Skip to content

Anpassung an einen Unrechtsstaat ist Unrecht

Generalstaatsanwalt Fritz Bauer Quelle: Fritz Bauer Institut / A. Mergen
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
Quelle: Fritz Bauer Institut / A. Mergen
"Wenn die Prozesse einen Sinn haben, so ist es die unumgängliche Erkenntnis, daß Anpassung an einen Unrechtsstaat Unrecht ist. Wenn der Staat kriminell ist, weil er die Menschen- und Freiheitsrechte, die Gewissensfreiheit, das Recht auf eigenen Glauben, (...) das Recht auf eigenes Leben systematisch verletzt, ist Mitmachen kriminell. Es ist, wie unsere Prozesse demonstrieren sollen, möglicherweise Mord, gemeiner Mord. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ich selber Hand anlege oder nicht. Es kommt nicht darauf an, ob an meinen eigenen Händen Blut klebt oder ob sie nur mit Tinte besudelt sind, ob ich aktiver Täter, Nutzniesser oder nur beifällig nickender Zuschauer bin."

Fritz Bauer (* 16. Juli 1903 in Stuttgart; -  1. Juli 1968 in Frankfurt am Main): "Warum Auschwitz-Prozesse?", in: Neutralität. Kritische Zeitschrift für Kultur und Politik, Jg. 2 (1964/65), H. 6-“7 S. 9, via Fritz Bauer Institut

„GFF erhebt Klage gegen das Finanzamt Ludwigsburg: Entzug der Gemeinnützigkeit des soziokulturellen Zentrums „DemoZ“ ist rechtswidrig“

Seit nun mehr als zwei Jahren hängt das DemoZ Ludwigsburg in Bezug auf die Gemeinnützigkeit in der Luft. Erst gegen Ende des vergangenen Jahres wurde der Widerspruch unsererseits gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit an Rechtsbehelfsstelle des Finanzamt Ludwigsburg übergeben. Seit September werden uns seitdem immer wieder Versprechungen gemacht, dass bis zu einem bestimmten Datum eine Entscheidung der Behörde vorliegen würde -“ jedoch läuft jede vom Finanzamt selbst benannte Frist aus, ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde.

Im Oktober 2019 wurde dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg die Gemeinnützigkeit entzogen -“ der Entzug fußt auf dem erst im Februar 2019 gefällten Urteil zur politischen Betätigung gemeinnütziger Vereine im Fall der bundesweit tätigen Organisation Attac Deutschland. Ziel des Urteils sollte eigentlich die Trennung zwischen gemeinnützigen Organisationen und Parteien in Bezug auf Steuervorteile sein. Mit dem Urteil ist das Bundesfinanzministerium jedoch weit über das Ziel hinausgeschossen-“ es ist nicht nur eine mangelnde Rechtssicherheit für sich politisch betätigende Vereine entstanden. Vielmehr ist eine grundlegende Diskussion darüber entstanden, wer in der Bundesrepublik Deutschland Teil der politischen Willensbildung ist und wer nicht.

Diesen Zustand können wir so nicht mehr hinnehmen -“ weder für uns, noch für die vielen anderen gemeinnützigen Vereine, die tagtäglich wertvolle Arbeit leisten und wegen der immer noch unklaren Rechtslage keine Sicherheit über ihre Handlungsmöglichkeiten haben. Leider hat auch der erst kürzlich veröffentlichte Anwendungserlass keine Klarheit und Sicherheit für politisch bildende Vereine gebracht, mehr dazu könnt ihr zum Beispiel auf der Seite der Allianz -“ Rechtssicherheit für politische Willensbildung zu dem Thema erfahren.

Deshalb haben wir nun eine Untätigkeitsklage gegen das Finanzamt eingereicht. Wie immer stellen wir euch die Klageschrift vom 09.02.2022 zur Verfügung, damit unsere Argumentation und unser Vorgehen weiterhin transparent und nachvollziehbar bleiben. Wie immer könnt ihr Rückfragen über gemeinnuetzigkeit@demoz-lb.de an und schicken. Nachfolgend veröffentlichen wir die heutige gemeinsame Pressemitteilung von der GFF -“ Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Campact e.V. und dem DemoZ Ludwigsburg.

GFF erhebt Klage gegen das Finanzamt Ludwigsburg: Entzug der Gemeinnützigkeit des sozio-kulturellen Zentrums „DemoZ“ ist rechtswidrig

Berlin/Stuttgart, 9. Februar 2022 -“ Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und Campact e.V. hat das Demokratische Zentrum Ludwigsburg e.V. (DemoZ) heute vor dem Finanzgericht Stuttgart Klage gegen den Entzug seiner Gemeinnützigkeit eingereicht. Ziel der Klage ist es, mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine zu schaffen, die in der politischen Bildung aktiv sind.

„Das Finanzamt hat ein viel zu enges Verständnis von politischer Bildung und Demokratieförderung. Selbstverständlich darf in einem Kulturzentrum auch eine kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen stattfinden“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. „Eine lebendige Demokratie braucht solche Begegnungsorte, an denen sich Menschen einbringen und auch eine politische Haltung zeigen können.“

Foto: DemoZ
Foto: DemoZ
Das selbstverwaltete DemoZ ist seit 40 Jahren ein wichtiger sozialer Treffpunkt in Ludwigsburg und bietet ein vielfältiges und meist kostenloses Kultur- und Bildungsprogramm an. Dazu zählen Theateraufführungen, Zeichenkurse und bildungspolitische Veranstaltungen. Bereits im Oktober 2019 hatte das Finanzamt Ludwigsburg dem DemoZ die Gemeinnützigkeit entzogen. Es warf dem Verein mangelnde geistige Offenheit in der politischen Bildungsarbeit vor. Anlass hierfür waren kapitalismuskritische Veranstaltungen des Vereins. Das DemoZ legte umgehend Einspruch ein und wartet nun seit über zwei Jahren auf eine endgültige Entscheidung der Behörde.

„Die seit Jahren andauernde Ungewissheit über den Steuerstatus ist eine große Belastung, da wir nicht wissen, wie wir uns in Zukunft finanzieren sollen“, sagt Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ. „Bereits jetzt sind aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit viele staatliche Förderungen weggefallen und auch einen erheblichen Teil der Corona-Hilfen konnten wir wegen des unsicheren Steuerstatus-˜ nicht abrufen. Nur dank der großen Solidarität, die wir seitens unserer lokalen Unterstützer*innen erfahren haben, konnten wir unsere Arbeit vorübergehend finanzieren.“

Auch die Bürgerbewegung Campact unterstützt die Arbeit des soziokulturellen Zentrums Ludwigsburg mit einer Förderung von 20.000 Euro für die Prozesskosten und die Arbeit des Vereins. Unter anderem will Campact damit die Finanzierung des jährlichen „Mut gegen Rechts“-Festivals in Ludwigsburg sichern. Campact hatte im Oktober 2019 selbst die Gemeinnützigkeit verloren. Wie im Fall des DemoZ verwiesen die Finanzbehörden auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Attac. Der BFH hatte 2019 die Einschätzung der Finanzbehörden bestätigt, dass Attac wegen „allgemeinpolitischer Tätigkeit“ nicht gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne sei. „Uns ist es ein großes Anliegen, kleine Vereine zu stärken, die von der Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht betroffen sind“, sagt Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand von Campact. „Zentren wie das DemoZ leisten wichtige Arbeit gegen Rechts und verteidigen unsere Demokratie vor Ort, in fast jeder kleineren oder größeren Stadt in Deutschland. Ein Gemeinnützigkeitsrecht, das diesen Vereinen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat seinen Namen nicht verdient.“

Die GFF, das DemoZ und Campact sind Mitglieder der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Der Zusammenschluss aus fast 200 Vereinen und Stiftungen fordert eine gesetzliche Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, damit sich gemeinnützige Organisation für Menschenrechte und Gerechtigkeit engagieren können.

Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ, steht für Interviews zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Klage finden Sie unter:

freiheitsrechte.org/demoz

Quelle

„Antifaschismus bleibt notwendig!“ - Info-Veranstaltung zum „Wasen-Prozess“ gegen Antifaschist:innen in Baden-Württemberg

Nach sechs Monaten Prozess gegen die beiden Antifas Jo und Dy ging das sog. „Wasen-Verfahren“ Mitte Oktober 2021 zu Ende. Beide wurden vor dem Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Als Solidaritätskampagne begleiteten wir den gesamten Verfahrenskomplex bereits seit den ersten Hausdurchsuchungen 2020 und versuchten Solidarität zu organisieren. Zum ersten Prozess gegen Jo und Dy, der im April 2021 startete, gestalteten wir eine solidarische Begleitung.
Mit dem Urteil ist das Verfahren und eine erste intensive Phase der Solidaritätskampagne zu Ende.
Nichts desto trotz, sitzt Dy weiterhin in U-Haft, stehen weitere Prozesse gegen andere Beschuldigte an und auch die Revision im Prozess gegen Jo und Dy erwartet uns. Mit der Veranstaltung wollen wir zu diesem Zeitpunkt folgende Fragen aufstellen:
In welchem Verhältnis steht der Prozess und die kriminalisierte antifaschistische Intervention zu den aufkommenden Querdenken-Demonstrationen im Frühjahr 2020? Inwieweit stellt dieser Repressionsangriff eine neue Qualität dar? Was für Schlüsse können wir aus dem Prozessverlauf ziehen?
Wie sah die Prozessbegleitung aus? Was sind für uns grundsätzlichere Herangehensweisen gegenüber staatlicher Repression und der Organisierung von Solidarität?
Gemeinsam wollen wir die bisherige Arbeit der Solikampagne und unsere Einschätzungen zu den Fragen diskutieren.

Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105
70199 Stuttgart
Haltestelle "Erwin-Schöttle-Platz - U1, U9, U34, Bus 42)
cronjob