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Berufsverbote: Prozess Silvia Gingold vs. Verfassungsschutz

Am Dienstag, den 12. Januar, um 10.30 Uhr, findet in Wiesbaden der Prozess „Silvia Gingold gegen Land Hessen“ statt (AZ.: 6K1153/16, W1).Frau Gingold hat den hessischen „Verfassungsschutz“ auf Unterlassung der fortgesetzten Bespitzelung und Vernichtung der diesbezüglichen Akten verklagt.

Obwohl Frau Gingold noch nie irgendein rechtswidriges oder gar gegen das Grundgesetz gerichtetes Verhalten vorgeworfen werden konnte -“ weder in den langen Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrerin, noch bei ihrer Mitarbeit in verschiedenen Organisationen und Gremien wie z.B. dem Kasseler Friedensforum -“ wird sie erklärtermaßen mindestens seit 2009 vom „Verfassungsschutz“ überwacht.

Tatsächlich wird ihr z.B. vorgeworfen, dass sie aus dem Buch über das Leben ihres Vaters, des Widerstandskämpfers Peter Gingold, Lesungen durchführt. Oder dass sie als selbst Betroffene am 28. Januar 2012, am 40. Jahrestag des Radikalenerlasses, bei einer Kundgebung in Frankfurt gesprochen hat. Und dass sie sich nicht von anderen teilnehmenden Organisationen distanziert hat. Auf einem solchen Niveau bewegen sich die Erkenntnisse, die den “Verfassungsschutz“ bewogen haben, Frau Gingold als gefährliche Verfassungsfeindin unter Beobachtung zu stellen. Es geht bei diesem Prozess also nicht nur um die Person Silvia Gingold -“ es geht ganz allgemein darum, ob der „Verfassungsschutz“ in unserem Land nach Belieben unbescholtene Menschen beobachten darf.

Um diesem Unrecht endlich einen Riegel vorschieben zu lassen, hat Frau Gingold vor über drei Jahren Klage beim VG Wiesbaden eingereicht. Und über diese Klage wird am kommenden Dienstag, 12.1.2017, verhandelt.

Mehr Informationen zum Fall von Silvia Gingold
Quelle: Pressemitteilung Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass“

Siehe auch: Silvia Gingold gegen den hessischen Verfassungsschutz, Aufruf zur aufmerksamen Beobachtung und öffentlichen Begleitung des Gerichtsverfahrens (Rote Hilfe)

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