Streifzüge. Analog #2
Berlin: Fight back!
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- Aufruf des Fight-back Bündnisses
- Pressemitteilung: Berliner Polizei lügt, um Neonazi-Lokal zu schützen
Berlin: PKK Verbot aufheben!
Vor 29 Jahren hatte das Bundesinnenminsterium das Betätigungsverbot für die PKK erlassen mit weitreichenden Konsequenzen für politisch aktive Kurd*innen und ihre Vereine. Wegen vermeintlicher Werbung oder Unterstützung für die PKK werden ihre Räume durchsucht, Plakate, Fahnen oder Spendengelder beschlagnahmt. Nicht selten werden kurdische Demonstrationen von der Polizei angegriffen, wie beispielsweise letztes Jahr in Berlin, nur weil (vermeintlich) verbotene Symbole oder Fahnen mitgeführt werden. Daraus resultierende Auseinandersetzungen mit der Polizei dienen wiederum als Beleg für eine latente Gewaltbereitschaft der PKK-Anhänger*innen. In kaum einem anderen EU-Land wird dies so rigide wie in Deutschland gehandhabt. Im Januar 2020 entschied das belgische Kassationsgericht, die PKK sei keine terroristische Organisation. Berliner Anwälte haben im Mai dieses Jahr beim Bundesinnenministerium den Antrag eingereicht, das Verbot der PKK in Deutschland aufzuheben.
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