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Aufruf von Betroffenen des „Radikalenerlasses“ an die Politik: „Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell!"

Demonstration gegen Berufsverbote 27.01.2007
Start einer bundesweiten Unterschriftensammlung in Vorbereitung des 50. Jahrestages im Januar 2022

Aktuell fällt im Zusammenhang mit den Einschränkungen im Rahmen der derzeitigen Covid-19-Maßnahmen der Begriff des Berufsverbots. Und in der Tat ist es für Hunderttausende Menschen derzeit eine große Belastung,

dass sie in ihrem Beruf nicht arbeiten können. Das sorgt für Unsicherheit und Existenzängste, selbst wenn es staatliche Unterstützungsmaßnahmen gibt - die aber nicht alle erhalten und die hinten und vorne nicht ausreichen.

Die Berufsverbote der 70er und 80er Jahre für Tausende Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiteten oder sich dafür bewarben, hatten einen völlig anderen Hintergrund.

Der Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 von Kanzler Willy Brandt (den Brandt später selbst als seinen größten politischen Irrtum bezeichnete) und den Ministerpräsidenten der westdeutschen Bundesländer hatte schwere Folgen für die Betroffenen: Viele verloren ihre Arbeit oder wurden gar nicht erst eingestellt, allein deshalb, weil sie sich beispielsweise gegen Notstandsgesetze, gegen den Krieg in Vietnam oder das Wiedererstarken alter Nazis engagiert und damit ihre im Grundgesetz garantierten Grundrechte wahrgenommen haben.

Nie wurde den Betroffenen eine konkrete Dienstpflichtverletzung vorgeworfen, sondern es ging meist um die Mitgliedschaft in legalen linken Parteien und Organisationen, oder um Kandidaturen für Parlamente.

Eine besonders üble Rolle dabei spielte der sogenannte Verfassungsschutz, der alle, die auch nur nach fortschrittlichen Einstellungen rochen, ausschnüffelte und die so gesammelten „Erkenntnisse“ an die Dienststellen weiterleitete. Dort saßen dann Beamtinnen und Beamte, die mit einem obrigkeitsstaatlichen Weltbild für Entlassungen und Nichteinstellungen sorgten. Die Hoffnung vieler damals Betroffener vor Gericht Recht zu bekommen, wurde nicht selten deshalb enttäuscht, weil an den Richtertischen Menschen saßen, die ihren ersten Amtseid auf Hitler geleistet hatten; Willi Geiger, ehemals Nazistaatsanwalt, war 26 Jahre lang Bundesverfassungsrichter.

Finanzielle Hilfen vom Staat erhielten die vom Berufsverbot Betroffenen nicht; sogar um Arbeitslosenunterstützung mussten sie kämpfen. Für viele sind die Folgen bis heute gravierend. Viele sind gesundheitlich angeschlagen und die Pensionen oder Renten sind mehr als bescheiden.

Eine große Solidaritätsbewegung in Deutschland und in ganz Europa führte nach 1972 dazu, dass viele ehemalige Betroffene schließlich doch noch oder wieder eingestellt wurden. In einigen Bundesländern wurde der Radikalenerlass ganz abgeschafft, in den meisten nicht mehr angewendet.

Aber wirklich aufgearbeitet ist dieses dunkle Kapitel der bundesrepublikanischen Geschichte bis heute nicht.

Deshalb werden Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet einen Aufruf verbreiten, der bereits von zahlreichen Erstunterzeichner*innen aus Gewerkschaften, Politik und Kultur unterstützt wird.

Darin heißt es:

„Es ist an der Zeit,

- den Radikalen-Erlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben,

- alle Betroffenen vollumfänglich inhaltlich zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen,

- die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.“

„Wir planen, diese Unterschriftensammlung das ganze Jahr hindurch fortzuführen,“ so der Sprecher der Initiative, Klaus Lipps aus Baden-Baden, der als Lehrer selbst jahrelang und schließlich erfolgreich gegen sein Berufsverbot kämpfte. „Wir werden mit zahlreichen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet auf das Unrecht von damals, das bis heute fortwirkt, aufmerksam machen. Und wenn es im Januar 2022 eine neue Bundesregierung gibt, hoffen wir, dass diese sich an dieses Thema wagt und endlich zu einem guten Ende bringt. Das gilt insbesondere für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, die eine Aufarbeitung des Radikalen-Erlasses bis heute verweigern bzw. ihn in abgewandelter Form weiter verwenden.“

Quelle: Pressemitteilung

Berlin: Gedenken an Oury Jalloh

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
In Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer und rechter Gewalt versammelten sich am 7. Januar mehrere hundert Menschen vor der Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Berlin. Auch in Dessau-Roßlau, Halle und in rund 10 anderen Städten gab es Veranstaltungen und Kundgebungen. Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam auf einer feuerfesten Matratze an Händen und Füßen gefesselt bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Seit dem Mord an Oury Jalloh wurden alle Spuren verwischt und alle Ermittlungen, wie es zu seinem Tod kommen konnte, von Polizei, Justiz und auch von Seiten der Politik behindert und letztendlich eingestellt. Nur durch die beharrliche Arbeit der Oury-Jalloh-Initiative wurden die vielen Skandale im Zusammenhang mit seinem Tod öffentlich bekannt. Die Behauptung, der gefesselte Oury Jalloh hätte sich selbst getötet, wurde durch mehrere Brandgutachten unabhängiger Experten widerlegt. Die Initiative kämpft weiter für Aufklärung, Gerechtigkeit und Konsequenzen. Oury Jallohs Bruder will gerichtlich neue Ermittlungen erzwingen. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts negativ ausfallen geht es als nächstes zum Europäischen Gerichtshof.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Todestag von Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Åžaylemez

Am 9. Januar 2013 wurden die kurdischen Politikerinnen Sakine Cansız, Fidan DoÄŸan und Leyla Åžaylemez in den Räumen des Kurdischen Informationsbüros in der Nähe des Pariser Nordbahnhofes heimtückisch ermordet.
Es war ein geplanter Mord. Sakine Cansız und Fidan DoÄŸan wurden mit Kopfschüssen, Leyla Åžaylemez mit Schüssen in Kopf und Bauch gezielt ermordet.
Sakine Cansız war Gründungs- und Führungsmitglied der Arbeiterpartei Kurdistans - PKK und schloss sich als eine der ersten Frauen dem bewaffneten Widerstand für die Befreiung Kurdistans an. Sie war eine der wichtigsten Symbol- und Identifikationsfiguren für die kurdische Freiheitsbewegung und gilt als Vorbild internationaler Frauenkämpfe.Siehe auch:Am 12. Februar 2019 ist der in Neuss ansässige Verlag Mezopotamya vom deutschen Bundesinnenministerium verboten worden. Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Ein ganzer Verlag wurde kurzerhand zu einer Teilorganisation der in Deutschland verbotenen PKK erklärt.

Drei Herausgeber aus drei Ländern, die sich entschieden gegen die Einschränkung der Meinungsvielfalt stellen, treten nun mit einer Edition der Zensur entgegen und machen einen Teil des deutschsprachigen Programms aus dem Verlag Mezopotamya dem Buchhandel und den interessierten Leser*innen wieder zugänglich. Die Titel erscheinen in einer Gemeinschaftsedition der Verlage edition 8 in Zürich, Mandelbaum in Wien und Unrast in Münster.
Der hier vorliegende erste Teil ihrer Autobiografie, verfasst in den 1990er Jahren, ist ein bedeutendes Zeitdokument, denn hier werden die ersten Schritte der Bewegung aus der Sicht einer großartigen Frau geschildert.Im zweiten Teil ihrer Autobiografie beschreibt Sakine Cansiz die elf Jahre, die sie von 1979 bis 1990 im Gefängnis verbrachte. Es ist ein Bericht über den Widerstand gegen Entmenschlichung, über Willensstärke und unerschütterliche Hoffnung. Gleichzeitig ist das Buch ein wichtiges Dokument zur Entstehungsgeschichte der kurdischen Frauenbewegung.Im dritten Band berichtet Sakine Cansiz von ihrem Weg zur Guerilla, ihren Aktivitäten an der Parteischule der PKK in Damaskus und der ständigen Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit. Sie beschreibt dabei diesen schwierigen Prozess, die Überwindung der eigenen Sozialisation, hin zu einer freien Persönlichkeit.

Abschiebung aus dem Landkreis Biberach in den Kosovo nach einem 29 jahrelangen Aufenthalt war wohl rechtswidrig!?

Gegen die Abschiebung am 12. Oktober 2020 eines älteren Ehepaars aus dem Landkreis Biberach wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Abschiebung in den Kosovo war wohl auch schon deshalb rechtswidrig, da beide nachweislich die serbische Staatsangehörigkeit besitzen und dies seit 2012 aktenkundig ist. Die Staatsangehörigkeit wurde im September 2020 vom serbischen Generalkonsulat bestätigt. Weiterhin ist zu vermuten, dass auch gegen das kosovarische Staatsangehörigkeitsrecht verstoßen wurde, da sie am 1. Januar 1998 nicht den ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten, sondern sich bereits 6 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland befanden. Der Kosovo hätte einer Abschiebung zu keinem Zeitpunkt zustimmen dürfen.

Weiterhin haben die Behörden die langjährige Krankheit des Mannes, der auf eine tägliche Medikamentation, regelmäßige Kontrolle und ambulante Behandlung angewiesen ist, offensichtlich ausgeblendet. Die Behörden haben sich lediglich daran orientiert, ob das vorliegende aktuelle ärztliche Attest gerichtsfesten Vorgaben entspricht. Das ist unzulässig. Obwohl selbst das Landratsamt Biberach, wie auch das Regierungspräsidium Tübingen von der Erkrankung wussten und von einer eigenen Sicherung des Lebensunterhalts auf Grund seiner Erkrankung abgesehen haben, wurde die Abschiebung vollzogen. Tatsächlich ist es aber Pflicht der Ausländerbehörde, vor einer Abschiebung nochmals eine umfassende ärztliche Prüfung zu veranlassen. Der Ausländerbehörde war die Erkrankung bekannt und war schon dadurch verpflichtet, den Anhaltspunkten für eine ernsthafte Erkrankung nachzugehen. Die Erkrankung eines Menschen löst für den Staat konkrete Schutzpflichten aus, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der erkrankten Person.

Das Roma-Ehepaar, 62 und 64 Jahre wurde entgegen allen Vorgaben des RKI während der Corona-Pandemie in katastrophale Lebensverhältnisse in den Kosovo abgeschoben. Im Kosovo gab und gibt es keine entsprechende medizinische Anschlussversorgung. Es findet keine regelmäßige Medikamentation und keine regelmäßige ärztliche Untersuchung statt. Medizinische Leistungen und Medikamente müssen privat bezahlt werden. Die Stadt Peja, in der sie zurzeit eine fragwürdige Bleibe haben - durch das Dach regnet es herein - hat jüngst erklärt, dass sie keine Ansprüche auf Leistungen haben. Mit Blick auf die Erkrankung beider Personen ist die Abschiebung insbesondere auch während der Corona Pandemie, grob fahrlässig.

Weiterhin wurde die Verwurzelung nach fast 29 Jahren der beiden im Landkreis Biberach, die nach Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention gegeben ist, nicht gewürdigt.

1992 sind beide mit ihren vier Kinder als Analphabeten in die Bundesrepublik geflüchtet. Ihre Kinder haben fast alle eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind alle in Beruf und Arbeit.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingegeben. Die Wiedereinreise muss schnellstmöglich eingeleitet und die Einreisesperre aufgehoben werden.

Wir fordern sämtliche Parteien und Personen, die in dem Verfahren Einfluss nehmen können, sich für eine sofortige Wiedereinreise einzusetzen.

Quelle: Freiburger Forum - aktiv gegen Ausgrenzung

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