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Offener Brief an die Deutsche Bahn AG: „Vollständige Rückzahlung der Mordeinnahmen aus NS-Massendeportationen jetzt“

Ioannina, Deportation von Juden
Quelle: Bundesarchiv Bild 101I-179-1575-08
Lizenz: CC-BY-SA

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die deutsche Bürgerinitiative „Zug der Erinnerung“ und die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki an den Vorstand der Deutschen Bahn AG (DB AG) gewandt. Die DB AG wird aufgefordert, sämtliche Einnahmen aus den antisemitischen Massendeportationen im besetzten Griechenland „vollständig zu kompensieren“, da die DB AG historische Erbin der NS-Reichsbahn ist.


Die NS-Reichsbahn verschleppte 1943 über 58.000 griechische Juden in die Vernichtungslager Auschwitz und Treblinka, darunter mindestens 12.000 Kinder und Jugendliche. Die Opfer wurden dem sofortigen Tod in den Gaskammern ausgeliefert; nur wenige überlebten.

Für die Todesfahrten stellte die Reichsbahn mindestens 570 Güterwagen bereit, um die jüdischen Einwohner von Thessaloniki den Massenmorden zuzuführen. Weitere kriminelle Transporte galten den jüdischen Gemeinden von Kreta, Korfu, Rhodos und Ioannina.


Ihre Mordbeihilfe ließ sich die Reichsbahn bezahlen. Das staatseigene Unternehmen nahm von den Opfern und deren Vertretungskörperschaften mindestens 2,3 Millionen Reichsmark ein, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben an den DB-Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Grube.


Dies entspräche nach heutiger Kaufkraft und einschließlich der seit 1943 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 2,5% einem kumulierten Gesamtbetrag von 89.455.280.- Euro (Neunundachtzig Millionen vierhundertfünfundfünzigtausend und zweihundertundachtzig Euro). Er müsse der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki, der rechtmäßigen Vertretung der Ermordeten, vollständig und ohne Umwege zurückgezahlt werden.


In dem Schreiben verweisen der „Zug der Erinnerung“ und die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki auf das Beispiel der französischen Staatsbahnen (Société des Chemins de fer Français/ SNCF).

Für die Einnahmen der SNCF aus der Zuarbeit für die deutschen Massendeportationen in die Vernichtung erkannte der französische Staat den Überlebenden und ihren Erben am 4. Dezember 2014 eine individuelle Kompensation zu. Zusätzlich verpflichtete sich die SNCF zu Zahlungen an Gedenkstätten und zivilgesellschaftliche Organisationen, um die Erinnerung wach zuhalten.

Das Schreiben begegnet möglichen Einwänden mit dem Hinweis auf Rechtsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, die alleinige Eigentümerin der DB AG und Erbin sämtlicher Verbrechenseinnahmen ist.


So können nach einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts vom 22. Oktober 2014 griechische NS-Opfer ihre Rechtstitel gegen deutsches Staatseigentum in Italien einfordern, selbst sollten sie damit in ihrem Heimatland scheitern.


Weitere Hinweise des Schreibens gelten dem international tätigen DB-Tochterunternehmen „DB Schenker“, das auch in den USA tätig ist, ohne dort wegen seiner Vergangenheit bisher beachtet worden zu sein. „DB Schenker“ ist Nachfolgerin der NS-Firma „Schenker“, die an den Plünderungen jüdischen Eigentums im besetzten Europa maßgeblich beteiligt war, auch in Thessaloniki. Die entsprechenden Einnahmen hat „Schenker“ nie zurückgezahlt.


Der „Zug der Erinnerung“ und die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki hoffen im 70. Jahr nach der Befreiung Europas von der NS-Barbarei auf eine einvernehmliche Übereinkunft mit der Deutschen Bahn AG und der Bundesregierung.

Um der erhofften Übereinkunft Nachdruck zu verleihen, ruft der „Zug der Erinnerung“ die internationale Zivilgesellschaft auf, „Partei für die griechischen Opfer zu ergreifen“ und „in einem gemeinsamen Appell die bedingungslose Rückzahlung der Schulden öffentlich einzufordern.“



Dringender Appell:

www.zug-der-erinnerung.eu

Quelle

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