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Mahsa Amini. Frauen Leben Freiheit

Foto: © Oliver Feldhaus via Umbruch Bildarchiv: Foto von der Demonstration, Frauen mit Tafeln "Frauen - Leben - Freiheit"
Foto: © Oliver Feldhaus via Umbruch Bildarchiv: Foto von der Demonstration, Frauen mit Tafeln "Frauen - Leben - Freiheit"
Auch in Berlin versammelten sich am Freitag anlässlich des Mordes an Mahsa Amini mehr als 1000 Iraner*innen zu einer eindrucksvollen und kraftvollen Demonstration gegen das Teheraner Mullahregime. Zahlreiche Frauen und auch einige Männer schnitten sich aus Protest die Haare ab.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.


Berlin: Marsch für das Leben vs. Burn the Patriarchy

Das Foto zeigt die Spitze der feministischen Demo die unter einer Brücke durchzieht. Auf dem Transparent steht "Burn the Patriarchy - fight for Feminism!"
Foto: © neuköllnbild via Umbruch Bildarchiv
Am Nachmittag des 17. September 2022 zogen ca. 2.500 Abtreibungsgegner*innen beim sog. „Marsch für das Leben“ durch Berlin Mitte. Der Aufmarsch christlich fundamentalistischer Lebensschützer*innen stieß auch in diesem Jahr auf lautstarke Gegenproteste und Blockaden. Rund 800 Teilnehmer*innen demonstrierten bereits am Vormittag unter dem Motto „Burn the patriarchy“ für das Recht auf Abtreibung für alle, aufgerufen hatte das queer-feministische Bündnis What-the-Fuck. Um 12 Uhr startete ein weiterer Demozug vom Pariser Platz, organisiert vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)
Links

41. Todestag - Gedenken an Klaus-Jürgen Rattay

Foto: Manfred Kraft / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 22. September 1981 starb Klaus-Jürgen Rattay anläßlich der Räumung von 8 besetzten Häusern in Berlin. Sein Tod veränderte die Bewegung. Bei einigen löste die Brutalität, mit der die Räumungen durchgezogen wurden, Angst und Ohnmachtsgefühle aus. Bei dem weitaus größeren Teil der Besetzer*innen überwogen jedoch Wut und Zorn -“ sie radikalisierten sich mit hoher Geschwindigkeit.
Den Jahrestag von Klaus Jürgen Rattays Tod nehmen wir zum Anlaß für diesen Rückblick. Der Text ist ein Auszug aus dem Buch "Autonome in Bewegung" über die Besetzerbewegung der 80er Jahre, die Fotos entstanden am Tag der Räumung und anläßlich einer Gedenkdemonstration für Klaus-Jürgen Rattay im Jahr 1982.

Am 22. September 1981 läßt Heinrich Lummer (CDU), der damalige Innensenator von Berlin, 8 besetzte Häuser räumen. "Die Bewohner der räumungsbedrohten Häuser hatten sich darauf verständigt, lediglich passiven Widerstand gegen die Räumung zu leisten. Sie verbarrikadieren die Eingangstüren, holen viele Menschen ins Haus, Unterstützer wie auch prominente Paten, und harren der Dinge. In der Winterfeldtstraße, in der drei der Häuser stehen, werden aber in der Nacht auf den 22. September auch Barrikaden aus umgestürzten Autos, Bauwagen etc. errichtet, und viele sind dort, um die Häuser von außen militant zu verteidigen. Klaus-Jürgen Rattay gehört auch zu ihnen.
Am frühen Morgen des Räumungstages rückt die Polizei mit einem Großaufgebot an: mit Panzerwagen, Wasserwerfern und schwerem Räumgerät. Mittags will Lummer es sich nicht nehmen lassen, in einem der geräumten Häuser eine Pressekonferenz abzuhalten. Er präsentiert sich auf dem Balkon der Bülowstraße 89 als ein siegreicher Feldherr. Dadurch heizt er die Stimmung noch zusätzlich auf. Lautstarke Proteste begleiten seinen Auftritt. Die Polizei ist nervös und knüppelt die Straße frei. Einige hundert Menschen flüchten auf die verkehrsreiche Potsdamer Straße. Dort wird Klaus-Jürgen Rattay von einem BVG-Bus erfasst und mitgeschleift. Er stirbt auf der Straße. Den ganzen Tag über bleibt der Schöneberger Kiez unruhig und voller Menschen, die Todesstelle wird umlagert und mit Blumen bedeckt, und es gibt keinen Zweifel darüber, was am Abend passieren wird. Abends kommt es zur größten Spontandemo der Bewegung, rund 10.000 Menschen beteiligen sich an einem Schweigemarsch durch Schöneberg, der in heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei mündet, „Lummer: Mörder, Mörder“ hallt es nachts durch die verwüsteten Straßenschluchten. Gleichzeitig sind im ganzen Stadtgebiet Kleingruppen unterwegs, etwa 50 Anschläge auf Banken, Polizeiwachen, Wohnungsbauunternehmen etc. werden in dieser Nacht registriert. Auch in vielen anderen Städten der BRD gibt es Demonstrationen und Anschläge." (Ausschnitt aus dem Buch "Autonome in Bewegung" - PDF-Datei)

Drei Wochen nach dem Tod Rattays bildete sich eine "unabhängige Untersuchungskommission", der ein Bundesverfassungsrichter a. D. angehörte. Der Hergang des Vorfalles war heftig umstritten. "Die Versionen reichten vom Angriff Rattays auf den Bus und dem Selbstverschulden seines Todes (Polizei-Mitteilung) bis zur Darstellung von Zeugen, der Bus sei ohne Rücksicht in die Menschenmenge gefahren. (...) Die allmählich veröffentlichten weiteren Fotos und ein Super-8-Film konnten einige Aspekte des Vorfalles klären -“ vor allem den, dass der Bus vor dem Zusammenprall nicht angegriffen worden war -“, doch gibt es vom exakten Moment des Anstoßes keine Bild-Dokumente." (siehe Wikipedia)
Nachdem die Ermittlungen noch im Dezember desselben Jahres eingestellt worden waren, bemühten sich die Eltern des Neunzehnjährigen vergebens um Wiederaufnahme des Verfahrens. Im August 1982 wurde dies abgelehnt.
Eine Dokumentation des Ermittlungsausschusses aus dem Jahr 1982 beleuchtet die genaueren Todesumstände.

"Ich hab gleichzeitig Angst und ich hab gleichzeitig auch Mut zum kämpfen." sagt Klaus-Jürgen Rattay noch am Tag vor der Räumung in einer Dokumentation des RBB.

Zahlreiche Links und eine Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv Berlin



Weitere Informationen


I am Troy Davis. You are Troy Davis. We will not stop fighting for justice.

Heute vor elf Jahren wurde Troy Davis, einer der damals bekanntesten Todeskandidaten in den USA, hingerichtet. "Der Kampf für Gerechtigkeit endet nicht mit mir. Dieser Kampf ist für alle Troy Davise, die vor mir kamen und die nach mir kommen werden. Ich bin guter Verfassung und voller Gebete und in Frieden. Aber ich werde bis zu meinem letzten Atemzug nicht aufhören zu kämpfen."

Keine Anklage gegen Bürgermeister im Fall Ayotzinapa

Zweigeteiltes Foto. Die linke Seite zeigt Demonstration mit den Porträts der 43 Studenten aus Ayotzinapa. Die rechte Seite zeigt den Ex-Bürgermeister von Iguala, José Luis Abarca. Er gilt als Hauptverdächtiger im Fall des verschwindenlassens der 43 Studenten aus Ayotzinapa. Grafik: Desinformémonos
Der Ex-Bürgermeister von Iguala, José Luis Abarca, gilt als Hauptverdächtiger im Fall des verschwindenlassens der 43 Studenten aus Ayotzinapa. Grafik: Desinformémonos
(Mexiko-Stadt, 14. September 2022, desinformémonos/poonal).- Die Mordanklage gegen den Hauptverdächtigen im Fall Ayotzinapa, José Luis Abarca, ist überraschend abgewiesen worden. Dabei gilt der Ex-Bürgermeister von Iguala im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero seit Beginn der Ermittlungen als Schlüsselfigur der Ereignisse in der Nacht des 26. September 2014. Damals verhafteten Polizist*innen aus Iguala, verstärkt durch Einheiten aus Huitzuco und Cocula, die 43 Lehramtsstudenten von Ayotzinapa und übergaben sie anschließend an Mitglieder des Drogenkartells Guerreros Unidos. Die Studenten hatten zuvor Busse gekapert, um zu einer Demonstration nach Mexiko-Stadt zu fahren, ohne zu wissen, dass in den Bussen Drogen versteckt waren.

Richter sieht nicht genügend Beweise

Der Dritter Bezirksrichter in Bundesstrafverfahren in Tamaulipas befand jedoch, dass das Bundesinnenministerium nicht genug Beweise für eine Anklage erbracht habe. Die Klageabweisung erfolgte, obwohl die von der mexikanischen Regierung eingesetzte Wahrheitskommission erst kürzlich festgestellt hat, dass „A1“ den Befehl gegeben hat, die 43 Lehramtsstudenten von Ayotzinapa zu verhaften und an das Drogenkartell Guerreros Unidos zu übergeben, wo sie vermutlich ermordet worden sind. Bei „A1“ soll es sich um Abarca gehandelt haben.

Trotz der richterlichen Entscheidung bleibt Abarca im Gefängnis, da gegen ihn noch weitere Anklagen wegen Mordes vorliegen. Abarca soll im Juni 2013 Arturo Hernández Cardona, Vorsitzender des Bauernverbandes Unión Popular sowie die Aktivisten Félix Bandera Román und Ángel Román Ramírez erschossen haben.

Angehörige demonstrierten für Freilassung Abarcas

Erst am 28. August veranstalteten Angehörige und Freund*innen des Ex-Bürgermeisters und seiner Frau eine Demonstration in Iguala, um die Freilassung des Paares zu fordern, das seit acht Jahren mit Anklagen wegen Mordes und organisiertem Verbrechen im Gefängnis sitzt. Überraschend nahmen auch mindestens fünf Väter und Mütter der 43 Verschwundenen an der Demonstration teil. Sie halten Abarca für „nicht schuldig“.

Der Richter aus Tamaulipas, Samuel Ventura Ramos, hatte zuvor bereits 77 weitere Verdächtige im Fall Ayotzinapa freigelassen. Das Bundesinnenministerium kündigte umgehend an, das Urteil anfechten zu wollen. Das Ministerium erklärte zudem, dass es vier Haftbefehle gegen Angehörige der Armee gebe, von denen drei bereits vollstreckt seien. Einer der Verhafteten ist José Rodríguez Pérez, der damalige Kommandant des 27. Infanteriebataillons von Iguala.

Quelle. CC BY-SA 4.0 Keine Anklage gegen Bürgermeister im Fall Ayotzinapa von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

Frontalangriff auf das europäische Asylrecht

PRO ASYL und rund 60 NGOs aus ganz Europa warnen in einem Brandbrief vom 8. September angesichts einer derzeit diskutierten EU-Verordnung vor einer weitreichenden Aushebelung des europäischen Asylrechts.

In Brüssel und den europäischen Hauptstädten soll im Hauruck-Tempo eine EU-Verordnung durchgepeitscht werden, die das europäische Asylsystem weitgehend aushebelt. „Diese Verordnung darf nicht verabschiedet werden -“ sie ist ein Frontalangriff auf das europäische Asylsystem und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Die Bundesregierung darf ihr im Rat keinesfalls zustimmen“, fordert Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL.

Im Dezember 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den EU-Mitgliedstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl ermöglicht, von ihren Verpflichtungen nach dem EU-Asylrecht abzuweichen. Auslöser war die Initiative des belarussischen Diktators Lukaschenko, der die Not von Schutzsuchenden schamlos ausnutzte und diese an die EU-Grenze brachte. Der Mechanismus, der nun diskutiert wird, soll den EU-Mitgliedstaaten dauerhaft zur Verfügung stehen und in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden. Die Folge ist, dass die Nationalstaaten nach Belieben von ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen abweichen können.

„Wir beobachten seit Jahren eine Erosion des Asylrechts und der Rechtsstaatlichkeit an den europäischen Außengrenzen. Doch mit dieser Verordnung würden schäbige Praktiken von Rechtsbrüchen in Gesetzesform gegossen. Das bedeutet einen Freifahrtschein für repressive Regierungen in der EU, die die Rechte von Schutzsuchenden mit Füßen treten“, warnt Karl Kopp.

Gefährlicher Präzedenzfall: Rechtsstaatlichkeit in Europa wird in Frage gestellt

Die Stellungnahme wurde von knapp sechzig NGOs aus ganz Europa unterzeichnet, darunter der Europäische Flüchtlingsrat ECRE, Amnesty International, Caritas Europa und Human Rights Watch. Sie warnen: Eine Einigung über die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung wird der letzte Schlag gegen ein gemeinsames europäisches Asylsystem in Europa sein. „Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht entschieden ab. Wir lehnen ferner Reformen ab, die weitreichende Ausnahmen vom EU-Recht ermöglichen“, heißt es in dem am 8. September veröffentlichten Positionspapier (hier in deutscher Übersetzung).

Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen sind unverhältnismäßig, kontraproduktiv, unnötig, fehlgeleitet und ungerecht, wie in der Stellungnahme der NGOs weiter ausgeführt wird. „Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Reformen die Achtung des EU-Rechts insgesamt untergraben. Die Einführung eines Modells, das (...) beliebige Ausnahmen zulässt, könnte einen Präzedenzfall schaffen, insbesondere da die Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa in Frage gestellt wird.“

Soweit bekannt, gibt es unter den Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung für die vorgeschlagene Verordnung. Die tschechische Ratspräsidentschaft strebt die Verabschiedung einer gemeinsamen Verhandlungsposition bis Dezember an. Die zuständige Asylarbeitsgruppe des Rates wird voraussichtlich am 21. September weiter über das Thema beraten.

Quelle: Pressemitteilung 9. September 2022
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