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Tarifabschluss IG Metall NRW: Weniger als ein Linsengericht

Die Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften verurteilt den Tarifabschluss vom 20.3.2020 der IG Metall in NRW auf das Schärfste. Er bringt für die Kolleg*innen weder eine Entgelterhöhung noch mehr Sicherheit ihrer Arbeitsplätze. Dieser mickrige Abschluss wurde unter völliger Umgehung der Mitgliedschaft durchgezockt. Dies war allerdings schon im ganzen Konzept für die diesjährige Tarifrunde angelegt, das der IGM-Vorstand noch vor Ausbruch der Corona-Krise im Januar beschloss.

Anfang Februar hatten wir im Betriebsflyer der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften das vom IG Metall-Vorsitzenden Jörg Hofmann verkündete Moratorium für die Tarifrunde der IGM 2020 verurteilt und festgestellt:

„Stattdessen bietet er, ohne die Mitglieder zu fragen, in einem Moratorium einen Zukunftspakt der Illusionen an: Ein „Friedensangebot“ -“ vor Ende der Friedenspflicht soll es zu einem Abschluss kommen! Ohne eine konkrete Zahl für die Lohnerhöhung sollen die Verhandlungen beginnen! Dies ist eine offene Einladung an das Kapital, in Hinterzimmern auf Kosten der Kolleg/innen eine Nullnummer auszubaldowern!“

Genau dies ist jetzt eingetreten. Die IG Metall hat in Nordrhein-Westfalen einen Abschluss mit den Metallkapitalisten vereinbart. In der Meldung zum Abschluss heißt es am 20. März:

„Das erzielte Tarifergebnis in Nordrhein-Westfalen beinhaltet folgende Punkte:

- Regelungen zur Kurzarbeit, die die Nettoentgelte der Beschäftigten auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichern können. Dies geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigten
- Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen anstatt des tariflichen Zusatzgeldes.
- Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern -“ soweit zwingend erforderlich -“ mindestens fünf freie Tagen ohne Anrechnung auf den Urlaub, das Entgelt wird weitergezahlt.

Die Tarifverträge treten unverzüglich in Kraft und können zum 31.12.2020 gekündigt werden. Der Vorstand der IG Metall hat zwischenzeitlich das Verhandlungsergebnis gebilligt und unter Berücksichtigung der regionalen Bedingungen die bundesweite Übernahme empfohlen.“

Wie ist dieses Ergebnis einzuschätzen und wie sind unsere Positionen dazu?

- Der Abschluss sieht keine Erhöhung der Löhne vor. Das heißt, dass es nicht einmal einen Ausgleich für den Kaufkraftverlust gibt. Von IG Metall-Seite ist immer betont worden, dass auch ohne eine konkrete Lohnforderung zu benennen, dieses Ziel umgesetzt würde. Wir verurteilen diese Nullrunde -“ oder korrekter -“ diese Minusrunde auf das Schärfste. Auch in Zeiten einer Pandemie brauchen die Kolleg*innen dringend einen Ausgleich, denn auch die Mieten, Lebensmittel, medizinische und sanitäre Produkte u.a. steigen, z.T. verstärkt durch die Pandemie und müssen bezahlt werden. Insbesondere für die Kolleg*innen in den unteren Entgeltgruppen führt dies zu Problemen bei der Finanzierung ihres Lebensunterhaltes. Zu recht kamen aus vielen Betrieben Lohnforderungen in Höhe von 5 Prozent und Sockelbeträge zwischen 200 und 300 Euro.
- Die Regelung zur Kurzarbeit mit der Absicherung von bis zu (Meldung der IG Metall am 23.3.) 80 Prozent der Nettoentgelte (kann also auch darunter liegen -“ ggfs. bis zu zehn Prozent) fällt noch unter das Niveau bestehender IGM-Tarifverträge. So gilt z.B. in Baden-Württemberg eine Absicherung des Nettoentgelts bis zu 93,5 %, bezahlt über eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber. Wenigstens dies hätte durchgesetzt werden müssen. Besser wäre allerdings eine 100 prozentige Lohnfortzahlung für alle, die von der Arbeit freigestellt werden. Denn auch das Kurzarbeitergeld bezahlen die abhängig Beschäftigten über Steuern und Sozialabgaben selbst. Die Kapitalseite zahlt lediglich 350 Euro pro Beschäftigten in einen Solidartopf zur Verminderung sozialer Härten -“ das ist ein kleiner Klacks. Zugleich werden die Unternehmen von den Sozialbeiträgen durch die gesetzliche Änderung der Kurzarbeit befreit, dh sie bekommen dadurch selbst im Falle der Entgeltgruppe 1 mehr Geld aus dem Staatshaushalt als die 350€.
- Die vereinbarten 8 freien Tage für Eltern statt des tariflichen Zusatzentgeltes wurde bereits in der letzten Tarifrunde vereinbart. Hier wird mit dem Tarifabschluss lediglich der Kreis der Anspruchsberechtigten etwas erweitert (statt für Kinder bis 8 Jahre -“ zukünftig bis 12 Jahre). Dies ist sinnvoll nach den Schulschließungen wegen der Corona-Pandemie, aber vollkommen unzureichend. Außerdem wird dies fast komplett selbst bezahlt (6 Tage), da dafür das tarifliche Zusatzentgelt, das die einzige Lohnerhöhung in 2019 war, entfällt.
- Als einziges Plus verbleiben -“ allerdings nur für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen und dies auch noch mit der Einschränkung „soweit zwingend erforderlich“ 5 zusätzliche bezahlte freie Tage. Doch dieses Plus löst sich in Nichts auf, wenn die Details, die noch nicht veröffentlicht sind, betrachtet werden. Denn: Diese Regelung ist bis Ende März 2020 befristet und alle anderen Instrumente wie bestehende staatliche Freistellungsmöglichkeiten, Resturlaub 2019, Abbau Arbeitszeitkonten, tarifliche Freistellungszeit etc. müssen bereits ausgenutzt sein. Das bedeutet faktisch, dass es wohl so gut wie nicht beansprucht werden kann. Also auch eine reine Nullnummer.

Wir sagen: So ein Abschluss geht gar nicht. Er zeigt, wenn eine Gewerkschaft schon beim Einstieg in eine Tarifrunde keine konkreten Forderungen nennt und die Kolleg*innen nicht mobilisiert, sie beim Verzicht landet. Die Metallkapitalisten haben dies für sich auszunutzen gewusst. Sie loben den Abschluss als „verantwortungsvoll“...

Das Moratorium war mit der Bedrohung von tausenden Arbeitsplätzen begründet worden. Jetzt hat der Vorstand den Unternehmen freie Hand gegeben mit Hilfe der Kurzarbeit zehntausende Arbeitsplätze kostengünstig stillzulegen. Wir müssen damit rechnen, dass viele davon nicht mehr in Betrieb genommen werden. Umso mehr rufen wir die Belegschaften zu Wachsamkeit auf und zu selbstständigen Initiativen, wenn die Unternehmer die Corona-Krise zur Arbeitsplatzzerstörung ausnutzen!

Von dem, was man angesichts der Corona-Krise von einer Gewerkschaft eigentlich erwarten müsste, ist bei diesem Tarifabschluss nun wirklich gar nichts zu merken. Im Vordergrund steht hier die Sicherstellung der weiteren ungehinderten Kapitalverwertung, was vor allem dadurch erreicht wurde, dass mit der Verlängerung der Friedenspflicht bis 29. Januar 2021 dafür gesorgt wurde, dass es zu keiner Produktionsunterbrechung durch Warnstreiks oder gar durch einen Erzwingungsstreik kommt.

Der Abschluss ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleg*innen. Die Metall-Konzerne haben im letzten Jahr trotz sinkender Nachfrage hohe Gewinne ausgewiesen und sogar der Krisen-Konzern VW hat seinem Management im Schnitt 200.000 Euro Bonus pro Kopf für 2019 ausgezahlt, während die Mehrheit der Beschäftigten jetzt Verzicht üben soll. Die Kolleg*innen sollten dieses Ergebnis ablehnen und sich darauf vorbereiten, nach den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung nicht einfach wieder an die Arbeit zu gehen, sondern sich zurückzuholen, was ihnen genommen wurde, während sie sich nicht wehren konnten. Das zeigt noch einmal mehr, wie notwendig die Vernetzung an der Basis und eine kämpferische Politik der Gewerkschaften, wie sie die VKG vorschlägt, ist.

Wir verweisen auf unsere Erklärung „Corona-Gefahr: Sofortmaßnahmen im Interesse der abhängig Beschäftigten! Gewerkschaften müssen handeln!“. Dort haben wir unsere Positionen und Forderungen zum Umgang mit der Pandemie zusammengefasst.

Wer sich den Text als Flugblatt ausdrucken und im Betrieb verteilen möchte, kann es sich hier herunterladen.

Nullnummer auch in Ba-Wü

Die IG Metall Baden-Württemberg und der Arbeitgeberverband Südwestmetall haben sich auf die Übernahme von Teilen des Pilotabschlusses aus Nordrhein-Westfalen verständigt. So werden die gekündigten Tarifverträge unverändert wieder in Kraft gesetzt. Da es in Baden-Württemberg bessere Regelungen zu Kurzarbeit gibt, gibt es in diesem Punkt keine Übernahme des NRW-Abschlusses, nur die Regelungen zu Kinderbetreuung werden übernommen.Demnach können nun auch Eltern mit Kinder zwischen 9 und 12 Jahren (Grenze davor war bei 8 Jahren) optional 8 freie Tage zusätzlich in Anspruch nehmen,wenn sie auf das tarifliche Zusatzentgelt verzichten, sowie weitere 5 freie bezahlte Tage, die allerdings bis Ende März nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen genommen werden können. Außerdem kann betrieblich vereinbart werden, dass es eine verpflichtende Nutzung von 6 freien Tagen statt dem tariflichen Zusatzentgelt gibt, welches 27,5 Prozent eines monatlichen Einkommens beträgt. Auch dieser Abschluss ist eine Nullnummer.

Quelle: vernetzung.org

18. März: Tag der politischen Gefangenen

Plakat von Holger Meins zum 18. März 1970
Der 18. März als internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an eine lange Tradition der revolutionären ArbeiterInnenbewegung an.

Am 18.3.1848 stand das sich gerade entwickelnde Proletariat auf den Barrikaden, 23 Jahre später, am 18.3.1871, kam es zum ersten Mal zu einer breit in der verarmten Bevölkerung verankerten Zerschlagung parlamentarisch-monarchistischer Machtstrukturen durch die proletarische Klasse. An diesem Tag griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen und schufen für einen kurzen Zeitraum eine selbstverwaltete Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt wurde. Nach nur 71 Tagen wurde der Versuch, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, brutal niedergeschlagen.

Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Doch im kollektiven Gedächtnis der sozialistischen, kommunistischen und anarchistischen Bewegungen blieb die Commune nicht in erster Linie als Niederlage haften, sondern als die Geschichte eines gemeinsamen Aufbruchs. Bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein galt der 18. März als „Tag der Commune“.

1923 erklärte die ein Jahr zuvor gegründete Internationale Rote Hilfe (RHI) den Tag zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Der Faschismus jedoch sollte dieser Tradition ein Ende setzen.

1996 initiierte der „Förderverein Libertad! für internationale Kommunikation und Solidarität“ zusammen mit der Roten Hilfe e.V. zum ersten Mal wieder einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem werden an diesem Tag vielfältige Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt; die Rote Hilfe versucht mit der jährlichen Sonderausgabe zum 18. März, den politischen Gefangenen eine Stimme zu verleihen sowie den verschiedenen Solidaritäts- und Antirepressionsinitiativen eine Plattform zu bieten, um die Themen „Staatliche Repression“ und „Politische Gefangene“ ins Bewusstsein zu rufen.

Zwar werden/wurden wegen der Coronavirus-Pandemie zurecht alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt, aber das sollte uns nicht daran hindern, trotzdem solidarisch und unterstützend zu wirken. Gerade jetzt werden wahrscheinlich wegen des Virus auch Besuche in den Gefängnissen erschwert werden und Kontakte zwischen den Gefangenen minimiert. In Hamburg gibt es bereits ein Besuchsverbot. Das führt zu einer noch schwereren Isolation und Zeit für unsere Genoss*innen hinter den Mauern. Die Gefangenen-Gewerkschaft (GG/BO) fordert deshalb jetzt die sofortige Entlassung von Gefangenen.

Und da die öffentlichen Veranstaltungen zum Tag der politischen Gefangenen jetzt ausfallen, sollten wir die Zeit nutzen, um so mehr Briefe an unsere Genoss*innen und Freund*innen in den Knästen zu schreiben. Sie haben es nötiger denn je!

Eine Liste von Adressen gibt es natürlich in der kostenlosen Massenzeitung der Roten Hilfe e.V. zum 18.3., die in fünf Zeitungen beiliegt sowie in großen Mengen verteilt und in linken Locations ausgelegt wird. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Knastkämpfen und der Vernetzung hinter Gittern. Weitere Artikel widmen sich der Situation von politischen Gefangenen hierzulande und international.

8. März in Berlin

Foto: © Monika v. Wegerer / Umbruch Bildarchiv Berlin

Zum internationalen Frauenkampftag am 8. März demonstrierten mehr als 10.000 Teilnehmer*innen in Berlin. Die Demonstration unter dem Motto „Feiern -“ Streiken -“ Weiter kämpfen“ startete am Leopoldplatz im Wedding und führte zum Alexanderplatz.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

AUFRUF ZUR 8. MÄRZ-DEMO IN BERLIN

FEMINISMUS HEISST WIDERSTAND!

Weltweit erstarken die neuen und alten Rechten. Mit der AFD, habe sie auch Deutschland einen parlamentarischen Arm gefunden. Dass sich ein sogenannter bürgerlicher Kandidat mit den Stimmen der AfD zum Thüringer Ministerpräsidenten wählen ließ, zeigt wie die faschistische Gefahr auch in Deutschland steigt.

Antifeminismus, Kampf gegen Gleichstellung, Antisemitismus und Rassismus sind gemeinsamer Nenner der Rechten und fester Bestandteil von konservativer bis hin zu rechtsradikaler Ideologie. All das dient dazu, traditionelle Vorstellungen von Familie, Geschlechterbildern und Lebensentwürfen zu verfestigen. Alltagsrassismus und rassistische Polizeipraktiken gehen Hand in Hand mit der rassistische Migrationspolitik der Bundesregierung und dem hochgerüsteten und mörderischen Grenz- und Abschiebungsregime der Europäischen Union.

Das lassen wir nicht zu! Wir Feminist*innen treten diesem Rechtsruck und Nationalismus in all unseren Lebensbereichen kämpferisch entgegen: Wir treten ein gegen die Militarisierung der EU-Außengrenzen und Krieg und kämpfen gegen alle Gesetze, die Migrant*innen und Geflüchtete entrechten.

FEMINISMUS HEISST SOLIDARITÄT!

In den letzten Jahren hat sich weltweit eine neue feministische Bewegung entwickelt, die sich mit dem Streik als politische Praxis den gewaltvollen Strukturen des Systems verweigert. In Argentinien, Indien, Nigeria, Spanien und auch in Deutschland streiken FLINT* (Frauen, Lesben, Intersex, Non-binäre und Transpersonen) für eine Umverteilung der (Sorge-)Arbeit, für ein Ende der strukturellen Gewalt und Femizide. Für globale Gerechtigkeit! Wir verstehen uns als Teil dieser Bewegung, denn Feminismus heißt grenzenlose Solidarität!

FEMINISMUS HEISST EIN GUTES LEBEN FÜR ALLE!

Wir kämpfen für eine Gesellschaft frei von Diskriminierung und Gewalt, in der politisch engagierte Menschen sich nicht fürchten müssen. Wir wollen in einer Welt ohne Ausbeutung von Menschen und Natur leben und kämpfen gegen die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen und die weltweite Ausbeutung von Ressourcen.

Das bedeutet, wir müssen die kapitalistischen und patriarchalen Verhältnisse abschaffen, damit wir selbstbestimmt und frei leben, lieben und arbeiten können.

FEMINISMUS HEISST GLEICHE RECHTE FÜR ALLE!

Im Kapitalismus sind Arbeit und Reichtum ungleich verteilt. Erwerbslosigkeit, Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit, Minilöhne und Altersarmut sind nur einige Symptome dieses Gesellschaftssystems, in dem besonders Frauen* benachteiligt sind. Sie leisten den Großteil der schlecht oder gar nicht bezahlten Erziehungs-, Pflege- und Sorgearbeit zu Hause und in der Gesellschaft. Wir kämpfen für gleiche und höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen!

Die strukturellen, ungleichen Geschlechterverhältnisse werden im Privaten, in der Arbeitswelt und der Wirtschaft sichtbar und schlagen sich im Alltag durch sexistische Machtverhältnisse und sexualisierte Gewalt nieder. Immer noch gilt das Familienmodell der heteronormativen Kleinfamilie (Mutter-Vater-Kind) als ausschließliches gesellschaftliches Ideal, das andere Beziehungsformen und Familienmodelle unterdrückt. Menschen, die Kategorien wie Mann und Frau herausfordern, sowie Trans*- und Inter-Menschen, werden als „unnormal“ diskriminiert und gewalttätig angegriffen.

Wir wehren uns gegen jede Gewalt, die insbesondere FLINT*, LGBTQI* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter- und queere Menschen) und People of Color betrifft.

Wir wehren uns gegen Ausbeutung und Untdrückung. Wir kämpfen gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und gegen Gesetze, die Sexarbeiter*innen diskriminieren.

Dafür gehen wir gemeinsam auf die Straße und erinnern uns gegenseitig daran, wie viel Kraft wir haben und wie viel wir erreichen können, wenn wir gemeinsam aktiv werden. Gemeinsam kämpfen wir gegen jede Diskriminierung, gegen eine rein profitorientierte Gesellschaft, gegen patriarchale Strukturen und für uneingeschränkte Gleichberechtigung.

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14. Antikolonialer Gedenkmarsch in Berlin

Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv Berlin
Das Komitee für ein afrikanisches Denkmal in Berlin organisierte am 29. Februar 2020 zum 14. Mal einen Gedenkmarsch für die afrikanischen Opfer von Versklavung, Kolonialismus und rassistischer Gewalt. Das Gedenken soll der Forderung Nachdruck verleihen, die Verbrechen an schwarzen Menschen anzuerkennen und ihren Widerstand würdigen.

Rund 150 Menschen beteiligten sich am diesjährigen Gedenkmarsch, der mit einer Kranzniederlegung vor der Gedenktafel der Aufteilung Afrikas 1884/85 an der Wilhelmstr. 92 und dem Singen der panafrikanischen Hymne begann. Auf der Demostrecke zum Humboldtforum gab es Zwischenkundgebungen an der M-Straße, an der Friedrichstraße und an der Humboldt-Universität sowie eine Abschlusskundgebung am Lustgarten mit Redebeiträgen und musikalischen Darbietungen.

Die Forderungen und Ziele des Gedenkmarsches:
• Anerkennung der Verbrechen gegen Schwarze/Menschen afrikanischer Abstammung. Die deutsche Regierung habe trotz der „Erklärung von Durban“ und der „UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft“ keine Anstrengungen unternommen, sich bei den afrikanischen Opfern und ihren Nachkommen für die an ihren Ahnen und Vorfahren begangenen Verbrechen zu entschuldigen
• Die Teilnehmer*innen fordern ein Denkmal, wie die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte in der Bundesrepublik Deutschland zu Ehren der afrikanischen Opfer von Maafa (Kiswahili “die große Zerstörung“).
• Die Rückkehr der menschlichen Überreste geht vielen zu langsam voran, genauso wie die Umbenennung von Straßen, die in deutschen Städten noch immer die Namen von Kolonialverbrechern und Profiteuren der Versklavung tragen. Besonders umstrittenes Beispiel ist die „Mohrenstraße“ im Zentrum der deutschen Hauptstadt, deren Name auf den brandenburgischen Handel mit versklavten Afrikaner*innen/Schwarzen zurückgeht.

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Prozess wegen Hausbesetzung: Stadträte Hannes Rockenbauch, Thomas Adler und Luigi Pantisano vor Gericht

Die Hausbesetzung in der Wilhelm-Raabe-Str. 4 im Stuttgarter Süden liegt beinahe zwei Jahre zurück, die Kriminalisierung geht immer noch weiter. Nach mehreren Prozessen sind nun auch die Stadträte Thomas Adler, Hannes Rockenbauch und Luigi Pantisano angeklagt. Der Vorwurf? Ihre Solidarität mit den zwei Familien, die aus einer Notlage heraus die zwei Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Str. besetzt hatten. Die Stadträte hatten sich kurz nach der Besetzung vor Ort ein Bild von der Situation gemacht und die zwei Familien kennengelernt. In einer der besetzten Wohnungen wurde ein Rockpolitik-Video aufgenommen. Rockpolitik ist ein Live Videoformat in dem Hannes Rockenbauch und Luigi Pantisano regelmäßig mit den Zuschauern über die aktuelle Kommunalpolitik diskutieren. Damit sollen sie, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, den Frieden des Hauses gebrochen haben.

WILHELM-RAABE-STR. STEHT IMMER NOCH LEER
Das Gebäude in der Raabe-Straße hat fünf Wohnungen. Zum Zeitpunkt der Hausbesetzung standen zwei Wohnungen leer, die drei anderen waren von Familien in regulären Mietverhältnissen bewohnt. Im Anschluss an eine Kundgebung vom Aktionsbündnis Recht auf Wohnen am 28. April 2019 auf dem Erwin-Schoettle-Platz zogen hunderte Menschen zu dem Haus und besetzten es -“ zwei Familien beschlossen zu bleiben. Die Alleinerziehende Rosevita mit Sohn zog in eine der leerstehenden Wohnungen. Die junge Familie Adriana mit Partner und Kind zogen in die andere leerstehende Wohnung des Gebäudes. Rosevita hatte ihre alte Wohnung wegen Eigenbedarfs verloren und lebte vor der Besetzung mit Sohn in einem kleinen Zimmer bei ihrer Schwester. Adriana mit Partner und Kind lebten in einer viel zu kleinen Wohnung und hatten zuvor trotz langer und intensiver Suche keine größere Wohnung finden können.

Die Besetzung erfuhr viel Zuspruch in der Stadt. Die Besetzer*innen forderten Mietverträge zu sozialen Konditionen, worauf sich die Eigentümerfamilie Passy nicht einließ. Stattdessen erfolgte genau einen Monat nach der Besetzung die Zwangsräumung mit einem Großaufgebot der Polizei. Noch am selben Abend demonstrierten aus Protest 600 Menschen in Heslach.

SCHIKANEN GEGEN BEWOHNER*INNEN -“ ENTMIETUNG LÄUFT WEITER
Mittlerweile ist das Haus nach unzähligen Räumungsklagen bis auf eine Familie vollständig entmietet. Vier von fünf Wohnungen stehen also leer. Die letzte verbleibende Familie ist ebenfalls mit einer Räumungsklage konfrontiert. Monatelang patrouillierte ein privater Sicherheitsdienst mindestens einmal täglich im Gebäude. An der Hausfassade wurde eine Kamera montiert. Ein Durchgang vom Hinterhof zum Nachbarshof wurde zuerst mit einem Bretterverschlag verbarrikadiert, mittlerweile trennt eine Steinmauer die Höfe. Die Zugänge zu den anderen Wohnungen wurden mit Holzplatten verschraubt. Der Dachboden -“ auf dem persönliche Gegenstände der Mieter*innen lagerten -“ wurde kurzerhand zugeschraubt und die Müllcontainer verschlossen. Seit zwei Jahren betreibt die Eigentümerfamilie Passy eine Einschüchterungs- und Entmietungsstrategie. Die damals besetzten Wohnungen stehen heute -“ fast zwei Jahre nach der Hausbesetzung -“ immer noch leer und es wurden keine großen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Und die Stadtverwaltung? Die hat seit Einführung der Satzung gegen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum 2016 nur 2.400 Euro an Bußgeldern verhängt. Zu 2.200 Euro wurden alleine die Hausbesetzerinnen verurteilt. Die Stadtspitze stört sich also nicht sonderlich an dem Leerstand von mindestens 3.000 Wohnungen in Stuttgart. Das ist ein unerträglicher Zustand und nicht hinnehmbar. Mit der Belebung von Leerstand scheint die Stadtspitze ein viel größeres Problem zu haben, so leitete die Stadt auf eigene Faust die Zwangsräumung der im letzten Jahr besetzten Forststraße 140 im Stuttgarter Westen in die Wege. Eines ist klar. Nicht diejenigen, die auf den Skandal von unbegründeten Leerstand aufmerksam machen gehören angeklagt, sondern Spekulanten, die auf der Jagd nach maximaler Rendite Wohnungen und Häuser oft jahrelang leerstehen lasen.

Prozesstermine

Montag, 9. März 2020
8:30 Uhr Kundgebung vor dem Amtsgericht 9:15 Prozessbeginn

Montag, 23. März 2020
8:30 Uhr Kundgebung vor dem Amtsgericht 9:15 Prozessbeginn

Adresse: 70190 Stuttgart | Hauffstr. 5 | Haltestelle Neckartor

Aktionsbündnis Recht auf Wohnen
www.recht-auf-wohnen.de
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