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De Maizière: Fleißig um Demo-Verbote bemüht

Er sorgt sich sichtlich. Und schaut ganz unbewegt an der Kamera vorbei. Und kommentiert die Vorfälle in Köln. Er ist fassungslos. Und hat von allen Zusammenkünften der Hooligans und Rechten nichts bemerkt. Obwohl gerade er als Herr der verschiedenen Dienste es am leichtesten hätte ahnen können, was sich da an offensichtlichen Bündnissen zutrug.

Während die Polizei unten tatsächlich aus den diversen Botschaften herauslas, was sich dann ereignete.

Bleibt nur die Frage, ob der Innenminister des Bundes und vielleicht auch des Landes so ahnungslos waren, wie sie sich gaben. Es könnte auch leicht sein, dass es wieder einmal um den Versuch ging, das Demonstrationsrecht überhaupt einzuschränken. Die satten Bilder sollten genügen. Waren da wirklich Leute am Werk, die um Gesinnungen kämpften? Nein. Und hatten die vielleicht nicht Waffen im Hintergrund? Also wurde das Zugeständnis des Grundgesetzes doch offenbar verletzt.

Fazit: Man urteilt über die Köpfe der Beteiligsten hinweg. Natürlich bieten die Personen der Veranstaltung keinen Grund zu Sympathiegefühlen. Allerdings das alles bloß, wenn man vor seinem Fernsehgerät saß. Und sich pflichtgemäß gruselte. Nur - wenn man zurückdenkt - das alles war in den siebziger Jahren nicht anders. Nur waren damals wir selbst die Akteure. Und bekamen alles anders mit. Auch damals wurde mit den gleichen Argumenten die Demonstrationsfreiheit eingegrenzt. Die Polizei, die für sich selbst keine besondere politische Einstellung hatte, wurde - wie jetzt in Köln - besinnungslos geopfert und verheizt.

Was allerdings Hoffnung zur Freude gibt. Ob die Demos nun verboten waren oder nicht. Es blieben immer noch genug da, die sich dem Übermut der Innenminister und der Folgsamkeit der Polizisten widersetzten.

Wichtig auf jeden Fall: Auch wer sich jetzt unbeeindruckt verhält zu den Drohungen unseres obersten Ordnungshüters, kann knallfall erwischt werden, wenn es um das Eigentliche geht. Und keiner steht dann neben dir.

USA: Landesweiter Aktionstag "Stop Mass Incarceration"

Heute finden USA weite Proteste gegen "Polizeirepression und -brutalität und die Kriminalisierung einer ganzen Generation" statt. Anlass dafür sind die nicht erst seit den Ereignissen von Ferguson zunehmende polizeistaatlichen Auswüchse hingewiesen und die sich dagegen formierende Protestbewegung vereint werden. Diese ist inzwischen aus den direkt betroffenen Communities herausgewachsen und wendet sich an die Öffentlichkeit, um einen "radikalen Wandel" im Bewußtsein über "Recht und Unrecht", über das, was legal oder und illegal ist und was tolerierbar oder eben nicht tolerierbar ist in Bezug auf den kontinuierlichen und schrecklichen, rassistischen Polizeimissbrauch und Mord.

Zurecht wird der Begriff "Masseneinkerkeerung" verwendet, siehe den Text "Der gefängnisindustrielle Komplex" (Mumia Hörbuch Berlin) sowie:

"Die USA haben mit 706 pro 100.000 Einwohnern (2011) die höchste Inhaftierungsrate der Welt. Der größte Teil der ausgesprochenen Strafen ahndet Gewaltverbrechen (624.900), Eigentums- (253.000) - und Drogenkriminalität (265.000) (Statistik 2002).

Unterscheidet man bei den Inhaftierten nach Race, wie es in den USA üblich ist, befinden sich 4.347 von 100.000 schwarzen Männern und 260 von 100.000 schwarzen Frauen, 1.771 von 100.000 der männlichen und 133 von 100.000 der weiblichen Latinos und 678 von 100.000 der weißen männlichen und 91 von 100.000 der weißen weiblichen US-Bevölkerung in Staats- und Bundesgefängnissen in Haft (Stand 31. Dezember 2008). Insgesamt sind 1,65 % der schwarzen gegenüber 0,27 % der weißen US-Bevölkerung (U.S. residents) in Staats- und Bundesgefängnissen inhaftiert.[2]

Wegen Kapitalverbrechen befinden sich 3.088 zur Todesstrafe verurteilte Personen in US-Gefängnissen, 39 Verurteilte wurden 2013 hingerichtet, die meisten davon in Texas. Seit 1930 wurden in den USA 4.863 Personen hingerichtet.

Ende 2011 befand sich jeder 45. US-Amerikaner (2,2 % der Bevölkerung) entweder im Gefängnis (2,2 Millionen), oder sie waren zur Bewährung (4,0) oder zur Haftaussetzung (0,85) auf freiem Fuß.[3]. Damit stehen die Vereinigten Staaten im Verhältnis von Gefängnisinsassen zur Einwohnerzahl mit Abstand weltweit an der Spitze. Der Anteil weiblicher Insassen stieg auf 7 %. Zwischen 1995 und 2003 nahm die Anzahl der wegen Drogendelikten Inhaftierten um 49 % zu.[4]" (Wikipedia)

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Deutschland: PKK-Verbot aufheben!

Es gibt inzwischen nicht zu wenig Aufhebens in unserem Land. Eher zuviel. Während die ganze Nation sich im Wohlsein zufrieden gibt, wühlt doch die gemeinsame Sorge. Wie können wir uns raushalten aus den qualvollen Wildnissen dieser Welt? Und damit wir uns auch richtig wohlfühlen in unserer einstweiligen Sicherheit, muss immer der eine oder andere Warnrufer auftreten. Hierzu eignet sich vor allem der eiskalte de Maizière. Die Unruhen in gewissen norddeutschen Hafenstädten zwischen Kurden und IS-Anhängern werden sofort zu allgemeinen Gefahr aufgeplustert. Huch, wenn es uns auch einmal so ginge wie den Türken oder sonstigen Bewohnern gefährlicher Länder! Wir wären ja unseres Lebens nicht mehr sicher. Also sofort schärfere Gesetze her. Uns darf so etwas nicht passieren. Niemals!

Und schon werden unbestimmte Gesetze beschlossen. Und der grundverwobene Rassismus wird angehoben. Braun im Gesicht? Herrscht da nicht schon der Bürgerkrieg vor? Und wer von den angeblichen Flüchtlingen ist nicht wirklich der eingeschleuste Feind. Der Böse an sich.

So wird unter dem Gesichtspunkt der Sorge die Urangst geweckt- und mit ihr genau die Strafgesetze, die wir so verabscheuen, wenn wir sie in Russland oder der Türkei entdecken.

Unter dem Schein öffentlicher Ruhe herrscht offenbar Ratlosigkeit. Was tun, wenn ein Nato-Partner - die Türkei - sich mit Bombenabwürfen genau gegen die einzigen wirklichen Verteidiger der Gebiete gegen die IS-Truppen wendet? An sich würde nach allem vornehmes Wegschauen sich anbieten. Kennzeichnend auch, dass nach den Morgennachrichten den ganzen Tag lang kein Wort bei ARD mehr über den Vorfall berichtet wurde. Keinerlei Einflussnahme der Regierung selbstverständlich. Nur - dass bei aller Vornehmheit des Wegschauens selbst die minimalsten Ziele der IS-Bekämpfung ganz offenbar in sich zusammenfallen. Wie will man die IS-Truppen wirkungsvoll bekämpfen, wenn auf der anderen Seite die Türkei diesen immer wieder zu Hilfe kommt.

Was bleibt in dieser Lage? Eine offene Provokation des Bündnispartners scheint den Angsthasen der Regierung zu gefährlich. Ein Rückzug der Beobachtung der Gebiete der Türkei durch unsere Patriots immer noch zu aufdringlich. Was aber spräche gegen eine Aufhebung des PKK-Verbots innerhalb der deutschen Grenzen? Tatsächlich haben sich die Kurden in unserer Gegend seit langem nicht mehr aufsässig gezeigt gegen unseren Staat. Und als Anerkennung ihres Kampfes für echte Gleichberechtigung sämtlicher Minderheiten ohne rassische Vorbehalte würde eine solche Aufhebung des Verbotes für alle anderen ein echtes Vorbild darstellen. Was 1992 für ein Verbot herhalten musste, wie berechtigt oder unberechtigt es damals schon war, muss heute unter veränderten Verhältnissen nicht mehr gelten.

Freiheit für die PKK - als aufforderndes Zeichen für alle. Vor allem für andere NATO-Länder. Und besonders für die Türkei selbst.

Türkei: Ein weiterer Angriff auf die Pressefreiheit

Kurzinfo und Links zu
In der Türkei wurden die drei deutschen Fotografen Björn Kietzmann, Chris Grodotzki und Ruben Neugebauer in Diyarbakir festgenommen. Sie wollten über die Situation in der Ost-Türkei berichten. Ihnen wird vorgeworfen, "Spione" und "Provokateure" zu sein. Sie befinden sich im Moment im Gefängnis "Tem Sube Müdürlügü" in Diyarbakir und werden verhört.

Update 08:00: Inzwischen wurden die drei nach 31 Stunden freigelassen.

Die Seite Free Ruben, Chris und Björn informiert umfassend über den Vorgang, unter anderem ist heute nachmittag eine Protestkundgebung vor der türkischen Botschaft in Berlin geplant.

Weitere Informationen:



FAZ:
Erdogan sieht ausländische Medien-Verschwörung: Deutsche Journalisten in der Türkei festgenommen


Tagesschau: Türkei nimmt Journalisten in Gewahrsam. Drei deutsche Fotografen festgenommen

Spiegel: Diyarbakir: Drei deutsche Journalisten in der Türkei festgenommen

Welt: Spionage-Vorwurf: Deutsche Journalisten in der Türkei verhaftet

Zeit: Kurdenproteste: Deutsche Journalisten in der Türkei verhaftet

Photographers in Solidarity: Drei unserer Fotografen in der Türkei festgenommen

Arbeitskampf und Versammlungsfreiheit: Mit dem Versammlungsgesetz gegen Streikende?

2007, Schleswig-Holstein:

Die IG Bau bestreikt im Rahmen der Tarifrunde Baustellen. Bei Ansammlungen von Streikposten und Streikenden vor den Baustelleneinfahrten rufen die Unternehmer die Polizei wegen unangemeldeter Versammlung. Die Polizei greift in das Streikgeschehen ein, löst die Ansammlungen wegen fehlender Anmeldung auf, kesselt die Teilnehmer ein und stellt ihre Identität fest. Ermittlungsverfahren werden eingeleitet.

2008, München :

15 streikende Beschäftigte versammeln sich mit Transparenten und Flugblättern vor der Filiale der Modekette „Zara“ und machen ihren Streik bekannt. Nach einer Stunde beenden sie ihre Aktion. Der zuständige Gewerkschaftsfunktionär hat diese Aktion nicht als Versammlung angemeldet und wird deshalb vom Amtsgericht München wegen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz zu 1600 € Strafe verurteilt.

2012, Köln:

Ford-Beschäftigte aus Genk (Belgien) fahren nach Köln, um dort vor den Werkstoren von Ford gegen die Schließung ihres Werks zu demonstrieren. Dabei sollen Böller verwendet und Autoreifen angezündet worden sein. Sie werden stundenlang von einem riesigen Polizeiaufgebot eingekesselt,erkennungsdienstlich behandelt, einige in Gewahrsam genommen, die anderen nach Belgien abgeschoben.

Ein Jahr später beantragt die Staatsanwaltschaft 12 Strafbefehle beim Amtsgericht wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsrecht.

2013, Großbettlingen (Kreis Esslingen):

Die Belegschaft der Firma Norgren kämpft gegen die Schließung ihre Werks und versucht den Abtransport von Anlagen durch die Blockade beider Werkstore mit Autos zu verhindern. Dabei befinden sie sich formal auf Firmengelände, das aber öffentlich zugänglich ist.

Dies führt dazu, dass sich zum einen das Landratsamt Esslingen als zuständige Versammlungsbehörde einschaltet, die Blockade für illegal erklärt und mit der Auflösung der angemeldeten Versammlung vor dem Werkstor droht. Zum anderen beantragt Norgren parallel dazu beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die IG Metall und 38 namentlich genannte Kollegen/innen, darunter den Versammlungsleiter der IGM, in der jedem Einzelnen 250.000 € Strafe angedroht werden und dem Versammlungsleiter alternativ Ordnungshaft.

Das Arbeitsgericht kassiert zwar die Strafandrohung gegen die 38 Kollegen/innen, gibt aber dem Antrag von Norgren statt und belässt die Strafandrohung gegen die IG Metall bzw. den Versammlungsleiter, den 2. Bevollmächtigten der IGM Esslingen Jürgen Gross, bei 250.000 € bzw. ersatzweise Ordnungshaft für jeden Fall der Zuwiderhandlung

So verschieden gelagert diese Fälle auch sein mögen, so zeigen sie doch deutlich die Tendenz, staatliches Eingreifen in Arbeitskampf- und Streikgeschehen zugunsten der Unternehmer durch den Umweg über das Versammlungsgesetz bzw. diverse Länderversammlungsgesetze zu organisieren.

Eine Entwicklung, die in der gewerkschaftlichen Diskussion noch kaum eine Rolle spielt.

Die formaljuristische Konstellation ist relativ verworren: Es kollidieren zwei Grundrechte: die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG und das, was man allgemein „Streikrecht“ nennt, abgeleitet aus der Koalitionsfreiheit Artikel 9 Abs.3 GG. Ist die Versammlungsfreiheit ein Individualrecht, das jeder in Anspruch nehmen kann, so wird das Streikrecht nur Vereinigungen, d.h. In diesem Fall Gewerkschaften, gewährt.
„Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht.(ausgenommen sind hier Diktaturen und andere autoritäre Regimes -“ Anmerkung des Verfassers). Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis (...) Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unsrer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.“

So charakterisiert der Wiesbadener Appell „Für ein umfassendes Streikrecht“ den Zustand des Streikrechts hierzulande.

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien ist das Streikrecht in der Verfassung verankert als individuelles Recht jedes abhängig Beschäftigten auch unabhängig von einem Aufruf, Urabstimmung etc. durch die zuständigen Gewerkschaften in den Streik zu treten. Natürlich gibt es auch in diesen Ländern die verschiedensten Einschränkungen des Streikrechts (z.B. im Öffentlichen Dienst), aber z.B. die Beschränkung auf Tariffragen ist dort ebenso unbekannt wie das Verbot des Generalstreiks.

Wie die Fallbeispiele zu Anfang zeigen, droht dem ohnehin verstümmeltem Streikrecht hierzulande jetzt auch noch Ungemach von versammlungsrechtlicher Seite.

Spätestens nach dem Münchner Urteil gegen den verdi-Kollegen stellt sich die Frage, wie sich die Regeln des Versammlungsrechts mit der Natur von Arbeitskämpfen vertragen: „Müssen also Streikversammlungen, wenn sie außerhalb der Betriebe stattfinden, nach § 14 (VersG) angemeldet werden -“ und wenn ja, gilt dies für alle ohne Ausnahme ? Verstößt ein Arbeiter, wenn er bei einer Streikversammlung unter freiem Himmel seinen Arbeitshelm trägt, gegen das sogenannte Schutzwaffenverbot („passive Bewaffnung“) des § 17a VersG? Verletzt er das Waffenverbot, wenn er sein Arbeitsgerät mit sich führt ? Ist es mit der Koalitionsfreiheit zu vereinbaren, dass die Polizei, wie es § 12a VersG erlaubt, die Streikversammlung filmt und die Reden mitschreibt?“ („Streikgeschehen als anmeldepflichtige Versammlung“ H.Wächtler in „Arbeit und Recht“ Ausgabe 5/2009).

Allein die Anmeldepflicht hätte weitreichende Folgen: Wesentlicher Bestandteil gewerkschaftlicher Streiktaktik ist der Überraschungseffekt. Durch den Zwang zur vorherigen Anmeldung fällt dieser weg, die betroffenen Unternehmen können sich vorbereiten, im Fall der Münchner „Zara“-Filiale z.B. durch Doppelbesetzung zentraler Funktionen wie der Kasse, die schleswigholsteinischen Bauunternehmer durch vorübergehende Stornierung und Umdirigierung von Zulieferungen.

„Eine Pflicht zur vorherigen Anmeldung dieser Streiks würde die Kampffähigkeit der streikführenden Gewerkschaft in schwerwiegender Weise beeinträchtigen.“ ( H.Wächtler s.o.)
Damit nicht genug. Eine angemeldete Versammlung braucht einen Versammlungsleiter. Wenn, wie im bayerischen Versammlungsgesetz vorgesehen, auch der gewerkschaftliche Versammlungsleiter auf „Zuverlässigkeit und Eignung“ überprüft wird, werden dessen persönliche Daten erfasst und mit polizeilichen und staatsschutzrechtlichen Dateien abgeglichen. Das Bundesverfassungsgericht spricht in seiner Eilentscheidung zum bayerischen Versammlungsgesetz vom 17.2.2009 deshalb auch davon, dass „(...) Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen (...) Teilnehmer an einer unbefangenen Mitwirkung in der vom Veranstalter vorgesehenen Weise hindern (können)“ (zitiert nach H.Wächtler s.o.).

Durch die dargestellten versammlungsrechtlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen kann der Staat direkt in den Arbeitskampf eingreifen, die Ausübung des Streikrechts würde von einer amtlichen Genehmigung abhängig gemacht.

Was ist zu tun?
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht in Schleswig Holstein vom 9.8.2012 fordert der DGB eine „Arbeitskampfklausel“: „Dies würde dem besonderen Charakter von Versammlungen im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen im Kontext des Artikel 9 Abs. 3 gerecht werden.“ Sie soll sicherstellen, „dass das weitergehende Grundrecht auf Koalitionsfreiheit seinen eigenen Schutzzweck behält und nicht über eine Beschränkung durch das Recht auf Versammlungsfreiheit teilweise leer läuft.“

So verständlich diese Anliegen ist, klingt die vom DGB vorgeschlagene Regelung doch etwas nach dem berühmten Sankt-Florians-Prinzip. In der Begründung für die Arbeitskampfklausel vom 27.1.2014 liefert der DGB darüber hinaus ein schönes Beispiel dafür, wie neue Regelungen nur neue Grenzen schaffen können: Es wird unterschieden zwischen Versammlungen, die „unmittelbaren Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - keine Anmeldung erforderlich -“ und Versammlungen, die nur „mittelbar über eine Solidarisierung der Öffentlichkeit Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - Anmeldung „sinnvoll“. Man darf gespannt sein, wie diese zwei „Versammlungsarten“ in der polizeilichen und juristischen Wirklichkeit voneinander abgegrenzt werden oder eben auch nicht.

Der DGB-Vorschlag greift aber insgesamt zu kurz. Vielmehr wäre es angebracht, wenn die Gewerkschaften auch die gesellschaftliche Dimension der Auseinandersetzung um die Versammlungsfreiheit in den Mittelpunkt rücken würden und sich wesentlich offensiver in diese Auseinandersetzung einmischten. Die Initiative gegen das bayerische Versammlungsrecht von verdi Bayern sei hier beispielhaft genannt.

So sind ja auch die Gewerkschaften nicht nur beim Arbeitskampf von den Restriktionen des Versammlungsgesetzes betroffen, man denke nur daran, dass in Heilbronn und Ulm Kolleginnen und Kollegen durch Polizeikessel im Zusammenhang mit antifaschistischen Demonstrationen an der Teilnahme an Maikundgebungen des DGB gehindert wurden. Im Vorfeld der DGB-Demonstration am 1.Mai 2014 in Stuttgart führte die Polizei sogenannte „Vorkontrollen“ durch, bei denen Leute über längere Zeiträume festgehalten und an der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gehindert wurden. Dasselbe passierte bei der gewerkschaftsnahen Blockupy-Demonstration am 17.Mai 2014 ebenfalls in Stuttgart, zu der u.a. der verdi-Bezirk Stuttgart aufgerufen hatte.

Inhaltlich geht es darum, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass das Streikrecht und die Versammlungsfreiheit diejenigen Grundrechte sind, die die Möglichkeit eröffnen, tatsächlichen, spürbaren Druck auf Kapital und Politik auszuüben.

Die Kraft der kämpfenden Arbeiterklasse besteht in ihrer Fähigkeit, den Lebensnerv der kapitalistischen Gesellschaft, die Profitproduktion zu treffen. Gesamtgesellschaftlich wird diese Stärke noch wirksamer, wenn sie sich auf die Straßen und Plätze der Städte ergießt und sich dort mit anderen sozialen-und Protestbewegungen vereinigt.

Folglich muss alles dafür getan werden, diese Rechte nicht nur zu verteidigen, sondern zu erweitern in Richtung eines umfassenden Streikrechts und eines fortschrittlichen Versammlungsgesetzes.

Dazu schreibt das Komitee für Grundrechte und Demokratie in Bezug auf die Versammlungsfreiheit: „Würde ein Artikel 8 - „Jede Person hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten“ - dieses Recht nicht vielleicht besser schützen können als jedes Versammlungsgesetz, das nur wieder neue Grenzen zu ziehen versucht ?“ ( Blockupy 2013 -“ Der Frankfurter Polizeikessel am 1.Juni 2013, S.69/70)

Diese Überlegung ist nicht von der Hand zu weisen. So wurde in Frankreich das Streikrecht ursprünglich ebenfalls unter Gesetzesvorbehalt gestellt („Näheres regelt ein Gesetz“). Dieses Gesetz wurde aber nie verabschiedet bzw. die Verabschiedung scheiterte am Widerstand der Arbeiterbewegung.

Dies weist auf einen grundsätzlichen Aspekt der Auseinandersetzung hin: Rechtsfragen sind immer auch Machtfragen. Es geht nicht in erster Linie um ausgeklügelte Gesetzesformulierungen, sondern um den Einsatz der Kraft der Gewerkschaftsbewegung und anderer sozialer- und Protestbewegungen für die Verteidigung und Erweiterung der Grundrechte.
Trotzdem sollen einige Eckpunkte der Ausgestaltung eines möglichen „zukünftigen“ Artikel 8 des Grundgesetzes genannt werden:

  • Das Recht, die Form und Ausgestaltung der Versammlung frei zu wählen.

  • Die Vorrangigkeit der Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Gesetzen wie den Vorschriften der Polizeigesetze, der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Gewerbefreiheit. Also keine Einschränkungen der Versammlungsfreiheit z.B. wegen der „Leichtigkeit des Autoverkehrs“ oder angeblicher Umsatzeinbußen des Einzelhandels.

  • Das Verbot aller Maßnahmen staatlicher Organe und Institutionen, die geeignet sind, die äußere und innere Versammlungsfreiheit zu gefährden, insbesondere Videoüberwachung, Polizeikessel, „enge Begleitung“ durch Polizeiketten.

Und last but not least die Kostenfreiheit aller Amtshandlungen im Rahmen der Wahrnehmung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit (Anmeldegebühren etc.) und die Aufhebung aller Bannmeilengesetze.

Nachtrag:

  • Die Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer am IG Bau-Streik 2007 in Schleswig Holstein wurden allesamt eingestellt.

  • Der Münchner verdi-Kollege ging in die nächste Instanz vor das Landgericht. Dieses setzte den Prozess aus bis zur Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz. In der Eilentscheidung wurde der Verstoß heruntergestuft zur Ordnungswidrigkeit. Dadurch war kein Straftatbestand mehr gegeben, das Verfahren wurde eingestellt.

  • Gegen die Strafbefehle haben alle betroffenen Ford-Kollegen/innen aus Genk Widerspruch eingelegt. Der erste Prozess fand am 11.Juni vor dem Amtsgericht Köln statt.

  • Norgren hat die Anlagen abtransportiert. Nach neun Wochen Streik wurde in der Urabstimmung der ausgehandelte Sozialtarifvertrag mit 88% Zustimmung angenommen. Das Werk wurde Ende 2013 geschlossen.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Solidarität mit dem Widerstand von Kobanê - Demo 11.10. in Düsseldorf

Kobanê wird niemals aufgeben!
Solidarität mit dem Widestand von Kobanê
Kommt zur bundesweiten Demonstration am 11. Oktober 2014 in Düsseldorf
Gemeinsam gegen den faschistischen Terror des Islamischen Staates (IS)!


Der Kanton Kobanê in Rojava, im Norden Syriens, wird seit mehr als drei Wochen von den Terrorbanden des Islamischen Staates (IS) an drei Seiten, und von türkischen Truppen im Norden, belagert. Gegen ein drohendes Massaker an der kurdischen Bevölkerung Kobanês kämpfen zur Stunde an den Grenzen der Stadt Selbstverteidigungseinheiten der YPG/YPJ in einem entschlossenen und mutigen Widerstand mit leichten Waffen gegen die Panzer und eine schwere Artillerie des IS. Fast stündlich werden neue Angriffswellen des IS zurückgeschlagen.

Die Gefahr eines Genozids ist offensichtlich und dürfte der Weltöffentlichkeit ausreichend bekannt sein. Die Enthauptungen von Journalisten und Helfern aus England und den USA ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Der Massenmord an Ezidinnen und Eziden, den der IS Mitte diesen Jahres im Nordirak in Åžengal begangen hat, spricht eine deutliche Sprache. Tausende Männer, Frauen und Kinder wurden ermordet, hunderte Frauen wurden auf Sklavinnenmärkten verkauft und Zehntausende befinden sich auf der Flucht.

Doch der IS ist keine plötzliche Erscheinung, er wurde und wird systematisch unterstützt von Saudi Arabien, Qatar und vor allem der Türkei. Täglich finden Waffenlieferungen durch die Türkei an den IS -“ gerade bei Kobanê -“ statt und es werden systematisch weitere Dschihadisten unter den Augen des türkischen Militärs über die Grenze geschleust. Gleichzeitig werden Kurdinnen und Kurden an der Grenze zu Kobanê mit Gasgranaten und scharfer Munition von türkischen „Sicherheitskräften“ beschossen, weil sie der Bevölkerung von Kobanê zu Hilfe eilen wollen.

Ziel der Türkei ist, das basisdemokratische Projekt der „Demokratischen Autonomie“ und somit die Kantone Rojavas mit Hilfe des IS zu vernichten. Dabei spielt sie ein doppeltes Spiel. Einerseits wird der IS gestärkt, andererseits dient der IS als Begründung für die Errichtung sogenannter Pufferzonen in Rojava, was de facto eine Aufteilung Rojavas zwischen dem IS und der Türkei bedeutet.

Damit macht sich die Türkei massiv mitschuldig an dem Völkermord des IS in Åžengal und den entsprechenden Versuchen in Rojava. Die Türkei ist bester Abnehmer deutscher Rüstungsgüter, ebenso wie Qatar. Wenn die Türkei nun Waffen an den IS liefert, so können dies auch deutsche Waffen sein, oder sie können durch deutsche Waffen ersetzt werden. In beiden Fällen steht die Bundesregierung in der Mitverantwortung.

Anstatt aber endlich politischen Druck auf die türkische Regierung auszuüben, beschließt sie erneut Waffenexporte in die Region an Staaten, die den IS lange Zeit unterstützten und das offenbar noch immer, zumindest indirekt, tun.

Wir sehen uns einer Konstellation vergleichbar mit dem spanischen Bürgerkrieg in den 1930er Jahren gegenüber. Die VerteidigerInnen der Republik -“ wie heute in Rojava -“ wurden aus geopolitischen Überlegungen von fast der ganzen Welt fallen gelassen und der Faschismus konnte so wesentlich leichter seine Fratze über Europa erheben. Wenn wir jetzt nicht konsequent und gemeinsam überall dem Faschismus des IS entgegentreten, dann wird die Welt zu spät in einem Alptraum aufwachen.

Die multiethnischen und multireligiösen Selbstverwaltungsstrukturen im Kanton Kobanê und Rojava müssen endlich anerkannt und auf allen Ebenen -“ auch mit effektiven Waffen -“ unterstützt werden, um ein Blutbad ungeheuren Ausmaßes noch verhindern zu können. Das dortige entwickelte Modell könnte beispielhaft für die Demokratisierung und die Frauengleichberechtigung im Mittleren Osten sein. Der menschenfeindliche IS dagegen ist eine Bedrohung für den Mittleren Osten und die gesamte Welt. Mit dem Widerstand gegen den IS aber -“ wie zurzeit in Kobanê -“ wird die Menschlichkeit verteidigt!

Weitere Informationen zur aktuellen Lage unter: http://civakaazad.com/ und http://isku.org

Wir rufen alle DemokratInnen, AntifaschistInnnen und HumanistInnen zur Teilnahme an der Demonstration auf!

Auftaktkundgebung am:
Datum: 11. Oktober 2014, um 10.00 Uhr
Ort: Düsseldorf, vor dem DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Straße, (Gegenüber dem Hbf)

Zu der Demonstration rufen auf:
PYD (Partei der Demokratischen Einheit), NAV-DEM (Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland), AABK (Alevitische Union Europa), DIDF (Föderation Demokratischer Arbeitervereine), ADHK (Konföderation für Demokratische Rechte in Europa), AKB (Union der Menschen aus Kocgiri in Europa), Armenian Concil of Europe, Asurisches Kulturzentrum, ATIK (Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa), AvEG-KON (Konföderation der unterdrückten Immigranten in Europa), CIK (Föderation der islamischen Gesellschaft Kurdistan), Civanen Azad (Kurdische Jugendorganisation), ESU (Assyrische Union in Europa), Europäische Initiative aus Maras, Europäische Initiative der Menschen aus Karaocan, Europäische Initiative der Menschen aus Kürecik, FEDA (Föderation der Demokratischen Alewiten e.V.), FKE (Föderation der Yezidischen Vereine e.V.), Gesellschaft für Dersim Wiederaufbau, IVK (Verein der Islamischen Union Kürdistan), KKP (Kommunistische Partei Kurdistans), MDDP (Demokratische Veränderungspartei Mesopotamien), Mesopotamisches Kulturzentrum, NOR ZARTONK (Armenische Gesellschaft), TJKE (Kurdische Frauenbewegung in Europa), Verein der Völkermordgegner Dersim, Yasayacak Dünya - Devrimci Proleter, YXK (Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V.)

Via: Civaka Azad
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