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"...sollen wir noch länger Elend und Ignoranz dulden?"

"Bürger von Paris, Nachfahren der Frauen der Großen Revolution, die im Namen der Menschen und der Gerechtigkeit über Versailles marschierten, Louis XVI gefangen nahmen, wir, Mütter, Frauen und Schwestern des gleichen französischen Volkes, sollen wir noch länger Elend und Ignoranz dulden, die unsere Kinder zu Feinden macht, dass der Vater gegen den Sohn, der Bruder gegen den Bruder gehen um sich gegenseitig vor unseren Augen zu töten, nach der Lust und Laune unserer Unterdrücker, die die Vernichtung Paris erhoffen, nachdem es dem Ausland ausgeliefert war?

(...) Und wenn die Gewehre und die Bajonette von unseren Brüdern benutzt werden, haben wir immer noch Steine, um die Verräter zu zerschlagen.“

Louise Michel via Dem Volke dienen

Blogkino: Z - Anatomie eines politischen Mordes (1969)

Heute zeigen wir in unserer Reihe Blogkino nach dem Tatsachenroman „Z“ von Vassilis Vassilikos gedrehten und 1969 aufgeführten Politthriller "Z - Anatomie eines politischen Mordes" von Costa-Gavras. Der mit 2 Oscars ausgezeichnete und vor dem Hintergrund der griechischen Militärdiktatur entstandene Streifen gilt als genrebildender Klassiker des politisch engagierten Kinos: Als die Opposition einen Friedensmarsch in einer Diktatur abhält, wird ihr führender Kopf (Yves Montand) überfahren und erliegt seinen Verletzungen. Um die Tötung als Unfall darzustellen, wird ein Untersuchungsrichter (Jean-Louis Trintignant) beauftragt, die offizielle Version der Geschehnisse zu bestätigen...

R.i.P. Chuck Berry

Chuck Berry ist tot. Er ist schon lange unsterblich. Carl Sagan und Ann Druyan wünschten ihm im Jahre 1986 alles Gute zu seinem 60. Geburtstag. Sie schrieben, dass seine Musik für immer leben wird, weil seine 1958 veröffentlichte Single "Johnny B. Goode" auf der Voyager Golden Record mit den Raumsonden Voyager 1 und Voyager 2 Sonden auf der Reise zu den Sternen ist. Zu dem Zeitpunkt waren die Sonden bereits zwei Milliarden Meilen von der Erde entfernt und sie würden weiter mehr als eine Milliarde Jahre unterwegs sein...


Quelle: Library of Congress

18. März: Internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen

Der 18. März wird in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre wieder als „Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen“ begangen. Angeknüpft wird damit an eine Tradition der ArbeiterInnenbewegung. Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen.

Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt. 1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.

Mehr Informationen zur Arbeit der Roten Hilfe.

Siehe auch die Sonderausgabe der Roten Hilfe

• Vorwort Buvo
• Grußwort von Tomas Elgorriaga Kunze

Schwerpunkt 129(b)-Gefangene

• TKP/ML-Prozess in München
• Interview mit der Verteidigung zum TKP/ML-Prozess
• 129b-Verfahren gegen kurdische Aktivisten
• Serien-Prozesse wegen PKK in Stuttgart
• Der Düsseldorfer Prozess gegen Ahmet Celik
• 129b-Verfahren wegen DHKP-C
• Hintergründe zur Verhaftung von Musa Asoglu
• Thomas Meyer-Falk über den Haftalltag
• Repression gegen GG/BO-Mitglieder

International

• Nekane Txapartegi in Schweizer Haft
• Kampf für die Freilassung der baskischen Gefangene
• Anarchistinnen in Spanien: Monica Caballero und Francisco Solar
• Terrorverfahren in Polen: Die "Wawa3"
• Antifaschist Joel Almgren in Schweden in Haft
• Terrorprozess gegen die "Röszke 11" in Ungarn
• Massenverhaftungen in der Türkei
• Iran: Zeynab Jalalian
• Verfolgung von Antifaschist
innen in Belarus
• Gefangene Anarchistinnen in Russland
• Leonard Peltiers Begnadigung verweigert
• Mumia Abu-Jamals Kampf für Behandlung von Hepatitis C
• Chile: Mapuche-Aktivist
innen in Haft
• Zur Situation von Gefangenen in Kolumbien

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

ARGENTINIEN
Argentiniens Präsident Mauricio Macri erlebt die erste große Streik- und Protestwoche gegen seine Anpassungspolitik. Am Montag und Dienstag streikten die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen und vereitelten den planmäßigen Schulanfang nach den langen Sommerferien.

BOLIVIEN
Ein Gesetzentwurf des bolivianischen Parlaments zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in bestimmten Fällen hat schon vor der Diskussion in der Abgeordnetenkammer eine breite Debatte ausgelöst. Frauenrechtsorganisationen loben die Initiative, kritisieren sie aber zugleich als nicht ausreichend. Die katholische Kirche lehnt sie rigoros ab.

Boliviens Präsident Evo Morales wird nach Angaben kubanischer und bolivianischer Medien nach einer medizinischen Erstbehandung zu einer Operation nach Kuba zurückkehren müssen. Bei dem Eingriff im April müsse ein gutartiges Geschwür an seinen Stimmbändern entfernt werden.

BRASILIEN
Brasilien steckt in der schlimmsten Wirtschaftskrise seit 70 Jahren. Das Spardiktat der Regierung trifft vor allem sozial Schwache und Frauen.

Nach nur elf Tagen hat Brasiliens Präsident Michel Temer die renovierte Präsidentenresidenz wieder verlassen -“ aus Angst vor Geistern.

KOLUMBIEN
Der kolumbianische Senat hat am Montag mit 61 Stimmen zu zwei Gegenstimmen die Verfassungsreform beschlossen, die die Umsetzung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) möglich macht.

HONDURAS
Ein Jahr nach dem Verbrechen an der honduranischen Aktivistin Berta Cáceres haben Nachforschungern ergeben, dass zwei der für den Mord festgenommenen Personen Offiziere des Geheimdienstes waren. Sie wurden in der School of the Americas in Fort Benning im US-Bundesstaat Georgia, ausgebildet.

MEXIKO
Familienmitglieder von Entführungsopfern haben im mexikanischen Bundesstaat Veracruz ein Massengrab mit Überresten von mehr als 250 Toten entdeckt.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 17. März 2017

Adorno: Aberglaube aus zweiter Hand. Zur Sozialpsychologie der Zeitungshoroskope

Theodor W. Adorno, Heidelberg 1964
Foto: Jeremy J. Shapiro
Lizenz: CC BY-SA 3.0
"Die unentrinnbaren Verhältnisse ähneln objektiv so offenkundig dem Wahnsystem sich an, daß die meisten insgeheim das Systematische ihres Tuns, ihre Arbeit, als irrational und unvernünftig erfahren. Sie begreifen nicht länger den Zweck des Mechanismus, von dem sie selber einen Teil bilden. Sie argwöhnen, daß der Koloß weniger um ihrer Bedürfnisse als um des eigenen Fortbestands willen existiert und funktioniert. Der lückenlosen Organisation wird das Mittel fetischistisch zum Zweck, ein jeder spürt die Selbstentfremdung des Ganzen auf der eigenen Haut. Selbst solche, die für normal gelten, und vielleicht sie besonders, akzeptieren Wahnsysteme: weil diese immer weniger von dem ihnen ebenso undurchsichtigen der Gesellschaft zu unterscheiden, aber einfacher sind."

Theodor W. Adorno - Aberglaube aus zweiter Hand.
Zur Sozialpsychologie der Zeitungshoroskope, (GS 8, S. 147 bis 176)

Mahnwache und Kundgebung in Künzelsau: Schluss mit der Ehrung von NS-Kollaborateuren und Mördern!

Am 16. März, dem „Tag der Legionäre“ in Lettland ruft die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten zu einer Mahnwache und Protestkundgebung vor dem lettischen Honorarkonsulat in Künzelsau gegen die Glorifizierung der Verbrechen der Waffen-SS auf.

Die Mahnwache wird von 15:00 bis 16.30 Uhr vor dem lettischen Honorarkonsulat in der Oberamteistr. 20 stattfinden.

Jedes Jahr am 16. März marschieren in der lettischen Hauptstadt Veteranen der lettischen Waffen-SS auf . Sie ziehen unter Pomp zu einem Gottesdienst, einem „Ehrenmarsch“ und einer fahnengesäumten Kundgebung am „Freiheitsdenkmal“ zu Ehren der lettischen Einheiten der Waffen-SS durch Riga.

Diese Einheit beteiligte war an den Mordaktionen an der jüdischen Bevölkerung und der aus dem deutschen Reich ins Ghetto Riga verschleppten jüdischen Menschen beteiligt. Insgesamt wurden ca. 70 000 Menschen der jüdischen Bevölkerung in Lettland ermordet.

Heute gehört Lettland mit Estland, Litauen, der Ukraine und Bulgarien zu den osteuropäischen Staaten in denen Einheiten der Waffen-SS und andere mit den Nazis kollaborierende antisemitische Todesschwadronen als nationale Idole gefeiert werden. Dies geschieht mit staatlicher Duldung und teilweise offener Unterstützung durch Behörden.

Auch Neonazis aus ganz Europa, aus Deutschland insbesondere Mitglieder der sogenannten „freien Kameradschaften“ nehmen alljährlich an diesem gespenstischen Aufzug in Lettland teil.

Der Rigaer „Ehrenmarsch“ ist eine unerhörte Provokation für die Angehörigen der Opfer der lettischen Polizei und SS-Verbände und für die jüdische, russischsprachige und andere Minderheiten im Land. Er steht nicht nur im Gegensatz zu den Grundwerten der Europäischen Union, deren sonstige Vorzüge der lettische Staat andererseits gerne entgegennimmt, sondern ist auch eine Provokation gegenüber der Russischen Föderation und damit eine Gefahr für den Frieden in Europa.

In den letzten Jahren protestierten lettische und internationale Antifaschist*innen gegen diesen Aufmarsch, unter ihnen auch Dr. Efraim Zuroff, Leiter des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem. Die Proteste wurden auch von Mitgliedern der VVN-BdA unterstützt.

Gleichzeitig sind diese Proteste zunehmenden Repressalien seitens der lettischen Behörden ausgesetzt.

Fünf Mitglieder der VVN-BdA wurden im vergangenen Jahr mehrere Stunden auf dem Flughafen von Riga festgehalten. Danach wurden sie in einem Gefangenentransportwagen fortgeschafft und nach Litauen abgeschoben. Zuvor wurden sie mit einem Aufenthaltsverbot belegt.

Deshalb rufen die VVN-BdA und die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) in diesem Jahr zu Protesten vor lettischen Botschaften und Konsulaten in Europa gegen die Verherrlichung von NS-Kollaborateuren und Massenmördern auf. Diese Proteste finden am 15. und 16. März in Rom, Brüssel, Budapest und Athen, in Deutschland in Berlin, Bremen, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf und eben auch in Künzelsau statt.

Wir fordern:

• Schluss mit der Ehrung von NS-Kollaborateuren und Mördern!

• Anerkennen der baltischen Beteiligung am nazistischen Völkermord!

• Schluss mit den staatlichen Repressionen gegen lettische Antifaschist*innen

Quelle: Pressemitteilung VVN - Bund der Antifaschisten - Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.

Blogkino: Ein Mann zuviel (1967)

Heute zeigen wir in unserer Reihe Blogkino den 1967 unter der Regie von Costa-Gavras entstandenen antifaschistischen Thriller "Ein Mann zuviel". Zur Handlung: "Während des Zweiten Weltkriegs sollen aus einem deutschen Gefangenenlager zwölf zum Tode verurteilte französische Widerstandskämpfer gerettet werden. Nach der geglückten Blitz-Befreiungsaktion, die von Cazal geleitet wurde, stellt sich heraus, dass sich noch ein dreizehnter Mann unter den Entflohenen befindet. Da er deutsche Stiefel trägt und sich nicht ausweisen kann, wird nach einigem Hin und Her von der Mehrheit seine Exekutierung beschlossen. Cazal bestimmt Thomas zu seinem Henker, der den Fremden zum nahen Fluss führt. Zum ersten Mal beginnt der Mann zu sprechen und gesteht, dass er als Pazifist zum Deserteur geworden sei. Thomas glaubt seinen Worten und lässt ihn entkommen.

Nachdem Cazal andere Widerstandsgruppen gewarnt hat, werden er und seine Männer von den Deutschen eingeschlossen und sollen gehängt werden. Auch der Fremde befindet sich darunter." (Wikipedia)

Was mir heute wichtig erscheint #413

Tragödie: Bei einem Brand in einem Kinderheim in Guatemala sind bislang 40 Tote und zehn schwer verletzte Mädchen und Jungen zu beklagen. Die Kinder waren eingesperrt, es gibt den Verdacht auf systematische Misshandlungen und Vergewaltigungen. Mehr dazu bei amerika21.de

Hungerstreik: In Edirne befinden sich seit dem 22. Februar 6 Gefangene im Hungerstreik für die Beendigung der verschärften Isolationshaft von Abdullah Öcalan und gegen die Haftbedingungen in dem Typ F Gefängnis statt. Der Zustand von drei der Hungerstreikenden ist inzwischen kritisch.

Vorausschauend: "The man in the White House ... He's got a conscience as black as sin! There's just one thing I wanna know -” How'd that asshole ever manage to get in?" Frank Zappa.

Tiefpunkt: Der österreichische Standard zu den Ausschreitungen in Rotterdam: "Ein Wunder, dass es keine Toten gab".

Hilflos: DeMaizière behauptet, um Abgeschobene würde sich in Afghanistan gekümmert. Monitor hat das vor Ort geprüft.

Kriegsfotografinnen: Der Kampf um Bilder, Leben und Tod, sehenswerte Dokumentation des SWR unter anderem über Gerda Taro, online verfügbar bis 15.03.2017.

Richtungsentscheidung: Am 17. und 18. März findet in Baden-Baden das Treffen der FinanzministerInnen statt, das zur Vorbereitung des G20-Gipfeltreffens am 7. bis 9. Juli in Hamburg dient. Zwanzig Regierungen und Vertreter der globalen Finanzinstitutionen treffen Richtungsentscheidungen, die das Schicksal der Menschen in allen Ländern der Erde betreffen. Warum es wichtig ist, gegen den G20 Gipfel zu protestieren und die wichtigsten Fragen beantwortet die Bündnisseite NoG20 Baden-Baden.

Jahrestage: In diesem Jahr - 2017 - gibt es im Baskenland eine Reihe trauriger 80er-Jubiläen: am 31.März vor 80 Jahren wurde die Stadt Durango bombardiert, am 26.April ist der Jahrestag der planmäßigen Vernichtung von Gernika durch deutsche Faschisten, am 19. Juni 1937 wurde die baskische Niederlage mit dem Fall von Bilbao besiegelt. "Sieg oder Niederlage?"

Verstoß: Ins seiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II legt der Verein Tacheles da, warum er die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht hält. Siehe dazu auch: Interview von Radio Corax mit dem Rechtsreferenten Roland Roseno zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen.

Zorn: Während die Einreiseverbote des US-Präsidenten Außenpolitiker und Gerichte auf den Plan rufen, stößt der geplante US-Wall zu Mexiko auf Interesse Hunderter Firmen. Bericht im Neuen Deutschland.

Rückblick: Auf den 6. Jahrestag der Fukushima-Katastrophe, die Proteste in ganz Japan und überall auf der Welt, auch in der BRD fasst die Zusammenstellung beim LabourNet zusammen.

Automatisierung: Bis 2055 könnte jeder zweite Job wegfallen, so eine Untersuchung der sog. "Unternehmensberatung" McKinsey. Mehr bei t3n.

Peng: Seit neuestem dürfen auch Muslime und Homosexuelle Mitglied in historischen Schützenvereinen werden. Allerdings wird das vor Ort entschieden: "Die 1.300 lokalen Mitgliedsbruderschaften dürften nun selbst entscheiden, ob und wie sie die neuen Möglichkeiten umsetzen."

Verbot: "(...) Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden, erheblich ausgeweitet. Akribisch wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK).

Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien -“ namentlich die Partei PYD (Partei der Demokratischen Einheit) und der Streitkräfteverband der YPG (Volksverteidigungseinheiten) -“ als „Auslandsableger“ der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese werden nicht nur im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat in Syrien von der Internationalen Koalition unterstützt, sondern erweisen sich derzeit im syrischen Bürgerkrieg mit den verbündeten arabischen und christlichen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität.(...)" Weiter in der Presseerklärung von AZADÃŽ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, und Civaka Azad

Demokratie verteidigen - Bundesweiten Neonaziaufmarsch in Karlsruhe verweigern

Die VVN-BdA Kreisvereinigung Karlsruhe veröffentlichte eine Erklärung zum für den 3. Juni geplanten bundesweiten Naziaufmarsch in Karlsruhe:

Deutschlandweit mobilisiert die Neonazi-Szene am 3. Juni 2017 nach Karlsruhe zum sog. „Tag der deutschen Zukunft“ (TddZ). Die Fächerstadt soll dann Austragungsort der größten Neonazi-Veranstaltung Deutschlands werden. Die Stadt Karlsruhe und die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger müssen diese Störung des öffentlichen Friedens, die geeignet ist, zum Hass aufzustacheln und die Menschenwürde anderer anzugreifen, mit geeinten Kräften verhindern! Zu diesem Zweck hat sich unter der Schirmherrschaft des „Netzwerks Karlsruhe gegen rechts“ ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus bisher über einhundert Organisationen gebildet. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (Kreisvereinigung Karlsruhe und Landesverband Baden-Württemberg) fordert aufgrund der bitteren Erfahrungen aus der Geschichte die Stadt Karlsruhe, den Oberbürgermeister und die Gemeinderatsfraktionen auf, sich diesem breiten, zivilgesellschaftlichen Bündnis anzuschließen und es in seiner Zielsetzung zu unterstützen. Den Worten von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup bei den Wochen gegen Rassismus 2017 müssen Taten folgen: „Lassen wir nicht zu, dass uns die Feinde unserer offenen Gesellschaft mit ihrem Hass und ihrer Hetze, ihren Vorurteilen und ihrem Populismus, ihrer Ausgrenzung und ihren Gewalttaten immer mehr vor sich hertreiben lassen.“ Genau! Lassen Sie es nicht zu, Herr Dr. Mentrup! Lassen Sie uns gemeinsam den TddZ verhindern! Wirken Sie auf die Stadtverwaltung ein, die Neonazi-Versammlung am 3. Juni zu verweigern!

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Doch sie findet in Artikel 5 Abs. 2 GG ihre Schranken u. a. im StGB. Die Organisatoren des TddZ, in 2017 insbesondere die Partei „die RECHTE“ als organisatorische Hauptträgerin, verstoßen seit Jahren fortwährend und systematisch gegen zahlreiche Paragraphen des StGB. Sie sind einschlägig vorbestraft und Wiederholungstäter.

Wer steht hinter dem „Tag der deutschen Zukunft“?

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, welches durch Artikel 5 GG gewährleistet wird. Doch Artikel 5 GG kennt in Abs. 2 auch Grenzen der Meinungsfreiheit: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Zu diesen allgemeinen Gesetzen zählen u. a. §26 StGB, §111 StGB, §130 StGB, §86a StGB, §189 StGB. Die Organisatoren des TddZ verstoßen fortwährend und seit Jahren gegen jene die Meinungsfreiheit einschränkenden Gesetze. Antisemitismus, Rassismus, Volksverhetzung, Übernahmen aus bzw. Fortsetzung der NS-Propaganda, Aufrufe zu Mord und Verherrlichung des Nazi-Regimes sind keine Meinungsäußerungen, sondern „Straftatbestände“, also Verbrechen - siehe hierzu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 zur Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Volksverhetzung. Für den 3. Juni sind Verstöße gegen die genannten § des StGB vorhersehbar. Diese Versammlung von vorbestraften Straftätern ist daher durch die Stadtverwaltung aus verfassungsrechtlichen Gründen zu verweigern!

Der TddZ wurde 2009 von den Kameradschaftsführern Thomas Wulff und Dieter Riefling ins Leben gerufen. Thomas Wulff (genannt „Steiner“, nach dem Obergruppenführer der Waffen-SS Felix Steiner) wurde bis dato sechsmal wegen einschlägiger Delikte wie Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS, NSDAP etc.) verurteilt. Er bezeichnet sich selbst als „Nationalsozialist“. Dieter Riefling ist ehemaliger Kader der verbotenen Organisation FAP. Außerdem ist er im Umfeld der ebenfalls verbotenen „Blood and Honour“-Bewegung aktiv. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Dieter Riefling (Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte) nahm am 24.09.2016 bei der ersten offiziellen Mobilisierungsveranstaltung zum TddZ in Karlsruhe teil.

Organisatorischer Hauptträger des TddZ 2017 ist die Partei „die RECHTE“. Diese veranstaltete auch die o. g. Mobilisierungsveranstaltung mit Dieter Riefling. Der Kreisverband Karlsruhe der Partei „die RECHTE“ billigt in seiner Propaganda und seinen Versammlungen fortwährend die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Einige Beispiele:

Bei einer Veranstaltung der Partei „die RECHTE“ am 20.12.2015 in Karlsruhe wurde die Organisationshymne der SS gesungen „Wenn alle untreu werden...“. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat das Singen dieses Liedes 2010 verboten. Am 19.3.2016 intonierte Philip Tschentscher alias „Freiheitskämpfer“ bzw. „Reichstrunkenbold“ in Bruchsal beim sog. „Tag der Heimattreue“ eben dieses Lied - er sang nicht den Text, denn er weiß um den §86 a und das Urteil von 2010, die in Bruchsal versammelten Nazis wussten schon, was gemeint war. Ebenjener „Freiheitskämpfer“ veröffentliche auf der offiziellen Mobilisierungsseite des TddZ ein Musikvideo mit einem eigens komponierten Lied. Uraufgeführt wurde dieses wiederum am 09.09.2016 bei einem Liederabend der Partei „die RECHTE“. Bereits am 17.06.2016 trat Philip Tschentscher bei der Partei „die RECHTE“ auf. Sein Liederrepertoire entspricht ganz offenkundig den politischen Ansichten dieser Partei. Zu seinem Repertoire gehören u. a. Lieder in denen es u. a. heißt: „In Auschwitz weiß ein jedes Kind, dass Juden nur zum Heizen sind. Fiedirallala, fiedirallala, fiedirallalallala. In Buchenwald, in Buchenwald, da wird kein Jude richtig alt. Fiedirallala, fiedirallala, fiedirallalallala“ oder „Nach Bergen-Belsen fährt unser Reisebus. Wir fahren nach Bergen-Belsen. Die Öfen sind voll, die Stimmung ist toll...“ Mit dieser Volksverhetzung ist der von der Partei „Die RECHTE“ in Karlsruhe mehrfach eingeladene „Liedermacher“ entsprechend §130 StGB zu beurteilen. Die Erinnerung an die Opfer des NS-Terrors aus Karlsruhe in den Konzentrationslagern Auschwitz, Bergen-Belsen und Buchenwald gebietet es, diese offene Billigung bzw. Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zu verhindern. Die einschlägigen Vorstrafen von Tschentscher sind mit wenige Klicks im Netz zu finden.

Ein anderer rechter Sänger trat am 24.3.2016 bei der Partei „Die RECHTE“ auf: Michael Regener. Auf seiner CD „Endlösung“ verherrlicht Regener den Holocaust, indem er phantasiert, wie er ein jüdisches Mädchen mordet: „Sarah, aus deinen Knochen hab ich so'n prima Gestell gebaut. Für'n Lampenschirm, und den dazu aus deiner herzlich zarten Haut...". In einem anderen Lied von Regener heißt es: „Afrika für Affen. Europa für Weiße. Steckt die Affen in ein Klo. Und spült sie weg wie Scheiße“ oder „Und keine Türken werden mehr rumlaufen. Keine Pfaffen dürfen Kinder taufen. Keine Nigger deutsches Pils mehr saufen. Keine Juden unser Volk verkaufen. Das Reich kommt wieder“. § 189 StGB fordert, der Partei „Die RECHTE“ und ihren Propagandisten Einhalt zu gebieten! Auch Michael Regener bleibt nicht bei der Verherrlichung von NS-Untaten stehen, sondern fordert in dem Lied „Keuzberg“ die Ermordung ganzen Bevölkerungsgruppen: „Gibt es überhaupt noch eine Medizin für Kreuzberg? 100.000 Liter Strychnin für Kreuzberg. Haut das Zeug ins Leitungswasser rein, dann geht die ganze Bande ein, wenn wir unsere schöne Stadt befreien von Kreuzberg.“ Michael Regener ist auch Frontman der Nazi-Band „Landser“. Der leitende Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin kommentiert die Folgen dieser Volksverhetzung (§130 StGB) und „Aufforderung zu Straftaten“ bzw. „Anstiftung“ (§111 bzw. §26 StGB): „Landser wird oft gehört, und Landser hat sehr direkte Botschaften. Wir stellen das sogar fest bei späteren Wohnungsdurchsuchungen, dass gerade wir gerade noch die Musik im CD-Player finden und feststellen: Das ist gerade das, was, bevor die losgegangen sind, noch gehört haben.“ In einem Lied mit dem Titel „Ran an den Feind“ propagierte Regeners Landser-Band den Abwurf von Bomben auf Israel: „Es lautet der Befehl: Ran an den Feind! Bomben auf Israel!“ Mit diesem Aufruf verfolgt Regener die Ziele der verbotenen NSDAP - siehe dazu Versammlungsgesetz §1, Abs. 2, Satz 2.

Am 7.2.2015 referierte Sven Skoda in Karlsruhe bei der Partei „Die RECHTE“, ein bekennender Nationalsozialist und Antisemit. Er ist eine führende Persönlichkeit des sog. „Widerstand West“, eine Vernetzungsplattform der militanten rechtsradikalen Freien Kameradschaften. 2004 verkündete ebenjener Sven Skoda auf einer Kundgebung: „Ich begrüße euch auf der wohl ersten Demonstration gegen Synagogenbau in der Geschichte der Bundesrepublik. Für uns als nationale Sozialisten gibt es heutzutage nur noch wenige Tabus, die gebrochen werden können. Heute brechen wir eines davon." Er drohte, „dass diese Synagoge, auch wenn sie gebaut worden ist, auch danach noch Ziel unseres Protestes sein wird.“

Die Partei „Die RECHTE“ in Karlsruhe propagiert als organisatorischer Hauptträger des TddZ 2017 wesentliche Inhalte des Programms der NSDAP, es drohen am 3.6.2017 zudem permanent Verstöße gegen die oben zitierten Vorschriften des StGB, denn die Genannten sind einschlägig vorbestraft und zugleich Wiederholungstäter. Eine Möglichkeit, diese Störung des öffentlichen Friedens zu verhindern, ist das Verbot. Für das Verbot einer Versammlung reicht es, so das BVG, wenn eine Verletzung von Strafrechtsnormen droht. Oberbürgermeister und Gemeinderäte müssen nicht warten, bis bzw. ob am 3.6.2017 Straftaten begangen werden, sie können und müssen präventiv tätig werden. Hilfe bietet zusätzlich der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 25. März 2011 zum Verbot einer NPD-Versammlung.

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