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Erklärung der "Initiative 40 Jahre Radikalenerlass" zum „Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember 2020

Demonstration gegen Berufsverbote 27.01.2007
Die „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“ nimmt den Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2020 zum Anlass, die baden-württembergische Landesregierung erneut aufzufordern, sich endlich für das Unrecht der Berufsverbote zu entschuldigen.

Welches Ausmaß diese Politik der Berufsverbote gerade in Baden-Württemberg angenommen hatte, und wie rigoros sie mit Hilfe des „Schiess-Erlass“ praktiziert wurde, ist z. B. im Zwischenbericht eines Forschungsprojekts des Historischen Seminars der Universität Heidelberg nachzulesen.

Auf Grundlage des Schiess-Erlasses „wurden zwischen 1973 und 1991 über 600.000 Überprüfungen von Beamten(bewerber*innen) unter Hinzuziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg durchgeführt. Die Ablehnungen und Entlassungen beziffern sich nach Stand des Forschungsprojekts 2020 auf insgesamt ca. 200 bis 300.“ (Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, -™68 und der „Radikalenerlass“ (1968-2018) Ein Forschungsbericht S.27)

Viele der Betroffenen waren jahrelang arbeitslos, mussten sich eine neue Existenz aufbauen und sind mittlerweile teilweise völlig unverschuldet von Altersarmut betroffen.

Deshalb fordern wir von der Landesregierung, die Betroffenen zu rehabilitieren und zu entschädigen. Besonders empörend für uns Betroffene war und ist noch heute, dass ausgerechnet die Vertreter dieser Politik, die uns unsere demokratische Haltung absprechen wollten, CDU-Ministerpräsident Hans Filbinger und

Innenminister Karl Schiess, alte Nazis waren.

Auf die Gefahr von rechts haben wir schon damals aufmerksam gemacht, auch, dass der Verfassungsschutz die Verfassung nicht schützt. Für viele ist dies erst nach dessen Verstrickungen in der Naziszene offensichtlich geworden.

Mit großer Besorgnis sehen wir die Zunahme von rechten Netzwerken in Polizei und Bundeswehr, in denen Volksverhetzung betrieben und Rassismus geschürt wird.

In Kreisen von Innenministern gibt es Überlegungen, dieser Gefahr mit einem neuen Radikalenerlass zu begegnen. Dies lehnen wir aus eigener Erfahrung grundsätzlich ab.

Um gegen nazistische Tendenzen vorzugehen, braucht es keinen neuen „Radikalenerlass“ oder „Extremistenbeschluss“, sondern die konsequente Umsetzung des Art. 139 GG und der § 86 und 130 StGB.

Wir halten an unserer Auffassung fest, dass aus dem Öffentlichen Dienst entlassen werden kann und soll, wer sich schwerwiegender konkreter Vergehen gegen seine Dienstpflichten schuldig gemacht hat. Die bloße Mitgliedschaft in einer Gruppe oder Organisation oder einer nicht verbotenen Partei kann kein Berufsverbot begründen.

Die etablierten Parteien, die staatlichen Institutionen und auch die Justiz hatten und haben alle Möglichkeiten, politisch und rechtlich gegen Organisationen und Personen vorzugehen, die grundgesetzwidrig handeln.

Es ist höchste Zeit, dass sie diese ihre Aufgabe endlich entschieden wahrnehmen.

Quelle: Erklärung vom 4. Dezember 2020

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