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Ein Streik muss wehtun - sonst ist er keiner

Bis jetzt wenigstens hat sich auch vor Gericht die Feststellung durchgesetzt: Ein Streik muss wehtun. Alle Überlegungen dagegen - vom Bildzeitungsredakteur im "Journalistentreff" als "Verzwergung" der Gewerkschaften vorgetragen - fallen dagegen ab.

Ist sonst schon alles am Grundgesetz verändert worden, in diesem Punkt blieben die Richter fest: Streikrecht ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Dass viele in Mannheim oder Potsdam stundenlang hängenblieben, lässt sich nicht ändern. Dass gewissenlose Zeitungsleute das dann ausnützten, freilich schon. Immerhin ist den Passagieren anzurechnen, dass sie selbst im Zustand der Wut davor zurückschreckten, das Streikrecht ganz abzulehnen. Trotz massivster Beeinflussung durch sämtliche Medien. Immerhin wissen die meisten, dass sie selbst das gerade verschmähte Recht einmal brauchen könnten.

Wie die Vertreter der GDL mit vollem Recht sagten, ist die Einschränkung des Streikrechts durch Frau Nahles nach den Verträgen im Koalitionsvertrag das größte Unrecht, das die jetzige Bundesregierung begehen kann. Es ist vor allem sehr vergesslich. Als einst die versammelte ÖTV sich erhob und einen Kanzler zu Fall brachte, waren gewiss die allgemeinen Unahnnehmlichkeiten größer. Trotzdem traute sich damals niemand, das Streikrecht anzugreifen. Die Gewerkschaften waren zu mächtig.

Erst heute, da die Gewerkschaften träge und klein geworden sind, versuchen sie es wieder. Sie dürfen damit nicht durchkommen. Organisierte und Nichtorganisierte müssen sich dem entgegenstellen. Und die Bahn endlich ihrem Aberglauben abschwören, sie sei der einzige Betrieb, der verschiedene Tarife zu verkraften hätte. Wie jede Wirtschaftsseite zeigt, ist das ein Los, das ziemlich viele Firmen tragen. Ohne bisher laut zu murren...

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