trueten.de

»Facts do not cease to exist because they are ignored.« Aldous Huxley

Die schönsten Attentate des letzten Jahrhunderts Nr. 1: Operación Ogro - Operation Menschenfresser - Attentat auf Luis Carrero Blanco

Luis Carrero Blanco war ein spanischer Militär und Politiker. Er galt als Graue Eminenz des Franquismus und rechte Hand des Diktators Francisco Franco. Von diesem wurde er 1973 als Regierungschef vereidigt.
Am 20. Dezember 1973 explodierte in Madrid eine unterirdische Bombe unter seinem gepanzerten Auto. Die Wucht der Explosion war so heftig, dass sein Wagen über das Dach eines fünfstöckigen Hauses neben der Kirche San Francisco de Borja geschleudert wurde, bevor es auf einer Terrasse im 2. Stock landete. Carrero Blanco hatte in der Kirche die Morgenmesse besucht.
Die baskische Euskadi Ta Askatasuna (ETA) bekannte sich in mehreren Kommuniqués zum Attentat (der so genannten Operación Ogro -“ el ogro, deutsch der Menschenfresser, war Carrero Blancos Spitzname unter den Separatisten gewesen) und nannte den Tod einen Akt der Selbstverteidigung des baskischen Volkes gegen seine jahrzehntelange Unterdrückung durch den Franquismus. (WikiPedia)

Am 17. September 1974 wurde Eva Forest wegen der Unterstützung des Widerstandskampfes gegen das Franco-Regime verhaftet und blieb bis zum 20. Mai 1977 inhaftiert. In der Haft wurde sie wiederholt gefoltert. Zuvor war unter dem Pseudonym Julen Agirre von ihr das Buch Operación Ogro (dt. „Operation Menschenfresser“) erschienen, das auf konspirativ zustande gekommenen Interviews mit den Attentätern gegen den designierten Franco-Nachfolger Luis Carrero Blanco basierte und ein Untergrund-Bestseller wurde.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Beamten im Landeskriminalamt BaWü

Screenshot: Vergleich
Der/die Berliner PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze hat Dienstaufsichtsbe­schwerde gegen einen Mitarbeiter der Inspektion Linksextremismus etc. des Landeskriminal­amtes Baden-Württemberg erhoben. Hintergrund ist, daß sich Schulze und zwei andere Berli­ner Autoren, Peter Nowak und Achim Schill, gegen das Verbot der internet-Zeitung linksunten.indymedia ausgesprochen hatten, die im vergangenen Jahr vom Bundesinnen­ministerium als „Verein“ verboten worden war.

Der fragliche Kriminalhauptkommissar hatte dann, fast ein halbes Jahr nach Veröffentlichung der Protesterklärung -“ nach Eingang eines Hinweises des Baden-Württembergischen Innen­ministeriums (= Verfassungsschutz?) -“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund: Die drei AutorInnen sollen mit der Bebilderung ihres internet-Blogs (bei dem Bild handelt es sich u.a. um einen Ausriß aus der Verbotsverfügung) dem Verbot des vermeintlichen Vereins zuwider gehandelt haben.

Dagegen wendet sich Schulze nun sowohl mit verfahrensrechtlichen als auch materiell-rechtli­chen (-šinhaltlichen-™) Gründen:

Schulze wendet sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht dagegen,
  • daß sich der LKA-Beamte überhaupt für die Entscheidung über die Einleitung eines Er­mittlungsverfahren zuständig fühlte und die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts nicht der Staatsanwaltschaft überließ;

  • daß der LKA-Beamte -“ soweit den Akten zu entnehmen -“ bei Einleitung des Ermitt­lungsverfahrens nicht einmal einen Vermerk anfertigte, in dem er seine eigene rechtliche Beurteilung des Sachverhalts darlegt;

  • daß der Beamte nicht einmal die Staatsanwaltschaft „ohne Verzug“ über sein Vorgehen informierte, wie es aber § 163 Absatz 2 Satz 1 Strafprozeßordnung vorschreibt.

In der Sache selbst argumentiert Schulze:
  • Der Ausriß aus der Verbotsverfügung (einschließlich eines Teils des Textes der Verbots­verfügung) sei kein Kennzeichen eines (verbotenen) Vereins, wie aber der LKA-Beamte meint.

  • Erstens sei das Logo der verbotenen internet-Zeitung durch hinzugekommenen Text deutlich verändert; zweitens müsse zwischen der internet-Zeitung selbst und der Struk­tur, die die Zeitung bis zum Verbot herausgegeben hatte, unterschieden werden: Wäh­rend die Zeitung zwar ein Logo hatte, hatte der Verein -“ anders als das Bundesinnen­ministerium behauptet -“ kein Kennzeichen.

  • Drittens sei stark zu bezweifeln, daß die herausgeberische Struktur von linksunten.in­dymedia überhaupt ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes gewesen sei. Viertens: Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz verbiete zwar bestimmte Vereine; aber das Zensurver­bot des Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz stehe dem Verbot des künftigen Erschei­nens von Medien entgegen. Es dürfte nur gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz nach­träglich gegen bereits erschienene rechtswidrige Medieninhalte eingegriffen werden.

  • Fünftens: Überhaupt sei ein digitales Bild kein Kennzeichen im Sinne des Vereinsge­setzes. Denn von „Datenspeichern“ ist nur in § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch in Verbin­dung mit § 86a Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch in Bezug auf bereits bestandskräftig verbotene Vereine die Rede. Gegen das vom Bundesinnenministerium ausgespro­chene Verbot von linkunten.indymedia ist aber weiterhin ein Prozeß beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

    § 9 Vereinsgesetz erwähnt dagegen in Bezug auf bloß vollziehbare, aber noch nicht be­standskräftig verbotene Vereine „Datenspeicher“ nicht. Außerdem wollte der Gesetzgeber auch nicht-digitale Schriften von der Strafandrohung des § 20 Vereinsgesetz ausneh­men (Bundestags-Drucksache V/2860, S. 31: „nicht [...] auch dann [bestrafen], wenn der Täter sie [die Kennzeichen] -šin von ihm verbreiteten Schriften usw. verwendet-™“).

    Gemäß § 9 Absatz 2 Vereinsgesetz umfaßt der Begriff „Kennzeichen“ ausschließlich „Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“ und ähnliches; deren bloße Darstellung oder Abbildung in Schriften etc. ist dagegen nur dann strafbar, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet, was er in § 86a StGB, aber nicht in § 20 Vereinsgesetz macht.
Außerdem wendet sich Schulze gegen eine sog. Bestandsdatenabfrage, die das LKA bei der internet-Firma 1 & 1, vorgenommen hat, sowie dagegen, daß Baden-Württemberg bisher die Richtlinie (EU) 2016/680 „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbe­zogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Auf­deckung oder Verfolgung von Straftaten“. etc. nicht in Landesrecht umgesetzt hat. Dies hätte aber bereits bis zum 6. Mai diesen Jahres geschehen müssen (Artikel 63 Absatz 1; ABl. EU L 119, S. 131). Es sei daher davon auszugehen, daß das LKA BaWü EU-rechtswidrig „Daten, aus denen [...] politische Meinungen [...] hervorgehen“, verarbeitet hat, ohne daß die von Artikel 10 der genannten Richtlinie verlangten „geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person“ (ebd., S. 109) bei der Verarbeitung solcher Daten bestanden haben dürften.

Am Ende der Dienstaufsichtsbeschwerde heißt es: „Nach alledem dürfte unstrittig sein, daß das gegen uns geführte Ermittlungsverfahren vielfältige Rechtsfragen aufwirft, die die unver­zügliche Einschaltung der Staatsanwaltschaft -“ als für Rechtsfragen kompetente Ermittlungs­instanz -“ erforderlich machten.“ Dies unterlassen zu haben, könne dem LKA-Beamten nicht nachgesehen werden.

Bisher berichteten über den Vorgang u.a.:
Quelle: Pressemitteilung 19.12.2018

Revolution mit dem Tanzbein: Jon Rice - Behemoth - Ov Fire and The Void

Normalerweise stehen Schlagzeuger nicht so sehr im Fokus bei Musikvideos. Dagegen kann etwas getan werden: Jon "The Charn" Rice zeigt sein Können in dem Clip zu Ov Fire and The Void von der kirchenkritischen Band Behemoth. Dabei war er nur Ersatzmann für Inferno (Zbigniew Robert PromiÅ„ski) der zum Tourzeitpunkt in Elternzeit war.



Behemoth Ov Fire and the Void uncensored from Nuclear Blast on Vimeo.

Wer zu Hause bleibt...



Bertolt Brecht (1954) Foto: Bundesarchiv, Bild 183-W0409-300 / Kolbe, Jörg / CC-BY-SA 3.0


„Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt

Und lässt andere kämpfen für seine Sache

Der muss sich vorsehen: denn

Wer den Kampf nicht geteilt hat

Der wird teilen die Niederlage.

Nicht einmal den Kampf vermeidet

Wer den Kampf vermeiden will: denn

Es wird kämpfen für die Sache des Feinds

Wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat.“



Bertolt Brecht, aus dem Fragment Koloman-Wallisch-Kantate

Siehe auch: WikiPedia zu Koloman Wallisch

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

BRASILIEN
Die Polizei hat einen Anschlag auf den Politiker Marcelo Freixo von der Sozialistischen Partei (PSOL) verhindert.

Wegen dubioser Geldflüsse an seinen Sohn und seine Frau ist der designierte Präsident Brasiliens, Jair Bolsonaro, in Bedrängnis geraten. In einem Video gab der ultrarechte Politiker auf Facebook zu, dass die staatliche Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (COAF) diese Zahlungen prüfe.

KUBA
Die USA werden in Kuba künftig keine Anträge für Aufenthalte in den Vereinigten Staaten mehr bearbeiten. Wie die US-Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) Anfang der Woche mitteilte, wurde ihre Dienststelle in Havanna am Montag dauerhaft geschlossen. Begründet wurde das mit "Angriffen" auf die Gesundheit von Mitarbeitern. Bereits seit dem September 2017 werden keine Visaanträge mehr bearbeitet.

Kubas Regierung hat neue Regeln für die Privatwirtschaft aufgestellt und ein Reformpaket vom Juli dieses Jahres erneut verändert. Nach Aussprachen mit betroffenen Akteuren seien die Vorgaben in einigen Punkten verändert worden, hieß es in der kubanischen Presse.

PERU
Erfolg für Perus Präsident Martín Vizcarra: Mit beträchtlicher Mehrheit haben die Wähler am vergangenen Sonntag drei von vier seiner Vorschläge zu Verfassungsänderungen angenommen.

MEXIKO
Mexikos neuer Präsident Andrés Manuel López Obrador (Amlo) hat seinen Nationalen Raffinerieplan vorgelegt. Er beklagte das Ausbleiben ausländischer und das Fehlen öffentlicher Investitionen in der Vergangenheit und stellte der unter seinem Vorgänger Enrique Peña Nieto vor vier Jahren durchgeführten Energiereform ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.

VENEZUELA
Venezuelas regierende Vereinte Sozialistische Partei (PSUV) hat die Wahlen am vergangenen Sonntag mit einer großen Mehrheit der Stimmen für sich entschieden.

USA protestieren gegen russisch-venezolanische Militärkooperation.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 14. Dezember 2018

Das Verbot von linksunten.indymedia.org

Vor über einem Jahr wurde die Webseite „linksunten.indymedia.org“ durch eine Verfügung des Bundesinnenministeriums mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten. Dies bedeute das Ende der bedeutendsten linken Internetplattform im deutschsprachigen Raum.

Die Vorgehensweise des Bundesinnenministeriums wirft eine Vielzahl an Fragen im Umgang mit kritischen und unbequemen Presseorganen auf. Nicht nur die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ sieht im Verbot eine gefährliche rechtsstaatliche Entwicklung.

Eine Rechtsanwältin der Betroffenen wird über den bisherigen Verlauf des Verfahrens berichten, das Verbot in den aktuellen Sicherheitsdiskurs einordnen sowie die Gefahren aufzeigen, die sich daraus für andere Organisationen und Internetmedien ergeben.

13.12.2018, 19:30 Uhr
Angela Furmaniak (Fachanwältin für Strafrecht)
Bibliothek am Mailänder Platz 1 70173 Stuttgart, N48.790324 E9.183079 (Karte)
Zur Person:

Angela Furmaniak ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Mitglied des Republikanischen AnwältInnenvereins RAV und vertritt zwei der Betroffenen im Verbotsverfahren.