militante Praxis, die sich fernab staatlicher Kontrolle organisiert zu kriminalisieren und zu unterbinden. Repression geht uns deshalb alle an: wenn einzelne stellvertretend für den antifaschistische Kampf angegriffen wird, dann werden wir alle getroffen.

Deshalb solidarisieren wir uns mit den angeklagten im Antifa-Ost Verfahren. Deshalb stellen wir uns der Repression mit der Fortführung unseres Kampfs entgegen.

Denn: der Kampf gegen Rechts ist und bleibt notwendig und legitim. Gerade in Zeiten in denen Proteste gegen Geflüchtetenunterkünfte wieder zunehmen, rechte im Parlament an Zustimmung gewinnen und versuchen in Betrieben und auf der Straße Fuß zu fassen, ist es wichtig sich den Rechten frühestmöglich und mit verschiedenen Aktionsformen in den Weg stellen und Widerstand zu organisieren. Antifaschistisch, offensiv und solidarisch.

Kommt am Tag der Urteilsverkündung um 19 Uhr auf den Marienplatz, und lasst uns gemeinsam zeigen, dass Solidarität unsere Antwort ist auf ihre Repression.

Quelle: Freiheit für Jo

Grundrechte-Report 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt

Präsentatorin Susanne Baer: „Zum Schutz der Grundrechte gibt es noch Einiges zu tun“

Berlin, 23. Mai 2023 - Heute, am Tag des Grundgesetzes, wurde der diesjährige „Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

Cover des Grundrechtereports 2023Der 27. Grundrechte-Report wirft unter dem Titel „Krieg, Klima, Krise“ einen Blick auf die aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2022. Der Report analysiert und kritisiert Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen.

Hierzu gehören für das Jahr 2022 grundrechtliche Auswirkungen der Maßnahmen anlässlich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die wachsende Armut in Deutschland. Darüber hinaus werden im Report tödliche Polizeigewalt, rassistische Polizeikontrollen und Grundrechtsverletzungen an geflüchteten Menschen thematisiert sowie Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung und Probleme in der deutschen Justiz besprochen. Der Report wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.

Susanne Baer, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin, präsentierte den Grundrechte-Report in diesem Jahr: „Der Krieg in der Ukraine, die wirtschaftliche Lage, die viele Menschen belastet, und die Klimakrise fordern Politik und Gesellschaft - und sie fordern auch die Grundrechte heraus. Gerade wenn es eng wird, kommt es auf diese Rechte an. Der Grundrechte-Report deckt da Probleme auf. Dass im Familienrecht weiter frauenfeindliche Narrative wirksam werden, erschreckt ebenso wie der geschilderte Umgang mit Angriffen auf die Pressefreiheit. Teils müssen sich Justiz, Verwaltung und Gesetzgeber hier deutliche Kritik gefallen lassen. Ich stimme da nicht allem zu, aber das muss diskutiert werden. Berichtet wird ja auch, wo Gerichte bewegt werden können, um Grundrechte in neuen Konstellationen durchzusetzen - in der Polizeiarbeit, bei Streiks oder „Klimacamps“. Klar ist jedenfalls: Grundrechtsfragen gehen alle an - und um überzeugende Antworten müssen wir ringen“.

Simon Lachner, Aktivist der „Letzten Generation“, berichtete bei der Pressekonferenz von seinen Erfahrungen mit dem staatlichen Umgang mit Aktionen der Klimaaktivist*innen. Er sagt: „Wie die Engagierten bei der Letzten Generation vom Rechtsstaat behandelt werden, ist teils erschreckend. Immer wieder sehe ich meine Freunde, wie sie mit Schmerzgriffen von der Straße gezerrt werden oder in die Justizvollzugsanstalt gesperrt werden - teils ohne Gerichtsverfahren, sondern auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern. Auch ich war für zwei Nächte in der Justizvollzugsanstalt in München."

Benjamin Derin, Rechtsanwalt und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), resümiert stellvertretend für die gesamte Redaktion des Grundrechte-Reports: „Ob staatliche Überwachung, Ausweitung von Straf- und Polizeigesetzen oder Abbau von sozialen Sicherungen, wir weisen immer wieder darauf hin, wo die Grundrechte in Gefahr sind. Teile von Staat und Politik scheinen aber umgekehrt die Grundrechte mancher Menschen als Gefahr zu betrachten. Das Beharren auf diesen Rechten ist deshalb ein wichtiger Teil des Einsatzes für eine freiheitliche und soziale Gesellschaft für alle.“

Die Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports, Lea Welsch, Rechtsanwältin und Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), moderierte die Präsentation als Teil der Redaktion des Reports. Sie kommentierte: „Auch in diesem Jahr dokumentiert der Grundrechte-Report erneut, dass gerade die Grundrechte derjenigen am meisten bedroht sind, die durch gesellschaftliche Institutionen am wenigsten repräsentiert werden. Dafür eine Öffentlichkeit zu schaffen ist eines der Anliegen der herausgebenden Organisationen."

Grundrechte-Report 2023 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland (FISCHER Taschenbuch Verlag). Herausgegeben von: Rolf Gössner, Rosemarie Will, Britta Rabe, Benjamin Derin, Wiebke Judith, Sarah Lincoln, Lea Welsch, Rebecca Militz, Max Putzer, Rainer Rehak.

ISBN 978-3-596-70882-6


Der Grundrechte-Report 2023 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richtervereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte

Rezensionsexemplare (auch als pdf) zu Pressezwecken können über die Humanistische Union (HU) bestellt werden (service@humanistische-union.de).
Für Rückfragen oder Interview-Wünsche wenden Sie sich bitte an Carola Otte unter 030 - 2045 0256 oder info@humanistische-union.de


Bezugsmöglichkeiten: Das Buch ist ab sofort über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/). 

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.
Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Quelle: Pressemitteilung

Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung

Logo des freien Radios DreyecklandDas Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator. „Der Beschluss ist wegweisend: Er stellt klar, dass Verlinkungen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können.“

Logo der Gesellschaft für FreiheitsrechteIm Juli 2022 berichtete RDL über das Verbot von linksunten.indymedia 2017 durch das Bundesinnenministerium. Als Hintergrundinformation für die Leser*innen verlinkte RDL auf die Archivseite des verbotenen Portals. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure an. Dabei beschlagnahmte die Polizei mehrere Laptops mit umfangreicher redaktioneller Kommunikation. Mit der heutigen Entscheidung ist klar, dass dieses Vorgehen einen rechtswidrigen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit darstellt. Journalist*innen machen sich in der Regel nicht strafbar, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung auf rechtlich umstrittene Webseiten verlinken. Das Landgericht zieht zudem in Zweifel, ob der verbotene Verein linksunten.indymedia überhaupt noch existiert. Ein nicht mehr existenter Verein könne auch nicht unterstützt werden.

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“

Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.

Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland

Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia

Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Quelle: Pressemitteilung GFF, 17. Mai 2023


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Ecocarrier: "Als wir Abfindungszahlungen forderten, beschimpfte er uns als Kriminelle"

Plakat zur Kundgebung am 16. MaiDer langwierige Kampf zwischen dem Chef des gescheiterten Unternehmens EcoCarrier, Raimund Rassillier, und den Arbeiter*innen, die im Zuge einer Massenentlassung ihren Arbeitsplatz verloren haben, geht in den fünften Monat. Obwohl Rassillier den Beschäftigten in einer E-Mail vom 06.04.2023 "systematischen Arbeitszeitbetrug" und "weitere strafbare Handlungen" vorwirft, lassen sie sich nicht entmutigen und gehen weiter konse-quent gegen ihn vor Gericht. Die FAU Berlin sieht in diesen haltlosen Anschuldigungen eine geradezu klassische Taktik, um die Vermeidung weiterer Verhandlungen zu rechtfertigen.

Die entlassenen Arbeiter*innen der EcoCarrier AG Berlin kämpfen gemeinsam gegen die Rechtsverstöße ihres ehemaligen Unternehmens. Seit Januar protestieren sie mit Briefen an die Geschäftsleitung, öffentlichen Protesten und vor Gericht. Ihre Ziele, einst sichere Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung, konzentrieren sich nun auf die Anerkennung der Rechtsverstöße durch die EcoCarrier AG, die Zahlung ausstehender Löhne und Abfindungen.

Große Unternehmen im Lieferbereich scheinen Arbeitsrechtsverletzungen und ausbleibende Lohn-zahlungen als Teil ihres Geschäftsmodells zu sehen, so regelmäßig kommen diese vor. Die EcoCarrier AG, die mit fairen Arbeitsbedingungen wirbt und einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und eine ökologische Verkehrswende legt, scheint ebenso auf diese Rechtsverletzungen zu bauen. Diese Praxis muss öffentlich gemacht werden, denn sie richtet sich gegen die verwundbarsten, prekärsten Mitglieder unserer Gesellschaft, die oft nicht über die Ressourcen verfügen, sich zu wehren. Der Ausgang der Klagen ist ungewiss, es gilt auf dem Weg bürokratische Hürden zu meistern und schließlich wehren sich die verklagten Firmen weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Im Fall EcoCarrier AG, in den Rechtsstreitigkeiten und den außergerichtlichen Verhandlungen scheint die Firma mit ihrem CEO Raimund Rassillier nun auf eine Verzögerungstaktik zu setzen - so wurden sieben Gerichtstermine verlegt und auch die außergerichtlichen Verhandlungen mit den Arbeiter*innen und Vertreter*innen der Gewerkschaft der FAU Berlin haben bislang keinen Abschluss gefunden. Nichtsdestotrotz stehen die ehemaligen Arbeiter*innen weiterhin geschlossen für ihre Rechte ein und laden zu dem anstehenden Gütetermin dreier ehemaliger Arbeiter*innen am 16. Mai 2023 im Arbeitsgericht Berlin ein.

Übersicht der Ereignisse
• 09.01.2023 - Erstes Forderungsschreiben an die Geschäftsleitung, in dem die Probleme im Unternehmen angesprochen und Abfindungen für alle entlassenen Beschäftigten sowie eine Lohnerhöhung für die verbleibenden Beschäftigten gefordert werden.
• 16.01.2023 - Zweites Schreiben an die Unternehmensleitung, in dem angekündigt wird, dass sich die Beschäftigten jetzt unter dem Dach der FAU Berlin organisieren, dass wir keine Antwort von ihnen erhalten haben und dass wir unseren Fall öffentlich machen werden.
• 10.02.2023 - Drittes Schreiben an die Geschäftsführung mit der Information, dass die Öffentlichkeit informiert werden soll.
• 15.02.2023 - Versendung einer offiziellen Presseerklärung.
• 16.02.2023 - Erste gerichtliche Termine mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort.
• 24.02.2023 - Treffen vor dem Arbeitsgericht mit anschließender Demo/Kundgebung.
• 08.04.2023 - Demo vor dem REWE neben dem Rollberg-Vertriebszentrum
• Gerichtsverhandlungen mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort 02.03., 07.03., 13.03, 14.03, 28.03., 30.03., 12.04.

Anstehende Veranstaltungen

• 16.05.2023 - Gerichtstermin dreier ehemaliger Kurierfahrer*innen der EcoCARRIER AG 12:00 Treffpunkt für Kolleg*innen und solidarische Menschen vor dem Arbeitsgericht, Kurzdrama: Einblick in den Alltag eines Lastenradkuriers
13:00 Gerichtstermin
• Anstehende Gerichtstermine mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort am 5.05., 8.05., 16.05., 22.06., 20.09., 19.10.

Quelle: Presseinfo FAU Berlin, 12. Mai 2023
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