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MenschenrechtsaktivistInnen in Indien - free them all!

Foto: © Campaign Against Repression on People's Movements / Umbruch Bildarchiv Berlin
Seit mehr als einem Jahr sitzen indische Menschenrechtsaktivist*innen im sogenannten Bhima-Korgaon-Verfahren in Untersuchungshaft. Sie hätten gewalttätige Ausschreitungen angezettelt und einen Anschlag auf den indischen Premierminister geplant, so lauten die Anschuldigungen. Tatsächlich geht es in den Verfahren darum, lautstarke, regierungskritische Stimmen mundtot zu machen und andere Aktivist*innen einzuschüchtern.

Am 28. August 2019 protestierten in Raipur (Bundesstaat Chhattisgarh) rund 200 Unterstützer*innen von Sudha Bharadwaj, einer der Beschuldigten in dem Verfahren. Unter dem Banner der „Campaign Against Repression on People´s Movements“ forderten sie die sofortige Freilassung von Sudha und den anderen Beschuldigten.

Sudha war seit rund 30 Jahren in der Basisgewerkschaft CMM-MKC in Chhattisgarh aktiv. Als Anwältin hatte sie vor Gericht auch juristisch Kämpfe ausgefochten. In der CMM-MKC sind Leiharbeiter*innen, Bäuerinnen und Bauern, Landlose und Adivasi (indigene Communities) basisdemokratisch organisiert.

#G7 Proteste: Solikundgebung für die drei Nürnberger Gefangenen in Frankreich

Wir dokumentieren den Aufruf des Arbeitskreises Solidarität zur Solidaritätskundgebung am morgigen Samstag um 15.00 Uhr vor dem französischen Konsulat (Berliner Platz) für die "Drei von der Autobahn":

Am Mittwoch den 21. August 2019 machten sich drei Menschen aus Nürnberg auf den Weg in den Urlaub ins spanische Baskenland. Auf ihrer Fahrt gerieten sie in Frankreich in eine Polizeikontrolle. Dort wurden sie mit dem Vorwurf verhaftet zum G7 Gipfel zu reisen und dort Straftaten begehen zu wollen.

Allem Anschein nach wurden die drei auf Geheiß des Deutschen Bundeskriminalamtes verhaftet, das im Vorfeld des G7 Gipfels zahlreiche Datensätze über politische AktivistInnen (sog. Gefährder) an die französischen Behörden übermittelt hatte. Bereits wenige Tage darauf wurden die drei dann zu 3 bzw. 2 Monaten Haft verurteilt. Grundlage der Urteile ist ein Gesetz nach dem bereits die Vermutung, dass sich Personen spontan zusammenschließen könnten, um Straftaten zu begehen für eine Haftstrafe bis zu 3 Monaten ausreicht.

Zusätzlich zu der auch in Frankreich durchaus umstrittenen gesetzlichen Grundlage wurden den drei Verhafteten verweigert ihre Verteidigung selbst zu wählen. Bis heute dürfen die Gefangenen sich keine selbstgewählten AnwältInnen nehmen noch ist es ihnen erlaubt zu Telefonieren.

Um gegen das Vorgehen der französischen bzw. deutschen Behörden zu protestieren und um den Betroffenen unsere Solidarität auszudrücken organisieren wir am Samstag, den 21. September um 15 Uhr eine Kundgebung vor dem französischen Konsulat in Stuttgart.

Kommt und zeigt den drei von der Autobahn, dass sie nicht allein sind!

Den Widerstand auf der Straße gemeinsam verteidigen!

AK Solidarität

Ein Jahr Willkürverfahren: Max Zirngast

"Am Mittwoch, den 11. September, genau ein Jahr nach seiner Festnahme, steht Max Zirngast erneut vor Gericht. Er wird weiterhin angeklagt, Verantwortlicher einer illegalen, bewaffneten Terrororganisation in Ankara zu sein. Wir haben das vergangene Jahr damit verbracht, das willkürliche Vorgehen der türkischen Behörden und die Abstrusität der Anklage(schrift) nachzuweisen und anzuprangern. Vor Kurzem haben wir einen Sammelband mit dem Titel Die Türkei am Scheideweg. Und weitere Schriften von Max Zirngast veröffentlicht, der nicht nur Schriften von und mit Max Zirngast zusammenträgt, sondern auch die Solidaritätsarbeit dokumentiert. (...)" Weiter im Beitrag

Mehr über Max Zirngast

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