Skip to content

Japan führt Wiederaufnahmeverfahren für jahrzehntealtes Todesurteil durch - Fall unterstreicht Grausamkeit des "Geiseljustizsystems" und der Todesstrafe

In diesem Monat erklärte die japanische Staatsanwaltschaft, sie werde keine Berufung gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Tokio einlegen, das Verfahren gegen Iwao Hakamada, einen 87-jährigen ehemaligen Profiboxer, der im August 1966 verhaftet und wegen des Mordes an einer vierköpfigen Familie zum Tode verurteilt worden war, zu wiederholen. Dies ist das fünfte Mal, dass ein Todesstrafenfall in Japan erneut verhandelt wird. In früheren Fällen wurden die Angeklagten alle freigesprochen.

Hakamadas Fall ist nur eines von zahllosen Beispielen für Japans so genanntes "Geiseljustizsystem", bei dem Verdächtige häufig vor dem Urteil für lange und willkürliche Zeiträume - manchmal bis zu mehreren Monaten oder Jahren - festgehalten werden, um ihre Geständnisse zu erlangen. Nach Angaben seines Anwaltsteams verhörte die Polizei Hakamada 1966 durchschnittlich 12 Stunden pro Tag, wobei einige Verhöre bis zu 17 Stunden dauerten. Er wurde ohne seinen Anwalt verhört, wie es nach japanischem Recht zulässig ist, und ihm wurden Wasser und Toilettenpausen verweigert. In einem Brief, in dem er seine Erfahrungen schilderte, sagte Hakamada, dass die Behörden ihn bedrohten und sagten: "Wenn wir Ihre Todesursache als Krankheit melden, dann ist es aus", bevor sie ihn mit einem Polizeiknüppel schlugen.

Die japanische Polizei misshandelt Verdächtige während des Verhörs nur noch selten körperlich. Aber die Behörden erzwingen immer noch Geständnisse während der Untersuchungshaft. Verdächtige können keine Kaution beantragen, bevor sie angeklagt werden, und Gericht|e verweigern denjenigen, die nicht gestehen, routinemäßig die Kaution während des Prozesses. Die meisten Gefangenen werden in Zellen auf Polizeistationen festgehalten und ständig überwacht, auch während der Mahlzeiten und auf den Toiletten. Die Gerichte verhängen häufig Kommunikationsbeschränkungen, die es den Angeklagten untersagen, sich mit anderen Personen als ihren Anwälten zu treffen, sie anzurufen oder ihnen Briefe zu schreiben. Mehr als 99 Prozent der japanischen Gerichtsverfahren enden mit einer Verurteilung.

Hakamada hat jahrzehntelang seine Unschuld beteuert. Sollte er für nicht schuldig befunden werden, wäre sein Fall eine weitere deutliche Erinnerung nicht nur an die mangelhafte Justiz in Japan, sondern auch daran, dass die Todesstrafe abgeschafft werden sollte, weil sie eine grausame, unumkehrbare und irreparable Form der Bestrafung ist. Aktivisten bemängeln seit langem, dass die Insassen der Todeszelle|n erst am Tag ihrer Hinrichtung benachrichtigt werden. Jahrelang lebte Hakamada in der Angst, an einem beliebigen Tag hingerichtet zu werden.

Japan sollte dringend sein Justizsystem reformieren, indem es das "Geiseljustizsystem" abschafft und die Todesstrafe abschafft.

Quelle: Teppei Kasai via HRW / Eigene Übersetzung

Free Mumia: UN Arbeitsgruppe gegen Rassismus wendet sich an Gericht

Die UN Arbeitsgruppe von Expert*innen Afrikanischer Abstammung (im Original Working Group of Experts on People of African Descent - kurz WGEPAD) hat am 1. März 2023 einen Unterstützungsbrief für Mumia Abu-Jamal an das Court of Common Pleas Gericht in Philadelphia eingereicht, vor dem Mumias Antrag auf neue Beweisaufnahmen seit geraumer Zeit liegt.

In der Eingabe macht die WGEPAD auf die für Jahrzehnte bewußt unterschlagenen Beweise in Mumias Fall aufmerksam und kritisiert die rassistischen Methoden, die seinen Fall stark beeinflusst haben.

In ihrer grundsätzlichen Analyse des Falls sehen sie Verweise auf systemischen Rassismus, koloniales Vermächtnis aus der Sklaverei und empfehlen aus internationaler menschenrechtlicher Vorgehensweise eine Neuverhandlung von Mumias Fall.

Die Eingabe an das Gericht befindet sich als PDF hier im Wortlaut.


Quelle: Free Mumia Berlin, 26.03.2023


Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal ist 68 Jahre alt. Mehr als 41 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vorletztes Jahr wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand eine Herzoperation.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:
"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

  • institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei

  • Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color

  • Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)

  • Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln

  • Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)

  • die Todesstrafe

  • politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de
Free Mumia Berlin

Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Briefe:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

"Pro-Lifer" wählen den Tod

2D-Sonogramm eines neun Wochen alten Menschenfötus
2D-Sonogramm eines neun Wochen alten Menschenfötus
Foto: Aoineko, CC BY-SA 3.0
In der neuen Welt nach Roe v. Wade reicht es einigen Abtreibungsgegnern nicht aus, den verfassungsrechtlichen Schutz der Abtreibung aufzuheben. Sie wollen Frauen, die abtreiben wollen, zu Kriminellen machen.

Als ob das nicht schon genug wäre, haben republikanische Gesetzgeber in vier Südstaaten ein Gesetz vorgeschlagen, das Abtreibung zu einem Kapitalverbrechen machen würde. Sollte ein solches Gesetz verabschiedet werden, würde dies eine beispiellose Eskalation des Krieges der Rechte|n gegen die Frauen bedeuten.

Wie im gesamten amerikanischen Todesstrafensystem werden Rasse und Klasse eine große Rolle dabei spielen, wer wegen einer Abtreibung angeklagt, verurteilt und hingerichtet werden würde.

National Public Radio zitiert Dana Sussman, die stellvertretende Geschäftsführerin von National Advocates for Pregnant Women, mit den Worten, dass die Kriminalisierung der Abtreibung bereits jetzt unverhältnismäßig viele "arme Menschen, Farbige, junge Menschen" treffe. Jeder, der sich in einer psychischen Krise befindet, jeder, der unter Drogenmissbrauch leidet, das sind die Menschen, die am anfälligsten für Verdächtigungen und das Schreckgespenst der Strafverfolgung sind, wenn sie einen Schwangerschaftsverlust erleben."

Der gefährliche Extremismus der Vorschläge zur Todesstrafe für Abtreibung zeigt sich darin, dass in mindestens einem Gesetzentwurf eines Bundesstaates keine Ausnahme für Vergewaltigung oder Inzest vorgesehen ist. Willkommen in der Welt, die einige radikale Konservative schaffen wollen.

In einer Zeit, in der die Todesstrafe wegen ihrer Ungerechtigkeit, Unzuverlässigkeit und Grausamkeit auf dem Prüfstand steht, wollen sie sie weiter verschärfen. In ihrer dystopischen Vision würden Frauen, die früher ein verfassungsmäßiges Recht auf Abtreibung hatten, nun für die Ausübung dieses Rechts zum Tode verurteilt werden.

Um ein Beispiel zu nennen: Im Gesetzentwurf 1174 des Bundesstaates Arkansas heißt es, dass "alle ungeborenen Kinder durch die staatlichen Tötungsgesetze wie alle anderen Personen geschützt werden sollten". Neben der Frau, die einen Fötus abtreibt, würden nach dem Gesetzentwurf von Arkansas auch Freunde, Partner, medizinische Dienstleister und alle anderen, die ihr bei der Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, geholfen haben, als Komplizen mit der Todesstrafe bedroht.

Die Anti-Abtreibungs-Bewegung hatte noch nie einen plausiblen Anspruch darauf, "pro-life" zu sein, aber die republikanischen Gesetzgeber, die Todesstrafenpläne vorantreiben, treiben die Heuchelei auf die Spitze.

Machen Sie sich keine Illusionen über die bevorstehende Gefahr. Dies ist eine organisierte Anstrengung.

Obwohl keiner dieser Gesetzesentwürfe in naher Zukunft verabschiedet werden dürfte, sind sie Teil der Bemühungen, die Idee zu normalisieren, dass ein Fötus eine Person ist, die durch staatliche Mordgesetze geschützt ist, so dass sich irgendwann in der Zukunft Frauen, die ihr Recht wahrnehmen, ihre eigenen Familienentscheidungen zu treffen, auf der Anklagebank wiederfinden könnten.

Das ist die Theorie des kochenden Frosches. Erhöht man die Hitze im Topf allmählich, springt die Amphibie erst heraus, wenn das Wasser blubbert und es zu spät ist. Diejenigen, die an die reproduktive Freiheit glauben, müssen sich auf diesen jüngsten eskalierenden Angriff auf diese Freiheit stürzen.

Wie die Mehrheit des Obersten Gerichtshof|s, die im vergangenen Juni Roe v. Wade gekippt hat, widersetzen sich die Gesetzgeber der Todesstrafe für Abtreibung einem starken internationalen Trend. Selbst katholische südamerikanische Länder wie Kolumbien und Mexiko haben die Abtreibung entkriminalisiert. In den letzten drei Jahrzehnten haben fast 60 Länder ihre Abtreibungsgesetze liberalisiert. Nur eines der 195 Länder der Welt, El_Salvador, behandelt Abtreibung als Mord.

Das ist ein schlechter Umgang. Frauenfeindliche, reproduktionsfeindliche Gesetzgeber in den Südstaaten scheinen ihren religiösen Wahn und ihr Verlangen nach Rache an Andersgläubige|n zu nähren.

Natürlich gibt es das alte Konzept "Auge um Auge", das aus Babylon stammt und von verhältnismäßiger Gerechtigkeit handelt. Lassen wir einmal die Tatsache beiseite, dass diese gewählten Vertreter nicht für einen Embryo für einen Embryo eintreten. Sie geben vor, sich zur jüdisch-christlichen Tradition zu bekennen, aber in Wahrheit geht es um Toleranz, nicht um Rache.

Politiker, die lautstark ihr Christentum verkünden, indem sie Gesetze erlassen, die den Tod für Mütter vorsehen, die abgetrieben haben, scheinen vergessen zu haben, dass Jesus der babylonischen Gerechtigkeit abgeschworen hat: "Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: 'Auge um Auge und Zahn um Zahn'. Ich aber sage euch . . . [Wenn euch jemand auf die rechte Backe schlägt, dann haltet ihm auch die andere hin. Und wenn dich jemand verklagen und dir dein Hemd wegnehmen will, so halte ihm auch deinen Mantel hin."

Vielleicht ist es zu viel verlangt, von Politikern, die ihre Basis aufrütteln wollen, zu erwarten, dass sie sich an die Bibel halten. Aus pragmatischer Sicht sollten sie jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Dobbs im vergangenen Juni die treibende Kraft" war, die Mehrheiten von jungen Menschen, Frauen und Männer|n, die an die reproduktive Freiheit glauben, dazu veranlasste, im Jahr 2022 gegen die Republikaner zu stimmen.

Sogar in roten Staaten wie Kansas und Kentucky und in Staaten wie Michigan, die 2016 für Trump gestimmt haben, wurden nach dem Dobbs-Urteil Abstimmungen zum Schutz der Abtreibung gewonnen, und Abstimmungen, die diese abschaffen sollten, verloren.
Vielleicht wäre das in Arkansas, Texas, Kentucky und South_Carolina nicht so, den Staaten, in denen diese neuen Gesetzesentwürfe über die Todesstrafe für Abtreibung eingebracht wurden. Aber ihre Befürworter scheinen sich nicht um die politische Energie zu kümmern, die sie den Demokraten in anderen Teilen des Landes 2024 bescheren könnten.

Eine solche Blindheit gegenüber nationalen politischen Implikationen wird auch durch die extremen Maßnahmen in Oklahoma, South Carolina und Texas deutlich: Die dortigen Gesetzentwürfe sehen ausdrücklich auch den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch vor. (Eine Pille für eine Pille?) Mehr als die Hälfte der landesweiten Schwangerschaftsabbrüche erfolgen durch Medikamente - zumindest bis zur Entscheidung in einem heiklen texanischen Fall, in dem rechtsgerichtete Gruppen einen abtreibungsfeindlichen Bundesrichter gebeten haben, eine 22 Jahre alte Entscheidung der FDA für ungültig zu erklären, wonach die Pille sicher ist.

Sollte dies geschehen, könnte die drohende Gesetzgebung, die das Schlucken einer Pille zum Mord macht, die Wahlbeteiligung der Demokraten im Jahr 2024 landesweit beschleunigen. Es könnte die Unabhängigen dazu bringen, sich von den Fanatikern fernzuhalten, für die das Ende von Roe nur der Beginn der nächsten Phase des Anti-Abtreibungs-Kreuzzuges war.

Diese Gesetzgeber in den Südstaaten denken vielleicht, dass die Verhängung der Todesstrafe Abtreibungen verhindern wird. Denken Sie anders. Gesetzliche Beschränkungen von Abtreibungen verhindern diese nicht, sondern vervielfachen nur die Zahl der unsicheren Schwangerschaftsabbrüche für Frauen, die sich ein Baby nicht leisten können oder noch nicht bereit sind, eines zu bekommen.

Darüber hinaus gibt es keine zuverlässigen Beweise dafür, dass die Todesstrafe in dem bekannten Fall, dass ein Mensch einen anderen tötet, wirklich abschreckend wirkt. Fast zwei von drei Amerikanern bezweifeln dies.

Wie das Brennan Center for Justice zu Recht feststellt, werden durch die Kriminalisierung von Abtreibung und Schwangerschaft Leben zerstört, Familien auseinandergerissen und ganze Gemeinschaften zerrüttet. Und die Idee, die schmerzhafte Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, mit einem möglichen Todesurteil zu belegen, ist nicht nur heuchlerisch und destruktiv, sondern ebenso grausam wie ungewöhnlich.

Quelle: und in The Verdict, 17. März 2023 / Eigene Übersetzung

Bundesvorsitzender der VVN-BdA erhielt Ausreiseverbot - deutsche Polizei behindert Antifa-Proteste in Bulgarien

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdAAm 24. Februar 2023 wurde Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA, am Berliner Flughafen von Beamten der Bundespolizei im Rahmen einer offensichtlich vorbereiteten Aktion abgefangen.

Gutsche war auf dem Weg nach Bulgarien, wo er als Beobachter an internationalen Protesten gegen den faschistischen „Lukov-Marsch“ in Sofia teilnehmen wollte. Er wurde zwei Stunden festgehalten und befragt, sein Gepäck durchsucht und mit einer sechsseitigen „Ausreiseuntersagung“ wieder entlassen. Diese beinhaltete die Drohung, dass man ihn bei Zuwiderhandlung „in Gewahrsam nehmen“ und strafrechtlich verfolgen werde. Das Ausreiseverbot wurde im Rahmen des Passgesetzes für jegliche Auslandsreise an dem Wochenende erlassen.

Die Verfügung wurde damit begründet, dass damit zu rechnen sei, dass Gutsche „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde. Indizien sah die Polizei in „mitgeführter Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind“.

Darunter ein schwarzer Pulli, eine schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre der VVN-BdA. Gutsche wurde ohne jeden Beleg pauschal unterstellt an gewalttätigen Auseinandersetzungen im Ausland teilnehmen zu wollen.

Seit vielen Jahren unterstützt die VVN-BdA legale Proteste gegen geschichtsrevisionistische und neofaschistische Großveranstaltungen in Lettland, Ungarn und Bulgarien. Sie trifft dort auch immer wieder auf Gruppen deutscher Neonazis. Es ist nicht das erste Mal, dass Mitglieder der VVN-BdA dabei polizeilich behindert werden. Bereits 2015 wurden fünf Mitglieder, darunter der Bundesgeschäftsführer Thomas Willms, in Riga stundenlang festgehalten, schikaniert und nach Litauen abgeschoben. Die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth war zeitgleich von einer lettischen Fluggesellschaft abgewiesen worden. Neu ist jetzt, dass die deutsche Polizei nicht nur Schützenhilfe für lettische, ungarische und bulgarische Stellen leistet, sondern selbst aktiv wird.

Wir stellen fest:

Nicht der Protest gegen Neonazi-Veranstaltungen ist ein Problem, sondern die offene und unerhörte Glorifizierung von Waffen-SS und einheimischer mörderische antisemitischer Freiwilligenverbände in Osteuropa.

Wir protestieren gegen den schweren Eingriff in die Grundrechte unseres Bundesvorsitzenden Florian Gutsche.

Wir protestieren gegen den Versuch der deutschen Polizei, Antifa-Proteste jetzt sogar im Ausland zu behindern.

Die VVN-BdA wird auch weiterhin nach allen Kräften befreundete antifaschistische und zivilgesellschaftliche Gruppen in Osteuropa unterstützen.

Bundessprecher*innenkreis der VVN-BdA

Quelle: Pressemitteilung 06.03.2023
cronjob