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Hungerstreik und Gewaltvorwürfe: Flüchtlingsrat kritisiert Fehlen jeglicher unabhängiger Kontrolle in der Abschiebungshaft

Logo Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist in hohem Maße besorgt über die aktuellen Entwicklungen in der Abschiebungshaftanstalt Pforzheim. Am Donnerstag berichtete die Nachrichtenagentur dpa, dass sich einige Gefangene im Hungerstreik befinden. „Das deckt sich mit Informationen, die Gefangene an uns und andere Personen, mit denen sie in Kontakt stehen, in den letzten Tagen kommuniziert haben“, kommentierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Des Weiteren berichten Gefangene über gewaltsame Übergriffe und Beleidigungen seitens des Vollzugspersonals sowie über den Entzug von dringend benötigten Medikamenten.

Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es bereits 2019 und 2020 ähnliche Vorwürfe gab. „Wir können schon vorwegnehmen, was die Verantwortlichen -“ die Anstaltsleitung, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Justizministerium -“ sagen werden: Genau wie damals werden sie sagen, dass die Vorwürfe nicht stimmen und das in der Abschiebungshaft Grundrechte respektiert werden. Das Gleiche haben sie auch jahrelang in Bezug auf die Landeserstaufnahmeeinrichtungen behauptet. Dem war nicht so, wie wir jetzt wissen. Warum sollte ihnen jetzt jemand glauben, wenn sie blindes Vertrauen einfordern und Vorwürfe routinemäßig abstreiten? Das grundlegende Problem ist, dass es weiterhin null Transparenz und null unabhängige Kontrolle dessen gibt, was in der Abschiebungshaft passiert. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig“, kritisiert Seán McGinley.

Die Berichte der Gefangenen machen deutlich, dass die repressiven Zustände sich nicht nennenswert von einem „normalen“ Gefängnis unterscheiden, und dazu führen, dass die Gefangenen ihre eigene Abschiebung oder sogar ihren Tod herbeiwünschen. Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dass genau diese Zustände nicht zulässig sind, weil sich die Bedingungen in Abschiebungshaft grundlegend von denen in Strafhaft unterscheiden sollen. „Die Reaktion des Justizministeriums auf diese Entscheidung -“ die schmallippige Behauptung, es seien keine Änderungen an der Vollzugspraxis nötig - passt in das Bild der totalen Gleichgültigkeit gegenüber Grund- und Menschenrechten der Gefangenen, die selbe totale Gleichgültigkeit mit der jahrelang die Grundrechte von Geflüchteten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen verletzt wurden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung beginnt, sich nicht nur dann für die Durchsetzung des Rechts zu interessieren, wenn es um Entscheidung zum Nachteil von Geflüchteten geht. Konkret würde das heißen: Schluss mit diesem inhumanen, gefängnisähnlichen und völlig intransparenten Abschiebungshaftregime!“, so Seán McGinley abschließend.

Quelle: Presseerklärung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg


Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger Verein, der landesweit in Baden-Württemberg tätig ist als parteiunabhängiges Netzwerk aus Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, das sich für die Rechte von geflüchteten Menschen einsetzt.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Flüchtlingsarbeit vor Ort durch Beratung, Information und Fortbildungen zu rechtlichen und sozialen Themen, zur Flüchtlingspolitik und zur Lage in den Herkunftsländern. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche mit Politik sowie gesellschaftlichen Gruppierungen setzt sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für die Rechte der geflüchteten Menschen und für eine menschliche Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg ein. Auf Bundesebene arbeitet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eng mit den anderen Landesflüchtlingsräten und Pro Asyl zusammen.

Aufruf zum Aktionstag gegen Krieg und Klimakrise am 27.03.2022

Für Klimagerechtigkeit, offene Grenzen, Abrüstung und Frieden

Wir rufen auf zum dezentralen Aktionstag am 27.03.2022 gegen den Krieg, für Abrüstung, Klimagerechtigkeit & offene Grenzen!

Der russische Angriffskrieg muss sofort gestoppt werden. Es braucht einen sofortigen Waffenstillstand und Rückzug der russischen Truppen aus der Ukraine. Wir stehen solidarisch mit den Menschen in der Ukraine und in Russland, die sich gegen den Krieg wehren. Nein zum Krieg, in der Ukraine und überall! #нет войнe

Kohle, Gas und Öl heizen nicht nur die Atmosphäre auf, sondern auch Kriege und Konflikte an. Die EU muss sofort aufhören den russischen Angriffskrieg durch Importe von Öl, fossilem Gas und Kohle mitzufinanzieren! Doch der Bau neuer Frackinggas-Terminals wäre fatal -“ das Gas kommt dann statt durch die Pipeline eben per Schiff aus anderen Weltregionen. Die Folge sind Landraub, Umweltzerstörung und Mord an Aktivist*innen, die sich dagegen wehren. Länger Kohle zu verfeuern oder Atomkraftwerke laufen zu lassen, wäre absurd. Der neue IPCC-Bericht zeigt deutlich wie nie: wir brauchen ein Ende aller fossilen Energien und dafür muss sich unser System verändern: Weg von der Illusion ewigen grünen Wachstums, hin zu einer demokratischen Produktionsweise, die sich an planetaren Grenzen und menschlichen Bedürfnissen orientiert. Energiesparen beginnt nicht an unserer Heizung, sondern bei Rheinmetall, Heckler&Koch und VW.

Wir müssen nicht nur die ukrainischen Geflüchteten aufnehmen, sondern offene Grenzen für alle erkämpfen! Egal ob aus Moria oder Afghanistan, Solidarität bedeutet allen Menschen auf der Flucht bedingungslose Aufnahme und Schutz zu bieten. Das rassistische Grenzregime der EU muss abgeschafft werden! #abolishfrontex

100 Milliarden für Aufrüstung beenden keinen Krieg, sie machen alles nur noch schlimmer. Mehr Waffen bedeuten mehr Krieg, mehr Konflikte und mehr menschliches Leid. In dieser Aufrüstungsspirale gibt es nur Verlierer, bis auf die deutsche Rüstungsindustrie. Statt 100 Milliarden in Panzern zu versenken und jährlich mehr als 2% des BIP -“ also über 70 Mrd Euro jedes Jahr -“ für Rüstung auszugeben, brauchen wir viel mehr Geld für Pflege, Bildung & öffentlichen Nahverkehr und den Ausbau von Erneuerbaren.

Wir rufen auf zu vielfältigem Protest, zu kreativen Aktionen, Demonstrationen und Blockaden am 27.03.2022!

Wir kämpfen gegen den fossilen, atomaren und militärischen Rollback! Wir stehen für Klimagerechtigkeit und offene Grenzen für alle!

Von Ende Gelände, Fridays For Future, Rheinmetall Entwaffnen und Abolish Frontex

Weitere Unterzeichner*innen des Aufrufs

Quelle und zur Unterstützung des Aufrufes

Baden-Württemberg muss auf EuGH-Urteil zur Abschiebungshaft reagieren

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem dieser erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Landesregierung muss nun aus Sicht des Flüchtlingsrats Konsequenzen ziehen.

Die Luxemburger Richter sind zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Doch genau eine solche ist die Baden-Württembergische Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim, die sich in einer ehemaligen Jugendstrafanstalt befindet. Die Einrichtung ist von meterhohen, stacheldrahtbewehrten Mauern und Zäunen umgeben, die Inhaftierten dürfen sich in der Regel nur auf dem eigenen Stockwerk aufhalten und werden nachts in ihren Hafträumen eingeschlossen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass sich die Bedingungen für die Inhaftierten wesentlich von denen in Strafhaft unterscheiden. In bestimmten Punkten -“ etwa die Untersagung gemeinsamer religiöser Feierlichkeiten -“ sind sie sogar noch restriktiver“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, und fordert die Landesregierung auf, schnell zu handeln, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen.

2019 hatte die damalige Bundesregierung aus Union und SPD beschlossen, dass Abschiebungshaft auch in Strafhaftanstalten vollzogen werden dürfe. Zwar hatte der EuGH schon 2014 entschieden, dass dies nicht geht, doch um sich nicht an diese Vorgabe halten zu müssen, hatte die Bundesregierung pauschal einen „vorübergehenden Notstand“ ausgerufen, der eine Aufweichung des sogenannten Trennungsgebotes bis zum 30.6.2022 vorsah. Dass das so nicht geht, hat der EuGH nun klargestellt. „Es ist gut, dass die Baden-Württembergische Landesregierung schon frühzeitig klargestellt hat, dass sie aufgrund von europarechtlichen Bedenken diese Möglichkeit nicht nutzen wollte. Es ist aber beschämend für die damalige Bundesregierung, dass sie die massiven Bedenken, die von Menschenrechtsorganisationen und Jurist*innen und schließlich auch vom Baden-Württembergs konservativen Innenminister gehegt wurden, und die sich jetzt nach zweieinhalb Jahren rechtswidriger Praxis bewahrheiten, ignoriert hat“, so Seán McGinley abschließend.

Quelle

Info Pad for ukrainian Refugees / Тут зібрана вся інформація про ситуацію на кордоні, транспортні та в'їздні вимоги дÐ"я громÐ

This pad collects all information about the situation at the borders, transport and entry requirements for Ukrainian and non-Ukrainian citizens / Тут зÑ-брана вся Ñ-нформацÑ-я про ситуацÑ-ÑŽ на кордонÑ-, транспортнÑ- та в'їзднÑ- вимоги дÐ"я громадян України та Ñ-нших країн / Тут собрана вся информация о ситуации на границах, транспорту и требованиях к въезду дÐ"я украинских и неукрfких граждан.

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