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Mal spinnenbeinig, mal mit Pavianarsch: Verteidiger der USA

Jauch hatte diesesmal wenig zu meinen. Er zehrte jedenfalls stark vom Interview, das Snowden ihnen gewährt hatte. Die Applaudierer standen klatschbereit. Und forderten auch dieses Mal - zu Recht - die Übernahme Snowdens ins deutsche Asyl. Ihnen standen zwei Verteidiger des Spionagewesens der USA gegenüber. Der alte Kornblum auf der einen Seite. Und ein BILD-Redakteur auf der anderen.

Die verblüffende Behauptung der beiden: Die Bundeskanzlerin sei nie abgehört worden. Diese Behauptung war überhaupt nur zu verstehen,wenn man Snowdens ganzes Interview zur Kenntnis nahm. Was nicht einfach war, weil das Interview der Diskussion erst nachfolgte. Nicht etwa der allgemeinen Kenntnisnahme vorausging. Snowden erklärte nämlich, dass nach amerikanischem Recht völliges Abhören nur dann stattfindet, wenn nicht nur die Strukturen sich ausdehnen, sondern auch wirklich zum Abhören gestartet wird. Also zwei Vorgänge. Wenn man der bloßen Diktion folgt. Dass selbstverständlich hier nur eine rein technische Unterscheidung vorliegt, war jedermann klar.

Kornblum und sein Kompagnon nahmen diese begriffliche Unterscheidung völlig ernst. Und beteuerten deshalb mit sturmhellen Mienen, nie sei der Inhalt von Merkels Gehörgang gelesen worden. Dass solche Trennung von juristischem Sprachgebrauch und wirklicher Handhabung jeder journalistischen Herangehensweise widerspricht, war allen klar. Außer den beiden Unschuldsbeteuerern.

Dass die ganze Silbenstecherei purer Blödsinn war, stellte sich ziemlich schnell heraus. Dann beruhte alles auf der einen pompösen Tatsache: Egal, wie ihr jammert - die USA wird euch weiter abhören und nach Herzenslust belügen. Wie es ihr passt.

Damit wurde jeder Vorwand verworfen. Und es herrschte die pure Willkür. Die reine Macht dessen, der tut, was er technisch tun kann.

Das ist wahr. Allerdings mit einem Nachteil. Wenn nämlich alles vermutet werden kann, ließe sich auch behaupten, die Ausspähung von Merkel hätte sich nur fabrizieren lassen, wenn unser BND Beihilfe geleistet hätte. Warum nicht? Wenn alle Dienste doch in einem Bett liegen - was unbestreitbar ist - warum dann nicht auch diese Dienstleistung gegenüber dem großen Bruder? Es erwiese sich dann, dass die Dienste keiner Kontrolle mehr unterliegen. Es gäbe nicht einmal als Anspruch mehr die Unterscheidung zwischen eigener selbstempfundener Wahrheit - und Lüge. Mit mehr oder weniger großem Liebäugeln mit einer Art von Wahrscheinlichkeit.



Das Interview in Englisch:

Späte Meldung übers Weiterspionieren: Rettung für Merkel!

Die Telefonnummer der Bundeskanzlerin (geschwärzt) auf einem Auszug aus einer geheimen NSA-Datei

Quelle: WikiPedia
Jetzt ist es raus, was bisher verschwiegen wurde. Und großes Palaver im deutschen Bundestag. Allen Parteien der großen Koalition ging es um das Eine: Dass wir Deutschen endlich wieder Vertrauen gewinnen in unsere Dienste. Und in die sicher zu erwartende weitere Zusammenarbeit mit den amerikanischen Spionierern. Damit lag ein Notfall vor. Mir persönlich und vielen anderen ist dieses Vertrauen völlig fremd. Auf keinen Fall verlorengegangen. Es hat einfach keine Wurzel gefunden.

Was aber war wirklich der Grund, warum die amerikanischen Dienste jetzt erst so schroff ihre Abneigung betonen, sich im Vergleich zu anderen Staaten zu irgendeiner Zurückhaltung zu bekennen. Vermutlich nichts andereres als die Schonung unserer Bundeskanzlerin. Wäre die Unerbittlichkeit der amerikanischen Dienste schon vor den Wahlen bekannt geworden, hätte Merkel - trotz schärfster Abneigung - sich doch nicht ganz so präsidial verhalten können. Sie hätte sich viel offener und lauter aussprechen müssen. Und schon hätte sie außenpolitisch eins draufgekriegt. Also war das Schweigen Obamas und der Seinigen eine Art Wohltat gewesen. Zugunsten unserer Kanzlerin. Sie selbst sah das wohl ebenso - und hielt sich in Diskussion völlig zurück.

In der Diskussion selbst äußerten auch die bravsten CDU-ler ein leises Mißbehagen. Um dann aber schnell aufs gute Einvernehmen mit den USA zurückzukommen. Der Vertrag könnte doch immer noch... Wie wenn Geheimdienste überhaupt zur Ehrlichkeit neigten. Auch wenn ein Vertrag geschlossen wurde. Oder gerade dann.

Die Beiträge der Oppositionsparteien unterschieden sich vor allem von der Kraftlosigkeit der Regierung. Sie gingen samt und sonders darauf ein, Gegendruckmittel zu setzen. Am einleuchtendsten dabei die Vorstellung Ströbeles, Snowden deutsches Asyl anzubieten. Das hätte zwei Vorteile. Einmal wäre es eine offene und klare Kampfansage an die amerikanische Regierung. Eine Art Kriegserklärung - ohne Waffengewalt. Zugleich böte eine solche Einladung die schönste Möglichkeit, über direkte Aussagen Snowdens endlich Klarheit zu bekommen im deutschen Bundestag über die wirklichen Pläne der amerikanischen Dienste. Ohne das Trara der deutschen Bundesgenossen, die zum hundertsten Mal die Entlarvung der Sauerlandgruppe als Hochleistung der amerikanischen Dienste feierten. Gut auch der Vorschlag des Abgeordneten Korte der LINKEN, Personen,die sich verdächtig gemacht hätten, als persona non grata einfach auszuweisen. Das würde freilich voraussetzen, wie auch andernorts schon, den strafrechtlichen Begriff der Staatsgefährdung entsprechend auszuweiten. Gefahr müsste dann definiert werden als Vorbereitung von Handlungen, die die Sicherheit des deutschen Staates gefährden könnten.

Immerhin eine gute Gelegenheit, in den neuen Bundestag hineinzuschauen. In den Kontrast zwischen bloßem Reden - und wirklichem Machen.

Warum wurde der Mordanschlag in Heilbronn 2007 nicht verhindert?

Für den 16. Januar ist im NSU-Prozess in München u.a. der Polizist Martin Arnold als Zeuge geladen. Er wurde bei dem Mordanschlag in Heilbronn am 25. April 2007 schwer verletzt, seine Kollegin Michèle Kieselwetter wurde getötet.

In der Anklageschrift werden die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für diesen Mordanschlag verantwortlich gemacht.

Laut Generalbundesanwaltschaft/GBA galt dieser Mordanschlag zwei "Repräsentanten des Staates". Es soll sich demnach um "Zufallsopfer" gehandelt haben.

Das Ziel dieses Mordanschlages soll gewesen sein, sich in Besitz der beiden Dienstwaffen zu bringen.

Als Beweis für die Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder werden die 2011 im Campingwagen gefundenen Waffen angeführt. Außerdem habe man dort eine blutverschmierte Jogginghose und die entwendeten Handschellen gefunden.

"Wenn ein Killerkommando von Thüringen nach Süddeutschland fährt, um in einer Kleinstadt dort eine Polizistin umzubringen und ihr die Dienstwaffe abzunehmen -“ dann muss man schon von der Bundesanwaltschaft sein, um es für einen Zufall zu halten, dass diese Polizistin ausgerechnet aus der gleichen Thüringer Ecke stammt wie das Killerkommando selbst ..." (S.147)

Ein solcher Erkenntnisstand, der sich mittlerweile auch in der Anklageschrift in München wiederfindet, ist selbst für einen Kriminalkommissar im Roman des Krimiautoren Ulrich Ritzel (-ºTrotzkis Narr-¹) eine Beleidigung.

Nichts ist wahrscheinlicher als diese Version.

Fangen wir vom Ende her an: Für den letzten Banküberfall in Eisenach 2011 hatten sich die uns bekannten NSU-Mitglieder einen Campingwagen gemietet. Glaubt im Ernst jemand daran, dass man die Waffen und die Handschellen von Polizisten aus der Wohnung in Zwickau holt, um sie in den angemieteten Campingwagen zu legen? Glaubt jemand in Ernst daran, dass man extra eine Jogginghose in den Campingwagen legt, um im Zweifelsfall nicht nur wegen eines Banküberfalls, sondern ganz sicher wegen eines Mordanschlages angeklagt zu werden?

Auch das angebliche Motiv dieses Mordanschlages ist mehr als dumm und haarsträubend: Die uns bekannten NSU-Mitglieder waren im Besitz von zahlreichen Kurz- und Langwaffen. Wenn man der offiziellen Version Glauben schenken darf, kamen auf die beiden Mitglieder jeweils mehr als fünf Waffen. Wenn es dem NSU an irgendetwas gefehlt hat, dann sicherlich nicht an Waffen, in deren Besitz sie kamen, ohne Polizeibeamte umzubringen.

Und wenn man der Version dennoch eine Sekunde glauben will: Müssen Neonazis Hunderte von Kilometer fahren, um Polizeibeamte in Heilbronn zu entwaffnen? Gibt es keine Polizisten in Thüringen?

Selbst nach offizieller Version handelte der NSU sehr professionell und überlegt. Man hat in allen Fällen das Opfer sehr genau ausgespäht, den Ort, die Umstände, den richtigen Zeitpunkt, einen möglichen Fluchtweg genausten erkundet.

Nichts, aber auch gar nichts spricht dafür, dass NSU-Mitglieder aus Zwickau anreisen, um Polizeibeamte umzubringen, die zufällig auf den Theresienwiese eine Pause machen -“ an einem Ort, der bestens einsehbar ist, an dem es viele Zeugen geben könnte und vor allem viele Variable, die man nicht vorher einkalkulieren kann.

Was tatsächlich dort passiert ist, weiß man bis heute nicht. Sicher ist jedoch, dass für die offizielle Version wenig, bis gar nichts spricht, für einen anderen Ablauf sehr viel:

Die beiden Polizisten hatten am 25.4.2007 nicht zufällig Pause gemacht, sondern waren zu einem Treffen verabredet. Die Täter bzw. Beteiligten hatten zuvor Kontakt mit den Polizeibeamten. Dies zu verifizieren, wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen. Genau dies wurde vorsätzlich unterlassen. Das Handy von Michele Kiesewetter wurde nicht sichergestellt, die Verbindungsdaten (der letzten Anrufer, der letzten Telefonate) nicht dokumentiert und ausgewertet. Ebenso unterblieb die Auswertung ihres E-Mail-Verkehrs.

Der Tatort stand also fest und konnte den Umständen entsprechend abgesichert werden. Zeugen sprechen von mindestens sechs Personen, die sich in Tatortnähe aufgehalten haben:

"Eine Frau berichtete der Polizei von einem Mann mit blutbeschmiertem Arm, der über die Kreuzung lief, ein weiterer Zeuge gab an, drei Verdächtige unterhalb der Theresienwiese gesehen zu haben, zwei Männer und eine Frau mit weißem Kopftuch. Er habe deutlich gesehen, dass einer der Männer Blut an den Händen hatte und sich die Hände im Neckar wusch.

Ein anderer Mann hat ein Auto warten sehen, auf das eine Person zurannte und hineinhechtete, ebenfalls mit blutbeschmiertem Arm. Das Landeskriminalamt stellte 2009 die Hypothese auf, an der Tat seien womöglich bis zu sechs Personen beteiligt gewesen. Es wurden auch zahlreiche Phantombilder erstellt, doch nie wurde mit einem von ihnen gefahndet. Die Ermittler hielten die Angaben für unglaubwürdig."
(welt.de vom 4.1.2014)

Wenn dort ein gezielter Mord geplant war, dann verlangt das ein planvolles und aufwendiges Vorgehen. Man muss den Weg dorthin sichern, man muss sichergehen, dass das Treffen unbeobachtet ist. Man muss vor allem dafür sorgen, dass man schnell vom Tatort wegkommt. Das muss hochprofessionell geschehen, wenn man in diesem Fall davon ausgehen darf, dass keine Pannen eine sofortige Fahndung nach den Tätern verunmöglichen würde.

Tatsächlich gibt es Zeugen, die sowohl ein Fahrzeug gesehen haben, als auch einen Mann, der mit blutverschmierten Händen in das Auto stieg. Auch der Fahrer dieses Fluchtfahrzeuges ist beschrieben worden: Er rief mehrmals dawei, dawei, was auf russisch bedeutet: schnell, schnell...

Dass sich am und rund um den Tatort auch V-Leute und V-Mann-Führer aufhielten, ist ebenfalls belegt. Das spricht dafür, dass dieses Treffen sehr wohl bekannt war und möglicherweise auch von Staatsschutzseite abgesichert wurde.

Was bei diesem Treffen geplant war, was möglicherweise schief lief, wissen die Ermittlungsbehörden am bestens. Wären deutsche Behörden, V-Leute nicht in dieses tödliche Ereignis involviert, könnte man von einem ganz sicher ausgehen: Man hätte jede, auch die kleinste Chance genutzt, um die Täter zu finden.

Genau dies ist nicht passiert. Man hatte kein Interesse daran, die Mörder zu finden. Zu den wichtigsten Fahndungsmitteln zählen Zeugenaussagen und Phantombilder, die mit ihrer Hilfe angefertigt werden.

Von diesen gibt es zahlreiche -“ auch welche, die mithilfe des schwer verletzten Polizisten Martin Arnold angefertigt wurden.

Was in jeden anderen Fall ein Glücksfall ist, wurde in diesem Fall mit Vorsatz unterlassen: die Staatsanwaltschaft gab die irrsinnige Anweisung, mit diesen Phantombildern nicht zu fahnden.

Für diese absichtliche Verhinderung der Aufklärung gibt es eine vernünftige Antwort: Die Fahndung mithilfe dieser Phantombilder würde zu Tätern führen, die bis heute gedeckt werden sollen.

Auf den Phantombildern sind 14 Personen zu erkennen: Kein einziges Phantombild ähnelt auch nur im Ansatz Uwe Böhnhardt bzw.Uwe Mundlos.

Warum fahnden die Behörden nicht heute mithilfe dieser Phantombilder? Warum ließen Freunde von Martin Arnold durchblicken, dass ihr Kollege Angst vor noch lebenden Täter habe?

Martin Arnold hat allen Grund, diese Angst zu äußern. Denn die Phantombilder weisen auf einige Neonazis, die der Polizei und dem Verfassungsschutz sehr wohl bekannt sind. Auch eine weitere Annahme ist alles andere gewagt: Würde es sich nur um Neonazis handeln, würde man sie im Fall eines Polizistenmordes -“ bei aller Sympathie für neonazistische Ideologien -“ opfern. Anders verhält es sich jedoch, wenn ihre Festnahme, ihre Anklage dazu führen würde, dass sie sich als V-Leute outen würden/könnten. Dann wäre es mit dem Korpsgeist, der auch in Baden-Württemberg sehr gepflegt wird, vorbei.

Dann stände die Frage im Raum: Warum wurde dieser Mordanschlag nicht verhindert?

Nun besteht ja die Hoffnung, dass im NSU-Prozess in München dieser Mordfall anders aufgeklärt wird, als in Baden-Württemberg. Zumindest die Nebenklage hat die Chance, diese dort präsentierten Ermittlungsergebnisse nicht wortlos hinzunehmen.

Dass Martin Arnold sich wieder an das halten wird, was auch in Baden-Württemberg bestens eingeübt ist, ist sehr wahrscheinlich: Er wird sich unter bester Anleitung und Aufsicht an nichts mehr erinnern können. -“ was ihm bei seiner weiteren Laufbahn nicht schaden sollte.

Vielleicht ergreifen in München einige Nebenkläger die Chance, die Frage nach noch lebenden Tätern bzw. Beteiligten zu stellen.

Ob die Ähnlichkeit der Phantombilder mit einigen Neonazis aus Baden-Württemberg ausreicht, ihre Beteiligung zu beweisen bzw. auszuschließen, könnte man z.B. in einem solchen Prozess klären.

Und ebenfalls keine Herkulesarbeit ist es, den Kreis von Neonazis einzugrenzen, die russisch sprechen. Davon kennen die Staatschutzbehörden in Baden-Württemberg einige.
Organisierte Ahnungslosigkeit

Im August 2003 traf sich der Referatsleiter für Rechtsextremismus Günther Stengel vom LfV Baden-Württemberg mit einem Informanten bzw. Hinweisgeber: Dieser gab an, dass es eine neonazistische Terrorgruppe namens -ºNSU-¹ gäbe. Auch einige ihm bekannte Mitglieder nannte er beim Namen: u.a. Uwe Mundlos, Alexander Neidlein, Daniel Peschek, André Kapke sowie Thomas Richter. Stengel verfasste am Ende dieses Gespräches einen umfangreichen Bericht. Als dieser auf dem Tisch des Präsidenten des LfV Baden-Württemberg landete, wurde Stengel einbestellt und angewiesen, diesen Bericht zu vernichten. Übrig bleiben sollte nur einen Vermerk über ein ergebnisloses Treffen mit dem Informanten -“ was nichts anderes ist, als eine rechtswidrige Anweisung, Beweismittel zu manipulieren.

Von diesem Hinweis aus dem Jahr 2003 erfuhr die Öffentlichkeit erst, als der damalige Referatsleiter Stengel im Untersuchungsausschuss am 13.12.2012 befragt wurde. Zum Ärger aller Vorgesetzten erinnerte er sich an diesen Vorgang.

Nachdem nicht mehr aus der Welt zu schaffen war, dass deutsche Behörden seit 2003 von der Existenz des -ºNSU-¹ wussten, also auch von der starken Einbindung neonazistischer Kader in Baden-Württemberg, setzte die Maschinerie der Verschleierung abermals in Gang: Man behauptete, der Informant sei unglaubwürdig, die Hinweise wären nicht tragfähig gewesen und das Erinnerungsvermögen des ehemaligen Referatsleiters Stengel sei eine Belastung .... "Er wurde observiert. Und zwar so, dass er es bemerken sollte. Er kennt das, er hat selber für das LfV jahrelang Observationen durchgeführt und geleitet. Sein Telefon wurde abgehört, sodass er es merken sollte. An seinem Auto klemmten an der Windschutzscheibe unter den Wischern Zettel mit Sätzen wie -ºReden ist Silber, Schweigen ist Gold-¹. Er geht davon aus, das waren seine Exkollegen ... Stengel bekam Beförderungsstopp und wurde ernstlich krank. Er schied aus dem Dienst aus, 55 Jahre alt." (Doppelspiel der Schlapphüte, Kontext Nr. 112/ 22.05.2013)

Unbestreitbar ist eines: Die Nennung einer neonazistischen Terrorgruppe namens -ºNSU-¹ war keine Erfindung des Informanten, sondern eine Tatsache. Auch die genannten Namen der ihm bekannten Mitglieder sind weder zufällig, noch willkürlich. Alle spielen nachweislich eine nicht unbedeutende Rolle im NSU-Netzwerk. Mehr noch: Bereits 2003 war bekannt, dass der NSU aus mehr als drei Mitgliedern bestand. Zu ihnen gehörten nicht nur Kader aus der Neonaziszene, sondern auch ein V-Mann: Thomas Richter. All diese Hinweise waren also weder vage noch wenig belastbar, sondern sehr belastend: für den Geheimdienst.

Thomas Richter war einflussreicher Neonaziaktivist aus Sachsen-Anhalt. Unter dem Decknamen -ºCorelli-¹ lieferte er von 1997 bis 2007 dem Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen, unter anderem aus einem deutschen Ableger des rassistischen Ku-Klux-Klans. (taz vom 9.10.2012). Thomas Richter (in Neonaziskreisen auch HJ Thommy gerufen), war auch Herausgeber des -ºNationalen Beobachter-¹ und Betreiber von mehreren neonazistischen Internetseiten. Nach dem Abtauchen der späteren NSU-Mitgliedern 1998 kamen diese für mehrere Wochen bei HJ Thommy unter. "Thomas R. engagierte sich (...) bei dem rechten Fanzine -ºDer Weiße Wolf-¹ in dessen Ausgabe Nummer 18 im Jahr 2002 ein interessantes Vorwort erschienen ist. Fettgedruckt, ohne nähere Erläuterung, heißt es da: -ºVielen Dank an den NSU-¹. Es ist die erste bekannte Erwähnung des NSU in der Öffentlichkeit, neun Jahre bevor die einzigartige Mordserie aufgedeckt wird." (Spiegel-online vom 18.9.2012)

Thomas Richter findet sich auch auf der Adress- und Telefonliste der späteren NSU-Mitglieder, die in der Garage in Jena 1998 gefunden wurde.

Selbstverständlich haben Bundesanwaltschaft und Ermittlungsbehörden noch weitere Hinweise auf mögliche Täter und Beteiligte am Mordanschlag in Heilbronn 2007.

Im Juni 2011 machte Florian Heilig umfangreiche Aussagen zur Neonaziszene in Heilbronn und zu dem Mordanschlag 2007. Dabei nannte er auch zahlreiche Namen. In dieser Zeit löste er sich aus der Neonaziszene und wurde aufgrund seiner Aussagen ins BIG Rex Aussteigerprogramm des LKA Stuttgart aufgenommen. Am 16.9.2013 sollte er seine Aussagen bestätigen und präzisieren. Dazu war er bereit, wohlwissend, dass er sich damit in Lebensgefahr begibt. Nach dem Willen der Ermittler brachte sich Florian Heilig aus Liebeskummer, vor allem rechtzeitig um. Er soll sich am 16.9.2013 um 9 Uhr morgens in seinem Auto selbst verbrannt haben: Acht Stunden später wäre der vereinbarte Termin gewesen.

Wenn man davon ausgehen darf, dass der komplette, also vollständige Aktenbestand noch vorhanden ist, dann wäre es ein leichtes, durch entsprechende Beweisanträge im Prozess in München zu überprüfen, ob die Angaben von Florian Heilig oder die Aussagen der Bundesanwaltschaft bodenlos unglaubwürdig sind -“ was auch die Frage beantworten helfen würde, warum Florian Heilig "aus Liebenskummer" sterben musste.

Wenn also der Bundesanwalt Diemer mit professionelle Ahnungslosigkeit erklärt, “keinerlei Hinweise auf weitere Täter- zu haben, dann liegt das nicht am Mangel von Hinweisen, sondern an der Gefahr dieser Hinweise -“ wenn man ihnen folgen würde.

Dass es Neonazismus und Rassismus in diesem Land gibt, ist nicht verwunderlich. Dass es aber ein Gericht, eine Bundesanwaltschaft und zahllose Sonderkommissionen gibt, die wider besseren Wissens Verbrechen decken, ist gänzlich unerträglich.

Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex, 2. Auflage, 180 Seiten
Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf?
ISBN 978-3-89771-548-6
Unrast Verlag

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