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Leipzig denkt selbst

Foto © Christina Winter via Umbruch Bildarchiv
Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ meldete am Sonnabend in der Leipziger Innenstadt drei Kundgebungen an, um den neurechten „Querdenkern“ den geplanten Marsch über den Ring zu vermiesen. Dies gelang, dank der insgesamt 4000 Gegendemonstrant*innen, die sich auf und um den Augustusplatz einfanden und einen Erfolg des Querdenk-Rechte-Sammelsuriums verhindert haben.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Der Demonstrationstag startete mit dem Versprechen der Behörden, die Maßnahmen der Corona- Schutz-Verordnung durchsetzen zu wollen sowie Journalist*innen ungehindertes Arbeiten zu ermöglichen. Die Coronaschutzmaßnahmen wurden auf der rechten Versammlung auf dem Kurt-Masur-Platz polizeilich umgesetzt, außerdem war ein Verbindungsteam für Journalisten ansprechbar und die DJV vor Ort. Die dort versammelten circa 50 neurechte Teilnehmer*innen (anstatt der 250 angemeldeten) standen sich die Beine in den Bauch. Am frühen Nachmittag twitterte die Stadt Leipzig, dass der Anmelder kein ordentliches Maskenbefreiungsattest hat. Es enthielt wohl nicht einmal einen Arztstempel, woraufhin der Veranstalter seine Anmeldung zurückzog.

Während sich diese Veranstaltung auflöst, waren Rechtsradikale und Hooligans mit dem Zug angereist. Zudem trafen sich Grüppchen um Coronaleugner und ExAfd Fiechtner, auch der „Volkslehrer“ Nerling wurde gesichtet inmitten von Neonazis. All die neuen und alten Rechten gingen in Kleingruppen weder mit Abstand noch Mundnasenschutz durch die belebte Leipziger Innenstadt. Dabei kam es mit den zahlenmäßig überlegenen Antifasportgruppen zu verbalen Auseinandersetzungen mit Sprechchören, kleineren Gemengen und auch immer wieder auch zu erfolgreichen Blockaden der Rechten -“ lange bevor die Polizei vor Ort war. Am Abend versuchten die sogenannten Querdenker und Neonazis noch einen Durchbruch zum Ring an der Fleischergasse, von dem sie durch die Polizei abgehalten wurden und dann in Kleingruppen zum Bahnhof und zur Abreise geschleust.

Der Gegenprotest ging weiter bis in die Nacht mit Musik, Redebeiträgen und vielen solidarischen Menschen, die Leipzig an diesem Tag nicht den Rechten überlassen haben.

Regelsatzbedarfsermittlungsgesetz - jetzt einschreiten!

Das bundesweite Bündnis AufRecht bestehen fordert den Bundesrat dazu auf, den Entwurf der Bundesregierung für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form zu stoppen, indem es den Vermittlungsausschuss anruft.

Bei der Sitzung am 27. November wird dem Bundesrat der vom Bundestag verabschiedete Entwurf für ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz zur Zustimmung vorliegen (Bundesrats-Drucks. 654/20). Die darin enthaltenen neuen Regelbedarfe werden die materielle Situation und die Teilhabechancen von beinahe 8 Mio. Menschen in den kommenden Jahren bestimmen. Wir hoffen sehr, dass der Bundesrat bei seiner kritischen Haltung zu den Methoden und Ergebnissen der Bedarfsermittlung bleibt und den Vermittlungsausschuss anruft. Auch, wenn das bedeuten sollte, dass die geplante Anhebung der Regelbedarfe zum nächsten 1. Januar zunächst verschoben oder diese -“ ersatzweise -“ auf Grundlage des alten Bedarfsermittlungsgesetzes bestimmt werden müssten.

Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben einfach nicht gemacht. Die vom Bundesrat vorgetragene dezidierte Kritik hat sie gänzlich unbeeindruckt gelassen. Die Erwiderung der Bundesregierung zu dieser Kritik, die sich in der Bundestags-Drucksache 19/34549 findet, lässt keine ernsthafte Bereitschaft erkennen, auf die Länderkammer zuzugehen. Abgesehen von den Anpassungen, die im Zuge der Aktualisierung anhand der jüngsten Preis- und Lohnentwicklung vorgenommen wurden, und der Hinzufügung weiterer Artikel bleibt der wesentliche Inhalt des Gesetzes in den hier maßgeblichen Artikeln 1, 2 und 3 der alte. Die Summe der Streichungen einzelner Ausgabepositionen widerspricht dem Statistikmodell und stellt die Ermittlung der Regelsätze insgesamt in Frage.

Wir teilen zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden die fundierte Kritik der Länderkammer an dem Gesetzesentwurf der Regierung (Näheres dazu auch unter https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen). Der Umfang der letztlich willkürlichen Streichungen bei einzelnen Bedarfspositionen macht z. B. für Alleinstehende rund 160 EUR aus. Das ist für die Betroffenen ein gewaltiger Betrag, der Monat für Monat in der Haushaltskasse fehlt. Tatsächlich verfügte das ärmste Zehntel der Bevölkerung 2017 nach dem aktuellen Verteilungsreport 2020 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung real sogar über niedrigere Einkommen als 2010. In dieser Einkommensgruppe wird das Einkommensniveau bei den meisten Menschen vermutlich fast vollständig durch die staatlichen Grundsicherung (SGB II, XII und AsylBlG) bestimmt. Das weist deutlich darauf hin, dass die jährlichen Anhebungen der Regelbedarfe nicht ausreichen, um den ohnehin niedrigen Lebensstandard der Leistungsbeziehenden zumindest auf niedrigem Niveau stabil zu halten. Armut und Ausgrenzung in Deutschland werden also schlimmer, nicht besser. Dieser Befund wird durch den jüngst vorgestellten Armutsbericht 2020 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bestätigt. Von Armut betroffen sind neben Arbeitslosen auch z. B. viele Alleinerziehende, Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen, die dies durch Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegende und auch viele Kinder, die mit im Haushalt leben.

Das sind für uns und viele Betroffene ausreichende Gründe, den Gesetzentwurf der Regierung abzulehnen. Bundesländer, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände haben wiederholt auf die methodischen Unzulänglichkeiten bei der Bedarfsermittlung hingewiesen und Alternativen vor-geschlagen. Die Bundesregierung hingegen schaltet auf stur. Sie möchte eine breitere Diskussion über die Art der Regelsatzbemessung und die Höhe der daraus resultierenden Sätze offenkundig vermeiden. Die bisherigen Fehler und Schwächen der Bedarfsermittlung werden mit dem Entwurf einfach fortgeschrieben.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert die Vertreter und Vertreterinnen der Bundesländer beim Bundesrat daher auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung abzulehnen. Sie sollten sich stattdessen für ein faires und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung der Regelbedarfshöhe sowie für eine armutsfeste Regelleistung einsetzen. Das fordern wir zusammen mit all den anderen Menschen, die anlässlich der Aktionstage am 30./ 31.10.2020 bundesweit in vielen Städten unter Beteiligung von Gewerkschaften und Sozialverbänden protestiert haben (siehe dazu die Dokumentation). Die in diesem Zusammenhang unter den erschwerten Bedingungen einer Pandemie gesammelten über 1.500 Unterschriften für die Rücknahme aller politisch motivierten Streichungen am Existenzminimum und für eine Bemessung der Regelbedarfe, die Armut und Ausgrenzung verhindern, werden wir beim Präsidenten des Bundesrates einreichen.


Das Bündnis -šAufRecht bestehen-˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS -“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen


Quelle: Pressemitteilung 26. November 2020

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