Skip to content

„Nationalgarde“ - NEIN DANKE!

In München läuft ein psychisch kranker 18-jähriger Deutscher Amok und erschießt neun Menschen, darunter sieben Muslime. Eines seiner Vorbilder war der norwegische Nazi und Massenmörder Anders Breivik.

Einen Tag später überfällt ein ebenfalls psychisch kranker Mann aus Syrien seine ehemalige Freundin mit einer Machete. Eine unter vielen Beziehungstaten wie es sie leider fast täglich irgendwo gibt.

Davor und danach verüben zwei junge Männer zwei Anschläge, die sie mit dem Terror des IS verbinden, und verletzen Menschen teilweise schwer.

Alle diese Taten sind entsetzlich, versetzen Menschen in Angst und Schrecken. Sie sind aber keine „blutige Anschlags-Welle“, wie Zeitungs-Seiten überschrieben werden.

Dennoch wird ab heute diskutiert, ob Deutschland eine „Nationalgarde“ brauche; es heißt, dazu gäbe es dazu konkrete Regierungspläne. Damit wird die Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren –“ angeblich von der Verteidigungsministerin vor zwei Wochen ad acta gelegt –“ neu befeuert.

Tatsächlich sind die Vorbereitungen dafür bereits weit gediehen. Das Konzept der flächendeckenden Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) Inneres und ein neues Reservistenkonzept der Bundeswehr sichern schon heute die Option auf den Bundeswehreinsatz im Innern ab.

Offensichtlich soll nun diese bisher in der Öffentlichkeit wenig bekannte Variante der Militarisierung popularisiert werden. Und was eignet sich dafür besser als das Versprechen der „Terror-Abwehr“ in Zeiten von Angst und Schrecken auf allen Kanälen?

Wir sagen NEIN zu dieser neuen Dimension von Militarisierung!

Gemeinsame Kommandos über Bundeswehr, Polizei, Verwaltung und zivile Organisationen halten keine Amokläufer und keine Selbstmordattentäter auf.

Es ist die verallgemeinerte Konkurrenz der modernen „Ellbogen-Gesellschaft“, die zur Verrohung der Menschen beiträgt und auch den Hass sät, der die Grundlage für solche Blutbäder ist. Eine mörderische Ideologie –“ ob Breivik oder IS –“ liefert den Tätern einen „höheren Sinn“ für ihre Tat und ihren eigenen Tod.

Wer Sinn in seinem Leben findet, sucht ihn nicht im Tod. Der beste Schutz vor Amoklauf und Terror ist eine Gesellschaft, die allen Menschen ein menschenwürdiges Leben in Frieden ermöglicht. Das kostet vielleicht mehr als eine „Nationalgarde“, nutzt aber auch mehr.

Cornelia Kerth

Bundesvorstand VVN-BdA, via Kreisvereinigung Esslingen

Erich Mühsam: Der Gefangene

Erich Mühsam (Fotografie aus dem Jahr 1928, kurz vor seinem 50. Geburtstag)

Heute vor 82 Jahren wurde der anarchistische Schriftsteller, Publizist und politische Aktivist Erich Mühsam im Konzentrationslager Oranienburg von den Faschisten ermordet.

Der Gefangene

Ich hab's mein Lebtag nicht gelernt,
mich fremdem Zwang zu fügen.
Jetzt haben sie mich einkasernt,
von Heim und Weib und Werk entfernt.
Doch ob sie mich erschlügen:
Sich fügen heißt lügen!

Ich soll? Ich muß? –“ Doch will ich nicht
nach jener Herrn Vergnügen.
Ich tu nicht, was ein Fronvogt spricht.
Rebellen kennen beßre Pflicht,
als sich ins Joch zu fügen.
Sich fügen heißt lügen!

Der Staat, der mir die Freiheit nahm,
der folgt, mich zu betrügen,
mir in den Kerker ohne Scham.
Ich soll dem Paragraphenkram
mich noch in Fesseln fügen.
Sich fügen heißt lügen!

Stellt doch den Frevler an die Wand!
So kann's euch wohl genügen.
Denn eher dorre meine Hand,
eh ich in Sklavenunverstand
der Geißel mich sollt fügen.
Sich fügen heißt lügen!

Doch bricht die Kette einst entzwei,
darf ich in vollen Zügen
die Sonne atmen –“ Tyrannei!
Dann ruf ich's in das Volk: Sei frei!
Verlern es, dich zu fügen!
Sich fügen heißt lügen!

Kriminalisierung von Anti-Kriegsprotest stoppen! - Freispruch für Thomas

Vorderseite Mobiflyer
Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich zu versammeln, um zu protestieren sind verfassungsrechtlich besonders geschützt. Immer wieder versuchen jedoch Strafverfolgungsbehörden mit dem Vorwurf des Haus- oder Landfriedensbruches legitimen Protest gegen Krieg und Militär zu kriminalisieren. Krieg und Militär scheinen berechtigt zu sein, der Protest dagegen nicht –“ das ist jeder Demokratie unwürdig.

Unser aller Solidarität ist gefragt!
Auch in Stuttgart, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll der Aktivist Thomas bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.

Unabhängig von der Frage, ob die Person überhaupt am Ort war, ist es falsch, legitimen Protest auf der Messe mit einem Hausfriedensbruch gleichzusetzen und zu kriminalisieren. Es ist insbesondere eine Verhältnismäßigkeit zu überprüfen, bei der das Hausrecht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Hör- und Sichtweite miteinander in Widerspruch stehen. Dies alles muss das Gericht nun klären, es ist zu hoffen, dass es, so es überhaupt dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft folgt, dem Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in
ihrer zentralen Bedeutung für die Demokratie den Vorzug gibt.

Entscheidend ist es, den jungen Menschen vor dem Bundeswehrstand näher bringen zu können, dass diese sich nicht durch die Lockangebote für Aktion und Abenteuer der Bundeswehr ködern lassen. Protest muss in einer Demokratie jederzeit möglich sein und vor Ort bei einer öffentlichen Veranstaltung an die Beteiligten adressiert werden können.

Politisch ist dieses von der Polizei bis zur Staatsanwaltschaft reichende Vorgehen skandalös. In einem Land, dass immer stärker militärische Gewalt zur Normalität erklärt, für das Kriege in aller Welt zur Gewohnheit geworden ist und das Militär immer mehr Einfluss in Politik und Gesellschaft einfordert, wird Protest zur Pflicht. Das betrifft insbesondere die Rekrutierungs- und Werbeauftritte der Bundeswehr an Schulen, auf Berufs- und Ausbildungsmessen oder Veranstaltungen, die gezielt auf Minderjährige abzielen. Selbst die Vereinten Nationen haben Deutschland für diese Praxis bereits gerügt.

Die versuchte Kriminalisierung von Protest schließt damit an die strafrechtliche Verfolgung weiterer Antikriegsaktivistinnen an. So ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Rüstungsgegner und Grimmepreisträger Jürgen Grässlin wegen des Buchs „Netzwerk des Todes“, in dem illegale Waffengeschäfte nach Mexiko enthüllt wurden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen Hermann Theisen, der vor dem Atomwaffenlager Büchel über Flugblätter Soldatinnen auffordert, die Geheimniskrämerei um die Nuklearsprengköpfe zu brechen.

Gegen die Kriminalisierung von Anti-Kriegsprotest, für die Solidarität mit dem Aktivisten!

Unterstützt von:
Friedensnetz Baden-Württemberg, DFG-VK Baden-Württemberg, DFG-VK Stuttgart, Friedensplenum-Antikriegsbündnis Tübingen, Informationsstelle
Militarisierung (IMI), DKP Stuttgart, Friedenstreff Nord, Friedenstreff Bad-Cannstatt, OTKM, DIE LINKE Baden-Württemberg, DIE LINKE Stuttgart.

Angemeldete Kundgebung am 26.7.2016 Stuttgart Hauffstraße 5 direkt neben Eingang des Amtsgerichts 8 Uhr –“ 8.30 Uhr 9 Uhr Prozessbeginn mit Möglichkeit der Prozessbeobachtung

Spenden zur Prozessunterstützung erwünscht: Stichwort „Prozess Thomas“, DFG-VK Stuttgart, IBAN: DE32 4306 0967 4006 1617 40

cronjob