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Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig - starkes Zeichen gegen die Wertung des bayerischen Verfassungsschutzes!

Gestern erreichte uns der Bescheid des Finanzamts für Körperschaften 1, mit dem es unserem Einspruch gegen die Bescheide, mit denen uns die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 -“ 2018 aberkannt hat, stattgegeben hat. Die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017 sind damit aufgehoben.

Wir sind erleichtert und froh, dass das Finanzamt und die Berliner Finanzverwaltung nach eineinhalbjährigem Verfahren die Wertung des bayerischen Inlandsgeheimdienstes, wir seien „extremistisch“, als widerlegt betrachten. 1

Dazu haben wir mehrere Stellungnahmen und wesentliche Dokumente zu den Grundlagen unserer Arbeit vorgelegt, die unser Selbstverständnis als partei- und spektrenübergreifende Organisation, in der es -“ von Christ*innen, Sozialdemokrat*innen und Grünen über Linke und DKP zu parteilosen Mitgliedern aus unterschiedlichen Zusammenhängen -“ unterschiedliche Zugänge zum Antifaschismus gibt, darlegen.

Außerdem haben sowohl die beiden Vorsitzenden unserer inzwischen 8.000 Mitglieder zählenden Vereinigung, Cornelia Kerth und Axel Holz, als auch die Ehrenpräsidentin Esther Bejarano eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass es nach ihrer Kenntnis keine

„von der Vereinigung oder einer verantwortlich für sie handelnden Persönlichkeit“ ausgehende Erklärung darüber gebe, „dass sie ,alle nicht-marxistischen Systeme -“ also auch die parlamentarische Demokratie -“ als potentiell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt-˜.“-“ wie es der bayerische VS behauptete.

Weiter wird ausgeführt: „Die Vereinigung hat die parlamentarische Demokratie und schlechthin den Gehalt unserer Nachkriegsverfassungen auf Bundes- und Länderebene als eigenständigen Selbstwert (...) verteidigt und dies als eine aus dem antifaschistischen Kampf stammende grundlegende Verpflichtung behandelt, die ein gemeinsames Auftreten von kommunistischen, sozialistischen, christlichen, liberalen und sonstigen demokratischen Antifaschisten legitimiert.“

Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in der Auseinandersetzung um unsere Gemeinnützigkeit eine überwältigende Solidarität erleben durften:

- Mehr als 100 Organisationen und Initiativen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen schickten uns Solidaritätsschreiben, die meist als öffentliche Erklärungen oder Schreiben an den Berliner und/oder den Bundesfinanzminister verfasst worden sind.

- Über 2.000 Antifaschist:innen haben diesen Angriff zum Anlass genommen, sich uns als Mitglieder anzuschließen.

- Eine hohe Spendenbereitschaft hat dafür gesorgt, dass wir die zunächst drohende Insolvenz nicht mehr fürchten mussten und unsere Arbeit verstärken können. Allen Spender:innen sagen wir noch einmal herzlichen Dank.

- Viele unserer Mitglieder haben sich mit ihren Kontakten und ihrem Gewicht, mit eigenen Aktionen und guten Vorschlägen eingebracht und dazu beigetragen, dass unsere Petition „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben“ von mehr als 50.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Die nun wieder erfolgte Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016-2018 ist ein wichtiges Zeichen für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten und für alle, die noch weiter um die Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig kämpfen müssen.

In diesem Sinne fordern wir weiterhin die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Streichung des Paragraphen 51, Absatz 3, Satz 2 aus der Abgabenordnung!

In einer Demokratie dürfen nicht Geheimdienste über die verfassungsmäßige Bandbreite der gesellschaftlichen Debatte entscheiden!

1 Grundlage für den Entzug der Gemeinnnützigkeit war § 51, Absatz 3, Satz 1 und 2, der Abgabenordnung, wo es heißt:

„Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. ² Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

Quelle: Pressemitteilung via VVN-BdA Kreisverband Esslingen

#FreeThemAll: 67. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - 40 Jahre im Knast

Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 67 Jahre alt. Knapp 40 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vergangenes Jahr wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand auch erst vor einigen Tagen eine Herzoperation. Die Aussicht, die Zeit der Genesung in Handschellen ans Krankenhausbett gekettet zu sein empörte die TeilnehmerInnen der an diesem Wochenende stattfindenden Bundeskonferenz der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), deren Ehrenmitglied er ist. Die Konferenz verabschiedete einstimmig eine Grußbotschaft an Mumia Abu-Jamal und fordert dessen sofortige Freilassung.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:

"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:
    • institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
    • Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
    • Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
    • Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
    • Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
    • die Todesstrafe
  • politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"

Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de

www.bring-mumia-home.de
Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Geburtstagspost:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

Stop Deportation. Afghanistan ist nicht sicher!

Foto: © Flüchtlingsrat Berlin via Umbruch Bildarchiv
Mehrere hundert Menschen beteiligten sich am 7. April an Protesten gegen eine Sammelabschiebung von 20 Menschen nach Afghanistan. Es ist die erste Abschiebung vom BER-Flughafen in Schönefeld. Ein Teil der Demonstrierenden blockierte eine Zufahrt am Terminal 5, parallel forderten Sprecher*innen verschiedener Organisationen, die Abschiebungen in das Kriegsgebiet sofort zu stoppen. Afghanistan ist seit mehr als 40 Jahren im Krieg und wurde 2020 erneut vom Global Peace Index als das gefährlichste Land der Welt eingestuft. „Abschiebungen nach Afghanistan bedeuten Abschiebungen in Krieg, Elend und Lebensgefahr“, sagt eine Rednerin des Flüchtlingsrates Berlin. Nach stundenlangen Protesten startete gegen 21.30 Uhr der Abschiebeflug nach Kabul.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Links

Stuttgart: Polizei greift Sanitäter an

Polizei greift Sanitäter während Behandlung an,  Sanitäter*innen erhalten Anzeige und Platzverweise, mindestens 7 Verletzte

Foto: © Jens Volle
Am Freitag Abend sicherte die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. mit einem Team eine Kundgebung unter dem Motto "Gegen Ausgangssperren! Echte Pandemiebekämpfung statt Symbolpolitik!" auf dem Marienplatz in Stuttgart ab. Die Teilnehmer*innen der angemeldeten Versammlung forderten wirksame und verbindliche Infektionsschutzmaßnahmen auch im beruflichen Umfeld, statt weiterer wissenschaftlich umstrittener Einschränkungen des privaten Bereichs. Masken und Abstandsgebot wurden während der gesamten Kundgebung eingehalten.

Nach Ende der Versammlung auf dem Marienplatz formierte sich spontan ein Demonstrationszug von ca. 200 Personen, der an der Ecke Sophienstraße/Schlosserstraße von der Polizei unter Einsatz von Pfefferspray und körperlicher Gewalt aufgelöst wurde. Es kam zu mehreren Verletzten, von denen 7 durch unsere Sanitätskräfte versorgt werden mussten. Während der Behandlung wurde einer unserer gut gekennzeichneten Sanitäter mehrfach von der Polizei körperlich angegangen und in seiner medizinischen Tätigkeit behindert. Anschließend wurde unser Team von der Polizei zusammen mit ca. 50 Demonstrat*innen festgesetzt. Die Einsatzkräfte wurden durchsucht und erhielten einen Platzverweis, sowie Anzeigen wegen angeblichem Verstoß gegen die Coronaverordnung. Dabei missachtete die Polizei wissentlich sowohl ein Präzedenzurteil des Landgerichts Berlin, das zweifelsfrei feststellte, dass Sanitätskräfte auf Demonstrationen keine Versammlungsteilnehmer*innen sind, als auch die Ausnahmeregelungen der Coronaverordnung für die Ausübung dienstlicher, auch ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Erst diese Woche hatte der Einsatzleiter der Stuttgarter Polizei vom 03. April 2021 vor dem Gemeinderat ausgeführt, warum ein Einschreiten der Polizei gegen die massenhafte Missachtung von Infektionsschutzauflagen durch die Querdenken-Demonstrationen nach Ansicht der Polizei nicht verhältnismäßig gewesen wäre, während eine Auflösung der Gegenproteste, die sich an die AHA-Regeln hielten und Masken trugen, ohne Weiteres möglich war. Nun beweist die Polizei einen Tag später, dass sie bei Demonstrationen für wirksamere Infektionsschutzmaßnahmen nicht nur mit massiver Gewalt vorgehen kann, sondern auch Angriffe, Behinderungen und haltlose Anzeigen gegen Sanitätskräfte für verhältnismäßig hält. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren gegen unsere Einsatzkräfte und eine umgehende Entschuldigung des verantwortlichen Polizeieinsatzleiters.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 30

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