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Gemeinnützgkeit der VVN-BdA: Rot-rot-grün-schwarze Arbeitsteilung?

Der bayerische Verfassungsschutz schmeißt mit Dreck und das Finanzamt im rot-rot-grün regierten Berlin macht -™was draus. Diesen Eindruck muss gewinnen, wer ein 6-seitiges Schreiben liest, das am 22. Juni bei unserem Anwalt einging, und das als Stellungnahme zu unseren Einsprüchen gegen die Steuerbescheide vom vergangenen November zu verstehen ist.

Zur Erinnerung: der Bundesvereinigung wurde mit diesen Bescheiden rückwirkend ab 2016 die Gemeinnützigkeit aberkannt und fünfstellige Steuernachzahlungen wurden fällig. Derzeit sind diese bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt, allerdings wurden inzwischen mehrere Landesvereinigungen aufgefordert, keine Beiträge mehr an die Bundesorganisation zu zahlen.

Interessant an der aktuellen Stellungnahme ist nun vor allem, dass es monatelang nicht zu dem von uns gewünschten Gespräch kommen konnte, weil es „Abstimmungsbedarf“ mit der Senatsverwaltung gebe und der Bundesfinanzminister sich aufgrund von Interventionen prominenter Kamerad*innen die Akten hatte kommen lassen. Hat es die Abstimmungen inzwischen gegeben? Oder will das Finanzamt kurz vor der politischen Sommerpause Fakten schaffen?

Wie auch immer, zunächst wird noch einmal -“ quasi als Arbeitsgrundlage -“ der Text zitiert, der seit mindestens 10 Jahren in jedem bayerischen VS-Bericht über die VVN-BdA als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ zu lesen ist: „In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt“, der nicht nur dem „Kampf gegen den Rechtsextremismus“ gewidmet sei. „Vielmehr werden alle nicht-, marxistischen Systeme -“ also auch die parlamentarische Demokratie -“ als potentiell faschistisch, zumindest (sic!) aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“

Die detaillierten Ausführung unseres Kameraden Hans E. Schmitt-Lermann1 zu dieser haltlosen Behauptung, in denen er nachweist, dass dies weder eine zutreffende Beschreibung eines „kommunistisch orientierten Antifaschismus“ ist, noch in irgendeiner Form von uns vertreten wird, werden kurzerhand als ein „als Gutachten bezeichnetes Papier“ abgewatscht. Es setze sich „vorrangig in ideologischer Weise mit den Berichten ... auseinander, ohne jedoch Tatsachen vorzutragen und zu belegen, die zum vollen Beweis des Gegenteils führen könnten.“

Ausschlaggebend sei indes nicht die „Nennung im Textteil“, sondern die Einstufung der „VVN-BdA als Gesamtkörperschaft in der Anlage2 ... als extremistisch“, denn dazu werde erläutert: „ In dieser Übersicht sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen und Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Organisation/Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine verfassungsfeindliche Organisation/Gruppierung handelt.“

Und dann wird behauptet, die „tatsächlichen Anhaltspunkte“, auf die sich diese „Bewertung“ des bayerischen VS stütze, seien uns bekannt und das Verwaltungsgericht München sei „zu dem Ergebnis gekommen, dass diese die Einstufung als extremistische Organisation“ trügen. Nur: das Gericht hat sich ausschließlich mit dem Textteil („extremistisch beeinflusst“) und gar nicht mit der Anlage befasst, die nämlich nicht Gegenstand des Verfahrens war.

Dass der bayerische VS zwar seine Abschnitte zur VVN-BdA mit „Bayern“ betitelt und die bayerische Mitgliederzahl angibt, dann aber die Geschäftsstelle nach Berlin verlegt und die Namen der Bundesvorsitzenden nennt, wertet das Finanzamt nicht als Zeichen schludriger Arbeit3, sondern als Beleg dafür, dass tatsächlich die Bundesvereinigung gemeint sei und empfiehlt uns den Klageweg vor den Gerichten, die schon einmal in gleicher Sache vorbehaltlos dem Vortrag des VS gefolgt sind.

Die „nochmalige Gelegenheit, Tatsachen vorzutragen“ und das Angebot einer von uns gewünschten „Besprechung an Amtsstelle“ werden wir natürlich nutzen. Die Möglichkeiten von Pressearbeit, Petition und Protestaktionen natürlich auch.

Und: noch haben SPD, Linke und Grüne in Berlin die Chance politischen Einfluss geltend zu machen, um zu verhindern, dass sich das Berliner Finanzamt zum Büttel des bayerischen VS macht. Schön wär-™s schon. Nicht nur für uns, sondern mehr noch für den Antifaschismus in einem Land, in dem regelmäßig bewaffnete rechte Netzwerke aufgedeckt werden und in dem allein in den letzten 12 Monaten drei Attentäter auf rechte Hetze mörderische Taten folgen ließen.


1 antifa 02/2020; auch als Sonderdruck verfügbar
2 Die Anlage (in Tabellenform) verweist allerdings mit Seitenangabe auf die Darstellung im Text.
3 Tatsächlich wurden die Angaben im VS-Bericht 2019 endlich korrigiert. (Allerdings wurde nun die „antifa“ nach Bayern verlegt.)

Quelle: Vorabveröffentlichung aus "antifa" - Magazin der VVN-BdA von Cornelia Kerth, Vorsitzende der VVN-BdA

#StuttgartRiots: Offener Brief der #MigrAntifa zu den Geschehnissen in Stuttgart am Samstag 20. Juni

Wie mittlerweile wahrscheinlich viele von euch mitbekommen habt, gab es heute Nacht starke Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Zivilist*innen.

Um es vorweg zu nehmen, waren wir, entgegen der Behauptungen von Alice Weidel und co., als Migrantifa nicht beteiligt an den Geschehnissen. Wir verurteilen aber jeden rassistischen Angriffs- und Denunzierungsversuch gegenüber Migrant*innen aufgrund der Geschehnisse heute Nacht.

Wir möchten jetzt nicht darüber diskutieren, ob das jetzt gerechtfertigt war oder nicht. Wir möchten auf ein anderes, für Deutschland fast schon ritualisiertes Phänomen hinweisen und die Gründe hinterdiesen Geschehnissen aufzeigen.

Racial Profiling, offener Rassismus und militante Rechte innerhalb der Polizei sind ein allseits bekanntes riesiges Problem. Ein Problem, dass seit Jahren auf ihre Lösung warte. Deshalb begrüßen wir das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin, da es uns Migrant*innen zum ersten Mal die Chance gibt gegen all diese Schikanierungen und Erniedrigungen seitens der Polizei vorgehen zu können.

Diese Möglichkeit wird jetzt aber von der Polizeigewerkschaft versucht zu verhindern, weil man damit „die Polizist*innen pauschalisieren würde“. Diese Aussage verhindert einen richtigen Umgang mit rassistischen Polizist*innen.

Erst vor zwei Tagen am Freitag(19.06.2020) parallel zu unserer Kundgebung in Gedenken an Hanau, wurden mitten im Schlossgarten 13-Jährige Jugendliche kontrolliert und auf Drogen durchsucht.

Hierbei wurde der Schwarze Jugendliche noch einmal strenger drangsaliert. Das ist Rassismus.

Die Bilder von der rassistischen Polizeigewalt in Berlin auf der BLM-Demo gehen uns allen nicht aus den Köpfen.

Wir Migrant*innen werden sehr oft als einziges inmitten einer ganzen Horde von Menschen von Polizist*innen kontrolliert und erniedrigt. Der Grund hierfür ist dann meistens: „Ja, sie sehen eben verdächtiger als der Großteil der Gesellschaft aus.“

In Neukölln wurden gestern Nacht erneut Autos von Migrant*innen abgefackelt und man fand SS-Runen an migrantischen Läden. Das ist dort mittlerweile Alltag. Es gibt aber keine Aufklärung. Im Gegensatz dazu werden gerade wir, diejenigen die gegen den Faschismus und den Alltagsrassismus vorgehen wollen kriminalisiert.

Natürlich spielen der tragische Tod Georg Floyd-™s und die weiteren Geschehnisse zwischen der Polizei und migrantischen bzw. Schwarzen Menschen weltweit, eine Rolle in der überwiegend negativen Stimmung gegen Polizist*innen.

Und anstatt man deeskalierend und besonnen mit der aktuellen Situation bzw. rücksichtvoller mit den Menschen, die eine berechtigte Angst vor der Polizei haben umgeht, wird mit der Gewalt und dem racial profiling gegenüber Demonstrant*innen und Migrant*innen munter weitergemacht. Und genau dieses Vorgehen hat gestern Nacht ein unausweichlichen Punkt erreicht.

Wir als MIGRANTIFA STUTTGART fordern eine lückenlose Aufklärung aller rassistisch motivierten Taten innerhalb der Polizei, der Rücksichtnahme unserer Lebenswirklichkeit und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit unseren Sorgen.

MIGRANTIFA STUTTGART

Quelle

Ein neuer "Radikalenerlass"??

Gegenwärtig wird von den Innenministern des Bundes und der Länder laut über die Einführung eines neuen Radikalenerlasses nachgedacht, der den Einfluss des rechten Flügels der AfD, namentlich Höckes und seiner Anhänger, begrenzen soll.

Dazu erklärt der Sprecher des „Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte“), Klaus Lipps:

Am Sonntag, den 31. Mai, stellte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung einen Vorschlag von Dr. Ralf Brinktrine, Professor für Öffentliches Recht in Würzburg, zur Diskussion:
Im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz könne der folgende Satz stehen: „Die politische Treuepflicht ist in der Regel verletzt, wenn ein Beamter öffentlich seine Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei oder Vereinigung bekundet.“ Bei der SPD sei man nicht abgeneigt. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir uns auf eine Ergänzung des geltenden Beamtenrechts einigen könnten“, wird die innenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Ute Vogt, zitiert. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, zeige eher Skepsis: „Eine Änderung des bestehenden Rechtsrahmens halte ich nicht für erforderlich, disziplinar- und beamtenrechtliche Konsequenzen könne heute schon gezogen werden.“ (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/extremistische-beamte-bei-bund-und-laendern-16793709.html)

Schon im vergangenen Oktober haben wir, Betroffene des sogenannten Radikalenerlasses vom 28. Januar 1972, einen Beschluss der Innenminister und Innensenatoren zum Anlass genommen, solche Vorstöße abzulehnen, und zwar aus ganz konkreter persönlicher und politischer Erfahrung. Zitat: „Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker der herrschenden Verhältnisse angewandt werden. “

Wie seinerzeit von „Radikalen“ die Rede war, so wird heute - ebenso schwammig und juristisch undefiniert -“ von „Extremisten“ statt von Nazis gesprochen. Antifaschistinnen und Antifaschisten aber werden kriminalisiert, etwa wenn sie gegen Nazis auf die Straße gehen. Dabei ist in Artikel 139 des Grundgesetzes festgelegt: „Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ An diese Rechtsvorschriften sei im 75. Jahr der Befreiung erinnert. Sie sind juristischer Ausdruck der Befreiung.

Sie galten vor dem Grundgesetz, sind Teil des Grundgesetzes und bilden den grundgesetzlichen Rechtsrahmen, um dem wachsenden Aufkommen extrem rechter, faschistischer und rechtsterroristischer Gruppen entgegenzuwirken.

„Höcke und Kalbitz sind nicht Rechtsextremisten, weil Internettrolle sie so nennen, sondern weil das Bundesamt für Verfassungsschutz beide beobachtet hat und zu dem Ergebnis kam, dass sie als Extremisten eingestuft werden müssen.“ (FAS 31. Mai 2020) Sie sind laut FAS also Rechtsextremisten, weil der Verfassungsschutz sie so einstuft (und keine, solange der Verfassungsschutz das nicht tut.) Der Verfassungsschutz soll demnach das Privileg genießen, eine derartige Bewertung verbindlich vorzunehmen.

Im vergangenen Jahr wurde der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschisten (VVN - BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Gemeinnützigkeit von Vereinen wird durch die Abgabenordnung (AO) bestimmt, die Regelungen zum Steuer- und Abgabenrecht enthält.
Darin heißt es in § 51 (3):
„(3) Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. Die Finanzbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht von Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung begründen, der Verfassungsschutzbehörde mit.“

Der Bayerische VS-Bericht führt die VVN unter der Rubrik Linksextremismus. Eine Klage dagegen wurde abgewiesen. Auf diese Nennung aber beruft sich nun das Finanzamt Berlin, um der VVN die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Mittels Abgabenordnung ist somit die Entscheidung über Gemeinnützigkeit dem Inlandsgeheimdienst, dem „Verfassungsschutz“, übertragen worden.

Angesichts der massiven Versäumnisse und Fehleinschätzungen in den letzten Jahren (Stichwort „NSU“) ist es völlig falsch dem Inlandsgeheimdienst die Entscheidungshoheit darüber zu verleihen, wer als „extremistisch“ einzustufen ist -“ zumal dieser Begriff juristisch völlig undefiniert ist, seine Verwendung aber weitreichende Rechtsfolgen haben soll.

Der Verfassungsschutz ist Teil des Problems, aber nicht der Lösung. Das zeigt sich u.a. darin, dass sein Feindbild weitgehend deckungsgleich ist mit dem der AfD, was sich am Beispiel zahlreicher parlamentarischer "Anfragen" dieser Partei mühelos entnehmen lässt.

Wir halten an unserer Auffassung fest, dass aus dem Öffentlichen Dienst entlassen werden kann und soll, wer sich schwerwiegender konkreter Vergehen gegen seine Dienstpflichten schuldig gemacht hat. Die bloße Mitgliedschaft in einer Gruppe oder Organisation oder einer nicht verbotenen Partei kann kein Berufsverbot begründen. Die Dienstherren müssen sich schon die Mühe machen (und dies schleunigst!), den Betreffenden konkrete Verfehlungen nachzuweisen.

Die etablierten Parteien, die staatlichen Institutionen und auch die Justiz hatten und haben alle Möglichkeiten, politisch und rechtlich gegen Organisationen und Personen vorzugehen, die grundgesetzwidrig handeln.
Es ist höchste Zeit, dass sie diese ihre Aufgabe endlich entschieden wahrnehmen!

Quelle: Pressemitteilung „Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte“, 10. Juni 2020

Heidelberg zeigt Kante: Lager auflösen - Wolfsgärten verhindern - Rassismus bekämpfen!!!

Von Moria nach Calais - vom Mittelmeer bis nach Heidelberg - wir stellen grenzenlose Solidarität gegen menschenverachtenden Rassismus. Wir fordern die Auflösung aller überfüllten europäischen Auffanglager, in denen tausende Menschen unter unwürdigen Bedingungen ausharren müssen. Wir sehen die seit Monaten und Jahren untragbaren Zustände als handfeste Konsequenz der im Kern rassistischen Migrationspolitik der EU-Staaten an. Die geflüchteten Menschen auf Lesbos und anderswo müssen evakuiert und sicher und menschenwürdig untergebracht werden - zur Not auch im Rahmen eines humanitären Alleinganges einzelner Staaten oder Bundesländer. Möchte dieses Europa je wieder von Menschenrechten sprechen, muss es jetzt aktiv werden, statt auf die Unwilligkeit der jeweils anderen europäischen Partner zu verweisen oder fadenscheinige Symbolhandlungen vorzuschieben! Wir wollen ebenfalls unmittelbar hier bei uns vor Ort ein Zeichen setzen gegen jedweden unterschwelligen institutionalisierten Rassismus, indem wir gegen die Verlegung des Heidelberger Ankunftszentrums in die Wolfsgärten streiten. Ein klares Nein zu voranschreitender Ghettoisierung geflüchteter Menschen! Zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung zu den Wolfsgärten wollen wir klare Kante zeigen für ein offenes, ein solidarisches, ein menschliches Heidelberg!

Dienstag, 16.06.2020, 18 Uhr am Universitätsplatz Heidelberg

Seid mit uns gemeinsam am Start - seid laut - seid grenzenlos solidarisch!!!

Bitte respektiert die coronabedingten Auflagen -“ haltet einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern ein und tragt auf der Kundgebung stets eine Mund- und Nasenbedeckung.

Quelle: VVN-BdA Heidelberg

Silent Demo - Black Lives Matter - 6. Juni in Berlin

Foto: © Oliver Feldhaus via Umbruch Bildarchiv Berlin
Nach dem Mord an George Floyd in den USA demonstrierten am 6. Juni in Berlin mehrere zehntausend Menschen auf dem Alexanderplatz gegen Rassismus und Polizeigewalt. In ganz Deutschland gingen 200.000 Menschen auf die Straße.

Am Ende der Berliner Demo kam es zu zahlreichen Festnahmen durch Polizeikräfte, darunter viele schwarze Demonstrant*innen. Einige Polizisten agierten dabei so, als wenn sie noch einmal speziell darauf hinweisen wollten, dass es auch in der Berliner Polizei ein Rassismusproblem gibt. Als Grund wurden vereinzelte Stein- und Flaschenwürfe auf Polizeibeamte nach der Festnahme eines Demonstranten genannt. Mehrere Videos, die in den sozialen Netzwerken kursieren, zeigen hingegen, dass junge Schwarze Menschen von der Polizei nicht nur ohne ersichtlichen Grund, sondern zudem auf brutale Weise festgenommen wurden.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv Berlin

Weitere Infos:

Weitere Ereignisse zu diesem Thema:

Recherche zu Todesfällen in Gewahrsam in Deutschland bekräftigt: „Auch in Deutschland tötet institutioneller Rassismus!“

Die bundesweite Kampagne „Death in Custody -“ Aufklärung von Tod in Gewahrsam jetzt!“ veröffentlicht - anlässlich der Ermordung von George Floyd in Minneapolis - ihre bisherigen Rechercheergebnisse zu Todesfällen von Schwarzen Menschen und Menschen of Color in Gewahrsamssituationen in Deutschland seit 1990. Muster institutionellen Rassismus werden hierbei erkennbar.

Immer wieder sterben auch in Deutschland Schwarze und People of Color in Gewahrsam von Polizei und anderen staatlichen Institutionen. Eine der Hauptursachen ist institutioneller Rassismus. Die Todesfälle in der letzten Zeit -“ Hussam Fadl, Amad Ahmad, Matiullah Jabarkhil, Rooble Warsame, William Tonou-Mbobda, Aman A., Adel B. legen nahe, dass Schwarze Menschen und Menschen of Color auch in Deutschland in besonderem Maße gefährdet sind, in staatlicher „Obhut“ ihr Leben zu verlieren oder durch die Polizei getötet zu werden.

Allein zwischen 1990 und 2020 hat die Kampagne bislang 159 Fälle in der BRD recherchiert (Stand Juni 2020). Diese Fälle umfassen u.a. Todesfälle durch Polizeischüsse, durch unterlassene Hilfeleistungen und Todesfälle in Gewahrsam, die von den Behörden als „Suizid“ angegeben werden. Die Kampagne wertet auch diese Fälle als „death in custody“, da unserer Auffassung nach in einer totalen Institution kein freier Wille zur Beendigung des eigenen Lebens gebildet werden kann; außerdem zeigen z.B. die Todesumstände von Oury Jalloh, dass dem behördlichen Narrativ der Selbsttötung nicht ohne Weiteres geglaubt werden darf.

Es sind die Politik, der Justiz- und Sicherheitsapparat und der Verfassungsschutz in diesem Land, die rechte und rassistische Gewalt dulden, verschleiern oder gar mit ihren Ressourcen rassistische Strukturen aufbauen und aufrechterhalten. Durch den Vergleich der einzelnen Fallgeschichten konnte die Kampagne folgende Parallelen ermitteln: Fast nie haben die Todesfälle Konsequenzen für Täter*innen in Uniform; häufig werden die Opfer nach ihrem Tod kriminalisiert, um die Täter*innen zu entlasten und die Verantwortung des staatlichen Gewaltapparats zu verschleiern.

Die Recherchegruppe der Kampagne greift auf verschiedene Dokumentationen und Erhebungen zurück, die in Zusammenschau ausgewertet werden. Dazu zählen u.a. die Dokumentation der Antirassistischen Initiative, die Liste jährlicher Polizeischüsse der CILIP, die Dokumentation der taz zu polizeilichen Todesschüssen sowie Berichte des Europäischen Rats und des Ministeriums für Justiz. Zudem bemüht sie sich durch Vernetzung mit anderen Initiativen, das Anstoßen parlamentarischer Anfragen, sowie zusätzliche zielgerichtete Medienrecherche, um die Sicherstellung einer verlässliche Datenlage. Die Recherche wird laufend ergänzt, eine umfassendere Veröffentlichung der Ergebnisse ist in Planung.

Die Kampagne „Death in Custody -“ Aufklärung von Tod in Gewahrsam jetzt!“ hat sich zum Black Lives Matter-Monat 2019 gegründet und ist ein Bündnis aus den Initiativen Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt (KOP), Migrationsrat Berlin e.V., We are born free Community Radio, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V., Justizwatch, BDB e.V., Rote Hilfe Ortsgruppe Berlin, Bündnis gegen Rassismus (Berlin), Hände weg vom Wedding, Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Each One Teach One e.V., ReachOut Berlin, GG/BO Soligruppe Nürnberg, Criminals for Freedom Berlin.

Die Kampagne „Death in Custody“:

  • Recherchiert, dokumentiert und skandalisiert, wie häufig und kontinuierlich nicht-weiße Menschen in Deutschland in Gewahrsam sterben

  • vernetzt Gruppen, für die Tod in Gewahrsam ein besonderes Risiko darstellt, und Initiativen von Angehörigen, um ihren Widerstand zu stärken

  • fordert von Staat und Justiz Aufklärung, Rechenschaft und die Etablierung von effektiven Schutzmechanismen, um Tod in Gewahrsam zu verhindern

  • fordert die Stärkung der Rechte der Betroffenen und wirksame Konsequenzen gegen Rassismus auf allen gesellschaftlichen Ebenen

  • solidarisiert sich uneingeschränkt mit allen Betroffenen rassistischer Gewalt und deren Angehörigen

Web: https://deathincustody.noblogs.org

Twitter: @diccampaignDE, #DeathInCustodyDE

Instagram: @deathincustodyDE

FB: @deathincustodyDE

Quelle: Pressemitteilung, 8. Juni 2020

Kundgebung in Berlin: Gerechtigkeit für George Floyd! Gegen rassistische Polizeigewalt!

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Der Tod von George Floyd, der am Montag in den USA bei einem brutalen Polizeieinsatz erstickt wurde, bewegt weiterhin die Menschen. In Berlin versammelten sich am 30. Mai 2000 Menschen vor der US-Botschaft in Gedenken an Georg Floyd und um deutlich zu machen: Es ist kein Einzelfall und es betrifft Deutschland. Aufgerufen hatte der Verein ISD Bund e.V. Initiative Schwarze Menschen in Deutschland und Kein Generalverdacht.

Zur Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv

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