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Proteste gegen AfD-Bundesparteitag: Gericht bestätigt Verbot / Bündnis bereitet sich auf große Proteste vor

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Freitag Nachmittag einen Eilantrag des "Aktionsbündnis gegen den AfD-Bundesparteitag" abgelehnt, der den Auflagenbescheid der Stadt Leinfelden-Echterdingen zu den angekündigten Protesten angefochten hat. Die Kundgebung gegen den AfD-Bundesparteitag wurde ursprünglich auf dem Messepiazza, direkt vor dem Veranstaltungsort der AfD, angemeldet. Die Behörden verwiesen das Aktionsbündnis jedoch auf das abseits gelegene und deutlich kleinere Fernbusterminal.

Das Aktionsbündnis ist von dieser Entscheidung zwar enttäuscht, jedoch nicht überrascht: "Die Tatsache, dass uns der Versammlungsbescheid erst gestern zuging, obwohl wir diese Veranstaltung bereits vor über vier Wochen angemeldet haben, ist ein durchschaubarer Schachzug der Behörden. Erfahrungsgemäß folgen solche Eilanträge eher der Argumentation der Behörden. Bei einem ordentlichen gerichtlichen Verfahren hätte dieser Bescheid vermutlich keinen Bestand." erklärt Dominik Schmeiser vom Aktionsbündnis.

"Das von der Polizei in den letzten Tagen herbeigeredete aggressive Szenario dürfte bei der Entscheidung des Gerichts sein Übriges getan haben. Dass mit diesem eskalativen Auftreten die Polizei zudem viele Menschen bewusst davon abhalten will, sich dem notwendigen Protest anzuschließen, halten wir ebenso für untragbar." ergänzt Mario Kleinschmidt für das Aktionsbündnis.

Das Aktionsbündnis wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun keinen Widerspruch beim VGH einreichen. "Wir konzentrieren unsere Energie nun darauf, morgen an der Messe einen vielfältigen und großen Protest auf die Beine zu stellen. Wir lassen uns dabei nicht von der AfD und nicht von den Behörden spalten oder zurückdrängen.", ergänzt Kleinschmidt.



Quelle: Pressemitteilung

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