Skip to content

Das NSU-Tribunal in Köln 2017 und der Nagelbombenanschlag 2004



Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess in München endet am 17. Mai, dem ersten Tag des Tribunals in Köln, das bis zum 21. Mai stattfinden wird: „Tribunal. NSU-Komplex auflösen“. (http://www.nsu-tribunal.de/programm)

Wir nehmen dies zum Anlass, auf den Terroranschlag in Köln 2004 zurück zu blicken. Auch hier steht die Frage im Raum, ob es Pannen waren, ein institutioneller Rassismus oder mehr, die die Aufklärung des Nagelbombenanschlages jahrelang in die Irre geführt haben.

Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.–(http://www.nsu-tribunal.de)

Die Initiative „Keupstraße ist überall“, die sich nach dem Anschlag 2004 gegründet hatte, spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie gehört zu den wenigen Initiativen, die sich lautstark bis heute für eine tatsächliche Aufklärung der NSU-Terror- und Mordserie stark machen.

Am 9. Juni 2004 explodierte eine Nagelbombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Die Bombe, mit 5,5 Kilo Schwarzpulver und ca. 800 Nägeln gefüllt, wurde auf einer viel frequentierten Straße deponiert, also mit dem Ziel, wahllos möglichst viele zu ermorden bzw. schwer zu verletzten. Um 15.56 Uhr wurde die Bombe gezündet, über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.

Wenig später befinden sich die Ermittler in Besitz von Videoaufzeichnungen einer ca. 100 Meter vom Tatort entfernten Überwachungskamera, die Täter und Tathergang recht deutlich festhalten. Deutlich erkennbar hält die Kamera zwei Männer fest. Man sieht einen Mann, wie er zwei Fahrräder schiebt. Auf einem befindet sich ein Schalenkoffer auf dem Gepäckträger. Kurze Zeit später wird dieses Fahrrad vor einem Geschäft abgestellt. Obwohl die Gesichter zum Teil von einer Baseballmütze verdeckt sind, sind die Gesichtszüge dennoch markant und klar konturiert.

Dennoch wird man in den späteren Presseerklärungen der Polizei nur lesen, dass man keine heiße Spur habe, aber die Täter im Umfeld der –º
organisierten Kriminalität–¹ vermute: »Der Begriff –ºTerroristischer Anschlag–¹ wurde noch am Tattag aus einem Rundschreiben der Polizei wieder rausgestrichen.« (SZ vom 22.11.2012)

Am darauf folgenden Tag wird diese Ermittlungsrichtung von ganz oben abgeklopft, durch den damaligen SPD-Innenminister Otto Schily (SPD): »
Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu.« (Quelle: http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_amrechtenrand/terrorvonrechts/keupstrassekoeln100.html)

Zeugen, die glaubwürdige und gut überprüfbare Aussagen gemacht hatten, gab es genug:

So z.B. eine heute 63-jährige Frau, die schildern konnte, wie ein Mann ein Fahrrad sehr vorsichtig in Richtung Keupstraße geschoben hatte:
»Er trug ein T-Shirt und Shorts. Ich habe sein Gesicht nur kurz gesehen.« Um die Person zu identifizieren, legte man ihr damals Sequenzen aus den Videoaufzeichnungen vor. »Ihr wurden aber keine Bilder deutscher Terrorverdächtiger aus der Naziszene gezeigt –“ mit einer solchen Lichtbildvorlage der bekannten abgetauchten Nazis hätte der gesamte NSU zu diesem Zeitpunkt aufgeklärt werden können.« (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling). Wäre ihr, so die Zeugin vor dem OLG in München, damals das Bild von Uwe Böhnhardt vorgelegt worden, so hätte sie ihn klar erkannt.

Auch ein Feuermann, der sich in der Nähe des Anschlages aufhielt, gab gegenüber der Polizei an: »–ºDas war ein Deutscher ganz sicher–¹, versicherte der Zeuge, der damals mit einem Motorrad unterwegs war und mit dem auf einem Fahrrad flüchtenden Bombenleger kurz nach dem Anschlag fast zusammenstieß. Dies sei ihm im Gedächtnis geblieben. Wenige Tage später habe er den mutmaßlichen Terroristen Böhnhardt in der Zeitung auf Fotos einer Überwachungsvideo zweifelsfrei als Bombenleger identifiziert. Die Polizei ging diesem und anderen Hinweisen nicht nach.« (Keupstraße: –ºDie Ausländer waren es selbst–¹ –“ Wie die Polizei Zeugenaussagen ignorierte, Deutsch-türkisches Journal vom 30.1.2015)

Um diese vorsätzlich falsche Ermittlungsrichtung durchzuboxen, schreckten die Verfolgungsbehörden auch vor Drohungen und Einschüchterungen nicht zurück. Wenige Tage nach dem Bombenanschlag bekam auch der geschädigte Ladenbesitzer Arif Sagdic Besuch von Kriminalbeamten. Diesen gegenüber äußerte Arif Sagdic klar und deutlich den Verdacht, dass es sich um einen Terroranschlag von Neonazis handele. Daraufhin bekam er von den Polizisten die Antwort: »–ºSchweig darüber. Kein Wort zu niemanden–¹. Sie haben mir richtig Angst gemacht.« (WDR-Magazin –ºWestpol–¹ vom 25.11.2012)

Von Anfang an wurde gerade nicht in alle Richtungen ermittelt, sondern ausschließlich in eine: Man wollte auch diesen Terroranschlag in das kriminelle ausländische Milieu abschieben. Verdächtig waren die Opfer, ermittelt wurde im Umfeld türkischer Familien: »
Laut Kölner Stadt-Anzeiger wurden alleine vom Landeskriminalamt NRW »zwischen Juni 2005 und Februar 2007 zwei verdeckte Ermittler und fünf Vertrauenspersonen einsetzte, um die türkischen und kurdischen Anwohner der Straße gezielt auszuforschen. Demnach wurde eine Scheinfirma durch das LKA eingerichtet, die Räume in der vom Anschlag betroffenen Keupstraße mietete.« (rtl.de vom 22.11.12)

Mit –ºVertrauenspersonen–¹ sind nichts weiter als V-Leute gemeint, die die Familie und ihren Freundeskreis bespitzeln sollten. Wie in allen anderen Fällen zuvor auch führten diese Ausforschungen zu nichts.

Diese falsche Fährte verfolgte man, obwohl nicht nur Zeugen, sondern auch LKA/BKA einen neonazistischen Anschlag für möglich hielten: »Schon kurz nach der Tat (9. Juni 2004) hatten Experten von Landes- und Bundeskriminalamt offenbar konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund. Das berichtet das WDR-Magazin –ºWestpol–¹ nach Auswertung bislang vertraulicher Unterlagen der Sicherheitsbehörden. So hätte man zum Beispiel Parallelen zu einem rassistisch motivierten Nagelbombenanschlag in London erkannt. Die Kölner Polizei und das NRW-Innenministerium entschieden jedoch, diese Spuren nicht mit Nachdruck zu verfolgen, Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund sollen so der Öffentlichkeit systematisch verschwiegen worden sein.« (express.de vom 24.11.2012)

Nicht nur das LKA/BKA zogen Verbindungen zwischen dem Nagelbombenanschlag in Köln und der Bombenterrorserie in London 1999 –“ auch das BfV ging den offensichtlichen Übereinstimmungen nach: Das BfV verglich
eine Anleitung zum Bau einer Nagelbombe, die in der englischsprachigen Ausgabe der –ºC 18–¹-Publikation Stormer No. 2 erschienen war, mit der in Köln verwendeten Nagelbombe. Unter der Überschrift –ºHow to build a Dave C. Special–¹ wurde dort eine detaillierte Anleitung zum Bau einer Nagelbombe abgedruckt, die in die Aufforderung mündete, David (–ºDave–¹) Copelands »heroischer« Tat nachzueifern: In London wurden 1999 bei insgesamt drei neofaschistischen Bombenanschlägen mindestens drei Personen ermordet und über 130 PassantInnen meist schwer verletzt.

Obwohl die in Köln und in London verwendeten Nagelbomben signifikante Übereinstimmungen aufwiesen (Verwendung von Schwarzpulver, Einsatz von Nägeln und Glaskolben als Zünder), konzentrierte sich das BfV ganz auf die Hervorhebung der Unterschiede: Die verwendeten Zünder seien verschieden gewesen. Während –ºCombat 18–¹ in London Quarzuhren als Zeitzünder benutzt hatten, sei die Nagelbombe in Köln mittels einer Fernzündung zur Explosion gebracht worden. Das BfV kam nach Abschluss des Vergleiches zu dem Schluss: »Ein Vergleich zwischen der in der o. a. Publikation veröffentlichten Bombenbauanleitung und der Zusammensetzung des in Köln verwendeten Sprengkörpers ergab lediglich
unwesentliche Übereinstimmungen.«

Man könnte diese Art der Untersuchung auch so beschreiben: Aufgrund der Tatsache, dass bei einem Paar Schuhe die Schnürsenkel fehlten, ergaben sich beim Vergleich zweier Schuhpaare derselben Firma, desselben Modells nur
unwesentliche Übereinstimmungen.

Für dieses Fazit zählten nicht die Fakten, sondern der unbedingte Wille, einen terroristischen, neonazistischen Hintergrund des Bombenanschlags in Köln –“ koste was es wolle –“ auszuschließen.

Diese konzertierte Aktion von Seiten des Innenministeriums, des Bundesinnenministers Otto Schily und des BfV zeitigte die gewünschte Wirkung:

»Zwei Jahre nach der Tat erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft, –º
dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund auszuschließen ist–¹.« (SZ vom 13.11.2011)

Acht Jahre später wird das Videoband aus der Überwachungskamera den NSU-Untersuchungsausschussmitgliedern vorgespielt. Mely Kiyak beschreibt diese Sitzung in einer ihrer hervorragenden Kolumnen so: »Irgendwann, es ist fast 23 Uhr, flippt Clemens Binninger von der CDU völlig aus: –º
Da laufen zwei Täter mit einer Nagelbombe auf dem Fahrrad zwanzigmal durchs Bild! Die Männer sind im Alter von Böhnhardt und Mundlos! Da stellt man doch einen Zusammenhang her!–¹. Binninger, der ehemalige Polizist, erst Streife, dann Kriminalkommissar, später Referent im Innenministerium Baden-Württemberg und seit zehn Jahren Mitglied des Bundestages, ruckelt auf seinem Stuhl hin und her. (...) Er konfrontiert den Zeugen mit allerhand Indizien und kann nicht mehr an sich halten: –ºEntschuldigung! Sie schauen sich das Überwachungsvideo derart oft an –“ da stellt man doch irgendwann einen Zusammenhang zum NSU-Trio her! Die sahen doch deutsch aus!–¹

Zuvor hat Binninger erklärt, dass dieser Typ Bombe typisch sei für Nazis. Man kenne sie aus Anschlägen von der englischen Nazigruppe –ºCombat 18–¹, bei der sich der NSU sozialisiert habe. Binninger ist fassungslos darüber, dass die sogenannte Tatmittelmeldedatei, die man mit Daten wie Zünder, Sprengstoff und so weiter füttert, nicht benutzt worden sei.

Hätte man diese Datei bemüht, hätte das Programm drei Namen ausgespuckt, nämlich: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, weil in einem anderen Fall, beim Nagelbombenattentat 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken, genau dieser Bautyp von Bombe benutzt worden war und die Tatmittelmeldedatei die Bombenbauer aus Jena als mögliche Täter nannte –“ die es aber nicht waren, nicht in Saarbrücken ... Binninger befindet sich für seine baden-württembergischen Gemütsverhältnisse am Rande eines Nervenzusammenbruchs: –º
Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!–¹Â« (Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)

Ein weiterer Fall von Vertuschung wurde im April 2013 bekannt: Neben den Videoaufnahmen gab es auch mögliche Zeugen: Zur Tatzeit hielten sich auch zwei Streifenpolizisten dort auf: »Der Beamte sei gemeinsam mit einem Kollegen zum Zeitpunkt des Anschlags in direkter Nähe auf Streife gewesen. Noch vor den Einsatzkräften seien sie am Tatort eingetroffen ...
Wie NRW-Innenminister Ralf Jäger im Untersuchungsausschuss zu Protokoll gegeben hatte, sei bekannt gewesen, dass die Beamten vor Ort waren. Beide hätten einen Einsatzbericht abgegeben.« (wdr.de vom 25.4.2013)

Obwohl also die Anwesenheit von Polizeibeamten am Tatort bekannt war, wurden sie nicht vernommen. Das Naheliegende, die Beamten zu befragen, ob sie etwas zum Tathergang sagen könnten, ob ihnen verdächtige Personen aufgefallen seien, sollte offensichtlich unterbleiben!

Als wäre das Ganze nicht Hohn genug für diese Art der Ermittlungsarbeit, wurden die besagten Polizeibeamten neun Jahre nach dem Bombenanschlag doch noch vernommen –“ und wie: »Nach WDR-Informationen wurden sie allerdings nicht gefragt, ob sie Verdächtige gesehen hätten, die Ähnlichkeit mit den mutmaßlichen Attentätern des NSU gehabt hätten ... Die Vernehmung habe ausgerechnet der Ermittler geführt, der 2004 für die Versäumnisse in Köln verantwortlich gewesen war. Das Innenministerium in Düsseldorf soll den Ausschuss darüber nicht informiert haben. –º
Der Vorwurf der Verfahrensbeeinflussung steht im Raum–¹, sagte Petra Pau (Linke).« (wdr.de vom 25.4.2013)

Fazit des ehemaligen Polizeibeamten und CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Clemens Binninger: »
Diesen Fall hätte man aufklären können.«

Der ehemalige Bundesminister des Inneren Otto Schily (SPD) kommt zurück

Ganz offensichtlich nagte der Vorwurf schwer, dass er als damaliger Innenminister maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln faktenfrei ins –ºkriminelle Milieu–¹ abgeschoben werden konnte. Das hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.

Um genau das dementierten, erwirkte Otto Schily, der in seiner Amtzeit –ºAnti-Terror-Gesetze–¹ wie Bonbons in die Menge warf, eine –ºKlarstellung–¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014. Darin hieß es u.a.:

»Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: –ºDie Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.–¹ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck –ºterroristischer Hintergrund–¹ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den –ºislamistischen Terrorismus–¹ bezogen hat.

Diese –ºKlarstellung–¹ beantworteten zahlreiche NebenklagevertreterInnen mit folgendem Offenen Brief:

»Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,

mit Empörung haben die Initiative –ºKeupstraße ist überall–¹ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte –ºKlarstellung–¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen. (...)

Die in der –ºKlarstellung–¹ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die –ºErkenntnisse ... [der] Sicherheitsbehörden ... deuten auf ein kriminelles Milieu–¹ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese –ºErkenntnisse–¹ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung –ºvon oben–¹ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als –ºterroristische Gewaltkriminalität–¹, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei –ºeindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus–¹ gemeint gewesen. Eine solche –ºErklärung–¹ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein –ºschwerwiegender Irrtum–¹ gewesen sei.

Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.

Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen.« (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling)

Statt esoterischer Zufallstheorie eine Klage zwecks Amtshaftung

Ein Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße hatte im August 2014 beim Landgericht Erfurt eine Amtshaftungsklage gegen das Thüringer Innenministerium eingereicht. Der Anwalt aus Stuttgart, der das Anschlagsopfer vertritt, verwies dabei ausdrücklich auf den NSU-Abschlussbericht in Thüringen, der u.a. den »Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen« festgehalten hatte. Hätten die Thüringer Behörden alles unternommen, was möglich gewesen wäre, um die abgetauchten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes/THS festzunehmen, wäre es nie zu der Mord- und Terrorserie des NSU gekommen.

Darauf reagierte das Thüringer Innenministerium vor allem hinhaltend. Es forderte die Kläger auf, erst einmal abzuwarten, bis der Prozess in München beendet sei. Das lehnte die Klägerseite jedoch ab –“ aus gutem Grund: Der Nachweis, dass nicht Pannen, sondern fortgesetzte Unterlassungsleistungen dafür verantwortlich sind, das der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ungestört vonstatten ging, dass er mithilfe von V-Leuten ermöglicht wurde, ist längst erbracht:

»Weil der Anwalt schriftlich erklärt habe, an der Klage festhalten zu wollen, werde es nun eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht geben. (...) Bei dem Opfer handelt es sich um den Besitzer eines Dönerimbisses in der Kölner Keupstraße. (...) Der Imbissbesitzer wurde schwer traumatisiert. Er fordert vom Land Thüringen 6.000 Euro Schadenersatz, weil die Fahndungspannen bei der Suche nach dem NSU-Trio eine Festnahme verhindert und den Anschlag damit möglich gemacht hätten.« (mdr.de vom 11.4.2015)

Wir fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz wusste nicht zu wenig, sondern zu viel.– (NSU-Tribunal, Köln) Wolf Wetzel Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015


Publiziert auf Rubikon am 15.5.2017: https://www.rubikon.news/artikel/desinformation-statt-aufklarung Auf folgender Webseite finden sich zahlreiche Recherchen zum NSU-VS-Komplex: www.wolfwetzel.wordpress.com https://wolfwetzel.wordpress.com/category/02-bucher/der-nsu-vs-komplex-2013-2015

Auf Teufel komm raus: Der stille Schrei nach Zensur. Ein Interview mit dem Journalisten Thomas Moser

Die Dokumentation „Tod einer Polizistin –“ Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter“ von Katja und Clemens Riha, die in der ARD am 24. April 2017 ausgestrahlt wurde, schlägt Wellen.
Es geht um den Mordanschlag in Heilbronn 2007, bei dem die Polizistin Michèle Kiesewetter getötet und ihr Kollege Martin Arnold schwer verletzt wurden.
Nachdem die Redakteurin der Süddeutschen Zeitung die Dokumentation als „krude“ bezeichnet hatte, um die Programmdirektoren dazu aufzufordern, uns so etwas nicht länger „vorzusetzen“, betritt nun auch der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Baden-Württemberg, Wolfgang Drexler (SPD) die Arena, um der Redakteurin zu sekundieren. Dabei fällt kein einziges Mal das Wort Zensur. Beide können sich darauf verlassen, dass sie genau so verstanden werden.

Die polizeilichen Ermittlungen zum Mordanschlag in Heilbronn 2007 führten zu dem Ergebnis, dass „vier bis sechs“ Täter daran beteiligt gewesen sein müssen. Nachdem sich die neonazistische Terrorgruppe „NSU“ Ende 2011 selbst bekannt gemacht hatte und man die entwendeten Dienstwaffen in dem Campingwagen fand, in dem die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot aufgefunden wurden, machte man den NSU dafür verantwortlich. Auch eine Jogginghose dient als Beweis für diese Zwei-Täter-These. „In der ausgebrannten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau wurde eine Jogginghose mit Taschentüchern von Mundlos entdeckt. Darauf fanden sich Blutspritzer von Kiesewetter. Der Träger muss laut einem Gutachter bei der Tat in Heilbronn dabei gewesen sein.“ (Die neun größten Rätsel, swr.de 9.12.2015)

Zu dieser These gibt es zahlreiche Widersprüche. Unter anderem äußerte sich der damalige SOKO-Chef Alex Mögelin auf die Frage: "Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?" vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg wie folgt: „Bei den objektiven Spuren: nichts.“ (Südwest Presse vom 29.5.2015)
Vor allem das Motiv dieser Mordtat ist völlig freischwebend und begründungsfrei: Die NSU-Mitglieder wollten in den Besitz von Polizeiwaffen kommen. Bis heute gibt es auf die Frage des jetzigen PUA-Vorsitzenden Binninger in Berlin keine plausible Antwort: Warum sollten bereits schwerbewaffnete NSU-Mitglieder 450 Kilometer fahren, um an zwei Dienstwaffen zu gelangen? Nicht minder unbeantwortet bleibt die Frage, warum man dafür Polizisten ermordet und das an einem Ort, wo Dutzende Aussteller für ein bevorstehendes Volksfest Zeugen sein könnten?

Es war also nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig, der Frage nachzugehen, ob die vorhandenen Beweismittel auch einen anderen Geschehensablauf zulassen und ein anderes Motiv glaubhaft machen können. Dies unternimmt diese Dokumentation.
Schon am Tag der Ausstrahlung veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen Filmverriss: Man warf den Filmemachern vor, sich im „Dschungel von Verschwörungstheorien“ zu bewegen. Was sie der offiziellen Version entgegenhalten, sei „krude“.

Kurz danach folgte diesem Aufruf auch der PUA-Vorsitzende in Baden-Württemberg Wolfgang Drexler mit einer Pressemitteilung vom 26. April 2017. Über diese Verlautbarung und deren Wahrheitsgehalt spreche ich mit dem Journalisten Thomas Moser. Er hat über Jahre die PUA in Stuttgart und Berlin verfolgt, hat gerade auch in Baden-Württemberg eigene Recherchen unternommen und zahlreiche Radiobeiträge verfaßt und sich an der hier zu Rede stehenden Dokumentation beteiligt.



Wetzel: Gehen wir die Pressemitteilung des PUA-Vorsitzenden Drexel von oben nach unten durch. Eingangs betont er, dass er sich „ansonsten stets bewusst überaus zurück(halte) bei der Bewertung auch bisweilen weniger sachlicher Medienbeiträge.“ Stimmt das?

Moser:
Der Satz geht ja noch weiter. Drexler schreibt, dass er die Intendanten der ARD angeschrieben habe und die Einhaltung journalistischer Grundsätze nach dem Rundfunkstaatsvertrag angemahnt habe. Er wendet sich nicht etwa an die verantwortlichen Redaktionen, sondern geht auf die politische Ebene. Das ist Denunziation. Und das geschieht bei Drexler nicht das erste Mal. Vor knapp zwei Jahren haben Clemens und Katja Riha eine erste große NSU-Dokumentation gedreht. Damals für 3sat mit dem Titel: „NSU –“ Der Kampf um die Wahrheit“. Sie haben auch damals im Untersuchungsausschuss in Stuttgart gedreht. Schon über diesen Film hat sich Drexler beschwert, schon damals nicht etwa bei der Redaktion, sondern beim Intendanten des ZDF. Kurz danach hat der Sender den Film aus dem Programm genommen. Er wurde nie wieder ausgestrahlt.

Wetzel: Wolfgang Drexel hält es für „perfide“, wenn die Dokumentation den Versuch mache, „unmittelbare Kontakte von Michèle K. zu Rechtsextremen zu unterstellen.“

Moser:
Da bin ich vielleicht der falsche Adressat, weil ich den Film nicht zu verantworten habe. Aber wenn ich als Beobachter gefragt werde, muss ich sagen: Dieser Anwurf ist komplett daneben. Der Film dokumentiert, wie vor Jahren, zum Beispiel durch eine Reporterin des SWR, die Familie Kiesewetter in die rechte Nähe gerückt wurde. Der Film zeigt das auf und behauptet das nicht. Clemens Riha lässt ja den Bürgermeister von Oberweißbach, dem Heimatort Kieswetters, zu Wort kommen, der diesen Vorwurf kontert. Drexler hat das offensichtlich schlicht nicht verstanden –“ oder nicht verstehen wollen, weil es ihm möglicherweise darum ging, irgend etwas gegen den Film zu finden und wenn man es an den Haaren herbeizieht. Das zeigt sich auch an seiner Wortwahl „perfide“. Wenn, dann müsste Drexler den SWR dafür attackieren, aber nicht die Rihas.

Wetzel: Wolfgang Drexel führt für die unumstößliche „Zwei-Täter-Theorie“ eine Teileinlassung von Beate Zschäpe im Prozess aus, die die Dokumentation „gänzlich ignoriert“ habe. Dort habe das NSU-Mitglied die „Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (auch) an der Tat von Heilbronn einräumt“. Wie wichtig ist diese Einlassung?

Moser:
Wenn es Zweifel an der (Allein-)Täterschaft der zwei Uwes gibt, - und die sind mehr als berechtigt - warum soll dann Zschäpe, die Komplizin der zwei, die Kronzeugin sein? Die Kronzeugen für eine andere Version sind die Ermittler der SoKo Parkplatz, die –“ vor November 2011 –“ auf mindestens vier bis sechs Täter kamen. Dass Zschäpe die offizielle Zwei-Täter-Theorie stützt, ist in der Tat auffällig, fügt den tausenden Ungereimtheiten im NSU-Komplex aber nur eine weitere hinzu.

Wetzel: Im weiteren Verlauf seiner Mitteilung kommt Wolfgang Drexler auf die zahlreichen Todesfälle in Baden-Württemberg zu sprechen, die die Frage aufgeworfen hatten: Warum sterben potenzielle Zeuge so jung und auf so ungewöhnliche Weise? Drexler sagt dazu klipp und klar, dass die „Todesfälle im Komplex Florian H.“ aufgearbeitet wurden, sprich: „der Verdacht von Fremdverschulden jeweils plausibel ausgeräumt“ seien. Wie plausibel ist das?

Moser:
Tut mir leid, aber hier sagt dieser Mann, immerhin Landtagsabgeordneter, Sozialdemokrat, die Unwahrheit, meiner Meinung nach bewusst. Die Untersuchung des Todesfalles Florian H. hat dieser Ausschuss mittendrin abgebrochen und nicht zu Ende geführt. Anlass war die Weigerung der Familie H., dem Ausschuss Geräte Florians zu übergeben, weil sie das Vertrauen in den Ausschuss verloren hatte. Daraufhin hat Drexler eine Hausdurchsuchung bei den H.s durchführen lassen. Anschließend hat der Ausschuss seine Nachforschungen zum Tod von Florian demonstrativ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärt zwar, Florian H. habe Suizid begangen, restlos belegt ist das aber nicht. Ein Gutachter stellte fest, dass der junge Mann einen tödlichen Medikamentenmix intus hatte und handlungsunfähig war, als der Wagen explodierte. Florian H. ist in seinem Auto verbrannt. Dann folgte der zweite Todesfall, der die Ex-Freundin von Florian H. betraf, Melisa M. Sie starb an einer Lungenembolie. Das ist zweifelsfrei. Wie aber das Blutgerinnsel zustande kam, das die Lungenembolie ausgelöst hat, können die Gerichtsmediziner nicht sagen. Der Ausschuss hat sich mit diesem Todesfall überhaupt nicht beschäftigt. Drexler hat das damit begründet, dass das ja gar nicht durch den Untersuchungsauftrag gedeckt sei. Etwas Befremdlicheres habe ich selten gehört. Nach der Drexlerschen Logik hätte man bei der Beschlussfassung des U-Auftrages ja geradezu davon ausgehen müssen, dass eine Zeugin, dass Melisa stirbt, um ihren Tod untersuchen zu können. Als drittes starb dann der neue Freund von Melisa, Sascha W. Er soll sich erhängt haben. Aber er war in einer neuen Beziehung und seine Frau erwartete ein Kind. Auch diesen Todesfall hat der Ausschuss nicht untersucht. Wir sind bei unseren Recherchen an den Nachbar geraten, der beide –“ Melisa und Sascha –“ gut kannte. Von Beruf ist der Mann übrigens Polizist. Er hat uns erzählt, dass Melisa nach ihrer Vernehmung im Ausschuss Bedrohungen erhalten habe –“ „um ihr Leben“, sagte er wörtlich. Die Szene findet sich im Film. Doch was macht der NSU-Ausschuss und sein Vorsitzender in Stuttgart? Statt sich für diesen Zeugen zu interessieren und ihn zu laden, wird alles als „ausgeräumt“ erklärt. Dieser Ausschuss leistet einen Offenbarungseid. Tatsächlich will er nicht aufklären, sondern so tun als ob. Ich finde das unerträglich.

Wetzel: Am Ende seiner Pressemittelung greift Drexler das „Urteil einer profunden Journalistin“ auf. Es handelt sich dabei um eine Redakteurin der Süddeutschen Zeitung, der er sich nur anschließen könne, „die schreibt, dass es –šum so ärgerlicher sei, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine krude Story vorgesetzt zu bekommen, die nicht zur Erkenntnis, sondern geradewegs hinein in den Dschungel der Verschwörungstheorien–™ führe.“ Diese fordert ziemlich direkt die Programmdirektoren dazu auf, uns nicht länger solche „kruden Stories“ vorzusetzen. Kann man so etwas als Repressionsdrohung verstehen?

Moser:
Wenn uns diese Story nicht vorgesetzt werden soll, heißt das, sie muss verschwinden. Das ist Zensur. Mit dem ersten Riha-Film ist das ja passiert. Mit dem zweiten soll, wenn es nach Anette Ramelsberger und Wolfgang Drexler geht –“ und er zitiert sie ja wahrscheinlich nicht aus Versehen –“ dasselbe geschehen. Das ist bedenklich. Es ist aber mehr. Es ist die Demonstration des Misstrauens in Redaktionen und ihre Arbeit, ein Angriff auf die innere Pressefreiheit könnte man sagen. Der Film wurde vorgeschlagen und angenommen. Er wurde von verantwortlichen Redakteuren und Redakteurinnen betreut. Er wurde redaktionell abgenommen und produziert. Das alles soll nicht mehr gelten. Wenn so ein Film kassiert wird, –“ und der erste wurde ja kassiert –“ wird zugleich eine Redaktion entmündigt und zerstört.

Wetzel: Wissen Sie, wie die Filmemacher auf diese Pressemitteilung reagieren werden bzw. wie sie diese Art der „Diskussion“ erleben?

Moser: Ich weiß ein bisschen etwas. Aber hier möchte ich bewusst nicht für Katja und Clemens Riha antworten. Das sollen sie selber können. Sie haben das Recht dazu. Leider muss man nämlich feststellen, dass ihnen dieses Recht nicht von allen Medien gewährt wird. Medien haben die Pressemitteilung von Drexler veröffentlicht, ohne eine Stellungnahme der Rihas einzuholen. Die so hochgehaltene Sorgfaltspflicht als Standard, alle Seiten zu Wort kommen zu lassen, scheint manchmal nicht opportun zu sein.

Wolf Wetzel: Ich danke sehr für das Gespräch.

Der Umstand, dass seit 1994 am 3. Mai der „Internationale Tag der Pressefreiheit“ gefeiert wird, um auf Verletzungen der Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung aufmerksam zu machen, ist bestimmt auch ziemlich „perfide“, Herr Drexler?

Zuerst publiziert auf Rubikon am 3.5.2017

cronjob