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Abschiebung aus dem Landkreis Biberach in den Kosovo nach einem 29 jahrelangen Aufenthalt war wohl rechtswidrig!?

Gegen die Abschiebung am 12. Oktober 2020 eines älteren Ehepaars aus dem Landkreis Biberach wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Abschiebung in den Kosovo war wohl auch schon deshalb rechtswidrig, da beide nachweislich die serbische Staatsangehörigkeit besitzen und dies seit 2012 aktenkundig ist. Die Staatsangehörigkeit wurde im September 2020 vom serbischen Generalkonsulat bestätigt. Weiterhin ist zu vermuten, dass auch gegen das kosovarische Staatsangehörigkeitsrecht verstoßen wurde, da sie am 1. Januar 1998 nicht den ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten, sondern sich bereits 6 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland befanden. Der Kosovo hätte einer Abschiebung zu keinem Zeitpunkt zustimmen dürfen.

Weiterhin haben die Behörden die langjährige Krankheit des Mannes, der auf eine tägliche Medikamentation, regelmäßige Kontrolle und ambulante Behandlung angewiesen ist, offensichtlich ausgeblendet. Die Behörden haben sich lediglich daran orientiert, ob das vorliegende aktuelle ärztliche Attest gerichtsfesten Vorgaben entspricht. Das ist unzulässig. Obwohl selbst das Landratsamt Biberach, wie auch das Regierungspräsidium Tübingen von der Erkrankung wussten und von einer eigenen Sicherung des Lebensunterhalts auf Grund seiner Erkrankung abgesehen haben, wurde die Abschiebung vollzogen. Tatsächlich ist es aber Pflicht der Ausländerbehörde, vor einer Abschiebung nochmals eine umfassende ärztliche Prüfung zu veranlassen. Der Ausländerbehörde war die Erkrankung bekannt und war schon dadurch verpflichtet, den Anhaltspunkten für eine ernsthafte Erkrankung nachzugehen. Die Erkrankung eines Menschen löst für den Staat konkrete Schutzpflichten aus, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der erkrankten Person.

Das Roma-Ehepaar, 62 und 64 Jahre wurde entgegen allen Vorgaben des RKI während der Corona-Pandemie in katastrophale Lebensverhältnisse in den Kosovo abgeschoben. Im Kosovo gab und gibt es keine entsprechende medizinische Anschlussversorgung. Es findet keine regelmäßige Medikamentation und keine regelmäßige ärztliche Untersuchung statt. Medizinische Leistungen und Medikamente müssen privat bezahlt werden. Die Stadt Peja, in der sie zurzeit eine fragwürdige Bleibe haben - durch das Dach regnet es herein - hat jüngst erklärt, dass sie keine Ansprüche auf Leistungen haben. Mit Blick auf die Erkrankung beider Personen ist die Abschiebung insbesondere auch während der Corona Pandemie, grob fahrlässig.

Weiterhin wurde die Verwurzelung nach fast 29 Jahren der beiden im Landkreis Biberach, die nach Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention gegeben ist, nicht gewürdigt.

1992 sind beide mit ihren vier Kinder als Analphabeten in die Bundesrepublik geflüchtet. Ihre Kinder haben fast alle eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind alle in Beruf und Arbeit.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingegeben. Die Wiedereinreise muss schnellstmöglich eingeleitet und die Einreisesperre aufgehoben werden.

Wir fordern sämtliche Parteien und Personen, die in dem Verfahren Einfluss nehmen können, sich für eine sofortige Wiedereinreise einzusetzen.

Quelle: Freiburger Forum - aktiv gegen Ausgrenzung

Der 13. Monat

Erich Kästner 1961
Foto: von Basch
Lizenz: [CC BY-SA 3.0 nl]

Erich Kästner und Erich Mühsam hatten nicht nur dieselben Vornamen, sondern auch weitere Gemeinsamkeiten. Letztes Jahr hatten wir das Augenmerk auf die Monatsgedichte von Kästner gerichtet, analog zu den vom (vor)vorletzten Jahr bei uns monatlich gebloggten "immerwährenden Kalender" von Erich Mühsam. Im Unterschied zu Mühsam hatte Kästner noch einen Monat mehr auf Lager:

Der dreizehnte Monat
Wie säh er aus, wenn er sich wünschen ließe?
Schaltmonat wär? Vielleicht Elfember hieße?
Wem zwölf genügen, dem ist nicht zu helfen.
Wie säh er aus, der dreizehnte von zwölfen?

Der Frühling müßte blühn in holden Dolden.
Jasmin und Rosen hätten Sommerfest.
Und Äpfel hingen, mürb und rot und golden
im Herbstgeäst.

Die Tannen träten unter weißbeschneiten
Kroatenmützen aus dem Birkenhain
und kauften auf dem Markt der Jahreszeiten
Maiglöckchen ein.

Adam und Eva lägen in der Wiese
und liebten sich in ihrem Veilchenbett,
als ob sie niemand aus dem Paradiese
vertrieben hätt.

Das Korn wär gelb und blau wären die Trauben.
Wir träumten, und die Erde wär der Traum.
Dreizehnter Monat, lass uns an dich glauben!
Die Zeit hat Raum.

Verzeih, dass wir so kühn sind, dich zu schildern.
Der Schleier weht, dein Antlitz bleibt verhüllt.
Man macht, wir wissen's, aus zwölf alten Bildern
kein neues Bild.

Drum schaff dich selbst! Aus unerhörten Tönen,
aus Farben, die kein Regenbogen zeigt.
Plündre den Schatz des ungeschehen Schönen.
Du schweigst? Er schweigt.

Es tickt die Zeit. Das Jahr dreht sich im Kreise.
Und werden kann nur, was schon immer war.
Geduld, mein Herz. Im Kreise geht die Reise.
Und dem Dezember folgt der Januar.

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