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Das blinde Auge - Ein Todesfall in Thüringen

Axel U. wurde in der thüringischen Kleinstadt Bad Blankenburg am 24. Mai 2001 von einem stadtbekannten Neonazi brutal getötet. Doch Polizei, lokale Medien und Stadtpolitik tun sich schwer damit, dies als Tat eines gewalttätigen Neonazis einzuordnen. Weil Axel U. auch für sie am Rande der Gesellschaft stand? Durch monatelange Recherchen wurde den Fall erneut aufgerollt, Akten der Sicherheitsbehörden durchforstet und mit Angehörigen und Zeitzeug*innen gesprochen. Dabei kam heraus, wie unfassbar viel die Geheimdienste und Polizeien eigentlich schon damals wussten. Besonders bizarr: Der Täter kommt aus einem Umfeld, aus denen auch die späteren NSU-Terroristen stammen. Trotzdem: Den Fall halten die Behörden bis heute nicht für eine neonazistische Gewalttat -“ und Axel U. ist nur einer von vielen ...

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Erklärung der Fédération Internationale des Résistants (FIR) zur Europawahl 2019

Wir schlagen Alarm zur Verteidigung der Demokratie und Freiheiten in Europa: Im Bewusstsein unserer Stärke fordern wir dringend, bei den nächsten Europawahlen die Kräfte zu unterstützen, die sich eindeutig gegen alle neofaschistischen, neonazistischen, rassistischen und nationalistischen Listen stellen.

Heute wie nie zuvor -“ seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa -“ gibt es eine massive und vereinigte Front von politischen Gruppen, die vom Nazi-Faschismus, Rassismus und Nationalismus inspiriert ist.

Die Wirtschaftspolitik und der Neoliberalismus haben in den letzten Jahren zu einem außerordentlichen Anstieg der Armut und gleichzeitig zu einer zunehmenden Konzentration des Reichtums in den Händen einiger weniger geführt. Die EU ist somit für Millionen von Bürgern als einer der Faktoren für die allgemeine Verarmung, für die zunehmende soziale Ausgrenzung, für die Einschränkung der Rechte sichtbar. Diese Politik hat zur Stärkung dieser nationalistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalsozialistischen und faschistischen Formationen geführt.

Wir unterstützen daher die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2018 zum Ausdruck gebrachten Bedenken über die Zunahme neofaschistischer Gewalt in Europa, insbesondere die undemokratischen Tendenzen einiger Länder. Die Diskriminierung von Migranten, die das bevorzugte Ziel der rechtsradikalen Kräfte sind, wird oft durch Diskriminierungen jeder realen oder angeblichen Vielfalt ergänzt: Roma und Sinti, Homosexuelle, Juden, politische Gegner. Und wir müssen uns ernsthaft Sorgen wegen der Angriffe auf die Leistungen der Frauen und der Rechte der Kinder machen. Dagegen fordern wir den Aufbau einer breiten demokratischen und Front der Menschen.

Jede weitere Entwicklung oder sogar der Sieg der rechten Kräfte bei den nächsten Europawahlen könnte das sich vereinigende europäische Projekt zunichtemachen, indem sie den Kontinent zu einem wirtschaftlichen und sozialen Niedergang, zu einer allmählichen Abschaffung der Rechte, zur Verschlechterung der repräsentativen und partizipativen Demokratie verurteilen. Ein Europa der Nationalismen macht uns Sorgen, denn die Geschichte zeigt, dass dies immer zu Kriegen geführt hat.

Wir treten ein für ein Resultat der nächsten Wahlen, das ein Europa hervorbringt,

• das gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Rasse, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischen Ansichten, persönlichen und sozialen Bedingungen eintritt,

• das ein sicheren Hafens für Flüchtlinge und Achtung der Rechte aller, insbesondere der Frauen darstellt;

• das nicht im Dienste der Großbanken und Lobbyisten wirkt, sondern für die Sicherung einer Sozialpolitik, die allen Menschen Arbeitsplätze, Bildung, Wohlfahrt und angemessenen Wohnraum als Grundlage für eine echte Demokratie gewährt;

• das vergleichbarer Lebensbedingungen in allen Ländern fördert, um den Zwang zur Arbeitsmigration zu vermeiden;

• das gegen alle Formen der Leugnung und der Revisionismus des Holocaust, gegen die Verfälschung des Widerstandskampfes, die Zerstörung von Gedenkstätten, die Rehabilitierung von Nazi-Faschisten und Kollaborateuren in jeder Form, eintritt;

• das Nationalismus und Separatismus bekämpft und für den Schutz der Rechte und Kulturen von Minderheiten eintritt;

• das Träger einer Politik des Friedens und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der selbstständigen Staaten ist.

www.fir.at




Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) wurde vom Generalsekretär der Vereinten Nationen zum "Botschafter des Friedens" ernannt. Sie besitzt NGO-Status bei der UNESCO, Paris, der ständigen Kommission der UNO, Genf, und dem Europarat, Strasbourg. Die FIR ist im „EU Transparency Register- unter der Nummer 241644214670-52 gemeldet.

Quelle: VVN-BdA Kreisverband Esslingen

Unite & Shine - Demo für Kunstfreiheit

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv
Mehr als 5000 Menschen, darunter viele Kulturschaffende und Künstler*innen zogen am 19. Mai 2019 mit einem Demonstrationszug von der Volksbühne zum Platz des 18. März am Brandenburger Tor. Aufgerufen hatten DIE VIELEN zu bundesweiten GLÄNZENDEN DEMOS in Berlin und weiteren Städten, um gegen die Einschränkung der Kunstfreiheit in Ländern Europas wie der Türkei und Russland, aber auch innerhalb der Europäischen Union zu protestieren.

Zur Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv

Links:

Solidarität mit Alfred Denzinger!

Nach vier Farbanschlägen auf das Haus und Auto des Journalisten Alfred Denzingers erhielt dieser am 27. April eine Morddrohung per Mail. Mit dem Betreff „die Denzinger-Mischpoke töten“ ließ ein „Anonymous“ seinen ekelhaften Fantasien freien Lauf: Man werde die Familie des Chefredakteurs „der Ausrottung anheimstellen“, Denzinger selbst soll „wegen feindlicher Agitation gegen das deutsche Volk“ zum Tod durch Verbrennen verurteilt werden. Auf Familie und Freunde sei keine Rücksicht zu nehmen.

Diese neue Entwicklung der faschistischen Angriffe auf die Pressefreiheit darf nicht unwidersprochen hingenommen werden, da journalistische Recherche, sorgfältige und kritische Berichterstattung ein unverzichtbarer Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft sind. Die Mordrohung gegen den Journalisten Denzinger ist daher nicht nur eine Drohung gegen ihn selbst, sondern auch eine Drohung gegen diesen Grundpfeiler der Demokratie und soll einschüchternd & verunsichernd wirken. (...)

Wir unterstützen ausdrücklich die Solierklärung mit Freddy und bitten unsere LeserInnen, dieses ebenfalls zu tun.

3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben - Strafverfahren einstellen!

Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das Ver­bot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. Das -“ auch von Linksradikalen genutzte -“ internet-Medium linksunten.indy­media.org war im August 2017 vom Bundesinnenministerium als „Verein“ verboten worden. Dagegen hatten sich Nowak, Schill und Schulze mit einer rund eine Woche später veröffent­lichten Erklärung gewandt. Den Text bebilderten sie mit einem Ausschnitt aus der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums, die wiederum das Logo der fraglichen Web­seite enthielt.

Die Bebilderung legt ihnen die Berliner Staatsanwaltschaft als Verwendung des „Kennzei­chens“ eines verbotenen „Vereins“ und den Inhalt der Erklärung als „Unterstützung“ des ver­meintlichen Vereins aus. -“ Dazu erklären die Betroffenen:

Krücke „Vereins“-Verbot

Das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Vereins“-Verbot stellt eine Krücke dar, um die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit und ins­besondere das dort statuierte Zensurverbot zu umgehen. Selbst wenn die herausgeberische Struktur von linksunten.indymedia ein Verein (gewesen) wäre und die Verbotsgründe des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz vorliegen würden (insbesondere Letzteres ist zu bestreiten), so würde es dennoch an jeder Rechtsgrundlage dafür fehlen, auch allen anderen natürlichen (Menschen) und juristischen (bestimmte Vereine und Gesellschaften) Personen die Verwen­dung der URL linksunten.indymedia.org und dessen, was das Bundesinnenministerium als das „Kennzeichen“ des vermeintlichen „Vereins“ ansieht, zu verbieten. Das, was das Innenministe­rium als „Kennzeichen“ des vermeintlichen verbotenen Vereins ansieht, ist in Wirklichkeit das einheitliche (((i)))-Logo des -“ nicht-verbotenen -“ transnationalen indymedia-Netzwerkes und die schlichte URL linksunten.indymedia.org in roter Schrift.

Mögen vielleicht auch einige in der Vergangenheit bei linksunten veröffentlichte Texte nach der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums illegal gewesen sein, so sind aufgrund des vom Innenministerium ausgesprochenen Verbots auch zahlreiche unstrittig völlig legale Texte betroffen, die nun nicht mehr zugänglich sind; und vor allem beansprucht das Ministe­rium, das zukünftige Erscheinen des Mediums -“ egal mit welchem Inhalt -“ verbieten zu dürfen. Dafür fehlt es aber an jeder Rechtsgrundlage!

Zwar sind die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz von „den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ beschrankt. Aber es gibt auch dort schlicht und ergreifend keine Norm, die es dem Staat erlauben würde, das künftige Erscheinen von (bestimmten oder gar allen) Medien zu verbieten.

Zwar

  • erlauben die Vorschriften zum Schutze der Jugend altersbezogene Vertriebsbeschrän­kungen;

  • konstituieren die Vorschriften zum Schutze der persönlichen Ehre zivilrechtliche Lö­schungs-/Unterlassungs- und Schadenersatz- sowie staatliche Strafansprüche

    und

  • erlauben die allgemeinen Gesetze die zeitweilige Sperrung von internet-Medien, um die Einhaltung von bestimmten Formvorschriften zu erzwingen (§ 55, 59 II - VI Rundfunkstaatsvertrag).


Darüber hinaus beansprucht der Staat, auch bestimmte (politische) Äußerungen unter inhaltli­chen Aspekten, die nicht die persönliche Ehre und nicht den Jugendschutz betreffen, bestrafen zu dürfen. Aber nichts davon stellt ein Komplett-Verbot eines bestimmten Mediums (oder gar aller Medien) pro futuro dar.

Bei Geltung des Grundgesetzes unüberwindliche Hürde: Das Zensur-Verbot

Solche einfach-gesetzliche Normen, die es erlauben würde, das künftige Erscheinen von Medien zu verbieten, wären im übrigen auch verfassungswidrig. Denn nur die Rechte aus Arti­kel 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 Grundgesetz, aber nicht das Zensurverbot aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz („Eine Zensur findet nicht statt.“) stehen unter dem Vorbehalt der Schran­ken des dortigen Absatz 2. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu -“ zurecht und eindeutig -“ entschieden:
„Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle ban­nen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch -šallgemeine Gesetze-™ nach Art. 5 Abs. 2 GG. (BVerfGE 33, 52 - 90 [72 = DFR-Tz. 76])

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden:
The practice of banning the future publication of entire periodicals [...] went beyond any notion of -šnecessary-™ restraint in a democratic society and, instead, amounted to censorship.“

(https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22001-95201%22]}, Tz. 44)

„Die Praxis, die zukünftige Veröffentlichung eines ganzen Periodikums [...] zu verbieten, geht über über jeden Begriff (jede Vorstellung) davon, welche Beschränkungen [der Meinungsäußerungsfreiheit] in einer demokratischen Gesellschaft -šnotwendig-™ sind, hin­aus, und ist Zensur / zählt als Zensur / läuft auf Zensur hinaus.“ (eigene Übersetzung)

Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben!

Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein -“ vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes -“ Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!

Quelle: Erklärung vom 3. Mai 2019

Siehe auch:
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