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Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig - starkes Zeichen gegen die Wertung des bayerischen Verfassungsschutzes!

Gestern erreichte uns der Bescheid des Finanzamts für Körperschaften 1, mit dem es unserem Einspruch gegen die Bescheide, mit denen uns die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 -“ 2018 aberkannt hat, stattgegeben hat. Die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017 sind damit aufgehoben.

Wir sind erleichtert und froh, dass das Finanzamt und die Berliner Finanzverwaltung nach eineinhalbjährigem Verfahren die Wertung des bayerischen Inlandsgeheimdienstes, wir seien „extremistisch“, als widerlegt betrachten. 1

Dazu haben wir mehrere Stellungnahmen und wesentliche Dokumente zu den Grundlagen unserer Arbeit vorgelegt, die unser Selbstverständnis als partei- und spektrenübergreifende Organisation, in der es -“ von Christ*innen, Sozialdemokrat*innen und Grünen über Linke und DKP zu parteilosen Mitgliedern aus unterschiedlichen Zusammenhängen -“ unterschiedliche Zugänge zum Antifaschismus gibt, darlegen.

Außerdem haben sowohl die beiden Vorsitzenden unserer inzwischen 8.000 Mitglieder zählenden Vereinigung, Cornelia Kerth und Axel Holz, als auch die Ehrenpräsidentin Esther Bejarano eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass es nach ihrer Kenntnis keine

„von der Vereinigung oder einer verantwortlich für sie handelnden Persönlichkeit“ ausgehende Erklärung darüber gebe, „dass sie ,alle nicht-marxistischen Systeme -“ also auch die parlamentarische Demokratie -“ als potentiell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt-˜.“-“ wie es der bayerische VS behauptete.

Weiter wird ausgeführt: „Die Vereinigung hat die parlamentarische Demokratie und schlechthin den Gehalt unserer Nachkriegsverfassungen auf Bundes- und Länderebene als eigenständigen Selbstwert (...) verteidigt und dies als eine aus dem antifaschistischen Kampf stammende grundlegende Verpflichtung behandelt, die ein gemeinsames Auftreten von kommunistischen, sozialistischen, christlichen, liberalen und sonstigen demokratischen Antifaschisten legitimiert.“

Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in der Auseinandersetzung um unsere Gemeinnützigkeit eine überwältigende Solidarität erleben durften:

- Mehr als 100 Organisationen und Initiativen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen schickten uns Solidaritätsschreiben, die meist als öffentliche Erklärungen oder Schreiben an den Berliner und/oder den Bundesfinanzminister verfasst worden sind.

- Über 2.000 Antifaschist:innen haben diesen Angriff zum Anlass genommen, sich uns als Mitglieder anzuschließen.

- Eine hohe Spendenbereitschaft hat dafür gesorgt, dass wir die zunächst drohende Insolvenz nicht mehr fürchten mussten und unsere Arbeit verstärken können. Allen Spender:innen sagen wir noch einmal herzlichen Dank.

- Viele unserer Mitglieder haben sich mit ihren Kontakten und ihrem Gewicht, mit eigenen Aktionen und guten Vorschlägen eingebracht und dazu beigetragen, dass unsere Petition „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben“ von mehr als 50.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Die nun wieder erfolgte Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016-2018 ist ein wichtiges Zeichen für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten und für alle, die noch weiter um die Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig kämpfen müssen.

In diesem Sinne fordern wir weiterhin die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Streichung des Paragraphen 51, Absatz 3, Satz 2 aus der Abgabenordnung!

In einer Demokratie dürfen nicht Geheimdienste über die verfassungsmäßige Bandbreite der gesellschaftlichen Debatte entscheiden!

1 Grundlage für den Entzug der Gemeinnnützigkeit war § 51, Absatz 3, Satz 1 und 2, der Abgabenordnung, wo es heißt:

„Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. ² Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

Quelle: Pressemitteilung via VVN-BdA Kreisverband Esslingen

#Stuttgart: Unser Platz! Am 1. Mai ab 14:30 auf dem Marienplatz: Straßentheater, Infostände, Reden, Musik

Der 1. Mai steht kurz bevor und es gibt viele Aktionen: Um 10.00 Uhr startet auf dem Marienplatz die Gewerkschaftsdemo u.a. mit einem klassenkämperischen & antikapitalitstischen Bereich (Infos: www1maiaufdiestrasse.info). Um 12.00 Uhr startet vom Karlsplatz die Revolutionäre 1. Mai Demo (Infos: revolutionaere-aktion.org).

Normalerweise fand im Anschluss an die 1. Mai Demo immer ein großes Fest vor und im Linken Zentrum Lilo Herrmann statt. Da dies aufgrund von Corona dieses Jahr nicht wie gewohnt in Innenräumen stattfinden kann findet stattdessen eine Open-Air Kundgebung auf dem Marienplatz statt zu der wir herzlich einladen.

1. Mai, 14:30 Uhr, Marienplatz / Programm:

Das Programm beinhaltet ein Straßentheater, Musik, Stellwände und Reden von verschiedenen politischen Initiativen, welche die Räume vom Linken Zentrum Lilo Herrmann nutzen. Wir freuen uns auf euch.

Natürlich nehmen wir die Pandemie ernst. Deshalb werden wir auf Abstände und das Tragen von Masken achten.

#FreeThemAll: 67. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - 40 Jahre im Knast

Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 67 Jahre alt. Knapp 40 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vergangenes Jahr wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand auch erst vor einigen Tagen eine Herzoperation. Die Aussicht, die Zeit der Genesung in Handschellen ans Krankenhausbett gekettet zu sein empörte die TeilnehmerInnen der an diesem Wochenende stattfindenden Bundeskonferenz der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), deren Ehrenmitglied er ist. Die Konferenz verabschiedete einstimmig eine Grußbotschaft an Mumia Abu-Jamal und fordert dessen sofortige Freilassung.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:

"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:
    • institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
    • Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
    • Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
    • Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
    • Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
    • die Todesstrafe
  • politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"

Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de

www.bring-mumia-home.de
Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Geburtstagspost:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

Stop Deportation. Afghanistan ist nicht sicher!

Foto: © Flüchtlingsrat Berlin via Umbruch Bildarchiv
Mehrere hundert Menschen beteiligten sich am 7. April an Protesten gegen eine Sammelabschiebung von 20 Menschen nach Afghanistan. Es ist die erste Abschiebung vom BER-Flughafen in Schönefeld. Ein Teil der Demonstrierenden blockierte eine Zufahrt am Terminal 5, parallel forderten Sprecher*innen verschiedener Organisationen, die Abschiebungen in das Kriegsgebiet sofort zu stoppen. Afghanistan ist seit mehr als 40 Jahren im Krieg und wurde 2020 erneut vom Global Peace Index als das gefährlichste Land der Welt eingestuft. „Abschiebungen nach Afghanistan bedeuten Abschiebungen in Krieg, Elend und Lebensgefahr“, sagt eine Rednerin des Flüchtlingsrates Berlin. Nach stundenlangen Protesten startete gegen 21.30 Uhr der Abschiebeflug nach Kabul.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Links

Stuttgart: Polizei greift Sanitäter an

Polizei greift Sanitäter während Behandlung an,  Sanitäter*innen erhalten Anzeige und Platzverweise, mindestens 7 Verletzte

Foto: © Jens Volle
Am Freitag Abend sicherte die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. mit einem Team eine Kundgebung unter dem Motto "Gegen Ausgangssperren! Echte Pandemiebekämpfung statt Symbolpolitik!" auf dem Marienplatz in Stuttgart ab. Die Teilnehmer*innen der angemeldeten Versammlung forderten wirksame und verbindliche Infektionsschutzmaßnahmen auch im beruflichen Umfeld, statt weiterer wissenschaftlich umstrittener Einschränkungen des privaten Bereichs. Masken und Abstandsgebot wurden während der gesamten Kundgebung eingehalten.

Nach Ende der Versammlung auf dem Marienplatz formierte sich spontan ein Demonstrationszug von ca. 200 Personen, der an der Ecke Sophienstraße/Schlosserstraße von der Polizei unter Einsatz von Pfefferspray und körperlicher Gewalt aufgelöst wurde. Es kam zu mehreren Verletzten, von denen 7 durch unsere Sanitätskräfte versorgt werden mussten. Während der Behandlung wurde einer unserer gut gekennzeichneten Sanitäter mehrfach von der Polizei körperlich angegangen und in seiner medizinischen Tätigkeit behindert. Anschließend wurde unser Team von der Polizei zusammen mit ca. 50 Demonstrat*innen festgesetzt. Die Einsatzkräfte wurden durchsucht und erhielten einen Platzverweis, sowie Anzeigen wegen angeblichem Verstoß gegen die Coronaverordnung. Dabei missachtete die Polizei wissentlich sowohl ein Präzedenzurteil des Landgerichts Berlin, das zweifelsfrei feststellte, dass Sanitätskräfte auf Demonstrationen keine Versammlungsteilnehmer*innen sind, als auch die Ausnahmeregelungen der Coronaverordnung für die Ausübung dienstlicher, auch ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Erst diese Woche hatte der Einsatzleiter der Stuttgarter Polizei vom 03. April 2021 vor dem Gemeinderat ausgeführt, warum ein Einschreiten der Polizei gegen die massenhafte Missachtung von Infektionsschutzauflagen durch die Querdenken-Demonstrationen nach Ansicht der Polizei nicht verhältnismäßig gewesen wäre, während eine Auflösung der Gegenproteste, die sich an die AHA-Regeln hielten und Masken trugen, ohne Weiteres möglich war. Nun beweist die Polizei einen Tag später, dass sie bei Demonstrationen für wirksamere Infektionsschutzmaßnahmen nicht nur mit massiver Gewalt vorgehen kann, sondern auch Angriffe, Behinderungen und haltlose Anzeigen gegen Sanitätskräfte für verhältnismäßig hält. Wir fordern die sofortige Einstellung der Verfahren gegen unsere Einsatzkräfte und eine umgehende Entschuldigung des verantwortlichen Polizeieinsatzleiters.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 30

Tarifabschluss Metall- und Elektroindustrie: Reallohnabbau und weitere Flexibilisierung

Unmittelbar vor Ostern hat es in der Tarifrunde der Metall- und Elektro-Industrie einen ersten Pilot-Abschluss in NRW gegeben -“ nach zahlreichen Verhandlungen und fast einer Million Warnstreikenden. Weitere Bundesländer haben ihn bereits übernommen, so auch Baden-Württemberg, z.T. mit kleineren Änderungen, andere sind noch am Verhandeln. Viele Aktionen, Warnstreiks, Menschenketten, Autokorsos und andere Protestformen waren aufgrund der Pandemie-Bedingungen kreativ wie nie und konnten zumindest in einigen Betrieben und Bezirken trotz der schwierigen Bedingungen eine unter diesen Umständen beachtliche Zahl an Teilnehmenden verbuchen. Das war das Positive in dieser Tarifrunde, dass Kolleginnen und Kollegen gezeigt haben, dass sie auch unter Pandemiebedingungen und wirtschaftlicher Krisensituation bereit und in der Lage sind, für ihre Interessen zu kämpfen. Allerdings ist der IG Metall-Vorstand eingeknickt vor den Forderungen und Angriffen der Kapitalseite und die Bezirke ebenso. Mit weiterer Druckentfaltung durch Ganztagesstreiks bis hin zu Urabstimmung und Streik hätte am Schluss ein anderes Ergebnis stehen können und es hätte zur Vorbereitung auf weitere Kämpfe in der Krise dienen können.

Keine tabellenwirksame Lohnerhöhung für 4 ½ Jahre

Der Abschluss beinhaltet keine tabellenwirksame Erhöhung der Löhne und Gehälter. Diese wurden zuletzt im April 2018 um 4,3% erhöht. Die nächste mögliche Erhöhung ist im Oktober 2022, also mindestens viereinhalb Jahre Stillstand. Es gibt trotzdem mehr Geld, für 2021 eine Einmalzahlung von 500.- € netto. Sie wird Corona-Prämie genannt, damit die gesetzliche Regelung genutzt werden kann. Davon müssen keine Steuern gezahlt werden. Sie ist auch für die Unternehmen sehr günstig: Es kommen keine Beiträge zur Sozialversicherung dazu. Aber es sind trotzdem nur knapp 10 € pro Woche und bedeutet damit eine Reallohnsenkung. Diese ist umso schmerzlicher, weil es bereits 2020 keine tabellenwirksame Lohnerhöhung gab und bis Oktober 2022 auch nichts geben wird.

Transformationsentgelt -“ zinsloser Kredit an Kapital und selbstbezahlte Arbeitszeitverkürzung

Außerdem wurde ein „Transformationsgeld“ erfunden. Es ist eine jährliche Sonderzahlung, die vierte neben dem „Weihnachtsgeld“, dem Urlaubsgeld und dem „tariflichen Zusatzgeld“ (T-ZUG). Sie wird ab 1. Juli angespart und nach 8 Monaten im Februar 2022 ausgezahlt. Das sind dann 18,4% eines Monatsentgeltes. Das entspricht einer Entgeltsteigerung von 2,3%. In den folgenden Jahren ergibt dies dann nach jeweils 12 Monaten 27,6% desselben. Das Transformationsgeld muss nicht ausbezahlt werden. Wahlweise kann auch die Arbeitszeit abgesenkt werden. Das kann jedeR Beschäftigte individuell tun, es können aber auch betriebliche Regelungen zwischen Betriebsrat und Manage-ment erfolgen. Mit der Ansparung über-™s Jahr geben die Beschäftigten ihren „Arbeitgebern“ einen zinslosen Kredit über diesen Zeitraum -“ jedes Jahr aufs Neue.

Weil mit 2,3% nicht mal eine Arbeitsstunde finanziert werden kann, eröffnet der Tarifvertrag auch noch die Möglichkeit, das Urlaubs- und „Weihnachts“geld (in NRW auch das tarifliche Zusatzgeld T-Zug) dafür einzusetzen. Das nennt der Tarifvertrag dann „Teilentgeltausgleich“ und lügt damit: Es ist kein „Entgeltausgleich“ in dem Sinne, dass ein Teil der Arbeitszeitverkürzung bezahlt würde. Es ist nur eine Verschiebung von Entgelt, das für andere Zwecke gedacht war und den Beschäftigten ohnedies zusteht. Der T-ZUG, der vor 3 Jahren eingeführt wurde, vorgeblich um den Beschäftigten individuelle Arbeitszeitabsenkung nach ihren Bedürfnissen zu gestatten (freie Zeit statt Geld), hat übrigens schon seit seiner Einführung stark die Rolle übernommen, als Arbeitszeitpuffer nach den Bedürfnissen der Unternehmen zu fungieren. Letztes Jahr war in vielen Betrieben die Wahlmöglichkeit der Beschäftigten „freie Tage oder Geld“ ausgesetzt und es wurden freie Tage verordnet, insbesondere auch, als wegen fehlender Ersatzteile die Produktion nicht weiterlaufen konnte. Damit wurde den Beschäftigten 27,5 % eines Monatsentgelts zwangsweise entzogen.

Zuzahlungen von Seiten des Kapitals gibt es erst, wenn Arbeitszeitverkürzungen länger als für 12 Monate vereinbart werden. Aber auch dies ist ein lächerlicher Betrag: 25 % eines durchschnittlichen Stundenentgelts pro Woche als Zuzahlung bei einer Absenkung auf 32 Std./Woche. Also für 3 Stunden weniger gibt es einen Ausgleich für eine Viertelstunde. Das sind 8,3%. Die übrigen 91,7% sind nichts anderes als Lohnabbau. Das ist Teillohnausgleich à la IG Metall. Übrigens: Würden T-Zug A + B + Transformationsgeld für die Aufstockung genommen, könnten damit nur 2 Stunden abgedeckt werden (aus der eigenen Tasche). In Baden-Württemberg ist aber eine Absenkung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Wochenstunden möglich. Also eine Verkürzung um 7 Stunden!!! -“ mit entsprechenden Einbußen.

Tabubruch: Sonderzahlungen abhängig von Gewinnen

Die Flexibilisierung im Sinne des Kapitals geht also weiter. Aber es geht neben der Flexibilisierung auch um handfesten Reallohnabbau, wenn die Geschäftsleitung es gut genug anpackt: „Liegt die Nettoumsatzrendite unter 2,3 % oder würde sie unter 2,3 % sinken, wenn das T-ZUG B (400 €) ausgezahlt würde, kann der Arbeitgeber durch einfache Erklärung den Anspruch entfallen lassen“ (Homepage IGM Küste). Die Stuttgarter Zeitung recherchierte nach: „Legt man die Geschäftsabschlüsse des Vorjahres zugrunde, könnten fast 60 Prozent der Betriebe davon profitieren.“ Neu ist auch eine variable Gestaltung des Weihnachtsgelds. „Es kann bei schlechter Wirtschaftslage halbiert werden und so zu einer weiteren Kostenentlastung des Betriebs beitragen...Die Kennzahl, an der ein Ab- oder Zuschlag festgemacht wird, wird von den Betriebsparteien festgelegt.“ (Stuttgarter Zeitung 31. 3. 2021). Dies sind nicht hinzunehmende Tabubrüche, wenn mühsam erkämpfte Errungenschaften vom Kapital kassiert werden können, wenn die Gewinne nicht stimmen. Das Geschäftsrisiko wird somit auf die Beschäftigten verlagert.

Wertung des Abschlusses

Schlussfolgernd aus dem Verlauf der Tarifrunde und dem konkreten Abschluss haben wir folgende Einschätzung:

Erstens: Wieder einmal hat der IGM-Vorstand nicht wirklich die Kraft der Organisation in die Waagschale geworfen. Mit Ganztagesstreiks und wenn nötig Einleitung zur Urabstimmung mit Streik hätte der Druck verstärkt und ein besseres Ergebnis erzielt werden können.

Zweitens: Erneut folgt der IG Metall-Vorstand der Logik der Kapitalseite, dass man die Profite sichern müsse und deswegen die Arbeitszeiten (und darüber auch die Bezahlung) flexibilisieren müsse. Das vielzitierte unternehmerische Risiko wird auf die KollegInnen abgewälzt. Die unternehmerischen Chancen / Nutzen (Profite in unbegrenzter Höhe) bleiben selbstverständlich in der Hand der Konzerne. Das ist das Gegenstück zur Entwicklung einer gewerkschaftlichen Gegenmachtposition. Hier wird die Illusion genährt, mit Zugeständnissen an die Profitinteressen Entlassungen zu verhindern, was aber genau nicht passieren wird. Dies war leider schon bei der Aufstellung der Forderungen der Fall: bereits bei der Forderung nach einer 4-Tage-Woche nur mit Teillohnausgleich steckt die Logik dahinter, dass die Beschäftigten letztlich für die Krise zahlen sollen.

Drittens wird mit dem neuen Bestandteil „Transformationsgeld“ der Tarifvertrag um ein weiteres unübersichtliches Element verkompliziert. Unter dem Strich hilft das nur denjenigen, die mit komplizierten Modellen die faktische Entgeltkürzungen und all die anderen negativen Ergebnisse, vor den Kolleg*innen verstecken und damit leichter durchsetzen wollen. „Ich übergebe dir mit der rechten Hand ein kleines Zubrot (mehr war leider wegen Corona nicht drin) und habe gleichzeitig meine linke Hand bereits in deiner Hosentasche, um dir den gleichen Betrag (und evtl. noch mehr) wieder zu entwenden“, so der Kommentar eines Kollegen.

Viertens gibt das Ergebnis konfliktscheuen Betriebsräten mehr Möglichkeiten, Entgelt zu opfern für den „Erhalt von Arbeitsplätzen“. Nun wird mit der Automatisierung von Lohnabbau (T-ZUG B und Weihnachtsgeld bei Nettoumsatzrendite kleiner 2,3%) eine neue „innovative“ Stufe gezündet. Die Erfahrungen lehren aber, dass mit Verzicht und Co-Management keine Arbeitsplätze erhalten werden. Da hilft nur konsequenter Kampf.

Protestiert!

Den Protest gegen diesen zunehmend unübersichtlich werdenden Tarifdschungel und gegen den faktischen Reallohnabbau können die Kolleg*innen im Betrieb am besten schon mal dadurch aufbauen, dass sie massenhaft -“ und immer wieder -“ die Sprechstunde des Betriebsrats aufsuchen, um sich aufklären zu lassen. Kämpferische Betriebsratsgremien können natürlich auch Inforunden ansetzen oder eine Extra-Betriebsversammlung (§ 43,1 BetrVG) durchführen. Auf Vertrauensleuteversammlungen sollten Protestschreiben an den Vorstand beraten und dann veröffentlicht werden. Vor allem aber ist es nötig, eine grundlegende Alternative zur Verzichtslogik zu diskutieren. Während die IG Metall-Führung in der Sozialpartnerschaft verhaftet bleibt, haben die Bosse schon längst den Abbau von lange erkämpften Errungenschaften im Sinn. Die Gewerkschaftsführung ist dabei, eine nach der anderen ohne wirklichen Kampf aufzugeben. Es ist dringend, innerhalb der Gewerkschaft eine Alternative zu dieser Politik der Führung aufzuzeigen.

Nehmt mit uns Kontakt auf. Organisiert euch in der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften und ihren örtlichen Foren. Wir sind gegen Verzichtspolitik und Co-Management. Wir wollen eine kämpferische solidarische Gewerkschaftspolitik und eine konsequente Interessensvertretung der Kolleginnen und Kollegen.

Flyer der VKG und Zukunftsforum/Metallertreff:


https://www.vernetzung.org/wp-content/uploads/2021/04/Metall-Flyer-Abschluss-TR-2021-Layout.pdf

Für eine Abkehr von Massenunterkünften - in Freiburg und überall! Keine Lager - Keine LEA!

Demonstration Samstag, 24. April 2021 -“ 14 Uhr -“ Platz der alten Synagoge, Freiburg
KEINE LAGER -“ KEINE LEA
Für eine Abkehr von Massenunterkünften -“ in Freiburg und überall!

Seit langem gibt es Kritik an der Landeserstaufnahmeeirichtung (LEA) in der Lörracherstraße in Freiburg. Die Einrichtung ist für 800 Personen vorgesehen. Schnelle Asylverfahren, Abschiebungen aus der Einrichtung, Grundrechtseingriffe und ein isoliertes Leben für die Untergebrachten ist Alltag. Die Pandemie verdeutlicht die untragbaren Zustände. Im Rahmen einer Evaluation sollte am 29. April im Migrationsausschuss des Gemeinderates über die LEA beraten werden. Aufgrund der Klage mehrerer Bewohner beim Verwaltungsgerichtshof gegen die grundrechtswidrige Hausordnung wurde dieser Termin nun verschoben. Die Diskussion über die LEA ist allerdings schon lange überfällig. Wir werden nicht auf diesen Termin warten, sondern JETZT auf die Straße gehen. Wir fordern vom Gemeinderat ein klares politisches Zeichen: NEIN zur LEA, JA zu selbstbestimmtem Wohnen!

Die jetzige Ausgestaltung der LEA ist Ausdruck einer anhaltenden restriktiven bundesweiten Asylpolitik, die vom Abbau von Asyl- und Aufenthaltsrechten für Geflüchtete bestimmt ist. Mit dem Lager setzt Freiburg die bundes- und landesweite Ausgrenzungspolitik ohne Widerspruch kommunal fort. Wer die LEA in der Stadt duldet, akzeptiert zugleich die Verletzung von Grundrechten. Dies wurde eindrücklich in einem Rechtsgutachten zur gültigen Hausordnung festgestellt. Die Entscheidung für eine LEA wiegt umso schwerer, weil sich Freiburg damit von der kommunalen Aufnahme „freikauft“ und in Zukunft keine neu ankommenden Geflüchteten mehr im Stadtgebiet leben werden. Die Bewohner*innen der LEA bekommen entweder einen Transfer in einen anderen Landkreis oder werden abgeschoben. Das ist ein offener Angriff auf die vielfältigen Unterstützungsstrukturen in Freiburg. Es bedeutet aber vor allem, dass die Untergebrachten teils über Jahre in Unsicherheit und ständiger Angst vor Abschiebung leben müssen.

Viel zu lange hat sich die Stadt Freiburg vor der Verantwortung für die LEA gedrückt. Auch wenn die Einrichtung vom Land geführt wird, hat die Stadt dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt. Wir wollen gemeinsam demonstrieren, um zu zeigen, dass wir mit dieser Zustimmung nicht einverstanden sind. Wir fordern, dass der Gemeinderat die politische Unterstützung für die LEA zurücknimmt:
NEIN zur Landeserstaufnahmeeinrichtung!
JA zu selbstbestimmtem Wohnen!

Mahnwache Mittwoch, 14. April 2021 - 14:30 Uhr -“ LEA Freiburg (Lörracherstraße 6)!
Diesen Mittwoch findet im Rahmen der Evaluation eine Begehung der LEA durch den Migrationsausschuss statt. Auch dort wollen wir unseren Protest deutlich machen. Seid dabei!

Facebook: https://fb.me/e/iYoOt5Oux
Tacker: https://tacker.fr/node/8604
Mehr Infos: https://grundrechte-am-eingang-abgeben.de/

+++ Kommt mit medizinischem Mund- und Nasenschutz und haltet Abstand! +++

Frankfurt: Respekt für Reinigungskräfte! Klage gegen Entlassung einer Kollegin endet mit Vergleich.

Am 09.04.2021 entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in der Klage einer Kollegin gegen die Dienstleistungsfirma Gies. Die Kollegin war ehemals als Reinigungskraft für Gies in den Räumlichkeiten der Goethe-Universität (GU) tätig. Vormals bei der Firma Götz beschäftigt, war ihr trotz langjähriger Tätigkeit an der GU im Sommer 2020 ein Probezeitvertrag durch die Firma Gies vorgelegt worden, als diese von der GU zur Reinigung beauftragt wurde. Wie auch viele ihrer Kolleg<em>innen hatte sie sich für einen Firmenwechsel zu Gies entschieden, um weiter an der GU arbeiten zu können. Im November 2020 war sie von einer Vorarbeiterin schikaniert worden und wurde kurz darauf -“ nachdem sie sich gegen diese Schikane zur Wehr setzte -“ ohne Angabe von Gründen gekündigt.

Beim heutigen Verhandlungstermin klagte die Kollegin auf Wiedereinstellung und wurde dabei von der Hochschulgewerkschaft unter_bau unterstützt. Die Kollegin konnte ihren Standpunkt vor Gericht erfolgreich gegenüber dem der Gegenseite vorbringen. Darüber hinaus wurde deutlich, dass sowohl die Kooperation der GU mit externen Unternehmen als auch die Arbeitsorganisation der Firma Gies intransparent gestaltet sind. Dazu Vera Laub, Pressesprecher*in von unter_bau: „Weder die Firma Gies noch die Goethe-Uni sorgen für einen respektvollen Umgang mit Reinigungskräften. Für gute Arbeitsbedingungen in diesem Bereich scheinen grundlegende Veränderungen nötig -“ etwa Anstellungsverhältnisse direkt an der Uni statt bei externen Unternehmen.“

Die Verhandlung endete mit einem Vergleich. Sie wurde mit einer Aktion der Gewerkschaft begleitet, die darauf aufmerksam machte, dass Gies entgegen eigener Ansprüche ihre Angestellten nicht respektvoll behandelt. Weitere Informationen zum Fall folgen.

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