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Mitten in Stuttgart im Jahr 2020: Sklavenarbeit auf S21-Baustellen? Aufruf zu Solidaritäts-Aktion

Verhältnisse wie auf den WM-Baustellen in Katar scheinen auch hier und jetzt auf den Stuttgart 21-Baustellen zu herrschen. Bezahlt wird den türkischen Arbeitern ein Stundenlohn von 7 € (die Differenz zum allgemein gültigen Mindestlohn von 12,50 € wird mit „Kost, Logis“ u.ä. erklärt). Dafür müssen sie bis zu 12 Stunden arbeiten und das bis zu sieben Tage die Woche. In Deutschland krankenversichert sind sie nicht. Das berichteten Betroffene der Firma ERFA, einem Subunternehmer von Hochtief, so Sidar Carman, Vertreterin der türkischen Migrant:innenorganisation DIDF. Einigen der Kollegen war offensichtlich der Kragen geplatzt, nachdem unter ihnen aufgrund der Ignorierung obligatorischer Sicherheitsmaßnahmen durch die Zuständigen das Coronavirus ausgebrochen war und schnell um sich gegriffen hatte. Stand am 22.4. laut SWR: 19 infizierte Bauarbeiter, 43 in sogenannten Schutzunterkünften, 90 in Quarantäne.

Obwohl sie von mehreren Seiten informiert und gewarnt worden war, hatte die Stadt die Dramatik der Risiken lange ignoriert und Informationen nicht weiter gegeben, um den Weiterbau von Stuttgart 21 nicht zu verzögern. Hier könnten sich die grün dominierte Stadt- und Landesregierung ein Beispiel an Österreich nehmen, wo die Gefahr schnell erkannt und alle Großbaustellen stillgelegt wurden - auch die der bei Stuttgart21 weiter arbeitenden Firmen.

Damit ignoriert die Stadt auch mögliche Risiken für die Wohnbevölkerung im Umfeld der Baustellen. Zwar sind die Arbeitsmigranten in teils unhygienischen Massen-Unterkünften untergebracht, pflegen aber einen guten, oft freundschaftlichen Kontakt mit den Anwohner*innen, die ihnen z.B. über Sprachbarrieren beim Einkaufen hinweghelfen.

Auch wird berichtet, dass Arbeitern mit existenzgefährdenden Geldstrafen gedroht wird, wenn sie weiter über die Verhältnisse auf den Baustellen berichten bzw. getroffene Aussagen nicht zurücknähmen. Das alles entlarvt die Behauptungen der Projektbetreiber, dass mit S21 die Schaffung von bis zu 20 000 guter Arbeitsplätze verbunden wäre. Diese Behauptung sollte im Vorfeld der Volksabstimmung die Gewerkschaften für das Projekt gewinnen, was teilweise leider gelang.

Mit anderen Gruppen zusammen ruft das Aktionsbündnis zu einer angemeldeten Solidaritätsaktion am 1. Mai um 10 h zwischen Ferdinand-Leitner-Steg und Planetarium auf

Der 1.Mai, der an den Kampf amerikanischer Arbeiter erinnert, statt wie zuvor 12, nur noch 8 Stunden täglich arbeiten zu müssen, ist ein guter Anlass, dem ausbeuterischen Spuk auf den S21-Baustellen ein Ende zu bereiten und sofort und mindestens bis zur Aufklärung der Missstände alle S21-Baustellen stillzulegen, so Werner Sauerborn, Vertreter der Gewerkschafter*innen gegen S21 im Aktionsbündnis.

#Corona in Erstaufnahmestelle Bremen: Treten Sie zurück, Frau Stahmann!

26. April 2020: Transnationales Netzwerk Afrique-Europe-Interact fordert Rücktritt von Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Bündnis90/Die Grünen) nach Corona-Masseninfektion in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in der Lindenstraße +++ Afrique-Europe-Interact unterstützt zudem die Forderung der zivilgesellschaftlichen Organisationen „Together we are Bremen“, „Bremer Flüchtlingsrat“ und „MediNetz Bremen“ nach sofortiger Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung Lindenstraße.

Das transnationale Netzwerk Afrique-Europe-Interact (das mit einer Mitgliedsgruppe auch in Bremen vertreten ist) fordert Anja Stahmann -“ die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport -“ zum Rücktritt auf. Ausschlaggebend für diese Rücktrittforderung ist weniger, dass es der zuständigen Sozialbehörde nicht gelungen ist, den massenhaften Corona-Ausbruch in der Bremer Erstaufnahmeeinrichtung Lindenstraße zu verhindern (mit mindestens 133 infizierten Geflüchteten). Denn hierfür trägt Anja Stahmann nicht die alleinige Verantwortung, das hat die politische Debatte in den letzten Wochen hinreichend gezeigt. Afrique-Europe-Interact geht es vielmehr um die Art und Weise, wie Anja Stahmann über dieses (von ihr maßgeblich mitverantwortete) Infektionsgeschehen spricht. Denn ihre gegenüber der Presse am 23.04.2020 getätigten Äußerungen waren von fehlender Sachkenntnis, Bagatellisierung und Diskriminierung geprägt. Damit zeigt sich, dass Anja Stahmann trotz ihrer fast 9-jährigen Zugehörigkeit zum Bremer Senat ganz offensichtlich von der aktuellen Krise überfordert ist. Statt einzugestehen, dass sich die Sozialbehörde mit ihrer Einschätzung getäuscht hat, wonach es möglich wäre, ein massenhaftes Infektionsgeschehen in der Lindenstraße zu vermeiden, streitet Anja Stahlmann mit sachlich falschen Argumenten und diskriminierender Wortwahl jede Verantwortung ab. In diesem Sinne ist Anja Stahmann als Vertreterin des sich zur Humanität und Weltoffenheit bekennenden Senats der Freien Hansestadt Bremen nicht mehr tragbar. Anja Stahmann sollte sich stattdessen zurückziehen und Platz für eine*n Nachfolger*in machen, die*der den Infektionsschutz (im Sinne eines Rechts auf Gesundheit) als ein unteilbares und deshalb offensiv zu verteidigendes Menschenrecht betrachtet.

Wir möchten das begründen -“ auch unter Verweis auf die Erfahrungen in unserem Netzwerk: Afrique-Europe-Interact ist in acht afrikanischen und drei europäischen Ländern aktiv. In Mali arbeiten wir im Rahmen ländlicher Entwicklung mit Dörfern zusammen, aus denen zahlreiche Migrant*innen unter anderem Richtung Europa aufgebrochen sind; in Niger unterstützen wir im Rahmen des Alarmphone Saharas Geflüchtete und Migrant*innen auf ihrem Weg durch die Sahara (https://alarmephonesahara.info/en/); in der marokkanischen Hauptstadt Rabat unterhalten wir ein Rasthaus für geflüchtete Frauen (https://afrique-europe-interact.net/1318-0-Das-Projekt.html); auf dem Mittelmeer sind wir an der Notrufnummer des Watch The Med Alarmphone beteiligt (https://alarmphone.org/de/); in Europa unterstützen wir Geflüchtete und Migrant*innen in ihrem Kampf um Rechte, nicht zuletzt Mitglieder unseres Netzwerks. Kurzum: Wir kennen die Realität auf den Flucht- und Migrationsrouten, und das ist hilfreich. Denn eine Erstaufnahmeeinrichtung ist lediglich der (vorläufige) Endpunkt einer langen, oft von Gewalt und Ausbeutung geprägten Flucht- bzw. Migrationsroute -“ ein Umstand, den es ausdrücklich zu berücksichtigen gilt, wenn man über die Unterbringung von Geflüchteten und Migrant*innen spricht.

Als der massenhafte Infektionsausbruch in der Lindenstraße bekannt wurde, äußerte sich Anja Stahmann am 23.04.2020 in den Abendnachrichten von „buten & binnen“ dahingehend, dass die Erkrankten „weitgehend beschwerdefrei“ seien und „nicht die schweren Erkrankungen“ aufweisen würden, die man aus dem Fernsehen kenne. Die Ergebnisse zeigten zudem, dass die Krankheit weiter verbreitet sei als oftmals angenommen, es gäbe ein „hohes Dunkelfeld“. Entsprechend wurde Anja Stahmann am 24.04.2020 in der Tageszeitung „taz“ mit den Worten zitiert: „Für Virologen ist das interessant.“

Mit Blick auf diese Äußerungen fragen wir uns nicht nur, wie Anja Stahmann angesichts der dynamischen Krankheitsverläufe bei Corona bereits jetzt davon sprechen kann, dass die Erkrankten lediglich milde Symptome hätten. Auch der englische Premierminister Boris Johnson hatte zunächst milde Symptome, um sich am 12. Tag plötzlich auf der Intensivstation wiederzufinden. Zudem fragen wir uns, ob Anja Stahmann die Berichte bekannt sind, wonach noch völlig unklar ist, ob es nicht auch langfristige Folgeschäden von Corona gibt. Und noch etwas irritiert an dieser Bagatellisierungsstrategie, mit der Anja Stahmann ganz offenkundig ihr schlechtes Gewisses beruhigen möchte (was zwar menschlich verständlich, für eine Senatorin aber völlig unangemessen ist): Ihre Behauptung, wonach der massenhafte Infektionsausbruch in der Lindenstraße auf das hohe Dunkelfeld von Corona verweise, ist sachlich falsch und irreführend. Denn eine Infektionsquote von 30 Prozent gibt es bislang nur in (halb-)geschlossenen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Gefängnissen, Militäranlagen oder Gemeinschaftsunterkünften. Demgegenüber gehen Expert*innen von äußerst niedrigen Infektionsraten in der allgemeinen Bevölkerung aus, selbst in Heinsberg in Nordrhein-Westfalen (wo Corona im Februar erstmalig im großen Stil ausgebrochen ist) sollen sich gerade mal 15 Prozent aller Menschen infiziert haben. Umso unverständlicher ist, dass Anja Stahmann den massenhaften Krankheitsausbruch in der Lindenstraße zu einer „interessanten“ Angelegenheit für Virolog*innen erklärt. Eine solche Perspektive ist aus mindestens vier Gründen zynisch und diskriminierend: Erstens, weil Geflüchtete und Migrant*innen mit dieser Wortwahl zu Versuchsobjekten degradiert werden. Zweitens, weil den nunmehr Infizierten in den letzten Wochen ausdrücklich die Möglichkeit verwehrt wurde, sich gegen diese Erkrankung zu schützen (trotz zahlreicher Proteste). Drittens, weil dies bedeutet, dass Hunderte just an einem Ort in Quarantäne gezwungen werden, den sie ohnehin als bedrohliche Gefahr erleben. Und viertens, weil Anja Stahmann jede Empathie gegenüber den Infizierten bzw. in Zwangsquarantäne Geschickten vermissen lässt -“ von einer Entschuldigung im Namen der Sozialbehörde ganz zu schweigen.

Am dramatischsten -“ und das ist der hauptsächliche Grund unserer Rücktrittsforderung -“ ist unterdessen Anja Stahmanns völliges Unverständnis für die persönliche bzw. psychologische Situation der Geflüchteten und Migrant*innen in der Erstaufnahmeeinrichtung. Viele Bewohner*innen haben schreckliche Dinge erlebt, nicht nur in ihren Herkunftsländern, sondern auch auf den Flucht- und Migrationsrouten. Seit Jahren berichten Menschenrechtsorganisationen -“ darunter Afrique-Europe-Interact -“ von den fürchterlichen Situationen: Von überfüllten Lagern, ertrunkenen Familienmitgliedern oder Weggefährt*innen, Folterzellen, Versklavung, Vergewaltigung, Todesangst in der Wüste, auf dem Meer oder in Lastwagen, Rückschiebungen, willkürlichen Inhaftierungen, Massenrazzien oder polizeilicher Gewalt, um nur einige Beispiele zu nennen. Diese Erfahrungen streifen die Geflüchteten und Migrant*innen nicht ab, wenn sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung ankommen. Vielmehr sind die entsprechenden Gefühle weiterhin präsent. Entsprechend problematisch ist es, wenn die Bewohner*innen keine Möglichkeit haben, sich gegen eine objektive Gefahr zu schützen -“ eine Gefahr, die auch von der übrigen Bevölkerung als hochgradig bedrohlich empfunden wird. Denn dann können die ganzen schmerzhaften Gefühle wieder hochkommen, die Angst, die Ohnmacht, das Empfinden, einer Situation hilflos ausgeliefert zu sein -“ mehr noch, dann verschwimmen die Umstände in der Erstaufnahmeeinrichtung und viele der genannten Erfahrungen (die bei jedem Menschen sehr individuell ausfallen). Psycholog*innen sprechen in diesem Zusammenhang von “kumulativen Traumata-. So ist zu erklären, warum Menschen, die bisher mit ihrer psychischen Widerstandskraft selbst schlimmste Erlebnisse verarbeiten konnten, erst bei erneuten Erfahrungen von Rechtlosigkeit und Ohnmacht einen seelischen Zusammenbruch erleiden. Dies ist auch in Deutschland in Massenunterkünften regelmäßig der Fall. Die Lindenstraße ist also nicht mit einem Folterlager in Libyen gleichzusetzen, aber die Umstände einer Massenquarantäne können die Wirkung alles bisher Erlebten potenzieren und das Fass zum Überlaufen bringen (vor allem bezüglich posttraumatischer Belastungsstörungen).

Die hier angedeuteten (keineswegs automatisch ablaufenden) Dynamiken sind nicht unbekannt. In Bremen gibt es mehrere Einrichtungen, die Geflüchtete und Migrant*innen psychologisch unterstützen -“ beispielhaft erwähnt sei die Beratungsstelle „Refugio“, ein Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer. Insofern werfen wir Anja Stahmann nicht nur vor, ruppig und desinteressiert über die besondere Lage von Geflüchteten und Migrant*innen hinweggegangen zu sein (unter anderem in ihren Pressebriefings am 23.04.2020), sondern auch das nunmehr eingetretene Infektionsgeschehen (inklusive Massenquarantäne von 374 Menschen) fahrlässig ermöglicht zu haben. Diese Fahrlässigkeit besteht vor allem darin, dass seitens ihrer Behörde sämtliche der in den letzten Wochen formulierten Warnungen immer wieder in den Wind geschlagen wurden -“ wir möchten insbesondere auf die zahlreichen Stellungnahmen von Together we are Bremen, Flüchtlingsrat Bremen und MediNetz Bremen verweisen. Und zu diesen Warnungen gehörte auch -“ um nur eines der markantesten Beispiele zu nennen -“ die Kritik an dem ohnehin nur schwer nachvollziehbaren Sachverhalt, dass in der Erstaufnahmeeinrichtung Lindenstraße viele Zimmer keine eigenen Fenster haben und somit die von Virolog*innen immer wieder als essentiell bezeichnete Lüftung einzig über die Flure möglich ist (abgesehen von der hausinternen Lüftung, die nunmehr jedoch durch eine Klimaanlage ersetzt werden soll).

Gewiss -“ Anja Stahmann ist nicht für sämtliche der hier benannten Probleme verantwortlich, auch nicht dafür, dass sich derzeit viele Geflüchtete und Migrant*innen massive Sorgen um Familienmitglieder und Freund*innen in ihren jeweiligen Herkunftsländern machen. Es fällt aber in ihren Aufgabenbereich, diese Probleme bei ihren Maßnahmen stets im Auge zu behalten. Dass sie das nicht getan hat, sondern sich salopp, voreilig und diskriminierend geäußert hat, zeigt daher, dass Anja Stahmann von der aktuellen (noch lange anhaltenden) Situation politisch und persönlich überfordert ist. Daher fordern wir ihren Rücktritt -“ zusammen mit einer Entschuldigung bei den Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung für das massenhafte, aber vermeidbare Infektionsgeschehen. Im Übrigen schließen wir uns den Forderungen von Together we are Bremen, Flüchtlingsrat Bremen und MediNetz Bremen an und fordern die dezentrale Verteilung der Geflüchteten auf kleine Wohnungen bzw. Wohneinheiten -“ einschließlich der Möglichkeit, eigene Mahlzeiten zuzubereiten.

via Afrique-Europe-Interact

FIfF veröffentlicht Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die #Corona-App

Es geht nicht um Privatsphäre, sondern es geht darum, eine Technik sozial beherrschbar zu machen.“ Dieses Datenschutzverständnis von Wilhelm Steinmüller (1934-“2013), Datenschutzpionier und langjähriges FIfF-Mitglied, möchten wir, eine Gruppe Wissenschaftlerïnnen und Datenschützerïnnen im Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V., wieder stark machen.

Seit einigen Wochen kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Es wird geplant, die Pandemie durch den Einsatz von Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen und isolieren zu können.
Wir haben es angesichts der geplanten Corona-Tracing-Systeme mit einem gesellschaftlichen Großexperiment zur digitalen Verhaltenserfassung unter staatlicher Aufsicht in Europa zu tun. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet die Betreiberïnnen umfangreicher Datenverarbeitungssysteme (zu denen auch ein Corona-Tracing-System zählen würde) zur Anfertigung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) im Falle eines hohen Risikos für die Grund- und Freiheitsrechte. Hierbei handelt es sich um eine strukturierte Risikoanalyse, die mögliche grundrechtsrelevante Folgen einer Datenverarbeitung im Vorfeld identifiziert und bewertet.

Wirksamkeit und Folgen entsprechender Apps sind noch nicht absehbar und es ist davon auszugehen, dass innerhalb der EU verschiedene Varianten erprobt und evaluiert werden. Die datenschutz- und somit grundrechtsrelevanten Folgen dieses Unterfangens betreffen potenziell nicht nur Einzelpersonen, sondern die Gesellschaft als Ganze. Aus diesem Grunde ist nicht nur die Anfertigung einer DSFA angezeigt, sondern insbesondere auch ihre Veröffentlichung -“ und eine öffentliche Diskussion. Da bisher keine der beteiligten Stellen eine allgemein zugängliche DSFA präsentiert hat und selbst die vorgelegten privacy impact assessments unvollständig bleiben, legen wir vom FIfF mit diesem Dokument eigeninitiativ eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung als konstruktiven Diskussionsbeitrag vor.

Download der DSFA (Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung, CC BY 4.0 Int.): Aktuelle Version 1.1 (PDF, 101 S., 426 kB), alte Versionen unter https://www.fiff.de/dsfa-corona

Zusammenfassung und Ergebnisse



1. Die in den Diskussionen vielfach betonte Freiwilligkeit der App-Nutzung ist eine Illusion. Es ist vorstellbar und wird auch bereits diskutiert, dass die Nutzung der App als Voraussetzung für die individuelle Lockerung der Ausgangsbeschränkungen gelten könnte. Das Vorzeigen der App könnte als Zugangsbarriere zu öffentlichen oder privaten Gebäuden, Räumen oder Veranstaltungen dienen. Denkbar ist, dass Arbeitgeberïnnen solche Praktiken schnell adaptieren, weil sie mittels freiwillig umgesetzter Schutzmaßnahmen schneller ihre Betriebe wieder öffnen dürfen. Dieses Szenario bedeutet eine implizite Nötigung zur Nutzung der App und bedeutet erhebliche Ungleichbehandlung der Nicht-Nutzerïnnen. Weil nicht jede Person ein Smartphone besitzt, wäre hiermit auch eine Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verbunden. Kirsten Bock vom FIfF kommentiert: „Die Einwilligung ist nicht das richtige Regelungsinstrument für die Nutzung der Corona App, weil deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, dass Nutzungsrisiko der App nicht auf die Bürgerïnnen abzuwälzen, sondern selbst die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere und grundrechtsverträgliche Lösung in einem Gesetz vorzugeben und die Bürgerïnnen so vor Grundrechtsverletzungen - auch durch Dritte - wirksam zu schützen.“ Martin Rost vom FIfF ergänzt prägnant „Von einer Einwilligung geht keine Schutzwirkung für Betroffene aus."

2. Ohne Intervenierbarkeit und enge Zweckbindung ist der Grundrechtsschutz gefährdet. So besteht ein hohes Risiko fälschlich registrierter Expositionsereignisse (falsch positiv), die zu unrecht auferlegter Selbst-Isolation oder Quarantäne zur Folge haben (zum Beispiel Kontaktmessung durch die Wand zwischen zwei Wohnungen). Um dem zu begegnen, bedarf es rechtlicher und faktischer Möglichkeiten zur effektiven Einflussnahme, etwa das Zurückrufen falscher Infektionsmeldungen, die Löschung falsch registrierter Kontaktereignisse zu einer infizierten Person und das Anfechten von infolge der Datenverarbeitung auferlegter Beschränkungen. Eine solche Möglichkeit sieht bisher keines der vorgeschlagenen Systeme vor. „Beim Datenschutz geht es genauso wenig um den Schutz von Daten, wie es beim Sonnenschutz um den Schutz der Sonne geht oder beim Katastrophenschutz um den Schutz von Katastrophen.“ spitzt Jörg Pohle vom FIfF zu.

3. Alle bislang erwähnten Verfahren verarbeiten personenbezogene Gesundheitsdaten. Das Verfahren besteht aus der Verarbeitung von Kontaktdaten auf den Smartphones, der Übermittlung dieser Daten auf einen Server nach der Diagnose einer Infektion und letztendlich deren Verteilung an alle anderen Smartphones zur Prüfung auf einen möglichen Kontakt mit Infizierten. Alle Daten auf einem Smartphone sind personenbezogen, nämlich bezogen auf die Nutzerïn des Gerätes. Weil nur diejenigen Personen Daten übertragen, die als infiziert diagnostiziert wurden, sind die übertragenen Daten zugleich Gesundheitsdaten. Somit unterliegen diese dem Schutz der DSGVO.

4. Anonymität der Nutzerïnnen muss in einem Zusammenspiel rechtlicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen erzwungen werden. Nur durch einen mehrdimensionalen Ansatz kann der Personenbezug wirksam und irreversibel von den verarbeiteten Daten abgetrennt werden, so dass danach von anonymen Daten gesprochen werden kann. Allen derzeit vorliegenden Vorschlägen fehlt es an einem solchen expliziten Trennungsvorgang. "Wenn man sich hier nur auf technische Maßnahmen oder allein auf politische Beteuerungen verlässt, besteht ein großes Risiko der nachträglichen De-Anonymisierung." so Rainer Mühlhoff vom FIfF. Wir haben in dieser DSFA rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen formuliert, deren Umsetzung in der Praxis eine wirksame und irreversible Trennung sicherstellen kann -“ nur unter diesen Voraussetzungen dürften die infektionsanzeigenden Daten ohne Personenbezug (iDoP) an alle Apps verbreitet werden.

Wesentliche Voraussetzung für Transparenz bezüglich der Umsetzung aller Datenschutz-Grundsätze nicht nur für Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern gerade auch für die Betroffenen und die (Zivil-)Gesellschaft insgesamt ist die quelloffene Entwicklung von Server und Apps nebst allen ihren Komponenten beispielsweise als freie Software. Nur so kann es gelingen, Vertrauen auch bei jenen zu erzeugen, die nicht alle informationstechnischen Details verstehen. Ergriffene Maßnahmen müssen immer aktiv prüfbar gemacht und sauber dokumentiert werden.

Abschluss



Datenschutzanalysen betrachten die gesamte Verarbeitung von Daten, nicht nur die dabei eingesetzten Apps. „Die Grenzen der App sind nicht die Grenzen der Verarbeitung.“ erläutert Christian Ricardo Kühne vom FIfF. In der öffentlichen Diskussion und in den betrachteten App-Projekten wird Datenschutz nach wie vor auf den Schutz der Privatsphäre, also Geheimhaltung gegenüber Betreiberïnnen und Dritten, und auf Aspekte der IT-Sicherheit wie Verschlüsselung reduziert. Mit dieser Verengung der Sichtweise kommen die erheblichen, gesellschaftlich wie politisch fundamentalen Risiken, die wir in dieser Folgeabschätzung aufzeigen, nicht nur nicht in den Blick -“ sie werden zum Teil sogar verschleiert. „Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gehen die wesentlichen Risiken nicht von Hackerïnnen oder anderen Benutzerïnnen aus, sondern von den Betreiberïnnen des Datenverarbeitungssystems selbst.“ kommentiert abschließend Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF.

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.



Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von gut 700 Menschen, die sich kritisch mit Auswirkungen des Einsatzes der Informatik und Informationstechnik auf die Gesellschaft auseinandersetzen. Unsere Mitglieder arbeiten überwiegend in informatiknahen Berufen, vom IT-Systemelektroniker bis hin zur Professorin für Theoretische Informatik. Das FIfF wirkt seit 1984 in vielen technischen und nichttechnischen Bereichen der Gesellschaft auf einen gesellschaftlich reflektierten Einsatz von informationstechnischen Systemen zum Wohle der Gesellschaft hin. Zu unseren Aufgaben zählen wir Öffentlichkeitsarbeit, sowie Beratung und das Erarbeiten fachlicher Studien. Zudem gibt das FIfF vierteljährlich die „FIfF-Kommunikation -“ Zeitschrift für Informatik und Gesellschaft“ heraus und arbeitet mit anderen Friedens- sowie Bürgerrechtsorganisationen zusammen.

Quelle
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