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Antifaschismus ist gemeinnützig: Unser Einsatz für eine solidarische Gesellschaft ist unteilbar!

Öffentliche Erklärung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA und andere Organisationen.

Wir verurteilen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner Finanzamt aufs Schärfste. Wir sind beschämt, dass die Auschwitz-Überlebende und heutige Ehrenvorsitzende der VVN-BdA Esther Bejarano diese Entscheidung erleben muss.
„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Dieser Schwur der Befreiten von Buchenwald ist das Fundament der jahrzehntelangen antifaschistischen Arbeit der VVN-BdA und unser Kampf gegen Faschismus ist #unteilbar. Darum sind wir solidarisch mit der VVN-BdA.

Die Entscheidung gegen die VVN-BdA ist keine Einzelentscheidung. Vielmehr werden die Bewegungsräume für eine politische und demokratisch aktive Zivilgesellschaft, wie sie sich etwa bei #unteilbar zusammengeschlossen hat, auch mit Hilfe des Steuerrechts, immer enger gesteckt. Belege dafür sind die rigide Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts auch für andere politisch aktive Vereine wie attac, Campact oder das Demokratische Zentrum Ludwigsburg.

Auch an anderer Stelle beobachten wir mit großer Sorge, dass im Zuge der fatalen Umstrukturierung des Programms „Demokratie Leben“ ca. 100 Projekte in ihrem Kampf für eine vielfältige Gesellschaft vor dem Aus stehen. Geplant waren sogar massive Kürzungen für das Programm „Demokratie Leben“, die erst nach vehementen Protesten zurückgezogen wurden. In Zeiten, in denen parteipolitisch organisierte Faschistinnen und Faschisten und gewalttätige Neo-Nazis gemeinsam marschieren, verhallen Forderungen nach einer substantiellen Aufstockung der Mittel folgenlos.

Darum fordern wir:

  • Dass das Land Berlin dem Beispiel NRWs folgt und die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA anerkennt.

  • Damit die Arbeitsfähigkeit der VVN-BdA nicht beeinträchtigt wird, soll die Vollziehung der Bescheide zur Zahlung/Steuerzahlung ausgesetzt werden.

  • Politisches Engagement der kritischen und demokratischen Zivilgesellschaft muss im Zuge der anstehenden Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Bundesfinanzministerium gestärkt und zweifelsfrei abgesichert werden!

  • Wir brauchen ein „Demokratiefördergesetz“, das seinen Namen verdient und eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung zivilgesellschaftlich getragener Projekte sicherstellt.

Wir werden diese Forderungen so lange und so laut vertreten, bis sie umgesetzt werden. Mit den #unteilbar Demonstrationen und dem gemeinsamen Einstehen auf der Straße haben wir alle auch ein Versprechen auf Solidarität miteinander abgegeben.

Berlin, den 28.11.2019
Diese Erklärung wurde von Aktiven und Organisationen aus dem #unteilbar-Bündnis initiiert.
Weitere Initiator*innen und Unterzeichnen der Erklärung unter unteilbar.org/gemeinnuetzig

Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben! Schwerer Angriff auf die VVN-BdA

Am 4. November hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin der Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen. Damit verbunden sind vorerst Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die noch in diesem Jahr fällig werden. Weitere erhebliche Nachforderungen sind zu erwarten und auch zukünftig drohen wesentlich höhere steuerliche Belastungen. Damit ist die VVN-BdA in ihrer Existenz bedroht.

Das Finanzamt Berlin handelt damit anders, als das Finanzamt Oberhausen-Süd, das der Landesvereinigung NRW die Gemeinnützigkeit am 22. Oktober gewährt hat. In beiden Fällen war derselbe Vorwurf erhoben worden. Er besteht darin, dass die Landesvereinigung Bayern der VVN-BdA im bayrischen Verfassungsschutzbericht wiederholt als linksextremistisch beeinflusst dargestellt wird. Während das Finanzamt Oberhausen-Süd der Widerrede der VVN-BdA im Anhörungsverfahren entsprach, beharrt das Berliner darauf, dass „der volle Beweis des Gegenteils, als Widerlegung der Vermutung als extremistische Organisation“ nicht erbracht worden sei.

Das bedeutet, dass die Bewertung durch eine nachgeordnete bayrische Landesbehörde, die laut bayrischem Gerichtshof keine Tatsachenbehauptung darstellt, demnach über das Schicksal einer bundesweit arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisation entscheiden dürfen soll.



Von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründet, ist die VVN-BdA seitdem die größte, älteste, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation von Antifaschistinnen und Antifaschisten Deutschlands. Sie vertritt die Interessen von Verfolgten und Widerstandskämpfern, sowie deren Nachkommen, tritt für Frieden und Völkerverständigung ein und hat gegen große gesellschaftliche Widerstände wesentlich dafür gesorgt, dass die Verbrechen des Nazi-Regimes nicht in Vergessenheit geraten sind, u.a. durch den Einsatz für die Errichtung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten und vielfache Zeitzeugenarbeit. Sie informiert über aktuelle neofaschistische Umtriebe und organisiert den Widerstand in breiten Bündnissen.



Wir sind entsetzt und empört darüber, dass sich das Berliner Finanzamt die haltlosen Unterstellungen der bayrischen Behörde ungeprüft zu eigen macht. Damit behindert es genau das zivilgesellschaftliche Engagement, das von Regierung und Parteien angesichts schrecklicher rechtsterroristischer Verbrechen allenthalben eingefordert wird.

  • Wir fordern die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für unsere Organisation!
  • Wir fordern praktische Unterstützung für alle zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die die Grundwerte des Grundgesetzes gegen rassistische, antisemitische, nationalistische und neofaschistische Angriffe verteidigen!

Quelle: Presserklärung VVN-BdA 22.11.2019 / VVN-BdA Kreisverband Esslingen

Pressemitteilung der #Liebig34 zum Räumungsprozess am 15.11.2019

Am 15.11.2019 findet am Landgericht Tegeler Weg um 9:00 Uhr der Gerichtsprozess gegen den Pächter der Liebigstraße 34, Raduga e.V., statt. Der Eigentümer Padovicz klagt auf Räumung des queer-feministischen Wohnprojekts im friedrichshainer Eckhaus Rigaerstraße/ Liebigstraße.

Der Kläger Herr Padovicz hatte den Bewohner*innen 2008 einen 10-Jährigen Pachtvertrag für Gewerberäume ausgestellt. Und zwar für ein Gebäude, das damals schon seit fast 20 Jahren von der Hausgemeinschaft bewohnt wurde, also auch für Herrn Padovicz als eindeutig nicht gewerblich genutzt erkennbar war und ist.

Die Sprecherin der Hausgemeinschaft Monika dazu: „Mit der Vermeidung eines Wohnraummietvertrages mit dem Raduga e.V. und den dort lebenden Menschen, hat er unser Wohnmietverhältnis absichtlich befristet, eine grundlose Befristung eines Wohnmietverhältnisses ist nach deutschem Mietrecht aber gar nicht möglich. Daher hat Herr Padovicz der Hausgemeinschaft einen Pachtvertrag ausgestellt, um das Vertragsverhältnis zu befristen. Das ist ein Skandal und wir fordern ein Ende dieser bewussten Beschneidung unserer Rechte als Mieter*innen.“

2008, als die Hausgemeinschaft das Haus kaufen wollte, ist er dieser zuvor gekommen und hat es für 600.000 Euro erworben. 10 Jahre später hat eben diese Gemeinschaft als Pächterin an ihn 570.140,31 Euro Miete gezahlt UND das Haus eigenständig in Stand gehalten und selbst verwaltet. Inzwischen sind die Immobilienpreise rund um das Haus im friedrichshainer Nordkiez massiv gestiegen. Der Verpächter Herr Padovicz, ein Multimillionär, der allein in Friedrichshain mindestens 200 Immobilien besitzt, ist also heute einerseits mit dem Haus auf 0, andererseits ist es aufgrund seiner Lage heute mehr wert als damals. Sprecherin Monika: „Unsere Situation ist für tausende von Berliner_innen traurige Realität geworden. Weil Wohnraum noch immer als Ware und Investitionsmöglichkeit und nicht als Menschenrecht angesehen wird, sehen sie sich mit massiven Mieterhöhungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen und Rausschmiss konfrontiert. Diese Logik muss endlich durchbrochen werden!“

Unser Hausprojekt besteht seit 30 Jahren und ist in seiner Geschichte in Berlin einzigartig. Das Haus ist Ort eines gemeinsamen queerfeministischen Zusammenlebens, einer der letzten Rückzugsräume ohne cis- Männer. Die Bar in der Liebig 34 ist Ort zahlreicher unkommerzieller Veranstaltungen und kollektiver Kiezküchen. Die Liebig34 hat für das Zusammenleben im Kiez eine große Bedeutung als Ort des Zusammenkommens.

Sprecherin Monika: „ Wir aber leben in diesem Haus. Und es ist eben keine Möglichkeit noch mehr Geld zu verdienen, sondern unser Zuhause!“

Anschließend an den Gerichtstermin laden wir um 15 Uhr am 15.11.2019 zu einer Pressekonferenz vor dem Haus in der Liebigstraße 34 ein, an der auch unser Anwalt Moritz Heusinger teilnehmen wird.



Quelle: Erklärung Liebig 34 Kollektiv, 13. November 2019

Hartz IV: Statement vom Bündnis „Auf Recht bestehen“ zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II

Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag, wonach die bestehende Sanktionsregelung zum großen Teil als verfassungswidrig anzusehen ist und in der bestehenden Form nicht mehr angewendet werden darf. Der Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums muss nach unserer Auffassung in jedem Fall sichergestellt sein. Das betrifft nicht nur die vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig beurteilten Sanktionen in Höhe von mehr als 30% des Regelbedarfs. Es schließt für uns auch eine Sanktionsmaschinerie aus, die starr und quasi automatisch abläuft und weder Ermessen noch eine Härtefallregelung kennt und bei der praktischen Umsetzung das Nachholen einer versäumten Mitwirkung nicht honoriert. Zudem dürfte das Urteil indirekt auch das Aus für die besonders scharfen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige bedeuten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist daher als eine Ohrfeige für diejenigen Politiker und Politikerinnen sowie die Parteien anzusehen, die „Hartz IV“ beschlossen und seit rund 15 Jahren verteidigt haben.

Zurzeit bekommen dies jedes Jahr rund 8% aller betroffenen Arbeitslosen im Bezug von Leistungen nach dem SGB II zu spüren. Für sie bedeutet dies eine lang andauernde Unterschreitung des Existenzminimums. Die materiellen und psychischen Folgen sind in der Regel verheerend. Hunger, Angst, Depressionen, massive Verschuldung und auch der Verlust der Wohnung drohen. Gerade jüngere Arbeitslose resignieren und brechen oft jeden Kontakt mit dem Jobcenter ab. Aus Angst vor Sanktionen nehmen Betroffene fast jede Arbeit an. Dies begünstigt prekäre Arbeitsverhältnisse, niedrige Löhne und miese Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Im Namen des Bündnisses „Auf Recht bestehen“ fordern wir daher, dass das bestehende Sanktionssystem im SGB II abgeschafft wird. Wir fordern die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien auf, umgehend entsprechend tätig zu werden. Dafür reicht es allerdings nicht aus, die Vorgaben des Verfassungsgerichts nur insoweit umzusetzen, wie es verfassungsrechtlich unbedingt geboten ist. Nur weil das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen nicht vollständig abgeschafft hat, folgt daraus nicht, dass das Sanktionsregime überhaupt aufrechterhalten werden muss. Im Einklang mit dem Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum fordern wir, dass an die Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung von Alg-2-Berechtigten treten muss.

Quelle: Bündnis „Auf Recht bestehen“, Berlin 5.11.2019


Das Bündnis „Auf Recht bestehen“ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, der Duisburger Initiative „Auf Recht bestehen!“, der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), dem Bundeserwerbslosenausschuss ver.di, dem Erwerbslosenforum Deutschland, dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), dem Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser Ems e.V., Tacheles e.V., Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld, der Nationalen Armutskonferenz (nak) sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

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