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Jobcenter wegen Corona-Pandemie nicht immer erreichbar: Existenzielle Notlagen häufen sich

Das bundesweite Bündnis AufRecht bestehen weist darauf hin, dass nicht alle Jobcenter in Deutschland den erleichterten Zugang zu existenzsichernden Leistungen und eine vereinfachte Erreichbarkeit der Sachbearbeiter*innen gewährleisten. Da wegen der Corona- Pandemie die persönliche Vorsprache bei den Behörden bis auf wenige Ausnahmen nicht gestattet ist, kommt es oft zu Problemen und Verzögerung bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld. Das führt bei Antragstellenden nicht selten zu existenziellen Notlagen.

Aufgrund der Pandemie hat die Bundesregierung bereits Ende März den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert. Dies betrifft sowohl Jobcenter als auch Sozialämter. So sollen bei Neuanträgen die Mietkosten für sechs Monate immer in voller Höhe anerkannt werden. Vorübergehend soll auch nur noch „erhebliches“ Vermögen berücksichtigt werden. Die Bundesagentur (BA) hat diese Normen in Ihren "Fachlichen Hinweisen" umgesetzt, die als Vorgabe für die Verwaltungspraxis der Jobcenter dienen. Die BA hat darüber hinaus die Jobcenter angewiesen, die Kommunikation mit den Leistungsberechtigten durch die Nutzung von E-Mail und Telefon niedrigschwellig sicherzustellen.

„Was die Erreichbarkeit der Jobcenter angeht, so haben wir recht unterschiedliche Erfahrungen gesammelt,“ erklärt Frank Jäger vom Bündnis AufRecht bestehen. „So funktioniert die Kommunikation per Telefon und E-Mail in einigen Standorten tadellos. Anderorts ist es für Leistungsberechtigte kaum möglich, zuständige Sachbearbeiter*innen telefonisch zu erreichen oder Leistungsangelegenheiten per E-Mail zu klären.“ Oft würde der Eingang elektronisch eingereichter Dokumente nicht einmal bestätigt, was zu großer Verunsicherung führe. „Schlechte Noten müssen wir auch der Service-Hotline der Jobcenter ausstellen,“ ergänzt Rainer Timmermann. „Die telefonischen Auskünfte sind meist ungenügend und auf den zugesagten Rückruf der zuständigen Jobcenter-Mitarbeiter*innen warten Betroffene oft vergeblich.“

Sorgen machen dem Bündnis AufRecht bestehen auch Bestandsfälle, bei denen schwierige Sachverhalte geklärt werden müssten, um den laufenden Bezug von Leistungen sicher zu stellen. „Wenn die Leistungsabteilung für den "Kundenverkehr" geschlossen ist, vergehen oft Wochen und Monate, bis alle Probleme per Telefon, E-Mail oder Briefpost aus dem Weg geräumt sind und dringend benötigte Leistungen zum Lebensunterhalt wieder ausgezahlt werden,“ so Frank Jäger. Regionale Unterschiede gibt es nach Erkenntnissen des Bündnisses auch bei der vereinfachten Vermögensprüfung, die bei Neuanträgen nicht immer praktiziert werde. „Mancherorts müssen Antragstellende wie bisher all ihre Vermögenswerte einschließlich Sachvermögen kleinteilig auflisten und nachweisen,“ kritisiert Rainer Timmermann. „Dadurch werden Antragsverfahren unnötig in die Länge gezogen.“ Das Versprechen der Regierung, dass "Corona-Geschädigte" schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten, werde dann nicht eingelöst.


Das Bündnis -šAufRecht bestehen-˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS -“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG- PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Tacheles Pressemitteilung 26. Mai 2020

#Corona: Paritätischer fordert Überbrückungsgeld zum Schutz von Risikogruppen vor Verdienstausfall

Der Paritätische Wohlfahrtsverband macht in einer aktuellen Stellungnahme an den Bundestagsausschuss für Gesundheit auf eine sozialrechtliche Leerstelle von hoher Brisanz aufmerksam: Infolge erster Lockerungen von behördlich angeordneten Coronavirus-Schutzmaßnahmen und der damit einhergehenden Öffnung von Arbeitsstätten droht eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit in den Betrieben wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben. Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fernbleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Paritätische fordert daher für alle besonders gefährdeten Beschäftigten ein Überbrückungsgeld, orientiert an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.

"So wie Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie corona-bedingt Verdienstausfälle haben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, braucht es auch eine finanzielle Absicherung für diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht zur Arbeit gehen können", fordert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Es braucht ein Überbrückungsgeld in angemessener Höhe, damit Beschäftigte nicht aus finanzieller Sorge heraus unter Druck geraten, sich in Lebensgefahr zu begeben." Das Überbrückungsgeld solle sich an den Regelungen des Kurzarbeitergeldes orientieren, so der Vorschlag des Paritätischen, und 80 Prozent bzw. 87 Prozent des Verdienstausfalls betragen, wenn Kinder im Haushalt leben. Die steuerfinanzierte Leistung sei allen Beschäftigten zu gewähren, die aufgrund ihres höheren Risikos für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf in der konkreten betrieblichen Situation nicht mehr ohne Gefährdung von Gesundheit und Leben beschäftigt werden können und von erheblichen, bis hin zu existenzgefährdenden finanziellen Einbußen bedroht sind.

Der Verband weist darauf hin, dass für Beamt*innen in vielen Bundesländern und bspw. auch im Ausland bezahlte Freistellungen vorgesehen sind, sofern die Beschäftigten zu einer Risikogruppe gehören. "Die Gefährdung beispielsweise von Erzieher*innen in gemeinnützigen Kindertageseinrichtungen, von Pflegekräften oder von Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe ist keine geringere als bei Lehrkräften des öffentlichen Dienstes. Wir brauchen eine Lösung, wie wir alle besonders gefährdeten Beschäftigten finanziell absichern, um ihnen den Schutz vor einer Infektion mit erwartbar besonders schwerem Verlauf so gut es geht zu ermöglichen", so Hesse. Das Überbrückungsgeld sei ein pragmatischer Ansatz, "um den Sorgen und Nöten, die infolge dieser noch nie dagewesenen Pandemie-Krise sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten bestehen, entgegen zu wirken."

Quelle: Pressemitteilung

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