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Gefängnis weist Gesundheitsversorgung für Mumia Abu-Jamal endgültig ab

Mumia Abu-Jamal, 6. April 2014
Mumias Gefängnisinterne Beschwerde auf Gesundheitsversorgung ist gestern endgültig abgewiesen worden. Mumia leidet seit Ende letzten Jahres an den Folgen einer unbehandelten Diabetes sowie seit geraumer Zeit an Hepatitis C, an der er sich im Gefängnis angesteckt hat.

Eine juristische Klage gegen die medizinische Vernachlässigung des Gefangenen ist zwar noch nicht offiziell abgelehnt worden. Aber auch hier äusserte sich die zuständige Bezirksrichterin bereits abweisend.

Wie schon vor einigen Tagen angedeutet, können wir uns nicht auf die gesetzlichen Regelungen in Pennsylvania verlassen. Dies ist ein weiteres Beispiel der sprichwörtlichen "Mumia-Ausnahme", die besagt, dass Grundrechte nach Belieben missachtet werden können, wenn der Antragsteller Gefangener ist und Mumia Abu-Jamal heisst.

Lasst uns die Bemühungen für Mumias Gesundheitsversorgung verstärken - es geht (wieder) um sein Leben.

Via Freiheit für Mumia

Siehe auch:
Neue Solidaritätskampagne für Mumia Abu-Jamal
ESKALATION im Fall Mumia ABU-JAMAL

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