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100 Jahre Frauenwahlrecht

Erst seit 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Am 30. November 1918 trat die entsprechende Wahlordnung in Kraft. Doch in den Parlamenten, sei es Gemeinderat, Landtag, Bundestag oder Europaparlament, sind weibliche Abgeordnete immer noch in der Minderheit. Der baden-württembergische Landtag bildet mit einem Frauenanteil von knapp 26 Prozent das Schlusslicht im Ländervergleich.

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