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Rede bei der 203. Montagsdemo gegen S21

Heute hatte ich die Gelegenheit, bei der 203. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 eine kurze Rede zu halten. Diese sei hier dokumentiert:

Liebe S21 GegnerInnen,
liebe FreundInnen der Versammlungsfreiheit,
heute haben erneut tausende Menschen gegen Stuttgart 21 demonstriert und damit klargemacht, dass sie sich nicht ihrer Grundrechte berauben lassen.

Ich vertrete das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit. Wir halten es für unerträglich, dass ganz offensichtlich gerade an den Wochenenden, an denen S21 GegnerInnen ihr Anliegen einer breiten Masse bekannt machen könnten, dies gerichtlich untersagt wurde.

Ich sage: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht wertgeschätzt.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung "ernannt" und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und die darf ja nicht "bedroht" werden. Es gibt im Gegensatz zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit jedoch kein Grundrecht auf störungsfreien Verkehr oder Einkauf!

Letztlich ließe sich mit dieser Begründung eigentlich jede Demonstration verbieten.

Könnte es sein, daß dieses Urteil des VGH politisch motiviert ist? Es mutet doch zumindest seltsam an, daß derselbe Gerichtshof vor drei Jahren ganz anders geurteilt hat. Da hieß es in seiner Entscheidung am 29. Oktober 2010: "Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen -ºStuttgart 21-¹, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden" überwiege das öffentliche Interesse, am Arnulf-Klett-Platz Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden. Außerdem hat dieser VGH regelmäßig Neonaziaufmärsche genehmigt, für die ganze Innenstädte komplett abgeriegelt und Tausende Polizisten eingesetzt werden wie kürzlich Göppingen. Alles, um die Versammlungsfreiheit von ein paar Dutzend Neonazis zu schützen. Wir halten das für einen wirklich besorgniserregenden Umgang mit Grundrechten.

Die Befangenheit des VGH macht nicht einmal vor den Grundrechenarten halt, ich zitiere wieder dessen Urteil: "Die von der Antragsgegnerin errechnete Zahl von insgesamt ca. 8300 Verkehrsteilnehmern überwiegt bei Weitem die Anzahl der Teilnehmer der Montagsdemonstration, die sich im Jahresverlauf 2013 auf durchschnittlich 1500 Personen und im Durchschnitt der letzten beiden Monate auf ca. 1200 Personen belaufen hat. Selbst bei Zugrundelegung der von der Veranstalterin angegebenen Zahlen von 2000 bis 3000 Teilnehmern änderte sich an diesem Zahlenverhältnis nichts wesentliches."

Im ersten Fall sind es pro Demonstrant ca. 7 Verkehrsteilnehmer, die behindert werden, im zweiten Fall sind es nur noch ca. 3 Verkehrsteilnehmer.

Wenn eine Halbierung des Zahlenverhältnisses "nichts wesentliches ändert", und man davon ausgehen kann, dass die Mitglieder des ersten Senats des VGH rechnen können, dann gibt es für diese Willkür nur eine Erklärung: Der VGH als dienstbarer Erfüllungsgehilfe der S21-Betreiber.

Ein Indiz dafür, dass der VGH genau weiß, wie er hier das Recht verbiegt, ist, dass er auf der anderen Seite nämlich kein Zahlenverhältnis festlegt, ab welchem man den Verkehr dann behindern darf. Die Absurdität der VGH Argumentation wäre zu offensichtlich.

Warnen wollen wir vor einer Orientierung auf die Wahlen, wie dies einige trotz der Erfahrungen der letzten Jahre wieder erwägen. Die 2008 geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes wurde letztlich auf Grund breiten Protestes auf Eis gelegt. Unter der Grün-Roten Regierung hat sich jedoch nicht alles zum positiven geändert. Das VGH Urteil wirft ein Licht darauf, wie das angekündigte “bürgerfreundliche- Versammlungsgesetz aussehen wird, wenn sich dagegen kein Protest regt. Wir sagen deshalb: Jede demokratische Bewegung muss sich auch die Verteidigung und Erweiterung der politischen Grundrechte zur Aufgabe machen.

Natürlich muss diesem Schandurteil auch juristisch entgegen getreten werden. Entscheidend ist aber, dass die Versammlungsfreiheit immer wieder auf der Straße verteidigt wird.

Wir fordern OB Kuhn auf, seinen Ordnungsbürgermeister anzuweisen, seine Verfügung gegen die Montagsdemos zurück zu nehmen und auf die Umsetzung des VGH-Urteils zu verzichten!

Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen, die in Zusammenhang mit dem Urteil des VGH eingeleitet wurden!

Angesichts der zu befürchtenden weitgehenden Auswirkungen des VGH-Urteils appellieren wir an alle demokratischen Kräfte auch zukünftig im Rahmen der Montagsdemo gegen S21 für die Versammlungsfreiheit auf die Straße zu gehen.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Siehe auch: "Recht aufs Demonstrieren erkämpfen", im Gespräch mit der Tageszeitung junge Welt
"Kritik an Verlegung der Montags-Demos", Beitrag von Christian Schwarz in den Stuttgarter Nachrichten zu unserer Pressemitteilung "Anschlag auf Versammlungsfreiheit!"

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Anschlag auf Versammlungsfreiheit!

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (...) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (...) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist -“ siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.

Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz:

Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu „schützen“.

Zum anderen hat derselbe Verwaltungsgerichtshof vor drei Jahren in gleicher Sache das gerade Gegenteil entschieden:

„Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz.“ (Entscheidung vom 29.10.2010, Az. 1 S 2493/10)

Dass die Argumentation von Ordnungsbürgermeister Schairer an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt auch die wundersame Verlängerung der Verkehrsstaus: Vom 30.11.2013 („Auf dem Cityring bildet sich regelmäßig ein bis zu einem Kilometer langer Stau“, Schairer im StZ- Interview) bis zum 10.12.2013 hat sich die Staulänge - zumindest im Schriftsatz der Stadt Stuttgart - dann verfünf- bzw. verachtfacht.

Der grüne OB schweigt zu alledem.

„Offensichtlich handelt Schairer im Einvernehmen mit dem grünen OB Kuhn. Da ist die Ankündigung eines „bürgerfreundlichen“ Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen,“ so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: „Angesichts dieser Entwicklung sehen wir uns erneut in unserer Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz bestätigt. Die Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Vorschriften und Gesetzen muss politisch und juristisch durchgekämpft werden. Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.“


Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2013 / versammlungsrecht.info

Aber die Terroristen!

Generalbundesanwalt Harald Range auf der Jahrespressekonferenz seiner Behörde: "Für den Lauschangriff auf Angela Merkel sieht der Generalbundesanwalt keinerlei Belege. Auch das massenhafte illegale Abschöpfen von Daten -“ wie Edward Snowden behauptet -“ habe es nicht gegeben." ("NSA-Spähaffäre? Gibt es nicht, sagt der Bundesanwalt", in der "Welt" vom 11.12.13).
Die beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann?
Wie auch immer:
"Ein in deutschen Medien veröffentlichtes angebliches NSA-Dokument genüge Range jedenfalls nicht, um damit einen Anfangsverdacht zu begründen." Komisch, wenn der Staat gegen Demonstranten vorgeht, reicht normalerweise der geringste Anlass.
Zum Beispiel Regenschirme.
Und weil wir es hier mit einem Springer Blatt zu tun haben sind, geht es nahtlos zu "ABER DIE TERRORISTEN!!!" über. Ganz großes Hallentennis! (fefe, 11.12.13)

Auf der anderen Seite findet eine Auf­klä­rung über den NSU und ins­be­son­de­re des­sen Ver­stri­ckung mit deut­schen Ge­heim­diens­ten und Be­hör­den von of­fi­zi­el­ler Seite nur schlep­pend statt. In den par­la­men­ta­ri­schen Un­ter­su­chungs­aus­schüs­sen wird ge­lo­gen und be­schö­nigt, es wur­den Akten ver­nich­tet, zu­rück­ge­hal­ten und ma­ni­pu­liert und struk­tu­rel­le Pro­ble­me als in­di­vi­du­el­les Ver­sa­gen von Ein­zel­per­so­nen dar­ge­stellt. Gar nicht komisch.
Liegt das wirklich nur an den "fehlenden Befugnissen"? (Range, ebenda)

Das Geschrei mit "den Terroristen" dient immer offensichtlicher nicht nur zur Ablenkung von ihren Taten sondern zur Legalisierung der Stärkung der Dienste und deren Zusammenarbeit mit Polizeien und anderen staatlichen Institutionen. Immerhin die Aufhebung einer "Konsequenz" aus dem Faschismus. An deren Aufhebung mit der Gründung neuer Geheimdienste und der Rekrutierung alter FaschistInnen für Geheimdienste, Bundeswehr, Bürokratie usw. unmittelbar nach dessen Ende begonnen wurde.

Dokumentarfilm "Verlust der Unschuld - das Massaker in der McGurk's Bar"

Der Dokumentarfilm "Verlust der Unschuld - das Massaker in der McGurk's Bar" (Originalsprache: englisch) hat seit kurzem deutsche Untertitel. Er steht im Internet zur Verfügung. Ein "Danke schön" an alle, die mitgeholfen haben, dieses Projekt zu verwirklichen.

Eine Wandmalerei an der Ecke von Great Georges Street in Belfast ist das einzige, was von McGurk-™s Bar noch übrig ist Die Familien der Opfer hatten sie im Rahmen ihrer Kampagne zum 40. Jahrestag des Massakers angebracht.

Fünfzehn Besucher des Pubs wurden am frühen Abend des 4. Dezember 1971, einem Samstag, durch eine Bombe pro-britischer Paramilitärs ermordet, 16 weitere erlitten zum Teil schwere Verletzungen, das Pub wurde völlig zerstört. Die britische Regierung und die nordirische Polizei RUC (Royal Ulster Constabulary) begannen sofort nach dem Attentat eine Kampagne, mit der sie das Attentat als "IRA-Eigentor" darstellten und die Opfer zu Terroristen oder zumindest zu Symphatisanten erklärten. Zeugen wurden ignoriert, die Selbstbezichtigung eines der Täter stieß auf taube Ohren, Unterlagen verschwanden.

Die Hinterbliebenen kämpfen immer noch um Aufklärung. Im Dokumentarfilm "Verlust der Unschuld - das Massaker in der McGurk's Bar" haben sie die Fakten zusammengetragen, die sie gegen den Widerstand staatlicher Stellen recherchiert haben. Der Dokumentarfilm steht im Internet auf Youtube zur Verfügung und kann dort oder über unsere Webseite Info Nordirland angesehen werden:




Quelle

Koalitionsvertrag: Wo bleibt Europa? Und wo die Flüchtlinge?

Europa macht die Grenzen dicht: Eurosur startet
Screenshot: Broschüre der EU Kommission
Dass SPD und Union bei Europa weitgehend einig sind, konnte man schon bei jeder Bundestagssitzung beobachten. Dazu hätte es keinen Vertrag gebraucht. Wie bisher gilt: Europa unterwerfen. Deutschland muss die absolute Vorhand behalten.

Soviel zu den großen Versprechungen, die die SPD-Spitze jetzt in zahllosen Veranstaltungen verkündet. Nur - was bedeutet das konkret?

Nachdem seit Montag EUROSUR in Kraft tritt, heißt das: Strikteste Abtrennung der Festung Europa vom Rest der Welt. Es ergibt sich ein System, das "Grenzüberschreitungen" für das schlimmste Vergehen ansieht.

Offenbar soll sich ein Netz entfalten, in welchem mit sämtlichen Medien Aufmerksamkeit erzeugt wird für Unregelmäßigkeiten aller Art. Zweck des Ganzen: Keineswegs in erster Linie Rettung Schiffbrüchiger. Vielmehr: Zurückweisung aller Aufsässigen. Zurück nach Möglichkeit in die Heimat, der sie zu entrinnen hofften. Dass mit dieser Maßnahme natürlich weiterhin Leute ertrinken, darf nicht verwundern. Denn - um den Argusaugen der Aufseher zu entgehen - müssen sich die brüchigen Schiffe mit Flüchtlingen immer weiter von den gewohnten Wegen bewegen. Und es wird weiterhin vor Lampedusa oder Malta das Unglück sich steigern.

Es war nicht völlig klar, ob unsere Bundesrepublik direkt oder eher indirekt am neuen Überwachungssystem beteiligt ist. Dass sie auf jeden Fall davon profitiert, ist selbstverständlich. Und wie bei uns die Aufnahmewilligkeit sich gestaltet, dazu nur ein kleines Beispiel: Vor mehreren Monaten hatte unser Vaterland sich genötigt gesehen, fünftausend Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen zu wollen. Nach den letzten Nachrichten beträgt die Summe der wirklich Aufgenommenen gerade 1300. Das sagt wohl alles.

Wie Benjamin - selbst ein Geflohener - sinngemäß meinte: "Dass alles so weitergeht, ist die wahre Katastrophe". Sollten die SPD-Mitglieder, angesichts dieser Perspektive, nicht doch dieser Möglichkeit absagen? Und angesichts der jetzt schon drohenden Folgen nicht doch ein kräftiges "NEIN" zu allen verführerischen Angeboten riskieren?

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