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Auf nach München zur Prozessbeobachtung am 13.01.2016 - Ohne Repression und Datenerfassung zur Demonstration

Klage gegen den Polizeigewahrsam und die erkennungsdienstliche Behandlung bei der Buskontrolle auf der Fahrt zur Protestaktion gegen die Sicherheitskonferenz 2014.
Über 2,5 Stunden wurden AntimilitaristInnen und Friedensaktive in einem Innenhof der Autobahnwache der bayrischen Polizei ohne jeglichen Anlass kontrolliert, erkennungsdienstlich behandelt und de facto an der Teilnahme an der Demonstration gegen die Sicherheitskonferenz gehindert, da sie erst gegen Ende der Demo dazu stoßen konnten und somit ihres Demonstrationsrechts beraubt.

Gegen diesen rechtswidrigen polizeilichen Eingriff ins Versammlungsrecht wurde Anfang 2015 beim Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Wir rufen alle AntimilitaristInnen und solidarische AktivistInnen auf, sich am 13.01.2016 um 13 Uhr im Verwaltungsgericht München solidarisch mit den Anklagenden zu zeigen. Die nächste Sicherheitskonferenz kommt bestimmt - Protestaktionen dagegen werden daher weiterhin notwendig sein. Umso wichtiger ist es, für die ungehinderte Teilnahme an der Protestaktion gegen die Planung der nächsten Kriege zu streiten.

Hintergründe:
Die Proteste gegen die Nato-Sicherheitskonferenz in München waren schon immer von hoher Polizeipräsenz und -einsätzen geprägt. Kontrollen vor und während der alljährlichen Demonstrationen sind zur beklagenswerten Routine in Bayern geworden. 2014 hat Bayern dem noch eins oben auf gesetzt: Ein vom Offenen Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart organisierter Bus aus Stuttgart wurde ca. 60 km vor München von zwei Streifenwägen, einem Zivilpolizeiauto und vier Kastenwägen begleitet und in eine Polizeiwache geleitet. Auf den voll besetzten Bus warteten im Innenhof der Autobahnwache bereits mehrere Polizeieinheiten des USK München, Einheiten aus Ingolstadt, sowie Beamte in Zivil auf die Ankunft des Busses.

„Wir fuhren auf den Hof, wo schon die Polizisten in voller Montur auf uns warteten. Hinter uns schob sich langsam das Stahltor zu. Mein Herz hat noch nie so schnell geschlagen -“ ich dachte: die können jetzt alles mit uns machen und niemand bekommt es mit.“

Ohne Vorankündigung, die Möglichkeit zu verhandeln oder zu erfahren auf welcher rechtlichen Basis die Schikane durchgeführt wird, stürmte das USK den Bus und filmte von Beginn an das Geschehen. Ein Großteil der TeilnehmerInnen der antimilitaristischen Busfahrt stand zu diesem Zeitpunkt in dem engen Mittelgang des Busses. Sie wurden zum Teil gewaltvoll aus dem Bus gezerrt oder brutal auf die Sitzplätze niedergedrückt.

Erst nachdem die Polizei in den Bus gestürmt war und erste Festnahmen getätigt hatte, erklärte der Zugführer des USK Herrmann, dass es sich um eine „Buskontrolle“ handle. Anschließend wurden alle anwesenden Personen einzeln aus dem Bus geführt, penibel durchsucht, abfotografiert, in Listen aufgenommen und in Freiluft-Gewahrsam gebracht. Erst nach zwei Stunden konnten die Reisenden weiter und erreichten mit großer Verspätung die Demonstration erst kurz vor deren Ende.

Nicht mit uns! Wir reichen Klage ein!
Gegen die Buskontrolle wurde im Januar 2015 Klage eingereicht. Es soll die Rechtswidrigkeit der Buskontrolle und der Erkennungsdienstliche-Behandlung geprüft werden. Eine 61-jährige Gewerkschafterin und VVN-Miglied hat sich bereit erklärt, die Fortsetzungsfeststellungsklage zu führen.

Gegen 4 Personen wurden Strafbefehle wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, da sie die "Dreistigkeit" besessen hatten, nach dem Grund der Polizeimaßnahme zu fragen, und die Kontrolle nicht widerspruchslos über sich ergehen lassen wollten. Zur Begründung wurde ein tendenziös zusammengeschnittenes Polizeivideo vorgelegt. Da auf dem ungeschnittenen Polizeivideo der wahre Ablauf der Kontrolle erkennbar war, mussten alle, die gegen den Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt hatten, vom Vorwurf des Widerstands freigesprochen werden.

Lasst uns die Klage finanziell unterstützen und den Prozess solidarisch begleiten.

Solidarität nicht nur auf der Straße, auch in den Gerichtssälen

Leider ist die Verteidigung der Versammlungsfreiheit vor Gericht nicht zum Nulltarif zu haben. Da der Regelstreitwert auf 5000,00 € festgesetzt wird betragen die Prozesskosten erster Instanz knapp 1500 € inklusive Fahrtkosten, die Gerichtkosten in Höhe von 438 € müssen zB bereits vor Prozessbeginn von der Klägerin eingezahlt werden, damit das Gericht überhaupt erst seine Arbeit aufnimmt. Sie soll mit den Kosten nicht alleine bleiben. Falls wir den Prozess gewinnen, werden wir die eingegangenen Spenden für weitere Prozesse zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit einsetzen.

Kommt zum Prozess:
Mittwoch, 13.01.2016 um 13 Uhr
Verwaltungsgericht München
Bayerstr. 30, 80335 München
Sitzungssaal 4 im EG

Spendet auf:
Betreff: SIKO BUS2014
Kontoinhaber: DFG-VK Stuttgart
Konto-Nr.: 4006161740
BLZ 43060967
Bank: GLS Bank

Quelle: Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart (OTKM)

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