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Gemeinnützgkeit der VVN-BdA: Rot-rot-grün-schwarze Arbeitsteilung?

Der bayerische Verfassungsschutz schmeißt mit Dreck und das Finanzamt im rot-rot-grün regierten Berlin macht -™was draus. Diesen Eindruck muss gewinnen, wer ein 6-seitiges Schreiben liest, das am 22. Juni bei unserem Anwalt einging, und das als Stellungnahme zu unseren Einsprüchen gegen die Steuerbescheide vom vergangenen November zu verstehen ist.

Zur Erinnerung: der Bundesvereinigung wurde mit diesen Bescheiden rückwirkend ab 2016 die Gemeinnützigkeit aberkannt und fünfstellige Steuernachzahlungen wurden fällig. Derzeit sind diese bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt, allerdings wurden inzwischen mehrere Landesvereinigungen aufgefordert, keine Beiträge mehr an die Bundesorganisation zu zahlen.

Interessant an der aktuellen Stellungnahme ist nun vor allem, dass es monatelang nicht zu dem von uns gewünschten Gespräch kommen konnte, weil es „Abstimmungsbedarf“ mit der Senatsverwaltung gebe und der Bundesfinanzminister sich aufgrund von Interventionen prominenter Kamerad*innen die Akten hatte kommen lassen. Hat es die Abstimmungen inzwischen gegeben? Oder will das Finanzamt kurz vor der politischen Sommerpause Fakten schaffen?

Wie auch immer, zunächst wird noch einmal -“ quasi als Arbeitsgrundlage -“ der Text zitiert, der seit mindestens 10 Jahren in jedem bayerischen VS-Bericht über die VVN-BdA als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ zu lesen ist: „In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt“, der nicht nur dem „Kampf gegen den Rechtsextremismus“ gewidmet sei. „Vielmehr werden alle nicht-, marxistischen Systeme -“ also auch die parlamentarische Demokratie -“ als potentiell faschistisch, zumindest (sic!) aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“

Die detaillierten Ausführung unseres Kameraden Hans E. Schmitt-Lermann1 zu dieser haltlosen Behauptung, in denen er nachweist, dass dies weder eine zutreffende Beschreibung eines „kommunistisch orientierten Antifaschismus“ ist, noch in irgendeiner Form von uns vertreten wird, werden kurzerhand als ein „als Gutachten bezeichnetes Papier“ abgewatscht. Es setze sich „vorrangig in ideologischer Weise mit den Berichten ... auseinander, ohne jedoch Tatsachen vorzutragen und zu belegen, die zum vollen Beweis des Gegenteils führen könnten.“

Ausschlaggebend sei indes nicht die „Nennung im Textteil“, sondern die Einstufung der „VVN-BdA als Gesamtkörperschaft in der Anlage2 ... als extremistisch“, denn dazu werde erläutert: „ In dieser Übersicht sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen und Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Organisation/Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine verfassungsfeindliche Organisation/Gruppierung handelt.“

Und dann wird behauptet, die „tatsächlichen Anhaltspunkte“, auf die sich diese „Bewertung“ des bayerischen VS stütze, seien uns bekannt und das Verwaltungsgericht München sei „zu dem Ergebnis gekommen, dass diese die Einstufung als extremistische Organisation“ trügen. Nur: das Gericht hat sich ausschließlich mit dem Textteil („extremistisch beeinflusst“) und gar nicht mit der Anlage befasst, die nämlich nicht Gegenstand des Verfahrens war.

Dass der bayerische VS zwar seine Abschnitte zur VVN-BdA mit „Bayern“ betitelt und die bayerische Mitgliederzahl angibt, dann aber die Geschäftsstelle nach Berlin verlegt und die Namen der Bundesvorsitzenden nennt, wertet das Finanzamt nicht als Zeichen schludriger Arbeit3, sondern als Beleg dafür, dass tatsächlich die Bundesvereinigung gemeint sei und empfiehlt uns den Klageweg vor den Gerichten, die schon einmal in gleicher Sache vorbehaltlos dem Vortrag des VS gefolgt sind.

Die „nochmalige Gelegenheit, Tatsachen vorzutragen“ und das Angebot einer von uns gewünschten „Besprechung an Amtsstelle“ werden wir natürlich nutzen. Die Möglichkeiten von Pressearbeit, Petition und Protestaktionen natürlich auch.

Und: noch haben SPD, Linke und Grüne in Berlin die Chance politischen Einfluss geltend zu machen, um zu verhindern, dass sich das Berliner Finanzamt zum Büttel des bayerischen VS macht. Schön wär-™s schon. Nicht nur für uns, sondern mehr noch für den Antifaschismus in einem Land, in dem regelmäßig bewaffnete rechte Netzwerke aufgedeckt werden und in dem allein in den letzten 12 Monaten drei Attentäter auf rechte Hetze mörderische Taten folgen ließen.


1 antifa 02/2020; auch als Sonderdruck verfügbar
2 Die Anlage (in Tabellenform) verweist allerdings mit Seitenangabe auf die Darstellung im Text.
3 Tatsächlich wurden die Angaben im VS-Bericht 2019 endlich korrigiert. (Allerdings wurde nun die „antifa“ nach Bayern verlegt.)

Quelle: Vorabveröffentlichung aus "antifa" - Magazin der VVN-BdA von Cornelia Kerth, Vorsitzende der VVN-BdA

Karlsruhe: Rede der VVN-BdA bei der Kundgebung „Kein Platz für Rassismus“

Für Samstag, den 27.06. war auf dem Stephanplatz in Karlsruhe eine rassistische Kundgebung mit dem Titel „#All lives matter“ angekündigt. Diese wurde unter anderem von Jonathan Stumpf, einem Ex-NPD Kader organisiert. Die Neofaschisten konnten nur knapp 30 Leute mobilisieren und reisten bereits nach 45 Minuten wieder ab. Das AAKA konnte mit seiner Gegenkundgebung weit über 600 Teilnehmer*Innen mobilisieren.

Wir dokumentieren den Redebeitrag der VVN-BdA Karlsruhe auf der Gegenkundgebung des Antifaschistischen Aktionsbündnisses (AAKA)

Wir leben in unsicheren und gefährlichen Zeiten. Und ich meine nicht die Corona-Pandemie, sondern die sich zuspitzenden gesellschaftlichen Krisenerscheinungen mit ökonomischen und politischen Faktoren.

Die Wirtschaftskrise, in der wir uns bereits befinden, wird dramatische Auswirkungen für die große Masse der Menschen in Deutschland und in der ganzen Welt haben - wenn das nicht verhindert wird! Nicht nur ökonomische Auswirkungen - Zunahme von prekärer Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Armut -, sondern auch politische Auswirkungen und weitere zerstörerische Auswirkungen auf die Umwelt.

Im Innern bedeutet das u.a. umfassende Angriffe auf erkämpfte Arbeiterrechte. Die CDU fordert bereits heute in ihrem "Wachstumsprogramm für Deutschland“ die 48-Stunden-Woche bei gleichzeitiger Senkung des Mindestlohns. In vielen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge ist das bereits durch Corona-Verordnungen zeitweise durchgesetzt.

Grundrechte werden außer Kraft gesetzt. Behörden und Gerichte haben in den vergangenen Monaten die Versammlungsfreiheit auf den Kopf gestellt. Verordnungen wurden über Gesetze, ja sogar über das Grundgesetz gestellt! Corona ist hier nicht die Ursache, sondern der Vorwand um Grundrechte außer Kraft zu setzen. Wir erinnern uns alle noch an die Ereignisse 2017 beim G20-Gipfel in Hamburg, wo die Polizei sich willkürlich über Gerichtsurteile hinwegsetzte, auf friedliche Demonstranten einschlug und Journalisten bedrohte.

Der Abbau von Grundrechten und die verschärfte Repression nach Innen z.B. durch neue Polizeigesetze und den Einsatz der Bundeswehr im Innern gibt rechten und neofaschistischen Kräften Rückenwind. Gleichzeitig erfüllen diese Kräfte auch ihre Funktion. Sie spalten potentiellen Widerstand durch Rassismus und Hass. Und sie liefern der Polizei und der Stadt mit ihren Auftritten Vorwände um antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren.

Auf internationaler Ebene ist die Gefahr eines großen Krieges akut.

Da ist die offene Kriegsvorbereitung gegen Russland. Das Verteidigungsministerium plant die Anschaffung von 90 neuen Euro-Fightern sowie 45 US-amerikanischen F-18-Kampfjets. 30 der neuen Kampfjets sind für die Aufrechterhaltung der sogenannten technisch-nuklearen Teilhabe der NATO vorgesehen. Sie haben keinen anderen Zweck, als im Falle eines Krieges USAtombomben über Russland abzuwerfen. Das reiht sich ein in die aggressive Einkreisungspolitik der NATO gegenüber Russland, flankiert von offener Geschichtsfälschung, wenn etwa in dem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19. September 2019 der UdSSR vorgeworfen wird gemeinsam mit Nazi-Deutschland den 2. Weltkrieg entfesselt zu haben.
Nicht nur gegen Russland, auch gegen China bringen sich Bundesregierung und Bundeswehr in Stellung. Geplant ist die Anschaffung von vier neuen Mehrzweckkampfschiffen des Typs MKS 180 für 5,27 Milliarden Euro. Geplanter Einsatzort der Schiffe ist das Südchinesische Meer. Offizieller Zweck ist die Aufrechterhaltung der „Freiheit der Seenavigation“. In Wahrheit wird ein Krieg vorbereitet.

All diese Entwicklungen hängen zusammen: Wirtschaftskrise, Repression, Kriegsgefahr, rechte Aufmärsche. Die historischen Wurzeln gehen zurück auf den 8. Mai 1945 -, ein Datum, dass sich in diesem Jahr zum 75. Mal gejährt hat. Dieser Tag markierte den militärischen Sieg über den deutschen Faschismus. Die ganze Welt war von der Barbarei befreit, die von deutschem Boden ausging. Die Sowjetunion trug die Hauptlast des Krieges und spielte die entscheidende Rolle beim Sieg.

Nach der Befreiung von Faschismus und Krieg beteiligten sich überall in Deutschland zahlreiche Menschen am demokratischen Neubeginn. Zugrunde lag der antifaschistische Konsens: „Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!“

Dieser antifaschistische Konsens der Nachkriegszeit beinhaltete sieben Punkte:

• Entmilitarisierung, von deutschen Boden dürfe nie wieder Krieg ausgehen
• Entnazifizierung, d.h. Verbot aller faschistischer Organisationen und Strukturen
• Entmonopolisierung, d.h. Überführung der großen Konzerne und Kriegsprofiteure in gesellschaftliches Eigentum bei demokratischer Kontrolle
• Demokratisierung
• Sozialstaatsprinzip, insbesondere das Recht auf Arbeit und das Recht auf Wohnen war für die Menschen nach dem Krieg existenziell
• Völkerverständigung, d.h. Zusammenarbeit statt Konfrontation
• Antifaschistische Einheit, d.h. keine Spaltung im antifaschistischen Kampf zulassen!

Dieser antifaschistische Konsens wurde schon wenige Jahre nach dem Krieg mit Füßen getreten.

Die alten Nazi-Kader blieben an der Macht und bauten u. a. die Bundeswehr und den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ auf. Da ist es kein Zufall, dass auch heute wieder Nazis Morgenluft wittern, sei es in Gestalt der NPD, der Identitären oder der AfD.

Die Gegenwart hat ihre historischen Wurzeln. Um der Rechtsentwicklung und Umweltzerstörung nachhaltig entgegenzutreten, um eine Perspektive aus der Krise finden zu können, müssen wir uns diese historischen Wurzeln in Erinnerung rufen und Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen. Gerade angesichts der Krise wird es unausweichbar, den Konsens aus 1945 mit aller Konsequenz umzusetzen. Nur die Rückbesinnung auf den Schwur von Buchenwald, dem antifaschistischen Konsens aus 1945, zeigt uns einen Weg aus der Krise: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“ Das ist keine Utopie, denn wir haben heute die Erfahrungen aus der Geschichte, insbesondere die Erfahrungen des antifaschistischen Widerstands gegen das Naziregime. Ein antifaschistischer Konsens ist nicht nur möglich, er ist machbar und notwendig!

VVN-BdA Karlsruhe
(Das gesprochene Wort wich geringfügig vom Redemanuskript ab)

Gedenkkundgebung für Lilo Herrmann am 20. Juni 12:00

Am 20. Juni jährt sich der Todestag von Liselotte, kurz Lilo, Herrmann. Sie war eine kommunistische Widerstandskämpferin gegen den deutschen Faschismus und unter anderem auch in Stuttgart aktiv. Schon früh engagierte sie sich in kommunistischen Jugendgruppen und trat 1931 der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) bei. An der technischen Hochschule Stuttgart studierte sie Chemie und anschließend Biologie in Berlin. Für ihre politische Arbeit wurde sie zusammen mit 110 anderen Studierenden der Universität verwiesen. 1934 wurde ihr Sohn Walter geboren, doch er konnte seinen Vater, den Stuttgarter KPD Funktionär Fritz Rau, nie kennenlernen, da ihn die Gestapo 1933 bereits im Gefängnis ermordete.

Lilo zog zurück nach Stuttgart, wo sie weiterhin im Untergrund im antifaschistischen Widerstand kämpfte. Sie leitete beispielweise wichtige Informationen über Rüstungsprojekte der Nazis an KommunistInnen in der Schweiz weiter.
Im Dezember 1935 wurde sie verhaftet und blieb bis zu ihrem Prozess inhaftiert. Trotz zahlreicher Verhöre und erschwerten Haftbedingungen schützte sie ihre GenossInnen und gab den Faschisten keine Informationen. Am 20. Juni 1938 wurde Lilo hingerichtet.

Gedenkkultur ist nicht nur an einem Tag im Jahr wichtig, sondern sollte in unserem politischen Handeln stets bei uns sein. Wir wollen, nicht nur an Lilo und ihren Kampf erinnern, sondern ihn auch weiterführen. Es ist wichtig antifaschistische Geschichte sichtbar zu machen!

Auch heute zeigt sich immer wieder, dass Rassismus und Faschismus tödlich sind. Gerade in der aktuellen Rechtsentwicklung, zeigt Lilo Herrmanns mutiges Handeln, dass unser Kampf trotz widriger Umstände weitergeführt werden muss.

Kommt deshalb am 20. Juni um 12 Uhr auf das Universitätsgelände und lasst uns gemeinsam Lilo Gedenken. Erinnern heißt Kämpfen!

Ein neuer "Radikalenerlass"??

Gegenwärtig wird von den Innenministern des Bundes und der Länder laut über die Einführung eines neuen Radikalenerlasses nachgedacht, der den Einfluss des rechten Flügels der AfD, namentlich Höckes und seiner Anhänger, begrenzen soll.

Dazu erklärt der Sprecher des „Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte“), Klaus Lipps:

Am Sonntag, den 31. Mai, stellte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung einen Vorschlag von Dr. Ralf Brinktrine, Professor für Öffentliches Recht in Würzburg, zur Diskussion:
Im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz könne der folgende Satz stehen: „Die politische Treuepflicht ist in der Regel verletzt, wenn ein Beamter öffentlich seine Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei oder Vereinigung bekundet.“ Bei der SPD sei man nicht abgeneigt. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir uns auf eine Ergänzung des geltenden Beamtenrechts einigen könnten“, wird die innenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Ute Vogt, zitiert. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, zeige eher Skepsis: „Eine Änderung des bestehenden Rechtsrahmens halte ich nicht für erforderlich, disziplinar- und beamtenrechtliche Konsequenzen könne heute schon gezogen werden.“ (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/extremistische-beamte-bei-bund-und-laendern-16793709.html)

Schon im vergangenen Oktober haben wir, Betroffene des sogenannten Radikalenerlasses vom 28. Januar 1972, einen Beschluss der Innenminister und Innensenatoren zum Anlass genommen, solche Vorstöße abzulehnen, und zwar aus ganz konkreter persönlicher und politischer Erfahrung. Zitat: „Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker der herrschenden Verhältnisse angewandt werden. “

Wie seinerzeit von „Radikalen“ die Rede war, so wird heute - ebenso schwammig und juristisch undefiniert -“ von „Extremisten“ statt von Nazis gesprochen. Antifaschistinnen und Antifaschisten aber werden kriminalisiert, etwa wenn sie gegen Nazis auf die Straße gehen. Dabei ist in Artikel 139 des Grundgesetzes festgelegt: „Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ An diese Rechtsvorschriften sei im 75. Jahr der Befreiung erinnert. Sie sind juristischer Ausdruck der Befreiung.

Sie galten vor dem Grundgesetz, sind Teil des Grundgesetzes und bilden den grundgesetzlichen Rechtsrahmen, um dem wachsenden Aufkommen extrem rechter, faschistischer und rechtsterroristischer Gruppen entgegenzuwirken.

„Höcke und Kalbitz sind nicht Rechtsextremisten, weil Internettrolle sie so nennen, sondern weil das Bundesamt für Verfassungsschutz beide beobachtet hat und zu dem Ergebnis kam, dass sie als Extremisten eingestuft werden müssen.“ (FAS 31. Mai 2020) Sie sind laut FAS also Rechtsextremisten, weil der Verfassungsschutz sie so einstuft (und keine, solange der Verfassungsschutz das nicht tut.) Der Verfassungsschutz soll demnach das Privileg genießen, eine derartige Bewertung verbindlich vorzunehmen.

Im vergangenen Jahr wurde der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschisten (VVN - BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Gemeinnützigkeit von Vereinen wird durch die Abgabenordnung (AO) bestimmt, die Regelungen zum Steuer- und Abgabenrecht enthält.
Darin heißt es in § 51 (3):
„(3) Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. Die Finanzbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht von Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung begründen, der Verfassungsschutzbehörde mit.“

Der Bayerische VS-Bericht führt die VVN unter der Rubrik Linksextremismus. Eine Klage dagegen wurde abgewiesen. Auf diese Nennung aber beruft sich nun das Finanzamt Berlin, um der VVN die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Mittels Abgabenordnung ist somit die Entscheidung über Gemeinnützigkeit dem Inlandsgeheimdienst, dem „Verfassungsschutz“, übertragen worden.

Angesichts der massiven Versäumnisse und Fehleinschätzungen in den letzten Jahren (Stichwort „NSU“) ist es völlig falsch dem Inlandsgeheimdienst die Entscheidungshoheit darüber zu verleihen, wer als „extremistisch“ einzustufen ist -“ zumal dieser Begriff juristisch völlig undefiniert ist, seine Verwendung aber weitreichende Rechtsfolgen haben soll.

Der Verfassungsschutz ist Teil des Problems, aber nicht der Lösung. Das zeigt sich u.a. darin, dass sein Feindbild weitgehend deckungsgleich ist mit dem der AfD, was sich am Beispiel zahlreicher parlamentarischer "Anfragen" dieser Partei mühelos entnehmen lässt.

Wir halten an unserer Auffassung fest, dass aus dem Öffentlichen Dienst entlassen werden kann und soll, wer sich schwerwiegender konkreter Vergehen gegen seine Dienstpflichten schuldig gemacht hat. Die bloße Mitgliedschaft in einer Gruppe oder Organisation oder einer nicht verbotenen Partei kann kein Berufsverbot begründen. Die Dienstherren müssen sich schon die Mühe machen (und dies schleunigst!), den Betreffenden konkrete Verfehlungen nachzuweisen.

Die etablierten Parteien, die staatlichen Institutionen und auch die Justiz hatten und haben alle Möglichkeiten, politisch und rechtlich gegen Organisationen und Personen vorzugehen, die grundgesetzwidrig handeln.
Es ist höchste Zeit, dass sie diese ihre Aufgabe endlich entschieden wahrnehmen!

Quelle: Pressemitteilung „Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte“, 10. Juni 2020

Kundgebung in Berlin: Gerechtigkeit für George Floyd! Gegen rassistische Polizeigewalt!

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Der Tod von George Floyd, der am Montag in den USA bei einem brutalen Polizeieinsatz erstickt wurde, bewegt weiterhin die Menschen. In Berlin versammelten sich am 30. Mai 2000 Menschen vor der US-Botschaft in Gedenken an Georg Floyd und um deutlich zu machen: Es ist kein Einzelfall und es betrifft Deutschland. Aufgerufen hatte der Verein ISD Bund e.V. Initiative Schwarze Menschen in Deutschland und Kein Generalverdacht.

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