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40. Todestag von Vital Michalon

Stele für Vidal Michalon

Foto: © Yann Forget / Wikimedia Commons / Lizenz: CC-BY-SA-3.0
60.000 Menschen protestierten heute vor 40 Jahren gegen den schnellen Brüter - "Superphénix" - das Kernkraftwerk Creys-Malville. Einer der Demonstranten, Vital Michalon, wurde von einer von der CRS eingesetzten Blendgranate getötet, hunderte wurden zum Teil schwer verletzt.

Presseerklärung des Verbandes der Motoradclubs Kuhle Wampe zu den Protesten gegen den G-20-Gipfel in Hamburg

Wir -“ der Verband der Motorradclubs Kuhle Wampe -“ sind zutiefst erschüttert und entsetzt über das Ausmaß und die Willkür der polizeilichen Gewalt, die wir in Hamburg am eigenen Leib erlebt haben.

Wir engagieren uns seit über 40 Jahren mit friedlichem Protest auf Demonstrationen. Unser Verband ist mit diesem langjährigen Engagement gealtert und verfügt daher über einen umfangreichen Erfahrungsschatz in der Bewertung politischer Aktionen auf der Straße. Uns hat das gewalttätige, bewusst provozierende Vorgehen der Polizei in Hamburg sehr erschreckt.

Insbesondere der vor unseren Augen ohne ersichtlichen Grund stattfindende Angriff der Polizei auf die Demonstration „Welcome to hell“ zeigte deutlich, mit welcher Brutalität und Rücksichtslosigkeit die Polizei gegen friedliche Proteste vorgeht.

Wir haben Übergriffe von Polizeikräften beobachtet, die sowohl friedlich Demonstrierende als auch Zuschauer*innen betrafen. Schläge gegen den Kopf mit der Faust oder dem Schlagstock, Tritte gegen am Boden liegende Verletzte, zum Teil während diese von Sanitäter*innen behandelt wurden, wahllose Festnahmen und der übermäßige Einsatz von Pfefferspray gegen Passant*innen gehörten dazu.

Unserer Meinung nach dienten diese Taten ausschließlich dazu, eine Eskalation herbeizuführen, die dann zu den chaotischen Verhältnissen am Donnerstagabend geführt hat.

30 Motorradfahrer*innen des Verbandes der Motorradclubs Kuhle Wampe betreuten die Infrastruktur des Protestcamps im Altonaer Volkspark im Hamburger Stadtteil Lurup vom 2. bis zum 9. Juli. Einige von uns fuhren als Anwält*innen des Legal Team und Sanitäter*innen zu ihren Einsatzorten bei Demonstrationen, andere koordinierten die Camplogistik. Während der mehrtägigen Aufbauphase des Camps haben uns der Umgang mit dem Versammlungsgesetz und dessen oft rechtlich problematische Auslegung durch die Ordnungskräfte verwundert. So verhinderte eine Göttinger Polizeieinheit ohne Begründung das Abladen von Tischen und Bänken. Im Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde vereinbarte Absprachen wie z. B. Übernachtungsmöglichkeiten für die Zeltsicherungscrews wurden ohne Begründung von der Polizei umgedeutet. Die grundsätzliche Herangehensweise der Versammlungsbehörde, das Schlafen und Kochen im Camp zu verbieten, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Während der Protesttage entstand für uns der Eindruck, dass die Führung der Polizei mit der Situation in Hamburg entweder überfordert war oder aber Straftaten zugelassen hat, um sie im Nachgang Campbewohner*innen zuschreiben zu können.

Die in der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei dargestellte Behauptung, dass von einem großen Teil der Bewohner*innen des Camps gewalttätige Ausschreitungen ausgegangen seien, können wir keinesfalls nachvollziehen. Vielmehr beherbergte das Camp vielfältige Formen gewaltfreien Protestes und kreativen Widerstandes junger Menschen, der uns sehr beeindruckt hat.

Insgesamt betrachten wir unser Engagement für das Gelingen des Camps als wichtigen politischen Beitrag zum Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg.

Verband der Motorradclubs Kuhle Wampe

Herbert Marcuse. Repressive Toleranz

Herbert Marcuse in Newton, Massachusetts, 1955
Copyright: Marcuse family, represented by Harold Marcuse

„Hinsichtlich der geschichtlichen Funktion, gibt es einen Unterschied zwischen revolutionärer und reaktionärer Gewalt, zwischen der von Unterdrückten und der von Unterdrückern geübten Gewalt. Ethisch gesehen: Beide Formen der Gewalt sind unmenschlich und von Übel -“ aber seit wann wird Geschichte nach ethischen Maßstäben gemacht? Zu dem Zeitpunkt mit ihrer Anwendung beginnen, wo die Unterdrückten gegen die Unterdrücker aufbegehren, die Armen gegen die Verfügenden, heißt dem Interesse der tatsächlichen Gewalt dadurch dienen, daß man den Protest gegen sie schwächt.“

Herbert Marcuse. Repressive Toleranz in: Wolff, Moore, Marcuse: Kritik der reinen Toleranz; 1965, deutsch bei Suhrkamp FfM 1996

Schwesterorganisation der Bürgerrechtsorganisation Demobeobachtung-Südwest in der Türkei gerät unter Druck

In Hamburg herrschte faktisch ein Ausnahmezustand. Friedliche Proteste wurden unter grober Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und der Trennung von Exekutive und Judikative behindert oder sogar gewaltsam verhindert. Trotzdem -“ oder gerade deswegen -“ ist es der Polizei kaum gelungen, die Gewalt der Randalierenden einzudämmen.

Was passiert wenn dieser Ausnahmezustand zur Regel wird kann man seit geraumer Zeit in der Türkei beobachten.

Beim vor der OSZE/ODIHR organisierten Treffen von Organisationen, die sich für das Recht auf Versammlungsfreiheit einsetzen, hatten wir das Privileg die Bekanntschaft mit einer Vertreterin der türkischen Organisation „EÅŸit Haklar İçin Ä°zleme DerneÄŸi“ zu machen.

Es ist einfach, den Niedergang der Demokratie und den Aufstieg einer Autokratie in der Türkei zu verurteilen. Doch unsere Kolleginnen und Kollegen versuchen mit kühlem Kopf und Vernunft das staatliche Handeln in der Türkei zu erfassen, zu verstehen und darauf hinzuwirken, dass alle BürgerInnen vor dem Gesetz gleich sind und staatliches Handeln auf geltenden Gesetzen und internationalen Normen fußen muss.

Leider scheinen die vernünftigen Stimmen weltweit immer mehr in die Defensive zu geraten und so mussten wir leider erfahren, dass ein Mitglied unserer Schwesterorganisation zusammen mit sieben weiteren MenschenrechtlerInnen in Polizeigewahrsam genommen wurde.

Wir haben ihre Pressemitteilung zu den Vorfällen ins Deutsche übersetzt und möchten sie hier als Zeichen unserer Solidarität wiedergeben:

Menschenrechtler in der Türkei sollen sofort freigelassen werden!

Am Morgen des 5 Juli wurden acht Menschenrechtler und zwei Wissenschaftler bei einem Seminar, welches zum Ausbau der technischen Handlungsfähigkeit von Menschenrechtlern während des Notstands organisiert wurde, in Gewahrsam genommen.

Das Seminar fand gerade in Buyukada Island in Istanbul statt, als Polizisten in ziviler Kleidung eine Durchsuchungsaktion durchführten und alle Teilnehmer in Gewahrsam nahmen, wobei auch alle ihre persönlichen Gegenstände beschlagnahmt wurden. Die Menschenrechtler Nalan Erkem (Bürgerversammlung), Ä°lknur Üstün (Frauenvereinigung), Ä°dil Eser (Amnesty International), Özlem Dalkıran (Bürgerversammlung), Günal KurÅŸun (Menschenrechtsagenda-Vereinigung), Veli Acu (Helsinki Bürgerversammlung), Åžeyhmuz Özbekli (Rechtsinitiative), Nejat TaÅŸtan (Vereinigung zur Überwachung des Gleichheitssatzes / Association for Monitoring Equal Rights) und die Experten Ali Gharavi und Peter Steudtner wurden mehr als 24 Stunden festgehalten, ohne dass sie ihren Familien, Kollegen oder Anwälten mitteilen konnten, wo sie sich befanden. Ihre Ingewahrsamnahme wurde zufälligerweise am selben Tag um 21:14 Uhr entdeckt, 12 Stunden nach ihrer Festsetzung.

Die Tatsache, dass die Familien der Menschenrechtler nicht informiert worden sind, dass keine Information über die Gefangenen verfügbar gemacht wurde aufgrund einer Informationssperre des Strafverfolgers, und dass die Umstände ihrer Ingewahrsamnahme selbst über die gewöhnlichen Regeln und Vorschriften der Notstandsgesetze weit hinaus gehen, könnte als Isolationshaft angesehen werden. Außerdem wurde die 24-Stunden-Zeitspanne, die eine Ingewahrsamnahme maximal andauern darf, gesetzwidrig ausgedehnt, indem die Zeit der Ingewahrsamnahme auf 14:30 Uhr datiert wurde, obwohl die Ingewahrsamnahme um 09:30Uhr statt fand.

Die Familien und Anwälte der Menschenrechtler wurden erst am darauf folgenden Tag, dem 6. Juli, über deren Verbleib informiert, nachdem die Gefangenen in Gruppen von zwei Personen aufgeteilt und auf unterschiedliche Polizeiwachen in ganz Istanbul verteilt worden waren. Inzwischen wurde ihre Gewahrsamszeit auf sieben Tag, dem durch die Notstandsgesetze ausgeweiteten Maximum, ausgeweitet. Die Vorwürfe ändern sich und sind sehr wage. Sie reichen von “Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung- bis schlicht und ergreifend “Terror-, was keinem Strafgesetzparagraphen zuordenbar ist.

Nach deren Ingewahrsamnahme wurden die Menschenrechtler und einigen Medien als “Spione- verunglimpft, die ein “Geheimtreffen- abgehalten hätten. Ihnen wurden Verbindungen zu dem versuchten Militärputsch vom 15 Juli, den Gezi-Protesten von 2013 oder der CIA angedichtet.

Es ist eine universelle Norm, dass selbst im Ausnahmezustand staatliches Handeln auf den Gesetzen fußen muss (rule of law) und diese nicht willkürlich angewendet werden dürfen. Aus diesem Grund muss das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit vor staatlicher Willkür respektiert werden, genau wie das Verbot von Folter und Misshandlung.

Zum Recht auf ein gerechtes Verfahren gehört die an allererster Stelle die Unschuldsvermutung und dass die Angeklagten nicht länger als nötig in Haft bleiben dürfen, ohne dass ein unparteiischer Haftrichter darüber entscheidet.

Die acht Menschenrechtler habe ihre Leben dem Schutz der Grund- und Menschenrechte in der Türkei gewidmet. Ihre Anstrengungen haben vielen geholfen und viele inspiriert, die Grund- und Menschenrechte zu verteidigen.

Unsere Kolleginnen und Kollegen Nalan Erkem, Ä°lknur Üstün, Ä°dil Eser, Özlem Dalkıran, Günal KurÅŸun, Veli Acu, Åžeyhmuz Özbekli, Nejat TaÅŸtan, Ali Gharavi und Peter Steudtner sollen sofort freigelassen werden! Willkürlicher Druck auf Menschenrechtler in der Türkei muss sofort beendet werden!



Erstveröffentlichung am 8. Juli bei Demobeobachtung Südwest. This Text in English

Festival der Grundrechtsverletzungen: Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Die Allgemeinverfügung über eine 38 Quadratkilometer große Versammlungsverbotszone setzte bereits ein Zeichen gegen jedes wirksame plebiszitäre Mitwirkungsrecht der Bevölkerung, gegen die Versammlungsfreiheit als eines -“ so das Bundesverfassungsgericht - „grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“ einer Demokratie.

Bis zum Bundesverfassungsgericht musste der Anmelder des Antikapitalistischen Camps gehen um bestätigt zu bekommen, dass ein politisches Camp eine Versammlung sein kann und nach den Regeln des Artikel 8 GG zu behandeln ist. Es folgte die rechtswidrige und polizeilich gewalttätige Verweigerung des Aufbaus der Antikapitalistischen Camps in Entenwerder trotz eines positiven Gerichtsbeschlusses, begleitet von den markigen Worten des Gesamteinsatzleiters Dudde, er werde persönlich dafür Sorge tragen, dass auf der Halbinsel kein Protestcamp stattfinden werde. Zwar bestätigte das Oberverwaltungsgericht, dass Dudde den Versammlungsteilnehmern Unrecht getan hatte, doch die völlig entnervten Organisatoren des Camps gaben die Umsetzung auf.

Die Auseinandersetzungen anlässlich der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli begannen durch ein rechtswidriges Eingreifen der Polizei. VertreterInnen des Anwaltlichen Notdienstes G20 haben das Geschehen und den Beginn der Auseinandersetzungen selbst verfolgen und sich davon überzeugen können, dass die Polizei trotz des Ablegens der Vermummung bei zahlreichen Demonstrationsteilnehmern die zu diesem Zeitpunkt völlig friedliche Demonstration gewalttätig und mit Wasserwerfern angriff.

Auch wenn es im Versammlungsgesetz ein grundsätzliches Vermummungsverbot gibt, ist dieses Gesetz versammlungsfreundlich auszulegen. Es ist eine Verletzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, eine friedliche Demonstration anzugreifen.

Am 7. Juli haben sich Menschen immer wieder an verschiedenen Orten der Stadt friedlich versammelt, so auch an den Landungsbrücken und am Baumwall. Ohne Abwägung, ohne Respektierung der Freiheitsrechte wurden diese Versammlungen als verboten betrachtet und von der Polizei aufgelöst.

Und auch wenn am gestrigen 8. Juli viele tausend Menschen auf die Straße gegangen sind, ist festzustellen, dass die Route weitab des Geschehens des G20, weder in Hör- noch in Sichtweite des Treffens der VertreterInnen der reichsten Länder dieser Erde war.

Hunderte von VersammlungsteilnehmerInnen wurden durch die harten Maßnahmen der Polizei verletzt, hunderte wurden festgenommen und in die extra für den G20 aus dem Boden gestampfte Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland verbracht, wo eine oft äußerst zögerliche Vorführung zu dem Gericht erfolgte und die Festgenommenen an dem Zugang zu anwaltlichen Beistand dadurch gehindert wurden, dass nicht die Telefonnummer des Anwaltlichen Notdienstes, sondern ein Hamburger Telefonbuch mit über 10.000 Anwältinnen und Anwälten vorgelegt wurde und aufgefordert wurde, sich daraus einen Anwalt herauszusuchen.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke vom Anwaltlichen Notdienst G20 erklärt zu den Vorgängen der letzten Woche:

„Wem an dem Erhalt der Demokratie liegt, sollte durch die Erfahrungen der letzten Tage gewarnt sein. Es herrschte ein Ausnahmezustand mit einer flächendeckenden Aushebelung des Versammlungsrechts und mit einer erschreckenden Rücksichtslosigkeit von Seiten der Polizei gegenüber Leib und Leben der Demonstranten. Es kann nicht richtig sein, unter Hinweis auf Straftaten am Rande von Demonstrationen oder auf Krawalle im Schanzenviertel, die Unverbrüchlichkeit von Grundrechten in Frage zu stellen. Und es kann nicht richtig sein, jetzt unter dem Ruf nach hohen Strafen für Gewalttäter von den massiven Fehlern und Rechtsbrüchen der Polizei abzulenken.Wenn die Jugend massenhaft wütend ist, muss man sich über die Ursachen Gedanken machen. Der Ruf nach dem harten Staat hat bisher nur zu weniger Demokratie, nicht aber zu einer Lösung geführt.“

Pressemitteilung via Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienstes beim RAV e.V.
Hamburg, den 09.07.2017

Filmabend: "Vorhof zur Hölle"

Ich hatte vor 2 Jahren schon mal einen Filmtipp für "Freistatt" abegegeben. Nun läuft dieser im K9 in Berlin:

Der aufmüpfige 14-jährige Wolfgang wird Ende der 1960er Jahre in die kirchliche Besserungsanstalt für männliche "Schwererziehbare" FREISTATT gesteckt. Hunger, Folter, sexuelle Übergriffe: In dieser Anstalt kommt alles vor. Verschlossene Türen, vergitterte Fenster, militärischer Drill, als Erziehung verbrämte tägliche Arbeitseinsätze, bei knochenharter Zwangsarbeit im Moor zum Torfstechen. Der brutale Hausvater von Freistatt war früher bei der Gestapo. Wolfgang will sich nicht unterkriegen lassen. Er flüchtet, wird eingefangen, flieht wieder, zettelt Revolten an, deshalb wird er noch brutaler bestraft -“ sie wollen ihn um jeden Preis brechen. Das Rebellische der Jugendlichen wird deutlich, als sie bei einer Revolte Richie Havens "Freedom" singen. Der Film zeigt das repressive gesellschaftliche Klima und die schwarze Pädagogik in der brd. Zwischen 1945 und 1975 waren etwa 800.000 Jugendliche in 3.000 dieser "Arbeitserziehungslager". Im Anschluss an den Film kann ein Betroffener, der selbst als Jugendlicher 1963/1964 in einer der westdeutschen katholischen Erziehungsanstalten war, etwas dazu sagen.

FREISTATT zeigt den horror gegen heimjugendliche

Sonntag, 16. Juli 2017, 20:00

(Aus dem Flyer)

#W2H / #NoG20: Welcome to Hell - Polizei zerschlägt #G20-Demo in Hamburg

Welcome to Hell -“ zum Start des G20-Gipfels wollten 12.000 ihre Wut auf die Straße tragen. Nach 50m Demo-Strecke setzte es Wasserwerfer, Schläge und Pfefferspray. Die Hamburger Polizei zerschlug den öffentlichen Protest brutal!

Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V.

"Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V. (anwaltlicher Notdienst G20)

Die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. erklärt sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV. die in Hamburg unter schwierigen Bedingungen für den anwaltlichen Notdienst aktiv sind. um dort Gegnerinnen und Gegner des GZO-Gipfels rechtlich zu beraten und zu unterstützen. Ihr Einsatz für das Recht und den Rechtsstaat verdient unsere Anerkennung und unseren Respekt.

Wir sind empört. dass die Hamburger Polizei das berufliche Engagement der Anwältinnen und Anwälten diskreditiert. indem die Beauftragung von Anwälten. die Mitglieder im RAV sind. als Begründung für eine angeblich erhöhte von deren Mandanten ausgehende Gefahr herangezogen wird. Damit stellt die Polizei das rechtsstaatliche Prinzip der freien Anwaltswahl in Frage und offenbart ein problematisches Verständnis der vom Grundgesetz gewährleisteten Möglichkeitjedes Bürgers. gegen staatliche Maßnahmen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Ein engagiertes Eintreten für die Interessen unserer Mandanten ist selbstverständliche Aufgabe unseres Berufsstandes. Dieses Engagement ist umso mehr vonnöten, wenn wie in Hamburg aufgrund des polizeilichen Großeinsatzes Bürgerrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten ohnehin schon stark eingeschränkt sind. Gegen die Versuche der Polizei. die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zu diskreditieren und dadurch zu schwächen. protestieren wir auf das Schärfste.

Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Für den Vorstand
Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Angela Furmaniak
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht"


Quelle: Anwaltlicher Notdienst / Twitter

Siehe auch den Überblick über alle Entscheidungen zu G20-Versammlungen. Zusätzlich seien die weiteren Solidaritätserklärungen aus Hamburg und Berlin dokumentiert:


Solidaritätserklärung Hanseatische Rechtsanwaltskammer


Berliner Rechtsanwaltskammer

38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts -“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts -“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

New Book by Mumia Abu-Jamal: Have Black Lives Ever Mattered?

"A must-read for anyone interested in social justice and inequalities, social movements, the criminal justice system, and African American history. An excellent companion to Michelle Alexander's The New Jim Crow and Ava DuVernay's documentary 13th." -”Library Journal, Starred Review

"I was fortunate to grow up in a community in which it was apparent that our lives mattered. This memory is the antidote to the despair that seizes one of my generation when we hear the words 'Black Lives Matter.' We want to shout: Of course they do! To you, especially. In this brilliant, painful, factual and useful book, we see to whom our lives have not mattered: the profit driven Euro-Americans who enslaved and worked our ancestors to death within a few years, then murdered them and bought replacements. Many of these ancestors are buried beneath Wall Street. Mumia Abu-Jamal's painstaking courage, truth-telling, and disinterest in avoiding the reality of American racial life is, as always, honorable."-”Alice Walker

"Prophet, critic, historian, witness . . . Mumia Abu-Jamal is one of the most insightful and consequential intellectuals of our era. These razor-sharp reflections on racialized state violence in America are the fire and the memory our movements need right now."-”Robin D. G. Kelley, author of Freedom Dreams: The Black Radical Imagination

"Mumia Abu-Jamal's clarion call for justice and defiance of state oppression has never dimmed, despite his decades of being shackled and caged. He is one of our nation's most valiant revolutionaries and courageous intellectuals."-”Chris Hedges, Pulitzer-prize winning journalist and author of Wages of Rebellion: The Moral Imperative of Revolt

"This collection of short meditations, written from a prison cell, captures the past two decades of police violence that gave rise to Black Lives Matter while digging deeply into the history of the United States. This is the book we need right now to find our bearings in the chaos."
-”Roxanne Dunbar-Ortiz, author of An Indigenous Peoples' History of the United States

In December 1981, Mumia Abu-Jamal was shot and beaten into unconsciousness by Philadelphia police. He awoke to find himself shackled to a hospital bed, accused of killing a cop. He was convicted and sentenced to death in a trial that Amnesty International has denounced as failing to meet the minimum standards of judicial fairness.

Mumia Abu-Jamal 2014
In Have Black Lives Ever Mattered?, Mumia gives voice to the many people of color who have fallen to police bullets or racist abuse, and offers the post-Ferguson generation advice on how to address police abuse in the United States. This collection of his radio commentaries on the topic features an in-depth essay written especially for this book to examine the history of policing in America, with its origins in the white slave patrols of the antebellum South and an explicit mission to terrorize the country's black population. Applying a personal, historical, and political lens, Mumia provides a righteously angry and calmly principled radical black perspective on how racist violence is tearing our country apart and what must be done to turn things around.

Mumia Abu-Jamal is author of many books, including Death Blossoms, Live from Death Row, All Things Censored, Writing on the Wall, and Jailhouse Lawyers.

"[Mumia's] writings are a wake-up call. He is a voice from our prophetic tradition, speaking to us here, now, lovingly, urgently."-”Cornel West

"He allows us to reflect upon the fact that transformational possibilities often emerge where we least expect them."-”Angela Y. Davis

Publisher City Lights Publishers
Format Paperback
Nb of pages 144 p.
ISBN-10 0872867382
ISBN-13 9780872867383

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