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Der Kampf geht weiter! - Aktionen zum Haftantritt von Jo

Sharepic zum Haftantritt von Jo am 22.08.2022. Das Bild zeigt einen Gefangenentransporter, Polizist:Innen und Demonstrant:Innen
 

Die Revision im „Wasen-Verfahren“ gegen Jo und Dy wurde vor wenigen Wochen ohne Vorankündigung und unbegründet abgelehnt. Die Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren sind damit rechtskräftig geworden. Dy sitzt bereits seit Anfang November 2020 und damit seit über 640 Tagen im Knast; seit dieser Woche nicht mehr in U-Haft, sondern in Strafhaft in der JVA Bruchsal. Schneller als erwartet bekam Jo nun einen Termin zum Haftantritt in der JVA Ravensburg am 22. August und damit sitzt neben Lina, Dy oder Findus ein weiterer Genosse im Knast. Aber: der Kampf geht weiter!

Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg!

Antifaschistisch zu kämpfen bedeutet für uns auch, hier solidarisch gegen Repression zu stehen. Es ist klar, dass wir unsere Genoss:innen im Knast nicht im Stich lassen und gemeinsam auf beiden Seiten der Knastmauer weiterkämpfen. Denn, diese Umstände ändern für uns nicht an der Notwendigkeit und Legitimität, einer konsequenten antifaschistischen Politik. Solange Rechte und Faschist:innen sich nach wie vor ungestört organisieren können, ihre Hetze verbreiten und auf die Straße tragen, sowie in letzter Konsequenz morden – solange stellen wir uns ihnen entgegen.

Konsequente antifaschistische Politik wird seit Jahren von Staat kriminalisiert und delegitimiert. Knaststrafen stellen dabei das aktuell härteste Mittel der Repression dar. Sie haben zum Ziel, die Gefangenen durch eine Isolation aus einem kollektiven, politischen Prozess zu lösen, sie persönlich zu brechen und abschreckend auf alle anderen zu wirken. Wir lassen das nicht zu! Dem entgegenstellen können wir nur die Fortführung unseres Kampfes:

Antifaschistisch – weil es notwendig ist,

Offensiv – weil ein zurück in den Schoß des Staates keine Option ist,

Solidarisch – weil wir gemeinsam für eine gesellschaftliche Perspektive kämpfen und zusammenstehen, gerade wenn Einzelne angegriffen werden!


Deshalb wird Jo am 22. August nicht alleine nach Ravensburg fahren. Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg!

 

Wenig überaschend: Laufzeitverlängerung nach Ansicht der Betreiber nur, wenn auf verpflichtende Sicherheitsprüfungen und Nachrüstungen verzichtet wird und der Staat die Risiken übernimmt

Um vom Versagen Bayerns beim Bau von Windkraftanlagen und Stromleitungen abzulenken, fordern die regierenden Politiker von CSU und Freien Wählern Laufzeitverlängerungen für die letzten drei AKW in Deutschland. Der Minister Aiwanger (FW) will sogar eine Wiederinbetriebnahme des AKW Gundremmingen.
 
Wie gefährlich dies ist, ergab eine Konferenz am 7.3. zwischen den Konzernchefs der drei AKW sowie Vertretern der zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Umweltschutz. Das Protokoll lag beim FORUM-Treff am 10.8. in Günzburg vor.
 
Drei Varianten wurden zwischen Bundesregierung und AKW-Konzernen besprochen:
 
1. Wiederinbetriebnahme bereits stillgelegter AKW
2. Etwa 3-monatige Verlängerung des Betriebs über den 31.12.2022 hinaus durch Verringerung der Leistung und somit des Spaltstoffverbrauchs im Laufe des Jahres 2022 und Weiterbetrieb bis etwa Ende März 2023 (Streckbetrieb, kein neuer Spaltstoff)
3. Laufzeitverlängerung mit neuem Spaltstoff um 3 – 5 Jahre
 
Bewertung der drei Varianten durch die Konzernchefs und die Ministerialen:
 
1. Wiederinbetriebnahme ist unrealistisch, denn die Genehmigungen für den Leistungsbetrieb sind erloschen. Eine Neugenehmigung müsste die Sicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik nachweisen. Dieser Stand ist auch durch Nachrüstungen nicht erreichbar.
 
2. Ein „Streckbetrieb führt nicht zu einer Mehrerzeugung von Strom aus den Kernkraftwerken. Es würde lediglich die Stromerzeugung vom Sommer 2022 in den Winter 2022/2023 verlagert. Ein möglicher Minderverbrauch von Erdgas im Winter würde fast vollständig durch einen Mehrverbrauch im Sommer aufgezehrt, der Netto-Effekt wäre nahezu Null. In einer Gas-Mangellagen-Situation ergibt sich insofern kein nennenswerter Nutzen.“
 
3. Der Betrieb der letzten drei noch in Deutschland laufenden AKW Isar 2 (BY), Emsland (NI) und Neckarwestheim 2 (BW) ist nach Atomgesetz nur noch bis zum 31.12.2022 erlaubt. Nur bis dahin gelten die Nachweise zur Sicherheit (Unfälle) und zur Sicherung (Anschläge). Mit Blick auf das Betriebsende 2022 wurde gesetzlich erlaubt, die Anlagen drei Jahre länger zu betreiben, obwohl die nach internationalen Regeln alle 10 Jahre fällige Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) bereits 2019 abgelaufen ist. Die letzten PSÜ fanden 2009 statt. Zudem wurden im Jahr 2012 auch mit den Erfahrungen aus dem Ausfall der Notkühlsysteme in Fukushima die Sicherheitsregeln verbessert. Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass bei einer PSÜ nach den neuen Regeln bisher unerkannte Sicherheitsdefizite bemerkt werden und umfangreiche Nachrüstungen gerade bei der Sicherheitstechnik erforderlich werden.
 
Beachtet werden müsse angesichts des kriegerischen Angriffs auf die Ukraine und deren AKWs, dass bei einer PSÜ neue Gefahren erkannt werden. Ein Weiterbetrieb wäre daher nur möglich, wenn die Sicherheitsprüfungen neue Risiken außer Acht lassen. Die AKW-Betreiber können sich einen Weiterbetrieb nach einer zudem unvermeidlich längeren Betriebsunterbrechung dann vorstellen, wenn der Staat die Risiken übernimmt und die Konzerne mit dem Betrieb beauftragt.
 
Unsere Bürgerinitiative fordert:
 
1. Keine gefährliche Laufzeitverlängerung. Die abgenutzten drei AKW möglichst schnell, spätestens bis Ende 2022 abschalten! Endlich unabhängige Gutachter mit der Prüfung der bayerischen Atomanlagen beauftragen. Der TÜV hat durch das nicht mit Sachargumenten belegte Meinungspapier zum Weiterbetrieb der AKW seine gesetzlich gebotene Unabhängigkeit verloren. Das Atom- wie das Verwaltungsverfahrensgesetz gebieten, ihn nicht mehr mit der Prüfung von Atomanlagen zu beauftragen!
 
2. Solar und Windkraft konsequent ausbauen! Windkraft ist besonders wichtig, da im Winter der Stromverbrauch hoch und die Solarstromerzeugung niedrig ist. In Bayern müssen im kommenden Jahr in jedem Landkreis im Schnitt zwei große Windkraftwerke gebaut werden. In den folgenden Jahren im Schnitt vier neue Windkraftwerke je Landkreis. Um die Genehmigungen voranzutreiben, wird eine Task-Force „Konsequenter Windkraftausbau“ beim Ministerpräsidenten eingerichtet. Diese bekommt Weisungsbefugnisse gegenüber den Landratsämtern. Genehmigungsverfahren müssen nach 1 ½ Jahren abgeschlossen werden. Mit der Solarbranche wird nach Wegen gesucht, wie der Arbeitskräftemangel, der neben Problemen im Verteilnetz am meisten den Ausbau behindert, durch beispielsweise Anwerbung ausländischen Personals verringert werden kann.
 
3. In Bayern kurzfristig ein Programm zum Energie- und speziell zum Stromsparen einführen. Stromzehrende Beleuchtungen und Schneekanonen sind abzuschalten. Mit der Industrie sind Maßnahmen zum Lastmanagement wie zur Energieeinsparung zu vereinbaren.
 
4. Die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur vom 31.5.22 zeigt, dass wir noch genug Kapazitäten für die Stromversorgung haben. Deutschlands Strommarkt kam in den letzten Monaten in Stress, wenn die Italiener wegen mangelnder Solar- und Windkraftkapazitäten und die Franzosen wegen Ausfalls vieler AKW bei ebenfalls mangelnden Solar- und Windkraftkapazitäten sehr viel Strom in Deutschland gekauft haben. Mit unseren Nachbarn muss vereinbart werden, dass wir unsere Stromexporte in solchen Situationen begrenzen werden.
 
Quelle: Pressemitteilung 12. August 2022 
 
 
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