Skip to content

Der marokkanische Staat unterdrückt und mordet! Boykottieren wir das so genannte Weltforum der Menschenrechte!

Vom 27. bis 29. November findet in Marrakesch das sogenannte Weltforum für Menschenrechte statt. Es wird in einem nationalen Kontext abgehalten, der hauptsächlich gekennzeichnet ist durch immer mehr ungezügelte Repression und ständige Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte. In einem Kontext volksfeindlicher Politik der massiven Zerstörung aller sozialen Errungen-schaften, die durch langwierige Kämpfe erreicht wurden.

Diese Repressionspolitik richtet sich gegen alle Kampfformen und alle marokkanischen Regionen. Welches andere Land außer Marokko kann in dieser Lage derart die berühmte Fahne der Menschenrechte hoch halten, bei einer solchen Bilanz der Unterdrückung allein der letzten Monate:

  • Repression gegen die Volksbewegung des 20. Februar
  • Repression der Volksdemonstrationen gegen die Teuerung
  • Repression der Volksaufstände der ausgegrenzten Regionen
  • Repression der Demonstrationen der arbeitslosen Akademiker
  • Repression der beispielhaften Studentenkämpfe in allen marokka-nischen Universitäten zur Verteidigung der kostenlosen öffentlichen Ausbildung
  • Repression der Arbeiter- und Landarbeiterstreiks
  • Repression der Streiks der Schüler und Gymnasiasten
  • Repression gegen die Menschenrechtsvereinigung selbst, die zum Beispiel seit Juli 48 Verbote von Aktivitäten auflistet, ganz zu schweigen von den täglichen Behinderungen ihrer Aktivisten.

Mit den unzähligen Verhaftungen, Foltermethoden und Verurteilungen in höchst ungerechten Prozessen aufgrund aus der Luft gegriffener Anklagen sollen die Kämpfe des marokkanischen Volkes kriminalisiert werden. Gegenwärtig werden in den Kerkern dieses reaktionären Staates über 350 politische Gefangene gezählt. Auch die Morde, die direkt auf politische Aktivisten abzielen, sind dieser Bilanz der Achtung der Menschenrechte hinzuzufügen.

Das ganze schreckliche Bild zeigt denen, die sich nicht an die vorgefertigten Muster und an die offiziellen Reden Marokkos halten, dass in diesem Land selbst die elementarsten Menschenrechte täglich mit Füßen getreten und Protest oder Widerspruch, d.h. das fundamentale Recht der Meinungsfreiheit, mit Gefängnis und Tod bezahlt werden.

Aus diesem Grunde prangern wir die Durchführung des sogenannten „Menschenrechts-Weltforums“ in Marokko an: Indem Marokko als Gastgeberland eines solchen Forums akzeptiert wird, gibt man dem Regime Rückendeckung für die Fortführung seiner repressiven blutigen Politik, und so kann die katastrophale Alltagswirklichkeit für das marokkanische Volk wieder einmal beschönigt werden.
Wir rufen dazu auf, das Forum zu boykottieren und alle Aktivitäten und Demonstrationen zu seiner Behinderung zu unterstützen, insbesondere unterstützen wir mit bedingungsloser Solidarität die inhaftierten politischen Gefangenen, die beschlossen haben, gegen das dreitägige Forum in dieser Zeit einen Hungerstreik durchzuführen.

Paris, den 24.11.2014

Aktions- und Unterstützungskomitee für die Kämpfe des marokkanischen Volkes, (Es wurden Unterstützerunterschriften gesammelt).

Kontakt

(Übersetzung E.S.)

STREIKZEITUNG: JA zum GDL-Arbeitskampf - NEIN zum Tarifeinheitsgesetz

Der Arbeitskampf bei der Bahn gelangt in eine neue heiße Phase. Trotz des GDL-Angebots zu gemeinsamen, gleichzeitigen Gesprächen DB AG/EVG und DB AG/GDL beharrt die EVG auf einer Unterwerfungsgeste der GDL und verweigert diese Art Gespräche. Die Bahn hat am 21. November mit der GDL erstmals über eine Einbeziehung auch der Zugbegleiter in einen GDL-DB-Tarifvertrag verhandelt. Diese Verhandlungen werden fortgesetzt. Notwendig ist jetzt, die Solidarität mit der GDL zu verstärken.

Die dritte Ausgabe der STREIKZEITUNG hat die folgenden Themen:

• Neue heiße Phase im Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn AG
• Arbeitsbedingungen bei der Bahn: Schichtarbeit und Arbeitszeiten
• Die Arbeitskämpfe 2007 und 2014 bei der DB AG -“ interessante Parallelen
• Die Deutsche Bahn AG verletzt ständig Fahrgastinteressen -“ Das Beispiel S-Bahn Berlin
• Interview USA -“ Der Kampf der Krankenschwestern
• Hetze gegen GDL + Weselsky soll das Klima zur Einschränkung des Streikrechts schaffen
• Breite Solidarität mit GDL -“ aus der Gewerkschaft verdi, aus Frankreich und aus Italien.

Am 24. 11. geht die dritte Ausgabe der STREIKZEITUNG in Druck. Die STREIKZEITUNG ist einsetzbar bei Veranstaltungen, in Gewerkschaften, vor Bahnhöfen und gegenüber Fahrgästen. Siehe den Werbezettel für die dritte Ausgabe der STREIKZEITUNG (pdf) -

BESTELLEN - VERTEILEN -“ SOLIDARISIEREN!

Die Streikzeitung Nr. 3 ist bereits online verfügbar! (pdf)

Winterabschiebstopp 2014 in Baden-Württemberg - Offener Brief aus Konstanz

In einem offenen Brief fordern das Aktionsbündnis Abschiebestopp Konstanz und der Freundeskreis Asyl Radolfzell, dass Baden-Württemberg im Winter keine Flüchtlinge in die Balkanstaaten abschiebt.

"An die Landesregierung von Baden-Württemberg

An die Landtagsabgeordneten

Offener Brief: Winterabschiebestopp ohne Sonderregelungen in Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
Sehr geehrter Herr Innenminister Gall,
Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung Baden-Württemberg,

nach der Anerkennung der Balkanländer Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien als so genannte „sichere Herkunftsstaaten“ stehen viele Roma -“ häufig Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter, die schon seit Jahren in Deutschland zur Schule gehen -“ konkret vor der Abschiebung.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind Roma vielfältigen Diskriminierungen in ihren Heimatländern ausgesetzt. In den meisten Fällen haben sie weder eine menschenwürdige Unterkunft, noch die Möglichkeit zu arbeiten und sich und ihre Familien selbst zu versorgen. Meist wird ihnen auch der Zugang zu sozialer Hilfe und medizinischer Versorgung unmöglich gemacht. Der auf dem Balkan bekanntermassen besonders harte Winter steht vor der Tür und erschwert die Situation der in ihre Herkunftsländer abgeschobenen Flüchtlinge zusätzlich. Insbesondere die häufig drohende Obdachlosigkeit im Falle einer Abschiebung macht eine Abschiebung in den Wintermonaten zu einem besonderen humanitären Härtefall.

Wir fordern daher, dass Baden-Württemberg im Winter keine Flüchtlinge in die Balkanstaaten abschiebt. Wir hoffen, dass die grün-rote Landesregierung ihren humanitären Verpflichtungen hier Vorrang gewährt vor einer menschenrechtlich fragwürdigen Abschiebepolitik.

Eine solche Regelung muss weit über die Regelung des letzten Jahres hinausgehen. Es darf insbesondere nicht erneut Sonderregelungen für kinderlose Paare und Einzelpersonen geben, sowie für Asylfolgeantragsteller oder Personen, welche nach einem gewissen Stichtag eingereist sind. All diese Sonderregeln hatte Baden-Württemberg letztes Jahr als einziges Bundesland aufgestellt und eine ausreichende Begründung für diese Ausnahmen nicht liefern können.

Ebenso sollte der Winterabschiebestopp wieder bis Ende, statt Anfang März gewährt werden, da insbesondere der März auf dem Westbalkan niedrige Temperaturen aufweist. Diese Regelung war unter der CDU-geführten Vorgängerregierung durchaus üblich und es ist unverständlich, warum ausgerechnet eine grün-rote Landesregierung hier humanitäre Verschlechterungen einführt.

Wir fordern Sie auf, den Schutz vor Abschiebungen dieses Jahr umfassend und bedingungslos zu gewähren.

Wir hoffen, dass die grün-rote Landesregierung zu einem humanitären Kurs in der Flüchtlingspolitik zurückfindet und keine Mitglieder der meistdiskriminierten Volksgruppe Europas und einer der größten Opfergruppen des nationalsozialistischen Terrors im Winter in die fast sichere Obdachlosigkeit abschiebt.

Aktionsbündnis Abschiebestopp Konstanz
Freundeskreis Asyl Radolfzell"

Quelle

Zur Zustimmung des DGB Vorstandes zum Gesetz für Tarifeinheit: An einen Bonzen

Anlässlich der Zustimmung des DGB Vorstandes und diverser Einzelgewerkschaften, wie der IG Metall, trotz Protestes zum Gesetz zur Tarifeinheit fällt uns eigentlich nur ein aktueller Kommentar von Theobald Tiger ein.

An einen Bonzen

Einmal waren wir beide gleich.

Beide: Proleten im deutschen Kaiserreich.

Beide in derselben Luft,

beide in gleicher verschwitzter Kluft;

dieselbe Werkstatt -“ derselbe Lohn -“

derselbe Meister -“ dieselbe Fron -“

beide dasselbe elende Küchenloch ...

Genosse, erinnerst du dich noch?

Aber du, Genosse, warst flinker als ich.

Dich drehen -“ das konntest du meisterlich.

Wir mußten leiden, ohne zu klagen,

aber du -“ du konntest es sagen.

Kanntest die Bücher und die Broschüren,

wußtest besser die Feder zu führen.

Treue um Treue -“ wir glaubten dir doch!

Genosse, erinnerst du dich noch?

Heute ist das alles vergangen.

Man kann nur durchs Vorzimmer zu dir gelangen.

Du rauchst nach Tisch die dicken Zigarren,

du lachst über Straßenhetzer und Narren.

Weißt nichts mehr von alten Kameraden,

wirst aber überall eingeladen.

Du zuckst die Achseln beim Hennessy

und vertrittst die deutsche Sozialdemokratie.

Du hast mit der Welt deinen frieden gemacht.

Hörst du nicht manchmal in dunkler Nacht

eine leise Stimme, die mahnend spricht:

"Genosse, schämst du dich nicht -“?"



Theobald Tiger

Die Weltbühne, 06.09.1923, Nr. 36, S. 248,

Stuttgart 21: „Matrix“ von Oberstaatsanwalt a.D. Häußler - Anstiftung der Polizei zum Verfassungsbruch?

Diese Frage stellt sich spätestens seit das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen Platzverweise wegen angeblicher "Verhinderungsblockaden" für rechtswidrig erklärt und festgestellt hat, dass die Blockaden der öffentlichen Meinungsbildung dienten und somit unter dem Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit standen.

Inzwischen rudert auch das Polizeipräsidium Stuttgart zurück:

Es zog kurz hintereinander einen Bescheid über 80 € Wegtragegebühr zurück und erkannte die Gewahrsamnahme von zehn Stuttgart 21 Gegnern im Februar 2011 als rechtswidrig an.

Politisch brisant ist, dass Häußler der Stuttgarter Polizei einen generellen Katalog von Gesichtspunkten an die Hand gegeben hatte für die Unterscheidung, ob es sich um verfassungsrechtlich geschützte Versammlungen handelt oder um Menschenansammlungen, die diese Rechte nicht beanspruchen können.

Bis heute hält sich die Polizei an diese schriftlichen Äußerungen Häußlers, die in Strafverfahren als Häußlers „Matrix“ bezeichnet werden.

Die Gerichtsentscheidungen und das aktuelle Verhalten des Polizeipräsidiums legen jetzt nahe, dass Häußlers „Matrix“ rechtsfehlerhaft war und die danach handelnden Polizeibeamten dadurch zumindest objektiv zum Verfassungsbruch angestiftet wurden.

Dies zu überprüfen, ist bis dato nicht möglich, weil das Polizeipräsidium Gerichten und Verfahrensbeteiligten die Einsicht in Häußlers „Matrix“ ohne Rechtsgrundlage verweigert.

"Damit muss jetzt Schluss sein, das Polizeipräsidium ist gehalten, die „Matrix“ zu veröffentlichen und wenn sich der Verdacht der Rechtsfehlerhaftigkeit bestätigt, muss gegen Häußler ein Verfahren eingeleitet werden," so Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Die bei den rechtswidrigen Polizeieinsätzen erfassten Personalien, Bild- und Videodateien müssen nachkontrollierbar gelöscht werden, auch nach Einstellung der Verfahren bleiben die Daten sonst noch fünf Jahre in den Datenbanken von LKA und BKA gespeichert.

"Auch für die unselige Wegtragegebühr hat hoffentlich die letzte Stunde geschlagen. Die rot-grüne Landesregierung muss diese Verordnung, die von Anfang an in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt war, endlich aufheben.

Bis es soweit ist, würde es der Stuttgarter Polizeiführung gut zu Gesicht stehen, wenn sie alle Gebührenbescheide zurückzieht und bereits bezahlte Gebühren zurückzahlt," sagte Thomas Trüten weiter.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Ein Streik muss wehtun - sonst ist er keiner

Bis jetzt wenigstens hat sich auch vor Gericht die Feststellung durchgesetzt: Ein Streik muss wehtun. Alle Überlegungen dagegen - vom Bildzeitungsredakteur im "Journalistentreff" als "Verzwergung" der Gewerkschaften vorgetragen - fallen dagegen ab.

Ist sonst schon alles am Grundgesetz verändert worden, in diesem Punkt blieben die Richter fest: Streikrecht ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Dass viele in Mannheim oder Potsdam stundenlang hängenblieben, lässt sich nicht ändern. Dass gewissenlose Zeitungsleute das dann ausnützten, freilich schon. Immerhin ist den Passagieren anzurechnen, dass sie selbst im Zustand der Wut davor zurückschreckten, das Streikrecht ganz abzulehnen. Trotz massivster Beeinflussung durch sämtliche Medien. Immerhin wissen die meisten, dass sie selbst das gerade verschmähte Recht einmal brauchen könnten.

Wie die Vertreter der GDL mit vollem Recht sagten, ist die Einschränkung des Streikrechts durch Frau Nahles nach den Verträgen im Koalitionsvertrag das größte Unrecht, das die jetzige Bundesregierung begehen kann. Es ist vor allem sehr vergesslich. Als einst die versammelte ÖTV sich erhob und einen Kanzler zu Fall brachte, waren gewiss die allgemeinen Unahnnehmlichkeiten größer. Trotzdem traute sich damals niemand, das Streikrecht anzugreifen. Die Gewerkschaften waren zu mächtig.

Erst heute, da die Gewerkschaften träge und klein geworden sind, versuchen sie es wieder. Sie dürfen damit nicht durchkommen. Organisierte und Nichtorganisierte müssen sich dem entgegenstellen. Und die Bahn endlich ihrem Aberglauben abschwören, sie sei der einzige Betrieb, der verschiedene Tarife zu verkraften hätte. Wie jede Wirtschaftsseite zeigt, ist das ein Los, das ziemlich viele Firmen tragen. Ohne bisher laut zu murren...

Der (Rechts-) Weg ist das Ziel - Stuttgart 21 Gegner im Irrgarten der Justiz

Foto: Andrea Schaufler / Wikimedia Commons - cc-by-sa-3.0
Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt."

Der lange Weg bis zu diesem Eingeständnis soll hier gegangen werden und wir beginnen mit dem Prolog:

Was geschah am 1.2.2011 zwischen 6.30 Uhr und 8 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof ?
Version 1 :
„Gegen 6.30 Uhr versammelten sich ca. 35 Menschen vor dem Bautor am Nordflügel des Bahnhofs, um gegen die zu dieser Zeit stattfindenden Abrissmaßnahmen zu protestieren. Um 7.10 Uhr fuhren vier Baufahrzeuge und ein Kamerafahrzeug der Polizei an die Versammlung heran. Um 7.20 Uhr trafen mehrere Wannen der Polizei ein. Sofort bildeten Polizeibeamte zwei Ketten links und rechts der Demonstration. Wir verließen gemeinsam den Versammlungsort,obwohl bis zu diesem Zeitpunkt weder die Versammlung aufgelöst noch Platzverweise ausgesprochen waren.“

Hier differiert Version 2, die Polizeiversion, stark :
„Vier Fahrzeuge wurden an der Einfahrt in die Baustelle gehindert. Daher lag gegen die Kläger der Anfangsverdacht einer Nötigung vor. Zum Zwecke der Strafverfolgung wurden die Personalien der Kläger festgestellt und Anzeigen gefertigt. Anschließend erhielten die Betroffenen, insgesamt 16 Personen, einen mündlichen Platzverweis für den Kurt-Georg Kiesinger-Platz sowie die Straße Am Schlossgarten. Diese Maßnahme beanstanden die Kläger nicht.“

Das Problem für die Betroffenen war, dass man nur Maßnahmen beanstanden kann, die auch tatsächlich stattgefunden haben. In der Realität jenes kalten Februarmorgens 2011 fand am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz aber weder eine Personalienfeststellung statt, noch wurden Anzeigen gefertigt, noch wurden mündliche Platzverweise erteilt, denn ... siehe Version 1.

Bei dem Bemühen ihre Version aufrecht zu erhalten, schreckten in der Folge Polizei und Regierungspräsidium vor fast gar nichts zurück: So zauberten sie einen „Vorkommnisbericht des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 1.2.2011“ aus dem Zylinder, in dem akribisch festgehalten wird, was sich nie ereignet hatte.

Einer Beweismittelfälschung kommt dieses Verfahren erheblich nahe.

Das dämmerte offensichtlich auch dem Regierungspräsidium, zumal es eingestehen musste, dass „die Aufnahme der Personalien, die Erteilung des Platzverweises usw. filmisch nicht belegt sind“ und „die Namen der Beamten der Bereitschaftspolizei Lahr, die an der Personalienfeststellung, der Belehrung sowie dem Platzverweis beteiligt waren, (...) nicht im Einzelnen aufgezeichnet (sind).“

Schade nur, dass es ein Formular mit dem schönen Titel „Belehrung von zur Identitätsfeststellung festgehaltenen Verdächtigen“ gibt, auf dem neben Dienststelle und Vorgangsnummer natürlich auch Namen und Dienstgrad der belehrenden Beamten verzeichnet werden müssen.

Ein solches Formular bekamen unsre S-21 Gegner denn auch ausgehändigt, als zwei Stunden später am Grundwassermanagement (GWM) ihre Personalien dann tatsächlich aufgenommen wurden und sie nach zweistündigem Aufenthalt im Polizeikessel bei klirrender Kälte gegen 10 Uhr zu Wasenwache chauffiert und in Gewahrsam genommen wurden.

Dort versuchen die Beamten um 10.11 Uhr vergeblich, den zuständigen Richter am Amtsgericht Brost zu erreichen, der aber „erst zu den Bürozeiten entscheiden könne.“ Ihm werden wir später noch einmal begegnen.

Um 13.30 Uhr wird schließlich Richter Gauch erreicht, der „keine freiheitsbeschränkende Maßnahme“ anordnet, allerdings auch keinen der Betroffenen anhört.

Um 14.30 Uhr werden die S21-Gegner dann aus dem Gewahrsam entlassen.

Ende des Prologs.

Vorhang auf, das Spiel beginnt!

Unsre S21-Gegner wollen sich mit dem Geschehen nicht abfinden und beantragen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Gewahrsamnahme.

Sie tun das beim Amtsgericht Stuttgart am 25.2.2011. Am 4.4.2011 beschließt das Amtsgericht Stuttgart in Gestalt des Richters Brost (wir erinnern uns : Der Richter, der nur zu den Bürozeiten entscheiden kann) die Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Am 5.8.2011, also vier Monate später, beschließt die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, vertreten durch den Richter Sohler (auch ihm werden wir wieder begegnen) dann endlich die Weiterführung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, legt den Streitwert auf 5000 € fest und kassiert von jedem der fünf Kläger 363 € Prozesskosten, obwohl es um ein und denselben Sachverhalt geht.

Dann geschieht lange nichts, jedenfalls nichts substantielles: Es wird z.B. darüber gestritten, ob das Innenministerium oder das Regierungspräsidium zuständig ist.

Die Klageschrift vom 25.2. bzw. 4.4.2011 wird dem schlussendlich zuständigen Regierungspräsidium schließlich fünf Monate später am 2.9.2011 vom Gericht zugestellt.

Am 26.10.2011 trudelt dann der Antrag auf Klageabweisung vom Regierungspräsidium ein. Wieder sind zwei Monate ins Land gegangen.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2012.

Am 16.5.2012 erwägt das Verwaltungsgericht die Aussetzung des Verfahrens wegen der bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die Kläger. Dem treten die Kläger entgegen. Daraufhin versinkt das Verwaltungsgericht ein halbes Jahr lang in tiefes Schweigen, das erst am 11.12.2012 gebrochen wird: Auf Nachfrage nach dem Fortgang des Verfahrens, erklärt Richter Sohler, dass, „wegen noch älterer bei der Kammer anhängiger Klageverfahren (...) gegenwärtig noch nicht genau vorhersehbar (ist), wann über die Klage entschieden wird.“ Ob das Verfahren jetzt ausgesetzt ist oder nicht, erfahren die Kläger nicht.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2013.

Am 24.10 2013 fragt das Verwaltungsgericht bei der Staatsanwaltschaft nach, ob die Ermittlungsverfahren gegen die Kläger schon abgeschlossen sind.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Verfahren schon mindestens seit einem Vierteljahr eingestellt, wie die Kläger zufällig durch eine Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten des LKA am 18.7. 2013 erfahren .

Froh gestimmt, da jetzt der letzte Vorwand, das Verfahren zu verzögern, weggefallen ist, begehen die Kläger den Jahreswechsel 2013/2014.

Das neue Jahr ist noch jung, da überrascht die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts die Kläger mit der Mitteilung, dass die sie beabsichtige „das Klageverfahren mangels Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (...) an das Amtsgericht Stuttgart zurück zu geben.“

Fassungslosigkeit macht sich breit und tatsächlich erhalten die Kläger am 1.4.2014 (kein Aprilscherz!) die Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht beschlossen hat, den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig zu erklären.

Beschlossen hat das wohlgemerkt dieselbe Kammer, der Richter Sohler angehört, welcher seit drei (!) Jahren das Verfahren als Berichterstatter durchführt -“ mehr oder weniger durchführt, wie wir gesehen haben.

Und der Beschluss hat es in sich, da ist die Rede von „schwerwiegender Rechtsverletzung“, „rechtsfehlerhafter Darlegung“, „objektiver Willkür“ - was zumindest sprachlich Unsinn ist, denn das Wesen der Willkür ist subjektiv.

Er gipfelt in der Aussage: „Der Beschluss ( des Amtsgerichts Stuttgart) entzieht dem Kläger den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und ist daher nicht haltbar.“

Drei Jahre wurde unseren Klägern ein Grundrecht verweigert -“ und keiner hats gemerkt !

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf jenem nicht stattgefundenen Vorgang beruht, den wir im Prolog geschildert haben: Der fiktiven Personalienfeststellung, Belehrung und Platzverweiserteilung am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz.

Denn die polizeiliche Maßnahme am GWM diente danach allein Strafverfolgungszwecken, war also repressiver Natur. Und dafür sei das Amtsgericht zuständig.

Hätte die polizeiliche Maßnahme aber der präventiven Gefahrenabwehr gedient, wäre das Verwaltungsgericht zuständig.

Und wie unterscheidet man jetzt letztendlich die Funktion der polizeilichen Maßnahme ?

„Für die Abgrenzung der gesamten Aufgabengebiete ist darüber hinaus maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage der Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt.“

Was muss der „verständige Bürger“ denn verstehen, um nicht zu einer widernatürlichen Betrachtungsweise zu kommen?

Und hat sich nicht die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts der Beihilfe zum Rechtsbruch schuldig gemacht, indem sie drei Jahre lang ein Verfahren betrieben hat, von dem sie jetzt behauptet, dass es den Verstoß gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter zur Grundlage hatte?

Und warum hat es die Kammer trotz Einwendungen der Kläger unterlassen, eben jenen Vorgang umfassend aufzuklären, den sie jetzt zum wesentlichen Ausgangspunkt ihres Beschlusses macht ?

Fragen über Fragen.

Jedenfalls erklärt die 5.Kammer den Verwaltungsrechtweg für unzulässig, legt den Rechtsstreit aber dem Bundesverwaltungsgericht vor zur Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Dieses erklärt sich - im Frühsommer 2014 - für nicht zuständig, aber weil die Richter des 6. Senats gerade so nett beieinander sitzen, entscheiden sie dann halt doch, dass - Trommelwirbel - das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig ist!

Die Schockstarre der Stuttgarter Verwaltungsrichter ob dieses unerwarteten und wohl auch unerwünschten Urteils ihrer Leipziger Vorgesetzten hält an bis zu jenem 21.10.2014, an dem das Polizeipräsidium die weiße Fahne schwenkt.

Die 5. Kammer ist aus dem Schneider: Der Berichterstatter muss nur noch anstelle der Kammer ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung fällen, alle Ungereimtheiten des Verfahrens bleiben ungereimt und dem Rechtsstaat ist genüge getan.

Tomás Elgorriaga in Deutsch­land verhaftet. Das ist nicht der richtige Weg!

Protest am Sonntag in Hondarribia
Foto: Freunde des Baskenlandes

2011 erklärte ETA das Ende ihres bewaffneten Kampfes. Seither gibt es im Baskenland politische Gewalt nur noch von einer Seite, vom spanischen Staat, der nach wie vor Aktivisten der baskischen Unabhängigkeitsbewegung mit politischen Prozessen überzieht.

Am letzten Freitag, den 31. Oktober 2014, wurde in Mannheim der 51-jährige Baske Tomás Elgorriaga Kunze verhaftet. Pressemeldungen porträtierten ihn sofort als hochrangiges ETA Mitglied. Fest steht, dass der 1963 geborene Elgorriaga jahrelang in der baskischen politischen Unabhängigkeitsbewegung aktiv war, auch als linker Gemeinderat in dem baskischen Ferienort Hondarribia. Im Frühjahr 1998 wurde er zusammen mit weiteren Personen von der spanischen Polizei verhaftet, angeblich wegen Unterstützung der ETA. In der Incommunicado-Isolationshaft wurde er schwer gefoltert, kam anschliessend in Untersuchungshaft und wurde später nach Hinterlegung einer Kaution freigelassen. Kurz vor Prozessbeginn im Jahr 2000 flüchtete er mit unbekanntem Zielort. Seine Mitangeklagten wurden von dem Madrider Sondergericht Audiencia Nacional zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Später wurde Elgorriaga in Frankreich wegen angeblicher ETA-Mitgliedschaft in Abwesenheit verurteilt.

Als er am vergangenen Freitag vom LKA Hessen verhaftet wurde, hatte offenbar auch der spanische Geheimdienst seine Finger im Spiel. Spanische Sicherheitsdienste behaupten, dass der Ingenieur ein Bombenspezialist der ETA gewesen sei.

Vor seiner Verhaftung arbeitete Tomás Elgorriaga anscheinend unter falschem Namen an der Uni Freiburg. Er soll nach Frankreich abgeschoben werden. In Frankreich droht ihm aber möglicherweise die weitere Abschiebung nach Spanien.
Damit besteht für ihn die Gefahr erneuter Folter und Misshandlung, auf jeden Fall aber ein Gefängnisregime, das im Falle baskischer Gefangener unmenschliche Sondergesetze anwendet, die den normalen gesetzlichen Vorschriften zum Gefängnisvollzug in Spanien zuwiderlaufen. Das lateinamerikanische Forum São Paulo, eine wichtige Plattform der lateinamerikanischen Linken, hatte erst im August diesen Jahres ein Ende dieser Sondergesetze gefordert.

Die baskische Linkspartei Sortu bezeichnet die Aktion des spanischen Geheimdienstes als „einen weiteren Schritt in der Strategie der Feinde des Friedens“. Die rechte spanische Zeitung ABC, die sonst schnell in der Vorverurteilung baskischer Aktivisten ist, gab sich in ihrer Berichterstattung verhalten. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der spanische Staat mit der medienwirksamen Verhaftung “eines führenden ETA-Mitglieds- von den Korruptionsfällen, die derzeit die PP erschüttern, ablenken und ihre Abwärtsspirale in den Meinungsumfragen aufhalten will.

Aus Protest gab es am Sonntag in Hondarribia eine größere Kundgebung mit den Slogans „Tomás Elgorriaga in Deutschland verhaftet. Das ist nicht der richtige Weg!“ und „Freiheit für Tomás! Es reicht!“

Weitere Informationen:

• XX. SAO PAULO FORUM -“ RESOLUTION FÜR FRIEDEN IM BASKENLAND (in deutscher Übersetzung): Resolution
• Weitere Informationen auf heise.de (deutsch)
• Stellungnahme von Sortu (spanisch)

Quelle / Erstveröffentlichung: Euskal Herriaren Lagunak - Freundinnen und Freunde des Baskenlands

cronjob