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Sozialpolitische Infos für Geflüchtete aus der Ukraine

Hier einige wichtige Punkte aus dem Newsletter vom 29. Mai 2022 von Harald Thomé zu sozialen Themen, die für Ukraine-Geflüchtete interessant sein könnten:

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2. Ukrainegeflüchtete / Weisung der BA


Die BA hat am 23. Mai 2022 eine ausführliche Weisung zum Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG veröffentlicht. Die BA-Weisung „Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung“ gibt es hier: https://t1p.de/8pzco

Claudius Voigt von der GGUA hat die Inhalte der Weisung seziert und übersichtsartig dargestellt, das Papier von Claudius gibt es hier: https://t1p.de/rdx58

Dazu auch einige kritische Anmerkungen von RA Volker Gerloff auf Twitter: https://t1p.de/s9gxl

3. Ausführliche Darstellung der Gesetzesänderungen zum Rechtskreiswechsel Ukraine zum 1. Juni

Am 1. Juni 2022 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die die Ansprüche auf unterschiedliche Sozialleistungen für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz neu regeln. Das betrifft das SGB II, SGB XII, AsylbLG, SGB IX, SGB V, BAföG, Familienleistungen im BKGG, EStG, BEEG, UhVorschG und das AufenthG.

Claudius Voigt hat dazu eine Zusammenstellung gezaubert, die gibt es hier: https://t1p.de/y3lun

4. Pari: Wesentliche Änderungen durch das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz für aus der Ukraine Geflüchtete –“ Wechsel des Sozialleistungsträgers

Der Pari fasst die wesentlichen Änderungen durch das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz für aus der Ukraine Geflüchtete zusammen: https://t1p.de/ltrr2

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