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Skandalurteil von Nürnberg: Gefängnisstrafen für das Anschreien der Polizei

Im Oktober verurteilte das Nürnberger Amtsgericht zwei linke Aktivisten zu 18 bzw. 15 Monaten Haft ohne Bewährung. Der Grund: Sie sollen im Sommer 2019 auf dem Jamnitzer Platz in Nürnberg PolizeibeamtInnen angeschrien haben.

Im Februar soll der Berufungsprozess vor dem Landgericht stattfinden. Solidarität ist gefragt!

Der Jamnitzer Platz als Symbol für den Kampf gegen Gentrifizierung und Vereinzelung in Nürnberg ist seit vielen Jahren wiederkehrendes politisches Thema, treten dort doch die Widersprüche deutlich auf, die aus neoliberaler Städteplanung resultieren.

Enger Wohnraum, überteuerte Bars oder einfach das Bedürfnis nach Frischluft -“ es gibt einige gute Gründe, warum die Menschen in Nürnberg mal einen Abend draußen verbringen. Vor allem in Vierteln wie Gostenhof und der Südstadt, wo die Menschen in der Regel nicht auf private Gärten ausweichen können, verschiebt sich das Leben ein Stück weit in den öffentlichen Raum. Der Jamnitzer Platz ist ein solcher Ort des Zusammenkommens.

Hier wird sich getroffen, unterhalten, getrunken und gelacht. Dass es dabei auch mal lauter werden kann, liegt in der Natur der Sache. Sehr zum Unmut aber für einige der neuen NachbarInnen. Das ist das Drama mit dem Spießertum. Chic und lebendig soll das Szeneviertel sein, ein ausreichendes Restaurant-, Bar- und Bioangebot zur Verfügung stellen. Um 22Uhr sollen die Gehsteige aber hochgeklappt werden. Das neu hinzugezogene Besitzbürgertum fördert nicht nur die Gentrifizierung mit all ihren negativen Begleiterscheinungen, sondern will auch die Regeln neu gestalten. Dass diese Umstrukturierung ein massiver Eingriff in die Lebensqualität der GostenhoferInnen darstellt, wird verdrängt. Um der Gentrifizierung Vorschub zu leisten, sollen die Interessen einer finanzstarken Minderheit gegen die Bedürfnisse der finanzschwächeren Mehrheit durchgesetzt werden. Und hier kommt die Polizei ins Spiel. Fast täglich werden ParknutzerInnen von einer immer aggressiver aftretenden Polizei belästigt. Man wird geschubst, geschlagen, beleidigt und begrabscht -“ das macht Wut im Bauch.

Verwunderlich also nicht, dass die meist friedliche Stimmung am Platz mit dem Eintreffen der Polizei vorüber ist. Verwunderlich ist auch nicht, dass sich die Menschen die Schikanen nicht ewig unwidersprochen gefallen lassen. Im Juni 2019 ist den ParknutzerInnen dann der Kragen geplatzt. Im Verlauf einer Personenkontrolle sammelte sich eine größere Gruppe an solidarischen Menschen und beschloss, die polizeilichen Schikanen nicht weiter hinzunehmen. Die BeamtInnen wurden verbal dazu aufgefordert, den Platz zu verlassen und die Leute in Ruhe zu lassen. Widerwillig kam die Polizei dem nach. Trotz angerückter Verstärkung verzog sich die Polizei anschließend aus dem Park.

Scheinbar wollte die Polizei dies nicht auf sich sitzen lassen. Seit dem Vorfall ist die Polizeipräsenz am Jamnitzer Platz noch einmal stark angestiegen. Mittlerweile fährt sogar das USK Streife, der Platz wird Nachts von Polizeibussen umkreist und mit Scheinwerfern ausgeleuchtet. Kleinste Ordnungswidrigkeiten werden sofort aggressiv geahndet und Straftatbestände werden konstruiert.

Doch der Nachgang des Abends im Juni legt dem ganzen noch eine gewaltige Schippe drauf. Scheinbar genügt es der Polizei nicht mehr, Ordnungswidrigkeiten nur zu ahnden. Um die gewünschte Handhabe gegen den gelebten zivilen Ungehorsam zu haben, werden bürgerkriegsähnliche Zustände am Jamnitzer Platz herbei fantasiert und Straftaten konstruiert. Und das -“ wie so oft, wenn es um Gostenhof geht -“ mit kräftiger Unterstützung der Lokalzeitung Nürnberger Nachrichten. Diese bauschte, nachdem die ursprüngliche Polizeimeldung zu den Vorfällen im Park noch reichlich unspektakulär klang, das Geschehen maßlos auf. Die Polizei zog daraufhin -“ offenbar politisch motiviert -“ nach und stellte die Ereignisse nun ebenfalls so drastisch wie möglich dar.

Um der eigenen Darstellung Gewicht zu verleihen, soll nun an zwei Menschen ein Exempel statuiert werden. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Es wird sich eine überspitzte Darstellung des Geschehens ausgedacht, ein Schauprozess gehalten und ein Terrorurteil gesprochen. So wird aus einer sich spontan solidarisierenden Menschenmenge, ein „im Gleichschritt marschierenden“ Mob und ein Angeklagter willkürlich zum Rädelsführer stilisiert. Dem anderen, der laut eines Zeugen an jenem Abend nicht einmal vor Ort war, wird vorgeworfen, er habe mit einer Holzlatte, an die sich kein Mensch außer einer einzigen Polizistin erinnern kann, bewaffnet eben jener Polizistin gedroht. Selbst in der Anklageschrift ist zu keinem Zeitpunkt von physischer Gewalt die Rede -“ eher wird die verbale Unmutsbekundung gegenüber der Polizei zum Widerstand konstruiert.

Die politische Motivation der Ermittlungs- und Prozessführung war von Anfang an klar erkennbar. Beispielhaft hierfür steht die Ermittlung des Staatsschutzes. Der ältere Angeklagte wurde auf einer Lichtbildvorlage identifiziert, auf der acht völlig unterschiedlich aussehende Männer über 50 zu sehen waren, die vom Staatsschutz der linken Szene zugeordnet werden. Die Devise dabei lautete wohl, wie einer der Anwälte kommentierte, dass es schon keinen falschen treffen werde, egal auf wen die ZeugInnen zeigen. Bei dem jüngeren Angeklagten verlief die Identifitierung noch zweifelhafter. Aufgrund einer Personenbeschreibung einer einzigen Polizistin (diejenige, die eine Holzlatte gesehen haben will) legte der Staatsschutz den BeamtInnen drei Blöcke mit jeweils acht Fotos von unterschiedlichen Menschen vor.

Die Personenbeschreibung der Polizistin ist äußerst vage: groß, Piercings, kein Bart. Das hinderte den Staatsschutz aber nicht daran, 24 Bilder von Menschen aus ganz Bayern herauszukramen, unter denen auch der eine Angeklagte war. Er war in seinem Block die einzige Person ohne Bart. Das gezeigte Foto war zum Ermittlungszeitpunkt acht Jahre alt.

Die Polizistin zeigte sich dann im Prozess jedoch sicher -“ der muss es gewesen sein. Dass der Betroffene an jenem Abend nicht einmal vor Ort war wurde von einem Zeugen glaubhaft ausgesagt.

Die Glaubwürdigkeit der Aussage der Polizistin hingegen hätte das Gericht spätestens bei ihrer Vernehmung anzweifeln können. Ihr Lebenspartner, selbstredend auch Polizist, saß in der ersten Verhandlungshälfte im Zuschauer-Bereich und hörte relevante Aussagen von vorhergehenden ZeugInnen mit. Dass das Paar die Mittagspause zu einem gemeinsamen Essen nutzte und die Polizistin direkt anschließend ihre Aussage machte, interessierte den Richter und die Staatsanwaltschaft nicht -“ schließlich hätten sie „nichts Inhaltliches über die Verhandlung besprochen-. Denn wie der Prozess ausgehen sollte stand zu diesem Zeitpunkt schon fest. Zu groß ist das Politikum Jamnitzer Platz, zu groß waren Verfolgungs- und Verurteilungswille.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Urteilsforderung betont, es gehe um Prävention und dass am Jamnitzer Platz keine No-Go-Area entstehen dürfe. Deswegen müsse der Staat mit voller Härte zurückschlagen. Dabei ist das einzige, das den Jamnitzer Platz zur No-Go-Area machen könnte die massive kontinuierliche Polizeipräsenz! Und der beschworene rechtsfreie Raum scheint eher in Gerichtssälen und Polizeirevieren zu finden sein!

Der Richter folgte mit seinem Urteil im Wesentlichen den Forderungen des Staatsanwaltes. Er verurteilte den Angeklagten, der angeblich eine Holzlatte in der Hand gehalten haben soll, zu 18 Monaten Haft und den anderen Angeklagten, dem zur Last gelegt wurde, PolizeibeamtInnen angeschrien zu haben, zu 15 Monaten Haft. Beide Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Während solche Schauprozesse geführt werden, um das Ego der Polizei aufzupolieren und Linke mit Repression zu überziehen, weigert sich der Staat den NSU-Komplex aufzulösen. In den staatlichen Gewaltorganen wie Bundeswehr und Polizei offenbart sich ein rechtsmilitantes Netzwerk nach dem Anderen. Polizeiliche Gewaltorgien und extrem rechte Strukturen in der Polizei werden als Einzelfälle abgetan. Alternative Fakten sind ein bewährtes Mittel der Politik um den Blick der Öffentlichkeit zu verstellen.

Obwohl ein Skandal in der Polizei den anderen jagt, wird diese durch das PAG mit immer mehr Befugnissen ausgestattet und die Grenze zwischen Geheimdiensten und Polizei verwischt. Zeitgleich werden unsere Rechte beschnitten und schon die kleinsten Widersprüche, wie die Aufforderung an die Polizei, sich zu verpissen, werden mit Gefängnis vergolten. Es ist eine offene Vorbereitung des Staates auf sich zuspitzende gesellschaftliche Missstände. Probanten für den verschärften Kampf gegen die eigene Bevölkerung sind vorerst hauptsächlich politische GegnerInnen. Doch fehlt nicht mehr viel, dass jedes Fußballspiel einer Militärparade gleicht, bei Jugendlichen sofort zugeschlagen wird und Streiks und GewerkschaftlerInnen kriminalisiert werden.

Da wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Denn von den Zuständen betroffen sind wir alle! Zeigt euch solidarisch und kämpft für unser aller Rechte und Freiheit. Nur durch gemeinsamen Kampf konnten wir sie erringen -“ nur durch gemeinsamen Kampf können wir sie erhalten.

Wir können und wollen die Zuspitzung der Zustände nicht hinnehmen und freuen uns über die Unterstützung der Kampagne #Jamnitzer #SolidaritaetGegenPolizeistaatlichkeit z.B. durch Solidaritätsbekundungen und Veröffentlichungen.

Denn gemeint sind wir alle! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Für die beiden Genossen wurde bei der Roten Hilfe ein Solikonto eingerichtet:

Rote Hilfe Nürnberg

GLS Bank

IBAN: DE85 4306 0967 4007 2383 59

BIC: GENODEM1GLS

Verwendungszweck: Jamnitzer

Für weitere Updates:

https://www.redside.tk

http://www.prolos.info/

https://twitter.com/Prolos_Nbg

https://aufdersuche.blackblogs.org/

Die Gruppe "Auf der Suche -“ Anarchistische Gruppe Nürnberg" hat eine Sonderseite zum Thema angelegt:

https://aufdersuche.blackblogs.org/jamnitzer-no-cops-no-stress/

Einige Links zu Interviews, u.a. mit den Strafverteidigern:

https://www.redside.tk/2020/10/18/haft-ohne-bewaehrung-wergen-anschreiens-der-polizei-neue-interviews/

Soli-Shirts können bei black mosquito erworben werden.

https://black-mosquito.org/de/jamnitzer-no-cops-no-stress-soli-t-shirt.html

Tag der Menschenrechte: Banu muss bleiben!

Können Sie sich das vorstellen: Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.

Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden.

So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.

Damit es nicht geschieht, deswegen sind wir heute hier!

Konkret:

Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.

Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

Inzwischen wird gegen Dr. Banu Büyükavci eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erwogen, weil sie eine „Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland“ sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Ausweisung. Desweiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.

Dies alles, obwohl wiegesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann. Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Ausweisung und die dadurch drohende Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.

Wir rufen Alle auf:

Zeigen wir unsere Solidarität mit Banu, unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten: Die angedrohten Ausweisungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!

Kundgebung

am Donnerstag, 10. Dezember

Tag der Menschenrechte

18 Uhr am Stachus

Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. Wir dokumentieren den auf der von allen Anwesenden unterzeichneten Brief an Banu:

Die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „WARUM IST BANU HINTER GITTERN“ senden Dir herzlichste, solidarische Grüße. Uns alle eint die Empörung über die Art und Weise, wie dieser Staat mit Dir und Deinen Mitangeklagten umgeht. Die überfallartige Verhaftung, die völlig unangemessene Dauer Eurer Untersuchungshaft und die Prozessführung, die zwar Öffentlichkeit zulassen muss, aber von den Medien totgeschwiegen wird -“ das alles hat mit der sonst so hoch gepriesenen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Hier sollen unbescholtene Menschen politisch und sozial fertiggemacht werden, denen nach den Gesetzen unseres Landes nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen ist.

Die § 129 a und b dienen der Abschreckung und Einschüchterung aller progressiven Kräfte, wenn es politisch gerade opportun erscheint.

Du, liebe Kollegin Banu und Deine Mitgefangenen, Ihr lasst Euch nicht einschüchtern. Wir bewundern Eure Standfestigkeit und Moral, mit der Ihr Eure lange Haft durchsteht. Wir hoffen mit Euch auf ein schnelles Ende dieses Prozesses und einen klaren Freispruch.

Quelle: verdi Bayern

Hamburg: ZEA Rahlstedt schließen - Wohnungen für alle!

Foto: © Ernst Wilhelm Grueter / Umbruch Bildarchiv
Im Flüchtlingslager ZEA Rahlstedt in Hamburg wurden vor einigen Wochen mehrere Flüchtlinge positiv auf Corona getestet. Während diese Flüchtlinge und ihr unmittelbarer Kreis für die Quarantäne in eine besondere Einrichtung verlegt wurden, wurden 160 Flüchtlinge trotz durchgehend negativer Testung für drei Wochen im Bargkoppelweg 60 in Quarantäne gehalten. Was für ein Druck zusätzlich zu den bereits stark reglementierten Lebensbedingungen für die Flüchtlinge.

Am 13.11. 2020 ist die Quarantäne für die Bewohner*innen des Bargkoppelwegs aufgehoben worden und Unterstützer*innen aus verschiedenen Flüchtlingsinitiativen waren vor Ort, um die Menschen im Lager mit Kleidung und Hygieneartikeln zu unterstützen. Viele der Lagerbewohner*innen, die für die Jahreszeit übrigens deutlich zu dünn gekleidet waren, freuten sich über den Kontakt und die materielle Unterstützung.

Am 18.11.2020 fand eine Kundgebung vor der Hamburger Innenbehörde statt. Der veranstaltende Flüchtlingsrat bzw. die in diesem Bündnis zusammengeschlossenen Initiativen hatten einen offenen Brief an den Innensenator Grothe geschrieben, den sie vor Ort übergeben wollten. Tatsächlich kam ein Abgesandter der Behörde vor die Eingangstür und hörte sich an, was der Vertreter des Flüchtlingsrates und ein Mitglied der hamburgischen Bürgerschaft zu sagen hatten. Der Brief wurde ihm übergeben, aber den vorgebrachten Argumenten wich er schon bald ablehnend aus.

Vor dem Gebäude standen Aktivistist*innen mit Transparenten, um die Forderungen für deutlich bessere Wohnbedingungen und die Öffnung von Hotels der Flüchtlinge zu unterstützen. Ein „offenes Mikrofon“ ermöglichte Migranten das Wort zu ergreifen und ihre Interessen und Ziele selbst zu vertreten.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

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