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Ukrainekrieg: Der Zivilisationsbruch im Faktencheck

Die von Politikern und Medien wiederholt vorgetragene Auffassung, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der russischen Regierung gegen die Ukraine sei in der Zeit nach dem 2.Weltkrieg in verschiedener Hinsicht ein quasi einmaliges, singuläres Ereignis, soll hier untersucht werden.

Beschossener Wohnkomplex am 14. März 2022 in Kiew (Bohatyrska-Straße). Foto: Dsns.gov.ua, CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=116065208
Beschossener Wohnkomplex am 14. März 2022 in Kiew (Bohatyrska-Straße).
Foto: Dsns.gov.ua, CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=116065208
So werden die Angriffe auf zivile Infrastruktur wahlweise als Zivilisationsbruch, Epochenbruch, genozidale Kriegsführung, Schande für die zivilisierte Welt bezeichnet.

Diese Empörung ist mehr als berechtigt, allein sie kommt etwas spät.

Am 17. Januar 1991 begannen die Vereinigten Staaten den Irak in einer Weise zu bombardieren, die in der Geschichte ohne Beispiel ist.

In den ersten 20 Stunden diese Krieges wurden 18.000 Tonnen Sprengstoff über dem Irak abgeworfen. Diese Tonnage entspricht der Sprengkraft der Hiroshima-Bombe.

Aus den anfänglichen 2000 Luftangriffen täglich waren bei Ende des 42tägigen Kriegs 109 000 geworden.

(FR vom 31.5.1991, nach „Dritte Welt“ 7/91 S. 5, Washington Post 16.3.1991 nach „Wüstensturm“ von Ramsey Clark S. 97)

Die US-Luftangriffe zerstörten die elf wichtigsten Stromkraftwerke sowie 119 kleinere Kraftwerke. Das Kraftwerk Al-Hartha wurde dreizehnmal von Raketen getroffen, auch noch am letzten Tag des Krieges.

Iraks acht wichtigste Staudämme wurden wiederholt unter Beschuss genommen und schwer beschädigt. Vier der sieben wichtigsten Pumpstationen wurden zerstört. Bomben und Raketen schlugen in 31 städtische Trinkwasseraufbereitungsanlagen ein.

US-Panzer vor dem Denkmal des Krieges in Bagdad von 1989 nach der US-geführten Invasion des Iraks, 13. November 2003
US-Panzer vor dem Denkmal des Krieges in Bagdad von 1989 nach der US-geführten Invasion des Iraks, 13. November 2003
Foto: Technical Sergeant John L. Houghton, Jr., United States Air Force
Da 72% der irakischen Bevölkerung in Städten wohnte, waren die Folgen unabsehbar:

- Alle Anlagen zur Wasseraufbereitung und Abwasserbeseitigung waren mangels Energie außer Betrieb. Die Menschen tranken Wasser aus denselben Flüssen, in die Abwasser ungeklärt eingeleitet werden mussten.

- Chemikalien zur Verbesserung der Wasserqualität gab es nicht mehr aufgrund des Embargos und Energie zum Abkochen des Wassers fehlte ebenso.

Die Folge war eine rapide Zunahme von oft tödlich verlaufenden Durchfallerkrankungen, vor allem bei Kleinkindern, und wegen des heißen Sommers die akute Gefahr der Ausbreitung von Seuchen wie Ruhr und Cholera.

Was die amerikanische Armeeführung hier getan hat, ist etwas, dessen sie Saddam Hussein immer verdächtigt hatte: Biologische Kriegsführung, allerdings ohne biologische Waffen.

(Abeed Abed/ Gavrielle Gemma, „Impact of the War on Iraqi Society“ Bericht über die Irakreise im Auftrag der Kommission vom 3. bis 14.April 1991 nach Ramsey Clark: Wüstensturm S.102 ff.

Bericht einer UNO-Mission über die Situation im Irak vom 20.3.1991 in „Blätter für deutsche und internationale Politik“ 5/91 S.627 ff)

Vor allem in der Schlußphase des Krieges wurden Ziele zerstört, die den Wiederaufbau des Iraks nach dem Krieg ohne ausländische Hilfe unmöglich machen sollte.

Ein Großteil der rund 700 Bombenziele im Landesinneren war nur ausgewählt worden, um mit ihrer Zerstörung die Wirkung der internationalen Sanktionen zu verstärken.

Bei einem Frühstück mit US-Reportern erklärte Verteidigungsminister Dick Cheney , diese Ziele seien „absolut legitim“. „ Wenn ich dies nochmal tun müßte“, so Cheney zur Golfkriegsstrategie, „würde ich es wieder genauso machen.“ (taz vom 25.6.1991)

Body counting:

Nach seiner Schätzung der Zahl der getöteten irakischen Soldaten und Zivilisten gefragt, antwortete General Colin Powell: “Eigentlich ist das keine Zahl, die mich brennend interessieren würde.“ (New York Times 23. März 1991, nach „Wüstensturm“ von Ramsey Clark S. 77)

Seiner Kriegsführung fielen von Januar bis August 1991 49.000 -“ 76.000 irakische Zivilisten zum Opfer (Greenpeace Studie August 1991)

Im Zeitraum März bis November 2022 fielen nach Angaben der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft 8300 Zivilisten den Angriffen der russischen Armee zum Opfer. (Spiegel online vom 19.11.2022)

Weiterhin wird der Bruch des Völkerrechts durch den Angriffskrieg der russischen Regierung für die Auffassung vom Ukrainekrieg als singulärem Ereignis in der Nachkriegsgeschichte angeführt.

Diesem Argument soll hier nachgegangen werden.

Colin Powell vor dem UN-Sicherheitsrat, 5. Februar 2003
Colin Powell vor dem UN-Sicherheitsrat, 5. Februar 2003
Am 5. Februar 2003 hielt Colin Powell, damals Außenminister der USA, vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und der Weltöffentlichkeit, einen Vortrag, in dem er den Irak des Besitzes von Massenvernichtungswaffen, der Unterstützung und Zusammenarbeit mit Al Qaida und der Beteiligung an den Attentaten vom 11. September bezichtigte.

Dies alles waren Lügen.

Colin Powell entschuldigte sich 2005 dafür halbherzig :

„Wenn wir gewusst hätten, was wir heute wissen, dass es keine Massenvernichtungswaffen gab, hätte ich der UNO nichts vorzutragen gehabt.“

„Es ist zweifelhaft, dass ohne das Argument der Massenvernichtungswaffen der Präsident, der Kongress, die UNO, unsere Verbündeten, die Briten, Italiener, Spanier und Australier, es überzeugend gefunden hätten, die Kriegsentscheidung zu unterstützen.“

Ohne das Argument der Massenvernichtungswaffen hätte es vermutlich keinen Irakkrieg gegeben. Edward Kennedy, der inzwischen verstorbene demokratische Senator von Massachusetts, wollte nicht allein den Geheimdiensten die Schuld geben.

„Das war mehr als eine Fehlleistung der Geheimdienste; es war das Ergebnis der Manipulation von Geheimdiensterkenntnissen, um die Entscheidung zum Krieg zu rechtfertigen.“

(https://www.deutschlandfunk.de/plaedoyer-fuer-den-irakkrieg-100.html)

„Knapp 20 Jahre nach dem Irak-Krieg will die Bundesregierung noch keine rechtliche Bewertung vornehmen, ob der Einsatz der „Koalition der Willigen“ zum Sturz von Saddam Hussein einen „Bruch des Völkerrechts“ darstellt oder als ein „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ anzusehen ist. Das geht aus einem Schreiben des Auswärtigen Amts hervor, welches der Berliner Zeitung vorliegt. Die Bundesregierung wiederholt in der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen lediglich die damalige Begründung der US-Regierung, wonach der Angriff erst erfolgte, nachdem dem Irak zuvor „eine letzte Gelegenheit“ gegebenen worden war, „seinen Verpflichtungen bezüglich der Kontrolle und Vernichtung seiner Massenvernichtungswaffen nachzukommen“.

Sevim Dagdelen, Obfrau im Auswärtigen Ausschuss, sagte der Berliner Zeitung: „Die Weigerung der Bundesregierung, den Irak-Krieg der USA als Völkerrechtsbruch auch noch 19 Jahre nach dem Angriffskrieg zu verurteilen, ist selbst himmelschreiendes Unrecht. Die Bundesregierung versucht, die US-Kriegslüge auch noch zu rechtfertigen, indem sie nachlegt, der Irak habe Massenvernichtungswaffen besessen, die lediglich auf wundersame Weise bis heute nicht gefunden wurden. Wer wie die Bundesregierung Angriffskriege und Völkerrechtsbrüche von Nato-Partnern prinzipiell nicht verurteilt, verliert jede Glaubwürdigkeit für die Einhaltung des Völkerrechts.“

Keine gemeinsame Position der EU zum Irakkrieg 2003
Keine gemeinsame Position der EU zum Irakkrieg 2003
Im UNO-Sicherheitsrat hatten nur die USA, Großbritannien, Spanien und Bulgarien für den gewaltsamen Regimewechsel im Irak gestimmt, die Mehrheit hatte dagegen votiert. So griffen die USA, Großbritannien und einige andere Staaten den Irak schließlich ohne ein Mandat des Sicherheitsrates an.

Der Irakkrieg brach laut den meisten Völkerrechtlern das Verbot von Angriffs- und Präventivkriegen nach Artikel 2 der UN-Charta und das Gewaltmonopol des UN-Sicherheitsrats für den Verteidigungskrieg. Das wussten die kriegführenden Regierungen.

„Das deutsche Bundesverwaltungsgericht entschied im Juni 2005, dass ein Bundeswehroffizier aus Gewissensgründen Befehle verweigern dürfe, die eine mögliche indirekte Unterstützung amerikanischer Truppen beträfen, weil schwere Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Irakkriegs bestehen.“

(Bundesverwaltungsgericht.de, 15. Januar 2015: Unverbindlichkeit eines Befehls wegen Verstoßes gegen die Gewissensfreiheit eines Bundeswehrsoldaten während des IRAK-Krieges).

Bei der NATO-Intervention im serbisch-kosovarischen Krieg war problematisch, “dass sie weder vom UN-Sicherheitsrat autorisiert noch auf das Selbstverteidigungsrecht von Artikel 51 UN-Charta gestützt werden konnte.“ (Kai Ambos: Doppelmoral -“ Der Westen und die Ukraine, S. 40)

„Der zweite massive Versuch, das strikte Gewaltverbot auszuhebeln, folgte nach dem Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001. Da der Sicherheitsrat nicht sofort bereit war, den USA ein Einsatzmandat zu geben, wurde die Selbstverteidigung zur Grundlage des militärischen Angriffs auf Afghanistan. So ist bis heute die Frage ungeklärt, ob die Voraussetzungen des Art. 51 UN-Charta tatsächlich vorlagen: Wer waren die Tatverdächtigen, und woher kamen sie (Saudi-Arabien, Deutschland-Hamburg/Harburg)? Auch ist gegen Osama Bin Laden niemals ein Haftbefehl ergangen. Umso absurder ist die Vorstellung eines 13 Jahre lang dauernden Verteidigungsrechts, auf das sich die USA und die Nato noch heute berufen, obwohl es dieses im Völkerrecht nicht gibt. Faktisch jedes Land wird mit einer militärischen Intervention bedroht, in dem die USA ein Ziel ihres war on terror ausmachen -“ eine völkerrechtliche Abnormität, die zur militärischen Normalität geworden ist.“

(https://www.blaetter.de/ausgabe/2015/mai/vom-ewigen-krieg-wozu-taugt-das-voelkerrecht)

So „...hat der Westen doch selbst in seiner Geschichte genau die Regeln des Völkerrechts -“ insbesondere auch das in unserem Zusammenhang besonders relevante Gewaltverbot -“ gebrochen, die er nun zu verteidigen vorgibt, oder vielmehr: die Ukraine in seinem Namen verteidigen lässt“

(Kai Ambos: Doppelmoral -“ Der Westen und die Ukraine, S. 35)

#Stuttgart21-Gegner*innen solidarisch mit #Lützerath: "Kohle bleibt unten - Bahnhof bleibt oben"

Sharepic des Aktionsbündnisses: Kohle bleibt unten - Bahnhof obenMit Unverständnis und Entsetzen reagieren auch die Gegner*innen von Stuttgart21 auf den Versuch von RWE und Politik, mit Lützerath ein starkes Symbol des Widerstands gegen die Klimakrise zu brechen. RWE und Politik setzen damit den -highway to climate hell- fort, den UN-Generalsekretär Guterres angesichts der weltweit ungebrochen steigenden CO2-Werte geißelte.

Als Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung ruft das Aktionsbündnis auf, den friedlichen Widerstand gegen die Räumung von Lützerath und die damit beabsichtigte Fortsetzung des Braunkohleabbaus und der Kohleverstromung zu unterstützen. Motto: „Kohle bleibt unten, Bahnhof bleibt oben!“ Die Klimabewegung macht im Konflikt um Lützerath dieselbe Erfahrung mit Grüner Regierungspolitik wie die Bewegung gegen Stuttgart21 seit 10 Jahren: nämlich maßlose Enttäuschung. Von den Protesten gegen S21 mit großen Erwartungen in die Regierungen des Landes und der Stadt Stuttgart getragen, wandelten sich Grüne Regenten binnen kurzem zu Projektförderern.

Und das selbst jetzt, wo mit weiteren 47 km Tunneln versucht wird, das planerisch längst gescheiterte Projekt um den Preis weiterer hoher Klimaschäden zu retten.

Wir fordern die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung, insbesondere die Grünen Klima- bzw. Umweltminister*innen dort, auf, aus der Eskalationsspirale in Lützerath auszusteigen.

Lützerath darf nicht zu einem Symbol des Weiterso sondern muss zu einem Symbol des radikalen Bruchs mit dem Fossilismus werden.

Stuttgart21-Gegner*innen mobilisieren auf den Montagsdemos und in den sozialen Medien für die Teilnahme an der Großdemonstration am Samstag, den 14.1. um 12h in Lützerath. Die Anreise erfolgt mit Bussen, per Bahn (Gruppentickets), individuell und per Mitfahrgelegenheiten. Viele Stuttgart21-Gegner*innen beteiligen sich schon jetzt an den Protesten und werden am 14.1. in Lützerath friedlich präsent und sichtbar sein.

Die konkrete Reiseorganisation ab Stuttgart liegt. v.a. in den Händen von Fridays for future: Busreisen Abfahrt 14.1., 6h Karlsplatz, Mitfahrbörse und der BUND-Jugend: Bus: Abfahrt 14.1. 5h Schlossplatz
Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, 12. Januar 2023

#WHES23: Gutes Essen für alle statt Profite für wenige!

Demoplakat zur #WHES23 am 21.1. in Berlin um 12 Uhr am Brandenburger Tor sowie den Unterstützerorganisationen. Klick aufs Bild führt zur Demoseite.
Viel zu wenig Regen, trockene Böden und schlechte Ernten -“ die Klimakrise wird auch bei uns immer bedrohlicher. Die Wachstumslogik und politische Fehlentscheidungen sind verantwortlich für das Überhitzen des Planeten und das dramatische Artensterben. Viele Höfe müssen dichtmachen, während weiter große Tierfabriken genehmigt werden. Weltweit wächst der Hunger und auch hierzulande wissen viele Menschen nicht mehr, wie sie ihren Kühlschrank füllen sollen. Deswegen kämpfen wir für die sozial-ökologische Transformation!

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar -“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft -“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.
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