Skip to content

Fotoreportage: Der "Dschungel" von Calais

Foto: neuköllnbild
Das "illegale" Flüchtlingscamp - genannt "Dschungel" - in den Dünen von Calais existiert schon seit mehreren Jahren. In unmittelbarer Nähe zu den Fähren nach Großbritannien versuchen die bis zu 5000 BewohnerInnen immer wieder und teilsweise unter Lebensgefahr, nach Großbritannien zu gelangen - beispielsweise dadurch, dass sie an der direkt angrenzenden Autobahn auf fahrende LKW aufspringen. Die französische Regierung hat nun beschlossen, das Camp zu räumen. So kam es beispielsweise in den frühen Morgenstunden des 6. Januar 2016 zu einem Angriff durch die französische Polizei. Dabei wurden wahllos und in großer Menge Tränengasgranaten und Gummigeschosse ins Innere des Camps geschossen. (Video)

Am nächsten Morgen besuchten zwei FotografInnen des Umbruch Bildarchivs (übrigens in Unkenntnis der Vorgänge am Vortag) das Camp. Diese wurden von den BewohnerInnen des Camps sehr freundlich aufgenommen. Im Camp selbst existieren ein Theater, ein Infopunkt, Kirchen und zahlreiche Geschäfte. Auf diese Weise versuchen die BewohnerInnen, eine Form von Struktur innerhalb des Camps zu organiseren und sich so weit wie es irgend geht selbst zu helfen. Abgesehen davon sind die Lebensverhältnisse der BewohnerInnen katastrophal: Tausende Menschen leben in provisorischen Zelten und selbst zusammengezimmerten Unterkünften aus Sperrholz - inmitten von Eiseskälte, Schlamm und unzumutbaren bzw. kaum vorhandenen sanitären Einrichtungen.

Nachtrag: Ein paar Tage später begannen die französischen Behörden damit, das Camp komplett zu räumen. Ein umzäuntes Container-Ersatzkamp in unmittelbarer Nähe bietet nur 1500 Menschen Platz, so dass tausende anderer Bewohner einfach vertrieben werden. In ihrer Verzweiflung begannen einige Flüchlinge damit, ihre Habseligkeiten zu verbrennen, ehe die Polizei mit Bulldozern anrückte und Teile des Camps planierte. Die Zukunft des Camps und vor allem der Mehrheit seiner Bewohner bleibt völlig ungewiss.

Quelle: Umbruch Bildarchiv Berlin

Wir rufen auf: Schämt Euch!

Kundgebung für die Aufarbeitung der Berufsverbotepolitik, Rehabilitierung der Betroffenen, eine fällige Entschuldigung und ggf. materielle Unterstützung

Mittwoch, 17. 2. 15.30 Uhr
Schloßplatz vor dem Interimslandtag im Kunstgebäude (mit dem goldenen Hirsch)

Liebe ehemals von Berufsverbotsmaßnahmen Betroffene,
liebe UnterstützerInnen,
liebe FreundInnen,
seit Januar 2012 haben wir im Rahmen unserer Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass“ Vieles unternommen, um die Erfüllung unserer drei Forderungen (Entschuldigung, Rehabilitierung und in bestimmten Einzelfällen materielle Unterstützung für Betroffene von Berufsverbotsmaßnahmen) in Baden-Württemberg durchzusetzen. Die neugewählte grün-rote Landesregierung schien uns eine erfolgversprechende Ansprechpartnerin.

Vier Jahre später sind wir unserem Ziel weniger nahe gekommen, als wir nach der Einrichtung des „Runden Tisches“ seit Juni 2015 hatten hoffen können. Zwar war immer wieder betont worden, eine wissenschaftliche Aufarbeitung solle es geben. Beide Regierungsfraktionen haben es bei ihren Klausurtagungen Mitte Januar aber abgelehnt, eine Entschließung zur Entschuldigung und Rehabilitierung der Betroffenen in den Landtag einzubringen. Dies haben wir aus der Presse (RNZ vom 21.1.2015) erfahren, aber bis heute noch keine schriftliche Information erhalten.

Am 10. Dezember 2014, dem Tag der Menschenrechte, hatte eine Gruppe von 30 ehemals Betroffenen mit Umhängeschildern über ihren Fall vor dem Landtag in Stuttgart gestanden.*

Bei dieser Kundgebung sprachen u. A. die Landesvorsitzende der GEW, Doro Moritz, und der ver.di-Geschäftsführer, Cuno Hägele.

Die Aktion fand damals eine erfreuliche Medienaufmerksamkeit. In den folgenden Monaten haben wir viele Menschen dazu bewegen können, sich mit unseren Forderungen per Brief, Mail oder Telefon an die Landtagsabgeordneten zu wenden. Vor dem Hintergrund dieses öffentlichen Drucks kam es letzten Endes zur Einberufung des „Runden Tisches“, der bisher dreimal getagt hat.

Um unserer Kritik an der nun sichtbar gewordenen enttäuschenden Haltung der Fraktionen sichtbaren Ausdruck zu verleihen, haben wir eine erneute Kundgebung vor dem Landtag angemeldet für Mittwoch, 17. Februar, 15:30 Uhr, wenn das letzte Landtagsplenum stattfindet.

Unter dem Motto „Schämt euch!“ wollen wir zeigen, dass wir empört sind über den Umgang mit uns und unseren Forderungen und - dass wir weitermachen werden, auch unter der neuen Regierung. Sie werden uns nicht los! Zu dieser Kundgebung möchten wir euch hiermit herzlich einladen! Es wäre eine großartige Sache, wenn wir sogar noch zahlreicher sein könnten als 2014!

Also:
Wenn es euch irgend möglich ist, kommt am 17. Februar zu unserer Protestkundgebung nach Stuttgart auf dem Schlossplatz vor dem Interims-Landtag.

Quelle und mehr Informationen

28.Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot - Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass". Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „ Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Formell richtete sich der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“, in der Praxis traf er vor allem Linke: Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und anderer sozialistischer und linker Gruppierungen, von Friedensinitiativen bis hin zu SPD-nahen Studierendenorganisationen. Mit dem Kampfbegriff der „Verfassungsfeindlichkeit“ wurden missliebige und systemkritische Organisationen und Personen an den Rand der Legalität gerückt, wurde die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und Organisationsfreiheit bedroht und bestraft.

Der „Radikalenerlass“ führte zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen, die als Lehrerinnen und Lehrer, in der Sozialarbeit, in der Briefzustellung, als Lokführer oder in der Rechtspflege tätig waren oder sich auf solche Berufe vorbereiteten und bewarben. Bis weit in die 80er Jahre vergiftete die staatlich betriebene Jagd auf vermeintliche „Radikale“ das politische Klima. Der „Radikalenerlass“ diente der Einschüchterung, nicht nur der aktiven Linken. Die existentielle Bedrohung durch die Verweigerung des erlernten oder bereits ausgeübten Berufes war eine Maßnahme der Unterdrückung außerparlamentarischer Bewegungen insgesamt. Statt Zivilcourage wurde Duckmäusertum gefördert.

Erst Ende der 80er Jahre zogen sozialdemokratisch geführte Landesregierungen die Konsequenz aus dem von Willy Brandt selbst eingeräumten „Irrtum“ und schafften die entsprechenden Erlasse in ihren Ländern ab. Einige der früher abgewiesenen Anwärterinnen und Anwärter und zum Teil sogar aus dem Beamtenverhältnis Entlassenen wurden doch noch übernommen, meist im Angestelltenverhältnis. Viele mussten sich allerdings nach zermürbenden und jahrelangen Prozessen beruflich anderweitig orientieren.

Heute gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugungen verbietet. Damit wurde eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Doch ein öffentliches Eingeständnis, dass der „Radikalenerlass“ Unrecht war, unterblieb. Er hat Tausenden von Menschen die berufliche Perspektive genommen und sie in schwerwiegende Existenzprobleme gestürzt. Eine materielle, moralische und politische Rehabilitierung der Betroffenen fand nicht statt.

Die Bedrohung durch den „Radikalenerlass“ gehört auch 2012 keineswegs der Vergangenheit an: Im Jahr 2004 belegten die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy mit Berufsverbot, weil er sich in antifaschistischen Gruppen engagiert hatte. Erst 2007 wurde seine Ablehnung für den Schuldienst durch die Gerichte endgültig für unrechtmäßig erklärt.

Trotzdem wird in Bayern von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst weiterhin formularmäßig die Distanzierung von Organisationen verlangt, die vom „Verfassungsschutz“ als „linksextremistisch“ diffamiert werden. Und eine sogenannte „Extremismus“-Klausel, die sich auf die Ideologie und mehr als fragwürdigen Einschätzungen des „Verfassungsschutzes“ stützt, bedroht existenziell die wichtige Arbeit antifaschistischer, antirassistischer und anderer demokratischer Projekte.

Eine politische Auseinandersetzung über die schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik steht bis heute aus. Sie ist dringlicher denn je. Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus werden wesentliche demokratische Rechte eingeschränkt. Die in den letzten Monaten des Jahres 2011 zu Tage getretenen „Verfassungsschutz“-Skandale haben gezeigt, wie tief der Inlandsgeheimdienst ideologisch und personell in die neonazistische Szene verstrickt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 - unter Beteiligung von NS-Verbrechern - hat der „Verfassungsschutz“ an der Ausgrenzung, Einschüchterung und letztendlichen Kriminalisierung antifaschistischer Politik und linker Opposition gearbeitet. Dieser antidemokratische Geheimdienst ist nicht reformierbar, er muss abgeschafft werden.

Der „Radikalenerlass“ und die ihn stützende Rechtssprechung bleiben ein juristisches, politisches und menschliches Unrecht. Wir als damalige Betroffene des „Radikalenerlasses“ fordern von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern unsere vollständige Rehabilitierung. Die Bespitzelung kritischer politischer Opposition muss ein Ende haben. Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der „Verfassungsschutz“-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung der Betroffenen.

Quelle: Presseerklärung 22. Januar 2016
Zu weiteren Informationen, der Liste der (Erst)UnterzeichnerInnen

kritisch-lesen.de Nr. 38: Asylpolitik: Wider die Bewegungsfreiheit

Refugee Schul- und Unistreik gegen Rassismus in Berlin
Foto: Christina Palitzsch, Umbruch-Bildarchiv, Berlin
„Wie viele Flüchtlinge kann Deutschland noch tragen?“ So lautet wohl eine der häufigsten Fragen, die aktuell durch Medien, Politik und Gesellschaft geistern. Bilder von „Flüchtlingsströmen“, die die Grenzen Europas überschreiten und nach Deutschland einreisen wollen, sind überall präsent. Das Boot ist mal wieder voll. Unterteilt werden Flüchtlinge nach denen, die „asylwürdig“ sind, und denen, die angeblich das Recht auf Asyl missbrauchen. Hinzu kommt: Seit den Anschlägen im November in Paris ist die Debatte (mal wieder) von antimuslimischen Stereotypen geprägt, schließlich könnte jeder eingereiste Syrer auch ein Terrorist sein. Grund genug eine europäische Abschottungspolitik zu legitimieren und auszubauen. Gleichzeitig machen Bilder von engagierten Bürgern die Runde, die ehrenamtlich die zahlreichen „wirklichen“ Flüchtlinge mit Bonbons und Blumen willkommen heißen. Das Dilemma ist offensichtlich: Angesichts der aktuellen Verhältnisse ist - auch individuelle, vermeintlich unpolitische - Unterstützung notwendig. Gleichzeitig können staatliche Stellen die Unterstützung nutzen, um öffentliche Aufgaben an Privatpersonen zu delegieren und Willkommenspatriotismus zu propagieren. Brennende Wohnheime, menschenunwürdige Lebensbedingungen, institutioneller Rassismus und alltägliche Hetze gegen Geflüchtete werden nur zu oft unter den schwarz-rot-goldenen Teppich der Menschlichkeit gekehrt. Von Lagerunterbringung, Kriminalisierung und Übergriffen durch Bürgerwehren spricht kaum jemand. Zwar berichten Medien über Zusammenschlüsse wie Pegida, jedoch nur als ein Problem abseits von der Mitte der Gesellschaft: Das hat doch nichts mit uns zu tun!

Auch die jüngsten repressiven Gesetzesänderungen wie das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und das Entlastungsbeschleunigungsgesetz, die die Lebenssituation von Geflüchteten noch einmal stark verschlechtert haben, sind nur partiell bekannt. Für die Lebenssituation derjenigen, die aus vermeintlich „sicheren Herkunftsstaaten“ nach Deutschland kommen, interessiert sich kaum jemand. Schließlich sind hier oft Sinti und Roma betroffen, die in Anbetracht des nicht neuen Antiziganismus ohnehin wenig Lobby haben. Und schließlich bleibt ein Thema weitgehend ausgeblendet: Fluchtursachen. Waffenexporte, Kriegsbeteiligung - Deutschland und Europa sind direkt involviert in Kriege und Konflikte. Verantwortlich werden sie jedoch nicht gemacht. Die Opferrolle mimen diese Akteure aber mit voller Inbrunst.

Aus einer linken Perspektive ist es vor diesem Hintergrund wichtig, das Thema der deutschen Asylpolitik wieder mehr in den Fokus der Auseinandersetzung zu rücken. Es geht darum die rassistische Unterteilung zwischen nützlichen und nicht asylwürdigen Menschen zu benennen. Während auf der einen Seite die erleichterte Erteilung einer Arbeitserlaubnis gefordert wird, ermöglichen die aktuellen Verschärfungen schnellere Abschiebungen. Auch die Widersprüche zwischen einer Kritik an individueller Unterstützung bei gleichzeitiger Notwendigkeit werfen alltäglich neue Fragen an Linke auf. Deutsche Asylpolitik ist zuletzt erst dann zu fassen, wenn innereuropäische Grenz- und Abschottungspolitiken in eine Analyse miteinbezogen und angegriffen werden. Ein Blick über den nationalstaatlichen Tellerrand ist notwendig, um deutsche Asylpolitik zu erklären.

Zur aktuellen Ausgabe

cronjob