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Überwiegend positiver Ausgang des Rassismus Gerichtsverfahrens vom 19.12.

Der Beitrag vom metallertreff zum Verfahren wegen rassistischer Diskriminierung bei der DB Service GmbH, auf das wir hier und da schon mal hingeweisen hatten, schätzt dessen Ausgang ein:

"Wir hatten schon mehrfach über das Gerichtsverfahren berichtet, bei der ein türkischer Kollege in 2. Instanz sich gegen eine Verurteilung wegen Verleumdung wehrte. Anlass war eine schriftliche Beschwerde zweier Kollegen wegen rassistischer Äußerungen (Kanaken - Juden - euch müsste man erschießen oder aufhängen) bei ihrem Vorgesetzten gegen einen Kollegen. Die Kollegen wurden anschließend wegen Verleumdung verklagt.

Am Freitag 19.12. fand der 2. Termin in der 2. Instanz statt. Der Vorgesetzte der beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen wurde als Zeuge befragt.

Dabei ergab sich: nach der Beschwerde der beiden türkischen Kollegen luden der Vorgesetzte und der Personalreferent den deutschen Kollegen, dem die rassistischen Äußerungen vorgeworfen wurden, zum Gespräch.

Die Befragung durch den Richter und insbesondere den Anwalt des türkischen Kollegen brachte zutage, dass der deutsche Kollege in diesem Gespräch gegenüber dem Teamleiter durchaus eingeräumt hatte, dass es zu solchen Äußerungen gekommen sein könnte. Er glaubte nur, die Vorwürfe entkräften zu können, indem er sagte, diese sein nur im Spaß dahingesagt gewesen. Dieser Sichtweise hatte sich damals und auch jetzt sein Teamleiter angeschlossen. Der Chef meinte, um den Angeklagten unglaubhaft zu machen, es sei ausreichend zu sagen, dass dieser mit seinen Rassismus-Vorwürfen sich von Kritik des deutschen Kollegen wegen unzureichender Aufgabenerfüllung reinwaschen wollte.

Durch die bohrenden Fragen des Anwalts und dann auch des Richters wurde klargestellt, dass allein die vermutlichen Aussagen des deutschen Kollegen, egal in welcher Absicht sie geäußert wurden, den Vorwurf der türkischen Kollegen hinreichend untermauerten. Den Fragen des Richters, wie der Teamleiter unter diesen Umständen den Angeklagten als unglaubwürdig hinstellen konnten, konnte dieser letzten Endes nichts mehr entgegenhalten.

An diesem Punkt zog sich das Gericht zurück und schlug anschließend eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung vor, d.h. dass die Kosten des Verfahrens der Staat trägt. Damit sollten viele aufwendige Zeugenbefragungen mit absehbarem Ergebnis eingespart werden. Ein Freispruch wurde nicht zur Diskussion gestellt, wohl weil nicht jeder einzelne der Vorwürfe des Angeklagten gegenüber dem rassistischen Kollegen belegt war.

Damit ist nun in 2. Instanz das Recht einigermaßen wiederhergestellt worden.

Es bleibt jedoch ein bitterer Nachgeschmack!

Die beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen haben ihre Arbeit verloren, sind arbeitslos und verschuldet. Für den Kollegen, der das Verfahren nicht in die 2. Instanz fortsetzte, weil er die nervliche Belastung nicht aushielt, bleibt die unberechtigte Strafe bestehen.

Man fragt sich auch: Wenn der Anwalt des Angeklagten, Herr Can von der Kanzlei Bednarek & Can, nicht so gute Arbeit bei der Zeugenvernehmung geleistet hätte, wäre das Ergebnis dann dasselbe gewesen?

Und was für eine Unternehmenspolitik betreibt die Deutsche Bahn Service GmbH (Tochter eines Riesenkonzerns), dass ein Teamleiter gemeinsam mit dem Personalreferenten einfach entscheidet, dass der türkische Kollege, der sich über Beleidigungen beschwert, unglaubwürdig ist und dagegen der deutsche Kollege, der sagt: das ist mir mal rausgerutscht, war aber nicht so gemeint - als glaubwürdig gilt und ihm noch dazu offenbar nahegelegt wird, den türkischen Kollegen zu verklagen? Da der Personalreferent immer einbezogen war, kann sich die Firma nicht auf einen Fehler des Teamleiters herausreden.

Weiter fragt man sich, warum der Betriebsrat der Firma - es gibt einen - dies alles einschließlich der beiden Kündigungen geschehen ließ.

Positiv war in der 2. Instanz, dass der Angeklagte außer durch seinen klasse Anwalt durch ein solidarisches Publikum, mobilisiert durch den Verein DIDF und unseren Verteiler, im Prozess moralisch unterstützt wurde. Dafür dankten die Beteiligten herzlich.

Es ist wünschenswert, dass der Vorgang noch eine breitere Öffentlichkeit findet. Der Sender Radio Dreyeckland berichtete darüber, wodurch auch weitere Freie Radios die Info verbreiteten."

Siehe das RDL Interview: "Beschwerde über Rassismus am Arbeitsplatz führt zur Entlassung bei DB Sicherheit und Verurteilung wegen Verleumdung"

Lotta #54 erschienen

Die antifaschistische Fachzeitschrift LOTTA ist mit ihrer vierundfünfzigsten Ausgabe erschienen. Schwerpunktthema ist dieses Mal:

Feindbild Roma. Das Beispiel Duisburg

Außerdem in dieser Ausgabe:

  • Ein Rückblick auf fünf Jahre "Rheinwiesenkampagne"
  • Der "Unabhängigkeitsmarsch" in Warschau und seine Hintergründe
  • 100-Jahrfeier des "freideutschen Jugendtages" auf dem Hohen Meißner

Die LOTTA ist zum Einzelpreis von 3 Euro oder im Abo zu beziehen:

LOTTA
Am Förderturm 27
46049 Oberhausen

Zur Webseite.

Oder im nächsten Infoladen.

Beschwerde über Rassismus am Arbeitsplatz führt zur Entlassung bei DB Sicherheit und Verurteilung wegen Verleumdung

Solidaritätsflyer

Ich hatte hier schon mal zum Fall etwas gebloggt, nun gibt es ein Interview bei Radio Dreyeckland:

"Aydin und sein Arbeitskollege arbeiteten mehr als 16 Jahre bei der DB-Sicherheit. Immer wieder sahen sie sich von einem deutschen Kollegen rassistisch diskriminiert. Sie berichteten von Ausdrücken wie "Hey Ihr Kanaken", "man müsste Euch erschießen" und "ihr gehört vergast". Aufgrund dieser Vorkommnisse schrieben Aydin und sein Kollege im März 2012 einen Beschwerdebrief an ihren Chef. Etwas später dann die Überraschung. Sie erhielten Strafbefehle wegen vermeintlicher Verleumdung. In der ersten Instanz gab der Mitarbeiter, der vermeintlich Opfer der Verleumdung geworden war zu, dass er wenn er sich aufregte, gegenüber den beiden teilweise oben genannte Ausdrücke verwendete. Als dann auch noch ein Zeuge aussagte, dass der deutsche Mitarbeiter öfter den Hitlergruß verwendete, ging Aydin und sein Kollege von einem Freispruch aus. Doch weit gefehlt: Die beiden wurden wegen vermeintlicher Verleumdung zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Aydin legte Berufung gegen das Urteil ein. Der erste Prozesstag vor dem Stuttgarter Landgericht fand am 5. Dezember statt. Der 2. Prozesstag ist für den 19. Dezember angesetzt.

Wir sprachen mit Gertrud Moll, Betriebsrätin in der IG Metall über den Prozess und die Hintergründe..."

Doitsche Zustände...

Typische Blackface Darstellung im 19. Jahrhundert.

By: Strobridge & Co. Lith [Public domain], @ Wikimedia Commons

Via Afrikawissenschaft "Warum Blackface nicht lustig ist"
Carsten Heidböhmer lanciert gönnerhaft den doitschen Alltagsrassismus anhand der bescheuerten Saalwette von "Wetten das". Ach, man kann es auch übertreiben mit dem Rassismusgeschrei, genau! Na, dann melden sich doch tatsächlich schwarze Menschen selbst zu Wort mit einem offenen Brief und was macht Herr Heidböhmer? Er klemmt einen Nachsatz unter seinen Artikel. Man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen:

"Nachtrag, Dienstag 12.10 Uhr: Inzwischen hat sich die "Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD)" in einem offenen Brief bei der ZDF-"Wetten, dass ..?"-Redaktion über die Saalwette beschwert. Dieser offene Brief wird auch vielfach bei Twitter geteilt. Dementsprechend habe ich meine Formulierung an einer Stelle abgemildert und schreibe nun, das Thema werde "fast ausschließlich" von Weißen diskutiert."

Da möchte man sich fast schon bedanken für das überaus anschauliche Beispiel für alltäglichen Rassismus.

Kein Platz für Roma

"Im tschechischen Ústí nad Labem bezahlen Roma für heruntergekommene Wohnungen horrende Mieten. Neue Unterkünfte sind für sie schwer zu finden. Armut, Arbeitslosigkeit und rassistische Vorurteile bestimmen ihr Leben in der Tschechischen Republik."

Eine beeindruckende Reportage, via Sebastian Heidelberger.

Koalitionsvertrag: Wo bleibt Europa? Und wo die Flüchtlinge?

Europa macht die Grenzen dicht: Eurosur startet
Screenshot: Broschüre der EU Kommission
Dass SPD und Union bei Europa weitgehend einig sind, konnte man schon bei jeder Bundestagssitzung beobachten. Dazu hätte es keinen Vertrag gebraucht. Wie bisher gilt: Europa unterwerfen. Deutschland muss die absolute Vorhand behalten.

Soviel zu den großen Versprechungen, die die SPD-Spitze jetzt in zahllosen Veranstaltungen verkündet. Nur - was bedeutet das konkret?

Nachdem seit Montag EUROSUR in Kraft tritt, heißt das: Strikteste Abtrennung der Festung Europa vom Rest der Welt. Es ergibt sich ein System, das "Grenzüberschreitungen" für das schlimmste Vergehen ansieht.

Offenbar soll sich ein Netz entfalten, in welchem mit sämtlichen Medien Aufmerksamkeit erzeugt wird für Unregelmäßigkeiten aller Art. Zweck des Ganzen: Keineswegs in erster Linie Rettung Schiffbrüchiger. Vielmehr: Zurückweisung aller Aufsässigen. Zurück nach Möglichkeit in die Heimat, der sie zu entrinnen hofften. Dass mit dieser Maßnahme natürlich weiterhin Leute ertrinken, darf nicht verwundern. Denn - um den Argusaugen der Aufseher zu entgehen - müssen sich die brüchigen Schiffe mit Flüchtlingen immer weiter von den gewohnten Wegen bewegen. Und es wird weiterhin vor Lampedusa oder Malta das Unglück sich steigern.

Es war nicht völlig klar, ob unsere Bundesrepublik direkt oder eher indirekt am neuen Überwachungssystem beteiligt ist. Dass sie auf jeden Fall davon profitiert, ist selbstverständlich. Und wie bei uns die Aufnahmewilligkeit sich gestaltet, dazu nur ein kleines Beispiel: Vor mehreren Monaten hatte unser Vaterland sich genötigt gesehen, fünftausend Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen zu wollen. Nach den letzten Nachrichten beträgt die Summe der wirklich Aufgenommenen gerade 1300. Das sagt wohl alles.

Wie Benjamin - selbst ein Geflohener - sinngemäß meinte: "Dass alles so weitergeht, ist die wahre Katastrophe". Sollten die SPD-Mitglieder, angesichts dieser Perspektive, nicht doch dieser Möglichkeit absagen? Und angesichts der jetzt schon drohenden Folgen nicht doch ein kräftiges "NEIN" zu allen verführerischen Angeboten riskieren?

Faschistische Hetze gegen türkische Kollegen bei der Deutschen Bahn. Vorgesetzte und Justiz machen Opfer zu Tätern

Solidaritätsflyer
Solidarisiert Euch mit den Betroffenen

Kommt zum Berufsverfahren beim Landgericht

Donnerstag, den 5.12.2013

10.00 Uhr Landgericht, Urbanstr., 1. Stock, Saal 105

Wenn ein Bahnbeschäftigter türkische Kollegen jahrelang immer wieder mit Aussprüchen terrorisiert wie: "Hey, Ihr Kanaken, man müsste Euch erschießen"..."Ihr gehört vergast". Und wenn er ihnen mit dem Hitler-Gruß gegenübertritt, dann ist das ein klarer Fall von faschistischer Hetze.

Wenn Vorgesetzte bei der DB Service GmbH (Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn) solche Hetze decken und dann zusammen mit Polizei und Justiz den Spieß umdrehen und die Opfer wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilen, dann zeigt das, dass das was mit den NSU-Prozessen an die Oberfläche befördert wurde, nur die Spitze des rassistischen und neofaschistischen Eisbergs ist.

Die betroffenen Kollegen brauchen in dem Berufungsverfahren unsere Unterstützung. Sorgen wir für einen vollen Gerichtssaal. Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg muss weg. Der Neonazi gehört verurteilt und von der Bahn entlassen.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

DIDF Stuttgart (Föderation demokratischer Arbeitervereine)
Borsigstr. 5, 70469 Stuttgart -“ Feuerbach, dost-der@web.de

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