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Wüste Verdächtigungen: Terroranschlag in Frankfurt purer Fake

Es gibt doch tatsächlich Verdächtigungen gegen BND, Polizei und den insgesamt so hilfreichen amerikanischen Geheimdienst. So sollen allen Ernstes nach einer Äußerung bei "Anne Will" am letzten Mittwoch sich sofort die amtlichen Riegel zum Gegenbeweis gelockert haben. Bei "Anne Will" hatte einer der Gäste sich nämlich erfrecht, dem Geheimdienst jede Gefahrenabwehr für die deutschen Bürger abzusprechen.

Da traf es sich doch hervorragend, dass ein paar Tage später ein fremdländisches Ehepaar sich erwischen ließ, eine gebrauchsfertige Rohrbombe bei sich gehortet zu haben. Wie Zeitungsberichten zu entnehmen war, hatten die Behörden keineswegs erst am Vortag von den Fabrikationen erfahren, sondern seit längerer Zeit darüber gebrütet. Volkspädagogisch überaus wertvoll soll es dabei gewesen sein, dass diesesmal wirklich ein Hinweis einer Verkäuferin der Polizei auf die Spur geholfen hatte.

Auffällig war im Laufe des Tages, dass zunächst von Streitigkeiten zwischen Staatsanwaltschaft und der Polizei die Rede war. Die Staatsanwaltschaft wollre zunächst von einer sicheren Anklage nichts wissen. Gottseidank änderte sich das bis zu den Abendnachrichten, wo alle Behörden sich über den Fall einig waren. Vielleicht hatte auch der Glückwunsch des hessischen Innenministers dazu beigetragen.

Das Verbot des alljährlichen Radrennens war dann die logische Folge. Zwar ist bis jetzt nirgends erwiesen, dass die Anschläge gerade gegen das Radrennen gerichtet waren. Trotzdem: Nach amerikanischem Vorbild konnte schließlich auch das möglich sein.

Wichtig auf jeden Fall: Dem andächtigen Volk war einmal mehr eingeprägt worden, dass es ohne die enge und feste Zusammenarbeit zwischen deutschen und amerikanischen Diensten einfach nicht geht.

PS:Besonders eindrucksvoll die Hinweise auf frühere Erfolge des bekannten Duos. So vor allem die Vereitelung sämtlicher Pläne der Sauerland-Gruppe. Diese - eine besonders unbegabte Azubi - Terrorgruppe - war damals den allzeit Wachsamen ins Auge gefallen.

Und gilt seither als als das Wahrzeichen echter Polizeiarbeit.

Gefangenen-Knebel-Gesetz von Pennsylvania als verfassungswidrig eingestuft

Mumia Abu-Jamal und seine Mitgefangenen haben einen wichtigen juristischen Erfolg errungen. Das Gefangenen-Knebel-Gesetz von Pennsylvania ist als verfassungswidrig eingestuft worden:

Der "Silence Mumia Act" auch bekannt als Gefangenen-Knebelgesetz, den das Abgeordnetenhaus Pennsylvanias "Revictimization Relief Act" (Gesetz gegen die Reviktimisierung von Verbrechensopfern") getauft hatte, ist seit heute Nachmittag vom Tisch.

Anwalt Bret Grote erhielt am 30.4.2015 die folgende E-Mail vom 3. Bundes-bezirksgericht für den Mittleren Bezirk (Pennsylvania):

"Fall abgeschlossen am 30. April 2015
Urteilsverkündung zugunsten der Kläger Mumia Abu-Jamal et al. (und andere) gegen die Beklagten Kathleen Kane et al., wie folgt: Hiermit wird beschlossen und verkündet, dass das Gesetz gegen Reviktimisierung von Verbrechensopfern des Bundesstaates Pennsylvania (Commonwealth's Revictimization Relief Act), 18 PA. CONS. STAT. Section 11.1304 verfassungswidrig ist und gegen den 1. und 5. Zusatz der Verfassung der Vereinigten Staaten verstösst. Die Durchsetzung dieses Gesetzes wird hiermit gemäss dem Urteil des Gerichts [55] vom 28.4.2015 dauerhaft untersagt.."

"Das Gericht kommt zu der Auffassung, dass das angefochtene Gesetz gegen mehrere Forderungen der Verfassung verstösst; der Erlass ist gesetzwidrig in seinen Zielen, vage in seinen Bestimmungen, und völlig überzogen bezüglich seines Anwendungsbereichs. Die vorliegende gesetzgeberische Bemühung des Parlaments mag gut gemeint sein, bleibt aber beklagenswert hinter dem erforderlichen Standard zurück. Das Ergebnis ist ein Gesetz, das eindeutig verfassungswidrig ist, und zwar sowohl dem Augenschein nach als auch in seiner Anwendung auf die Kläger.

Daher ist das Gericht gezwungen, den Anträgen der Kläger auf rechtlichen Schutz stattzugeben, den Revictimization Relief Act, 18 PA. CONS. STAT. § 11.1304 für in Widerspruch zum 1. und 5. Zusatz der Verfassung der Vereinigten Staaten stehend zu erklären und seine Durchsetzung dauerhaft zu untersagen."

V. Zusammenfassung

"Die Garantie des ersten Verfassungszusatzes auf freie Meinungsäusserung erstreckt sich auch auf verurteilte Straftäter, deren Meinungsäusserungen schon dadurch kontrovers oder anstössig sind. Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist das von allen geteilte Recht darauf, zu ermutigen und aufzumuntern, zu kritisieren und zu verurteilen, zum Handeln aufzurufen und Zurückhaltung zu fordern, erbittert zu debattieren und vorsichtig zuzustimmen; offensiv für etwas zu streiten und höflich Einfluss zu nehmen. Tatsächlich zeigt sich der -šedle Zweck-˜ des prominentesten Verfassungszusatzes vielleicht genau an dem Schutz, den er auch solchen Äusserungen gewährt, die manche verwerflich finden.

So heisst es in Johnson, 491 U.S. at 408-09: [Freie Meinungsäusserung] "dient ihrem hohen Zweck am besten dann, wenn sie Unruhe hervorruft, Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen verursacht oder sogar die Menschen zum Zorn aufstachelt." (Zitat aus Terminiello gegen Chicago, 337 U.S. 1, 4 (1949)) Die Verfassung der Vereinigten Staaten schliesst jede staatliche Gesetzgebung aus, die die freie Meinungsäusserung beschränkt, wenn der tatsächliche Schaden lediglich in persönlicher Kränkung besteht. Siehe Coleman, 335 F. Supp. at 589.
Den Opfern, die durch die Hand gewisser Kläger Schaden erlitten haben, stehen durchaus Abhilfen zu Verfügung. Sie haben die Freiheit, mit Demonstrationen, Mahnwachen oder öffentlichen Debatten gegen die Äusserungen von Gefangenen zu protestieren. Sie können durch Flugblätter und Artikel an die Öffentlichkeit treten. Sie können, wie Maureen Faulkner es getan hat, ihren Kummer mithilfe der Presse ausdrücken. Tatsächlich können auch die Äusserungen der Opfer von einer Art sein, die die Kläger ihrerseits anstössig finden. Der erste Verfassungszusatz gilt für alle ohne Unterschied und endet an keinem Tor, und seine fortdauernde Garantie der freien Meinungsäusserung schliesst das Recht auf Meinungsäusserungen ein, die manche beleidigend finden mögen.

/S/ Christopher C. Conner Christopher C. Conner, Chief Judge United States District Court

Via freiheit für mumia

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