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Berufsverbote: Betroffene warnen vor Wiedereinführung der Regelanfrage



Demonstration gegen Berufsverbote 27.01.2007
Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) will vor jeder Beamteneinstellung und -beförderung die Verfassungstreue prüfen lassen. Dazu rbb: „Konkret prüft die Landesregierung, ob und in welcher Form beim Verfassungsschutz differenziert und strukturiert abgefragt werden kann“.

Ausgerechnet 50 Jahre nach der Verabschiedung des berüchtigten „Radikalenerlasses“ wird also über eine Wiederbelebung dieser Praxis laut nachgedacht - diesmal angeblich aus Sorge vor rechter Unterwanderung.

Aber wir wissen aus eigener Erfahrung: Die Einschränkung von Grundrechten und die Etablierung von Gesinnungsschnüffelei dienen nicht der Demokratie, sie fügen ihr schweren Schaden zu. Solche Maßnahmen des Staates richten sich damals wie heute in erster Linie gegen eine kritische linke Opposition. Der Kampf gegen Faschismus, Rassismus, Antisemitismus und rechte Hetze war damals und ist heute eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ausgerechnet an den sogenannten „Verfassungsschutz“ zu delegieren, kommt einem Suizid der Demokratie gleich. Dieser Geheimdienst brachte das erste NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern, weil der neonazistischen Partei aufgrund ihrer Durchsetzung mit „V-Leuten“ „mangelnde Staatsferne“ attestiert werden musste. Auch die jetzt angekündigte „Überwachung“ der AfD durch den „Verfassungsschutz“ wird absehbar nur zu einer noch stärkeren personellen und finanziellen Beteiligung des Staates an dieser Partei führen.

Das Grundgesetz und die einschlägigen Rechtsvorschriften bieten ausreichend Möglichkeiten, Mitglieder der rechten Szene aus sensiblen Bereichen des Öffentlichen Dienstes (Polizei, Militär, Justiz, Schulen) fernzuhalten -“ wenn das politisch gewollt ist. Doch obwohl in den letzten Jahren immer wieder rechtsextreme Netzwerke insbesondere in Polizei und Bundeswehr öffentlich wurden, ist gerade dort von diesen Möglichkeiten kaum Gebrauch gemacht worden. Auch juristisch bewegten sich solche Gedankenspiele auf dünnem Eis. Heute gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, mit dem verbindliche Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umgesetzt wurden. Es würde ein in jeder Hinsicht höchst bedenklicher Präzedenzfall geschaffen.

Die faktische Wiederbelebung eines „Radikalenerlasses“ wäre brandgefährlich. Am 28. Januar 2022 wird sich die Verabschiedung des seinerzeit von Bundeskanzler Willy Brandt initiierten Ministerpräsidentenbeschlusses zum 50. Mal jähren. Damals wurden zigtausende Menschen verhört, denunziert, ausgeforscht und ihre berufliche Existenz zerstört. Die Demokratie wurde nachhaltig beschädigt, ein Klima der Einschüchterung, der Angst und des Duckmäusertums erzeugt. Diese Erfahrung verpflichtet dazu, dass jeder neue Versuch unterbleibt. Dringend notwendig ist stattdessen die Aufarbeitung dieses finsteren Kapitels der Nachkriegsgeschichte und die Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen. Das bekräftigen damals Betroffene in einem Aufruf, der bereits von mehreren Gewerkschaftsvorsitzenden, Juristen, Künstlern sowie bisher über 500 weiteren Persönlichkeiten unterschrieben wurde.

Quelle: Presseerklärung des Arbeitsausschusses der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung demokratischer Rechte, 7. März 2020

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