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Heidelberger Lehrer gegen Verfassungsschutz: Klage gegen den Inlandsgeheimdienst scheitert vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe

Die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen den 'Verfassungsschutz' wurde vom Verwaltungsgericht in allen Punkten zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Csaszkóczy war in den Jahren 2003-2007 wegen seines antifaschistischen Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte in seinem letztinstanzlichen Urteil sehr deutlich klargestellt, dass die vom Verfassungsschutz gesammelten 'Erkenntnisse' über Csaszkóczy in einem Rechtsstaat eigentlich keine Erwähnung finden dürften. Auch das Kultusministerium Baden Württemberg stellte Csaszkóczy 2007 ein, weil auch nach gründlicher Überprüfung keine Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden.

Das Urteil ist insofern erstaunlich, weil in der mündlichen Verhandlung selbst die Vertreter des Geheimdienstes einräumen mussten, dass Csaszkóczy -“ entgegen ihrer früheren Behauptungen -“ keinesfalls Gewaltbereitschaft zu unterstellen sei. Auch mussten sie klarstellen, dass die Mitglieder der Gruppen, in denen Csaszkóczy aktiv ist, keineswegs alle Verfassungsfeinde sind. Es sei für die Beobachtung auch unerheblich, ob Csaszkóczy selbst als Verfassungsfeind bezeichnet werden könne.

Offensichtlich reicht dem Gericht die bloße Versicherung des Geheimdienstes aus, dass Csaszkóczy sich in 'linksextremen' Kreisen bewege, um seine weitere geheimdienstliche Überwachung zu rechtfertigen.
Unter diese 'gerechtfertigte' Überwachung fallen für das Verwaltungsgericht explizit auch die Bespitzelung von Ostermärschen und gewerkschaftlichen Veranstaltungen.

Ausdrücklich nicht diskutieren wollte das Gericht die unterschiedlichen Maßstäbe, die der 'Verfassungsschutz' bei der Beobachtung rechter und ausländerfeindlicher Bewegungen anlegt. So stellt der Geheimdienst Gruppen wie Hogesa, Pegida und AfD trotz nachgewiesener Kontakte ins Nazimilieu immer noch regelmäßig Persilscheine aus. Ebenfalls nicht thematisiert werden sollten die Auswirkungen, die die mittlerweile jahrzehntelange nachrichtendienstliche Überwachung für das Leben des Betroffenen hat.

Der Vorsitzende Richter Morlock kündigte schon in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zuzulassen. Zur Begründung führte er an, es handele sich um grundsätzliche Fragen, die besser von einer höheren Instanz grundsätzlich geklärt werden sollten. Offensichtlich war es für Morlock ein zu heißes Eisen, die Praxis des 'Verfassungsschutzes' auch nur ansatzweise in Frage zu stellen.

Wir betrachten dieses Urteil als reines Gefälligkeitsurteil für den mittlerweile schwer diskreditierten Geheimdienst.

Dokumentiert: Schlusswort vor Gericht

Vor einem guten Jahr war anlässlich des 25 Jahre zurückliegenden Untergangs der DDR viel von der Staatssicherheit die Rede. Zurecht wurde darauf hingewiesen, wie eine permanente geheimdienstliche Überwachung missliebiger Personen nicht nur das politische Klima vergiften und eine offene Diskussion verhindern kann, sondern auch das Leben von Menschen zerstört.

Was macht es mit einem Menschen, wenn er jahrzehntelang überwacht wird, wenn -“ wie aus den Bruchstücken meiner Akten ersichtlich -“ Spitzel auf ihn angesetzt werden und seine e-mails abgefangen werden. Ich möchte diesen persönlichen Aspekt hier nicht vertiefen -“ in diesem ganzen Verfahren scheint er auch überhaupt keine Rolle zu spielen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es hier um sehr viel mehr geht, als um die Frage eines unrechtmäßigen Verwaltungsaktes.

Ich habe in Heidelberg schon eine ganze Reihe von Spitzelanwerbungen durch den Verfassungsschutz mitbekommen. Besonders häufig waren dabei die Versuche, Jugendliche unter Druck zu setzen, damit sie sich für den Geheimdienst als Schnüffler betätigen. Was macht es mit Menschen und was macht es mit unserer Demokratie, wenn wir das Treiben eines solchen Geheimdienstes dulden?

Der Vergleich mit der Stasi -“ so wird immer eingewendet -“ sei nicht statthaft. Unser Verfassungsschutz sei schließlich ein Geheimdienst, der nur die Feinde der Demokratie verfolgt. Sind wir uns da tatsächlich so sicher?

25 Jahre lang hat dieser Geheimdienst alles Negative gesammelt, was er über mich in Erfahrung bringen konnte. Er ist dabei auch nicht vor Falschinformationen und Diffamierungen zurückgeschreckt. Dabei war nicht eine sogenannte Erkenntnis, die vor Gericht oder beim Ministerium auch nur Zweifel an meiner Verfassungstreue begründen konnte.

Über die vielfältigen Verstrickungen dieses Geheimdienstes mit der terroristischen Naziszene ist in den vergangenen Jahren permanent berichtet worden. Täglich flimmern zur besten Sendezeit neue Skandale im Zusammenhang mit dem NSU über die Bildschirme.

Wir alle wissen, dass es dabei nicht nur um eine fragwürdige Bespitzelungspraxis geht, sondern um Mord und Terror. Dennoch -“ und das ist eigentlich unfassbar - genießt dieser Geheimdienst weiter den Ruf einer moralischen Instanz und einer ernstzunehmenden Quelle.

Bis heute stellt der sogenannte 'Verfassungsschutz' den ausländerfeindlichen Bewegungen von AfD bis Pegida Unbedenklichkeitszeugnisse aus. Besonders absurd war diese staatliche Protektion, als es um die Zusammenrottung rechter Schläger ging, die sich schon den Namen 'Hooligans gegen Salafisten' gab. Bei der Gründung beteiligt war der V-Mann des Verfassungsschutzes Roland Sokol, ein Mitglied des gewalttätigen Nazi-Netzwerks der Hammerskins.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz betont zur selben Zeit, dass Hogesa völlig unbedenklich sei. Die Existenz der Hammerskins in Baden-Württemberg leugnet der Geheimdienst gleich komplett. Mir aber wirft der Geheimdienst vor, dass die AIHD die Strukturen der Hammerskins im Südwesten öffentlich gemacht habe. Das ist rational kaum mehr zu erklären, sehr wohl aber mit einer unappetitlichen Kumpanei von Geheimdienst und Naziszene.

Die hauptsächliche Begründung, warum ich den größten Teil der Akten nicht sehen darf, ist der Schutz der Identität der eingesetzten Spitzel.

Wörtlich lautet diese Begründung: „Allein das öffentliche Anprangern der Quelleneigenschaft würde für die betroffenen Quellen bedeuten, dass sie in ihrem persönlichen Umfeld und ihrer Existenz derart starken Belastungen ausgesetzt wären, dass sie in ihrer bisherigen Lebensführung massiv beeinträchtigt wären.“ Für jemanden, der seit über 20 Jahren von Spitzeln ausspioniert wurde, mutet die rührende Sorge um die Spitzel selbst gelinde gesagt befremdlich an. Wie im NSU-Komplex auch geht beim Verfassungsschutz Quellenschutz vor Opferschutz.

Gibt es überhaupt Maßstäbe, an die sich der Geheimdienst halten muss? Wenn weder das höchstinstanzliche Urteil des VGH noch die dezidierte Haltung des Ministeriums, das nach eingehender jahrelanger Prüfung erklärt hat, dass keine Zweifel an meiner Verfassungstreue bestehen, für den Verfassungsschutz relevant sind, in wessen Auftrag agiert er dann eigentlich? Oder kann er in diesem Staat völlig unkontrolliert seine eigene Agenda
verfolgen.

Die gesetzlich festgeschriebene Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist jedenfalls ganz sicher nicht der Maßstab, nach dem der Verfassungschutz seine Bespitzelungspraxis ausrichtet.

Meine Beobachtung beginnt 1992, als der Verfassungsschutz besorgt registrierte, dass ich mich schützend vor das von Pogromen bedrohte Flüchtlingsheim in Mannheim-Schönau gestellt habe. Seitdem habe ich in meinem Leben bestimmt viele Fehler gemacht. Aber wirklich überhaupt nichts, was der Verfassungsschutz in den Jahrzehnten meiner Bespitzelung zusammengetragen hat, würde mir Grund geben, es zu bereuen.

Der Verfassungsschutz hat, als er in diesem Verfahren aufgefordert wurde, meine kompletten Akten vorzulegen, schlicht erklärt, das Heraussuchen dieser Akten sei eine unzumutbare Arbeitsbelastung. Der Geheimdienst offenbart damit nicht nur seine Missachtung des Grundrechts auf Informationsfreiheit, sondern mehr noch seine Missachtung des Gerichts. Wenn Sie heute ein Urteil fällen sollten, das den Verfassungsschutz verpflichtet, meine Daten zu vernichten -“ wird es dann auch eine unzumutbare Arbeitsbelastung sein, sie zu finden? An dieser Stelle sollte man sich vielleicht daran erinnern, dass die Verfassungsschutzbehörden innerhalb weniger Wochen LKWLadungen voller Akten gezielt vernichtet haben, die den NSU-Komplex betrafen.

Wenn Sie heute bestätigen, dass diese Art der Bespitzelung rechtens ist, dann ist eines klar: Es gibt in diesem Staat keinerlei Rechtssicherheit gegenüber dem Inlandsgeheimdienst.

Wenn der Verfassungsschutz seine eigene Agenda verfolgt -“ die nicht die der Verfassung ist -“ gilt kein Grundrecht auf Informationsfreiheit mehr, keine Menschenwürde und keine Meinungsfreiheit. Umgekehrt haben Sie heute die Gelegenheit, ein klares Signal zu senden, dass der 'Verfassungsschutz' -“ solange dieser Fremdkörper innerhalb der Demokratie überhaupt noch existiert -“ nicht abseits jeder Rechtsstaatlichkeit agieren kann.



Quelle: Pressemitteilung 21. April 2016

Beate Zschäpes Flucht und die Beseitigung ‚elektronischer’ Zeugen

Ab dem 30. März 2016 strahlt das ARD die Spielfilmtriologie „Mitten in Deutschland: NSU“ aus. Bei diesem Projekt werden drei Filme mit drei Perspektiven von drei Regisseuren gezeigt:

  • "Die Täter -“ Heute ist nicht alle Tage" (1. Teil)
  • "Die Opfer -“ Vergesst mich nicht" (2. Teil)
  • "Die Ermittler -“ Nur für den Dienstgebrauch" (3. Teil)

Bei der Premiere in Berlin waren neben den SchauspielerInnen auch der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt dabei. Er ließ die geladenen Gäste wissen: "Wir haben inzwischen sehr viel gelernt, verbessert und unsere Lehren gezogen ... " (Berliner Morgenpost vom 18.3.2016)

Ob er das wirklich ernst oder ziemlich zynisch meinte, wird ein Film, der ihn als Premieregast einlädt, wohl nicht zeigen (wollen).

Anspruch der drei Filme sei, so die Ankündigung, eine „Spurensuche“. Dass es im NSU-Kontext nicht an Spuren mangelt, sondern an der Weigerung, ihnen nachzugehen, zeichnet folgender Beitrag nach.

Wenn „heiße“ Spuren systematisch gelöscht werden

Wie die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 zu Tode gekommen sein sollen, wissen wir. Zumindest gibt es dafür eine offizielle Selbstmordversion. Ziemlich rätselhaft ist hingegen, was Beate Zschäpe in dieser Zeit getan, was sie in den folgenden vier Tagen gemacht hatte, bevor sie sich im Beisein eines Rechtsanwaltes der Polizei stellte. Ganz offensichtlich muss sie vom Tod ihrer „Kameraden“ erfahren haben. Aber wer hat sie informiert? Mit wem hatte sie telefoniert, mit wem telefonischen Kontakt während der vier „Flucht“tage?

Man muss kein Kriminalist sein, um festzuhalten, dass das Handy, das Beate Zschäpe benutzt hatte, eine hervorragende „Quelle“ wäre, um diese Tage zu rekonstruieren. Eine elektronische Quelle, die ohne Verdrängung und spontanen Erinnerungslücken vieles enträtseln könnte - wenn man die Kommunikationsdaten sicherstellt und auswertet.

Angesichts der Dimension dieses Vorganges eine Selbstverständlichkeit, eine Routinearbeit polizeilicher Ermittlungen. Vor allem dann, wenn man „Spekulationen“ und „Verdächtigungen“ ausräumen will, die der Möglichkeit nachgehen, dass die NSU-Mitglieder in Zwickau unter geheimdienstlicher Beobachtung standen, was in aller letzter Konsequenz bedeuten würde, dass man sehr wohl eine „heiße Spur“ hatte, die man bis heute leugnet.

Dass dieser Verdacht nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern handfesten Fakten geschuldet ist, war seit Langem bekannt. Denn in der ersten Phase der Aufregung kam einiges ans Tageslicht, was seitdem angestrengt unterbelichtet bleibt.

Der Berliner Kurier vom 29.5.2012 rekonstruierte die Ereignisse, kurz nach dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wie folgt: "Etwas mehr als Stunde, nachdem sie ihre Wohnung in der Frühlingsstraße 26 in die Luft jagte, versuchte jemand Zschäpe anzurufen. Das Pikante: Die anrufende Nummer ist im Sächsischen Staatsministerium des Inneren registriert. Wer aus der Behörde in Dresden wollte Zschäpe sprechen -“ und vor allem warum?"

Das sächsische Innenministerium reagierte auf diese Indiskretion sehr hektisch: Man habe nach dem Brand mit dem/r WohnungsinhaberIn Kontakt aufnehmen wollen, um sie über die Ereignisse in Kenntnis zu setzen. Es hätte sich also bei den Anrufen um ganz normale Ermittlungstätigkeiten von Polizeidienststellen gehandelt, die mit dem Brand betreut gewesen waren.

Mit dieser „Version“ machten sich Journalisten daran, die damals veröffentlichten Diensthandynummern anzurufen, um sich der Behörde zu vergewissern, die diese benutzt hatten. Das Ergebnis war mehr als verblüffend: Die Nummern hatten keinen Anschluss mehr -“ sie wurden „abgeschaltet“.

Damit war eine elektronische Spur gelöscht -“ was in einem solch schwerwiegenden Fall nur als Vertuschungstat gewertet werden kann. Denn durch die Löschung dieser Verbindung konnte nicht geklärt werden, ob es sich beim Nutzer dieser Handynummer um eine Behörde handelt oder um einen V-Mann. Dieser wird in aller Regel mit einem Handy ausgestattet, das ebenfalls auf das jeweilige Innenministerium zugelassen ist.

Ebenfalls will bis heute niemand erklären, wie eine Person X, ausgestattet mit einem Handy des Sächsischen Staatsministerium des Inneren in den Besitz der Handynummer von Beate Zschäpe kommen konnte? Beate Zschäpe benutzte einen Decknamen, die Wohnung war auf „Mathias D.“ angemeldet. Eine Behörde, die nicht mehr wollte, als den Wohnungseigentümer zu informieren, hätte niemals Beate Zschäpe anrufen können.

Diesen Vertuschungen ging auch der „Terrorexperte des ZDF“ Elmar Theveßen im November 2014 nach: „Am 4. November 2011 fliegt die Terrorzelle NSU auf: Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begehen Selbstmord, Beate Zschäpe steckt die Wohnung des Trios an und flüchtet. Ihr Handy klingelt am Nachmittag sehr häufig, über 30 Mal allein zwischen 16.30 und 21 Uhr. Doch wer ruft Zschäpe immer wieder an?“

Auf diese Frage eine Antwort zu bekommen, ist keine große Aufgabe -“ für die ermittelnde Polizei. Diese muss sich nur an den Provider wenden, über den die Kommunikation abgewickelt wurde.

Auch das gehört zur Polizeiroutine und müsste in einem solchen Fall höchste Priorität haben. Schließlich geht es um die Frage: Wer hat ihr in den vier Tagen „Flucht“ geholfen? Wer gehört möglicherweise mit zum NSU-Netzwerk? All das sollte ein Kinderspiel sein, wenn man die Handynummer von Beate Zschäpe hat -“ sollte man meinen.

Am 17. März 2016 wurde dazu im dritten parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA in Berlin Kriminaloberkommissar Sascha Allendorf im BKA befragt. Er war mit der Auswertung der Mobiltelefon-Daten von Zschäpe beauftragt. Was er dazu sagte, findet sich in einer Erklärung des Bundestages:

„Nachdem vermutlich Zschäpe am Nachmittag des 4. November 2011 ihre gemeinsame Wohnung mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Zwickau in Brand gesetzt hatte, war ihre Handynummer von der Polizei in Erfahrung gebracht worden. Zur Überprüfung der Telefongespräche, die sie über ihr Handy geführt hatte, wurden in den folgenden Wochen die jeweiligen Provider kontaktiert. Allendorf wies darauf hin, dass es damals keine gesetzliche Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung gab und die Verbindungsdaten von den Anbietern daher auf unterschiedliche Weise gespeichert worden waren. Von einigen Telefongesellschaften wurden der Polizei nur Nummern übermittelt, bei denen die letzten drei Stellen durch “x- ersetzt waren. Insgesamt handelte es sich um 42 Telefonnummern. Nach Allendorfs Aussage wäre der Aufwand zu groß gewesen, die Inhaber dieser Nummern zu ermitteln, da man im Extremfall fast 42.000 Nummern hätte überprüfen müssen. Allein für die Überprüfung der 412 Rufnummern, die der Polizei vollständig vorlagen, habe man sechs Monate benötigt. Binninger ließ das nicht gelten, zumal einige der unvollständigen Nummern als Behördenanschlüsse erkennbar gewesen seien. Die übrigen Nummern hätte das BKA zumindest darauf überprüfen lassen sollen, ob polizeibekannte Rechtsextremisten zu den Inhabern gehörten.“ (Quelle: Deutscher Bundestag vom 18.3.2016)

Man weiß nicht, über was man vor allem wütend sein soll: über die Dummheit oder Dreistigkeit dieser Aussage. Und man fragt sich, warum sich die Parlamentarier eine solche Antwort gefallen lassen. Sie erfüllt den Straftatbestand der Irreführung und der Strafvereitelung im Amt gleichermaßen.

So unterschiedlich die Speicherfristen der Provider auch sind, sie hätten allesamt ausgereicht, die gespeicherten Kommunikationsdaten unversehrt zu bekommen. Und zwar in Gestalt vollständiger Telefonnummern. Denn nur beim privaten Einzelverbindungsnachweis werden die letzten drei Stellen durch x ersetzt. Auf die vollständigen Telefonnummern muss der Provider zurückgreifen können -“ im Reklamationsfall.

Aber auch die angeblich langwierige Suche im Heuhaufen ist eine vorsätzliche Täuschung. Bereits 1998 wurde in Jena in der Garage von den wenig später abgetauchten NSU-Mitgliedern eine Telefonliste gefunden, mit über 50 Einträgen -“ ohne xxx. Das Who is who der Neonaziszene, das Netzwerk von Kameraden, das es laut Anklage der Generalbundesanwaltschaft nicht gibt. Für diesen Abgleich hätte man 10 Minuten gebraucht. Selbst auf dieser konspirativen Telefonliste befanden sich vier V-Leute, die für die Neonazis „Kameraden“ waren, denen sie voll vertrauten.

Außerdem wäre es ein Leichtes gewesen, die vollständigen Nummern der Behördenanschlüsse zu bekommen, um so überprüfbar festzustellen, welche „Behörde“ diese Handynummern genutzt hatte und warum diese kurz nach Bekanntwerden „abgeschaltet“ wurden! Dass all dies der Vorsitzende des dritten PUA, Clemens Binninger (CDU), ein ehemaliger Polizeibeamter, mit unglaublicher Sanftheit moniert, ist in jedem Fall dem Sachverhalt völlig unangemessen.

Man darf übrigens davon ausgehen, dass das BKA selbstverständlich um diese Möglichkeiten wusste und diese auch nutzte. Würden all diese Telefonnummern nur auf Neonazis verweisen, hätte man das Ergebnis stolz präsentiert. Mehr als naheliegend ist also, dass man bei den gespeicherten Telefonnummern auf Verbindungen gestoßen war, die man eben nicht problemlos offen legen konnte.

Exakt dieser Annahme ist auch der anfangs erwähnte „ZDF-Terrorexperte“ Elmar Theveßen gefolgt, als er dazu blitzgescheit ausführte: „Die deutschen Sicherheitsbehörden prüfen es später nicht ernsthaft nach, weil in den Anrufprotokollen die letzten drei Ziffern durch x ersetzt sind. Aber sie haben die Ziffern davor auch nicht mit den Mobilnummern der Personen aus dem Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) abgeglichen, unter ihnen eine große Zahl von V-Leuten der Behörden. Haben mehrere von ihnen an jenem 4. November 2011 verzweifelt versucht, Beate Zschäpe zu erreichen, weil sie mindestens Mitwisser waren, wenn nicht sogar mehr?“

Dass diese Kommunikationsdaten mehr verraten, als den Ermittlungsbehörden lieb ist, belegt ein weiteres Faktum.

Am 4. November 2011, kurz nachdem die Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt wurde, erhielt Beate Zschäpe nicht nur von einer nicht mehr auffindbaren -ºPolizeidienststelle-¹ einen Anruf. Sie hatte auch telefonischen Kontakt mit André Eminger. Um 15.29 Uhr sprachen sie eine Minute und 27 Sekunden miteinander, dann tippte André Eminger eine SMS, eine Textnachricht an seine Frau Susan ...

André Eminger zählt zu den führenden Neonazikadern, eine Schlüsselfigur in der sächsischen Neonazi-Szene. Er ist Mitbegründer der -ºWeißen Bruderschaft Erzgebirge-¹. Seine Ehefrau Susan Eminger stand ihrem Mann an neonazistischer Tatkraft in nichts nach.

André Eminger war der Polizei und den Verfassungsschutzbehörden seit Langem bekannt. Aus einem Schreiben des sächsischen Verfassungsschutzes geht hervor, dass die Behörde im März 2003 ein -ºInformationsgespräch-¹ mit André Eminger geführt habe, was nur mühsam umschreibt, dass er als V-Mann angeworben werden sollte. Angeblich habe er abgelehnt, da er keinen Kontakt mehr zur neonazistischen Szene habe. Das wussten die Anwerber besser: Noch im November 2006 gingen Verfassungsschutzämter davon aus, dass er laut Spiegel-online vom 10.12.2012 eine "herausgehobene Position" innehabe.

Unstrittig ist, dass das Ehepaar Eminger den Untergrund des NSU mit ausgestattet hatte. U.a. besorgte André Eminger im Mai 2009 für Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe Bahncards, welche auf seinen und den Namen seiner Frau ausgestellt waren.

Jenseits der Frage, ob die fehlgeschlagene Anwerbung des Neonazis André Eminger eine Legende ist, kann man festhalten, dass ihre Überwachung direkt zu den Mitgliedern des NSU geführt hatte/hätte. Wie eng, wie vertrauensvoll der Kontakt zwischen den NSU-Mitgliedern und André Eminger war, beweist auch das Telefonat, das Beate Zschäpe kurz nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt geführt hatte.

Auf welche Weise also die Verfolgungsbehörden über André Eminger an den NSU angeschlossen waren, könnte zweifelsfrei die Auswertung des Handys ergeben, das bei seiner Festnahme am 24. November 2011 beschlagnahmt wurde. Das Handy wurde zur Auswertung ans BKA geschickt. Obwohl der interne Speicher gelöscht war, konnte das BKA die gelöschten Datensätze wiederherstellen. Das ist in der Regel kein Hexenwerk, denn die Löschung bezieht sich nur auf den Link (Pfad), nicht auf die gespeicherten Datensätze. Doch nun passierte das, was schon in vielen Fällen zuvor der Fall war: Die „Rekonstruktion“ weist auffällige Lücken auf, die man technisch am aller wenigsten erklären kann: "So tauchen etwa Telefonverbindungen erst ab dem Datum 8. November 2011 wieder auf; bei den SMS reicht die Lücke vom 6. November bis zum 14. November 2011." (Lücken in den Handydaten, FR vom 28.1.2013)

Die Lücke ist gut gewählt: Es handelt sich um den gesamten Zeitraum, in dem Beate Zschäpe auf der „Flucht“ war.

Um ganz sicher zu gehen, dass nichts gefunden wird, was nicht gefunden werden soll, wies das BKA die zuständige Bundespolizeidienststelle an, die Sicherungskopie zu löschen. Kein Versehen, sondern eine Anweisung, gegen Dienstvorschriften zu verstoßen: "Diese Anweisung habe der üblichen Vorgehensweisen widersprochen, wie der Bundespolizei-Direktor Heinz-Dieter Meier in seiner Vernehmung (...) sagte (...): -ºWenn Handys ausgewertet werden, sieht das Standardverfahren vor, dass die Daten archiviert werden-¹, sagte Meier laut Aussageprotokoll vom 23. Februar 2012." (s.o.). Für den Vorsatz der Verschleierung statt Aufklärung hat der Bundespolizei-Direktor eine professionelle Erklärung: "Er deutete an, dass das BKA mit seinem Vorgehen möglicherweise einen Informanten decken wollte, auf den E-™s Handydaten hinweisen könnten." (s.o.)

Was mit diesen vorsätzlich geschaffenen Lücken bezweckt werden soll, weiß der Bundespolizei-Direktor Meier auch: "Wenn das stimmen würde und das BKA jemand im Umfeld des Trio hätte, dann hätten wir ein Problem." (s.o.) -“ Ein sehr großes. Denn damit wäre ein weiteres Mal bewiesen, dass die Verfolgungsbehörden am Küchentisch des NSU saßen -“ bis zum letzten Tag.

Dass die Kommunikationsdaten von Beate Zschäpe-™s Handy nicht ausgewertet, dass die Verbindungsdaten von André Eminger im entscheidenden Zeitraum gelöscht wurden, berechtigt zu der Annahme, dass alles stimmt -“ nur nicht die offizielle Version.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015, 3. Auflage

Dieser Beitrag findet sich auch auf der Internetplattform „NachDenkSeiten“ vom 30.3.2016

Wer bei diesem Thema die Augen schließen möchte, der kann sich den Beitrag auch anhören.

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