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Sind Menschen in der EU mehr wert als Flüchtlinge aus dem afrikanischen Kontinent oder dem Nahen Osten?

Für den 19.4.2020 hatte ein breites Bündnis wie auch schon am 5.4. im Rahmen der Kampagne - #LeaveNoOneBehind - zu einem weiteren Aktionstag unter dem Motto: Rettet die Flüchtlinge aus den Lagern auf den griechischen Inseln - wer schweigt macht sich mitschuldig - Evakuierung der Lager jetzt! Sofortige Aufnahme der Menschen - auch in Karlsruhe aufgerufen.

Da die Stadt Karlsruhe keine Versammlungen dulden wollte, wurde in Karlsruhe ein Vorschlag für die Gestaltung des Sonntagnachmittags verbreitet, am 19.4.2020 individuell von 14 bis 16 Uhr in der Karlsruher Innenstadt spazieren zu gehen und seine Meinung zur Rettung der Flüchtlinge kund zu tun, zB. allein oder zu zweit mit Schildern, um auf die dramatische Situation aufmerksam zu machen und die sofortige Evakuierung der Lager und Aufnahme der Flüchtlinge - auch in Karlsruhe - zu fordern. Dabei sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass immer maximal 2 Personen unterwegs sind und jeweils mindestens 2 m Abstand zu allen anderen gehalten wird. Vorsichtshalber sollten auch alle Spaziergänger_innen gemäß der aktuellen Empfehlung der Bundesregierung eine Gesichts-Schutzmaske tragen.

Etliche Menschen sind auch in Karlsruhe wie auch in anderen Städte diesem Vorschlag zur sonntäglichen Freizeitgestaltung gefolgt und haben auf die tödliche Gefahr für viele Flüchtlinge in den Lagern an den Außengrenzen der EU hingewiesen und eine sofortige Evakuierung der Lager gefordert.

Dort wird die Lage immer bedrohlicher. Nach wie vor sind zehntausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln auf engstem Raum zusammengepfercht. Eine Corona-Infektion würde sich explosionsartig im Lager ausbreiten mit verheerenden bis tödlichen Folgen für die Flüchtlinge, die durch ihre Fluchtgeschichte oft sowieso gesundheitlich geschwächt sind. Allein auf den griechischen Inseln sind ca. 42000 Menschen akut bedroht.

Nachdem mehr als 120 Städte in Deutschland ihre Aufnahmebereitschaft erklärt haben ist es fast schon zynisch, wenn sich die Bundesregierung feiert, weil sie die Genehmigung für die Aufnahme von bis zu 50 (!) Minderjährigen von den Inseln erklärt hat, obwohl allein Berlin bis zu 1500 Menschen aufnehmen will. Inzwischen sollen zwar nach Medienberichten ca. 345 (irgendwann) besonders schutzwürdige unbegleitete Jugendliche aufgenommen werden, das ist aber ebenfalls völlig ungenügend. Es ist auch inakzeptabel, dass auch die Stadt Karlsruhe, die sich erfreulicherweise zum "Sicheren Hafen" erklärt hat, lediglich 5 (!) minderjährige Geflüchtete aufnehmen will.

An Transportkapazitäten kann es nicht scheitern, da die Abschiebebehörden allein in den letzten drei Wochen eine einzelne Frau mit einem Charterflugzeug nach Togo und 2 weitere Frauen mit einem eigens dafür gecharterten Flugzeug in den Iran verbringen wollten und dafür jeweils Sonderflug- und Landeerlaubnisse mit den Regierungen verhandelt hatten.... Allein die Flüge hätten dabei jeweils mehr als ca. 100.000 € gekostet, wozu noch die Kosten für die begleitenden Polizeikräfte gekommen wären. Aufgrund eines breiten Protest wurden die Abschiebungen erst einmal gecancelt.

Inzwischen wurde auch die Flüchtlingsrettung ausgesetzt. Italien macht in der Corona-Krise seine Häfen dicht: Seenotretter_innen dürfen mit ihren Schiffen nicht mehr einlaufen. Ein deutsches Rettungsschiff, die Alan Kurdi steckt nun mit 150 Menschen an Bord auf dem Mittelmeer fest, die Vorräte und die Medikamente gehen bereits zur Neige, so dass dringende Hilfe geboten ist.

Während der Corona-Krise sollen keine privaten Rettungsschiffe mehr auslaufen, um im Mittelmeer Flüchtlinge aus Seenot zu retten. Die Bundesregierung hat alle privaten Seenotrettungsorganisationen aufgefordert, ihre Seenotrettung im Mittelmeer einzustellen - mit fatalen Folgen: Allein in den letzten Tagen sind viele Flüchtlinge ertrunken, die sich zuvor bei Alarmphone und anderen Organisationen gemeldet hatten, da keine Rettung erfolgte. Die Verantwortung für jeden Ertrunkenen, der ansonsten hätte gerettet werden können, trägt somit u.A. die Bundesregierung bzw. das Innenministerium. Außerdem ist das ein eklatanter Verstoß gegen das internationale Seerecht.

Die Seenotrettungsorganisation See-eye hat inzwischen Geld für ein Charterflugzeug gesammelt mit dem mindestens ca 100 Personen nach Deutschland evakuiert werden könnten. Am Transport kann es somit nicht scheitern, auch wenn Malta und Italien ihre Häfen gesperrt haben.

In der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen sind mittlerweile 244 Personen, die Hälfte aller Insassen infiziert worden - innerhalb sehr kurzer Zeit, nach dem ein Einzelner dort den Virus hatte. In den Flüchtlingslagern und LEAs ist es den Ordnungsämtern offensichtlich egal, wenn dort Geflüchtete auf engstem Raum zusammengepfercht sind. Der Vorfall zeigt deutlich wie wichtig die sofortige Räumung der Lager und die dezentrale Unterbringung - vorübergehend in leer stehenden Hotels - ist, wie dies pro asyl eV und viele andere Menschenrechtsorganisationen fordern oder sind Menschen in der EU schützenswerter als Geflüchtete aus dem afrikanischen Kontinent oder dem Nahen Osten?

Es gibt also genug Gründe zu protestieren, und die Aufnahme der vom Tode Bedrohten auch in Corona-Zeiten zu fordern. Es ist daher völlig inakzeptabel, dass das Karlsruher Ordnungsamt am 5.4. eine öffentliche Protestaktion zur Aufnahme der vom Tode Bedrohten nicht zugelassen hat, obwohl alle Abstandsgebote, Schutzmasken u.Ä. vorgesehen waren.

Selbstverständlich ist es außer Frage, dass solche Versammlungen derzeit so gestaltet werden müssen, dass niemand infiziert werden kann. Es erschließt sich aber nicht, warum von 2 Personen oder 10 Personen im Abstand von jeweils 2 Metern mit Schutzmasken auf einer Mahnwache eine größere Gefahr ausgehen soll, als von den Menschen in einer langen Schlange vor dem Baumarkt oder vor der Drogerie...

Allein die obigen Beispiele zeigen, dass die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit dringend gebraucht wird !

Inzwischen hat das BVerfG in seinen Beschlüssen v. 15. April 2020 - 1 BvR 828/20 - und v. 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20, mit dem eine Entscheidung der Stadt Stuttgart und die Beschlüsse des VG Stuttgart und des VGH Ba-Wü korrigiert wurde, klargestellt, dass auch in Corona-Zeiten die Versammlungsfreiheit nicht vollständig außer Kraft gesetzt werden darf. Auch etliche VGs wie zB der BayVGH, das VG Schleswig und das VG Münster, VG Hannover und zuletzt das VG Halle haben inzwischen Versammlungen mit Corona-gerechten Auflagen gestattet.

Das BVerfG hat am 17.4.20 in RN 28 wie folgt ausgeführt:

Die Kammer verkennt dabei nicht, dass, wie die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens vorbringt, gerade in Stuttgart die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen stark angestiegen sind. Dies befreit die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens aber nicht davon, vor einer Versagung der Zulassung der Versammlung möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen, die die Herstellung praktischer Konkordanz zwischen dem Ziel des Infektionsschutzes und des Schutzes von Leib und Leben auf der einen und der Versammlungsfreiheit auf der anderen Seite ermöglicht.

In Zukunft werden somit auch in Karlsruhe wieder (Korona gerechte) Veranstaltungen stattfinden können und müssen solange die Flüchtlinge in den Außenlagern weiter vom Coronavirus bedroht sind.

Rettet die Flüchtlinge aus den Lagern auf den griechischen Inseln - wer schweigt macht sich mitschuldig - Evakuierung der Lager jetzt! Sofortige Aufnahme der Menschen - auch in Karlsruhe - #LeaveNoOneBehind -

Unsere Solidarität muss grenzenlos sein - sie darf nicht an den Stadt oder Landesgrenzen aufhören ! Überlassen wir nicht den Nationalist_innen und Rassist_innen das Feld !

Quelle: Pressemitteilung Antirassistische Initiative Grenzenlos Karlsruhe

Georg Elser - Einer aus Deutschland

Vor einigen Tagen jährte sich Georg Elsers Ermordung zum 75. Mal - er wurde am 9. April 1945 im Konzentrationslager Dachau umgebracht. Er war Mitglied des Roten Frontkämpferbundes und aufrichtiger Antifaschist. Am 8. November 1939 war er beteiligt am Attentat auf Hitler im Münchener Brüderbräukeller und wurde daraufhin in Konstanz verhaftet. Während der Haft wurde er in den Verhören mehrfach von der Gestapo misshandelt und zu einer Aussage gezwungen. Das wiederholt sich nach einer Verlegung nach Berlin. Nach seiner Haftzeit in München wurde er als "Sonderhäftling" bis zum geplanten Schauprozess ins KZ Sachsenhausen verbracht und später nach Dachau verschleppt und ermordet, wie viele entschlossene AntifaschistInnen kurz vor Kriegsende.

Der Film - das Regiedebüt des Schauspielers Klaus Maria Brandauer - entspricht aus dramaturgischen Gründen nicht genau dem Ablauf vor und nach Elsers Attentat auf Adolf Hitler und hochrangige Gefolgsleute am 8. November 1939.

VVN-BdA: Demokratisch durch die Pandemie!

Die Corona-Pandemie stellt die Welt plötzlich vor tödliche Gefahren. Das Virus interessiert sich dabei nicht für Politik. Politisch sind allerdings die Reaktionen der Regierungen und Parteien.

Zahlreiche Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten wurden innerhalb kurzer Zeit weltweit eingeführt. Diese Maßnahmen sind objektiv notwendig, um ein Massensterben zu verhindern. Gleichzeitig wird erkennbar, dass in dieser Krise in vielen Ländern bereits zuvor erkennbare autoritäre und restriktive Entwicklungstendenzen verstärkt und beschleunigt werden.

Innerhalb der EU gilt dies insbesondere für die Regierung Ungarns, die die parlamentarische Arbeit auf unbestimmte Zeit hat aussetzen lassen.

Auch in Deutschland gibt es von Seiten der Bundes- und Landesregierungen problematische Äußerungen, Erwägungen, Gesetzesvorhaben und teilweise auch Maßnahmen.

Begleitet werden diese Tendenzen ebenfalls in vielen Ländern durch extrem rechte, xenophobe, rassistische und insbesondere antisemitische Verschwörungstheorien, die sich auf Ursprung, Verbreitung und Folgen der Corona-Pandemie beziehen.

Zu dieser Situation fordert die VVN-BdA folgendes:

• Begriffe wie „Ausgangssperre“, „Ausnahmezustand“ und „Krieg“ haben in der Krisenbewältigung nichts zu suchen. Sie machen unnötig Angst und

suggerieren militärische Lösungen für medizinische und gesellschaftliche Probleme.

• Alle Verordnungen und Maßnahmen müssen konkret begründet, zeitlich befristet, auch durch unabhängige Experten bewertet und ausgewertet werden und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Dies gilt jeweils auch für zeitliche Verlängerungen.

• Verordnungen und Maßnahmen müssen Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein.

• Gesetzgeberische Prozesse, insbesondere die sich auf Krisenbewältigung beziehen, sind auf die Zeit nach der Pandemie zu verschieben. Gute Gesetze brauchen Zeit zur Reflexion.

• Notwendige Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sind mit Augenmaß durchzusetzen. Spaziergänger sind keine Verbrecher.

• Politische Aktivitäten im öffentlichen Raum, die die notwendigen Einschränkungen beachtet, müssen selbstverständlich möglich sein.

• Besonders gefährdet sind Obdachlose und Geflüchtete. Sie bedürfen einer besonders guten Fürsorge, nicht martialischer Abschottung. Es müssen Maßnahmen für eine angemessene Unterbringung ergriffen werden, z. B. in Hotels.

• Die gefährlichen Lagern an der EU-Außengrenze und in Griechenland müssen aufgelöst und die Geflüchteten evakuiert und dezentral untergebracht und versorgt werden.

• Deutschland muss endlich den Kindern und Jugendlichen, zu deren Aufnahme sich „Solidarische Städte“ bereiterklärt haben, aufnehmen.

• Das Militär kann Transport- und Hilfsdienste leisten, aber nicht Ordnungsmacht im Inneren sein. Die Trennung von Polizei und Militär ist unabdingbar. Bundeswehrsanitätskräfte sind der zivilen Leitung zu unterstellen.

• Die EU muss den Missbrauch der Pandemie zur Festschreibung strukturell antidemokratischer Ziele in ihren Mitgliedsstaaten

unterbinden.

• Verschwörungstheoretische Erklärungsmuster, auch wenn sie vorgeben „für das Volk“ zu sprechen, sind zurückzuweisen. Die Krise nutzen wollende faschistische Gruppen sind aufzulösen.

• Nach Abschluss der Pandemie bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Auswertung: Welche Maßnahmen haben sich im Nachhinein als richtig erwiesen, auf welche könnte in einem ähnlichen Fall verzichtet werden?

Quelle: Erklärung der VVN-BdA, 8. April 2020

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