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CDU: Abstimmungsfeind. Seit Adenauer

Es gab Alternativen. Wahlplakat der Ost-CDU aus dem Jahre 1946.

Gesehen im BAIZ.
Wenn eines der CDU sicher bleibt, dann dies: das Volk darf nix zu sagen haben. Alles andre scheint erlaubt in den Koalitionsverhandlungen. Mindestlohn sowieso. Rente mit 63, wenn man lang genug auf den Beinen war. Sogar doppelte Staatsbürgerschaft, wenn sie Kauder auch schwer fällt. Alles im Angebot. Die Kanzlerin wird es im Ernstfall schon richten. Wie das letzte Mal auch.

Aber in einem bleibt CDU hart: In der Ablehnung jeder Art von Volksabstimmung auf Bundesebene. Und eben darin hält sie am Erbe Adenauers fest. Weder wurde unsere Verfassung je volksabgestimmt, noch die Verschärfung der Sicherheitsgesetze, noch die Ostannektion. Immer das eine schaurige Argument dagegen: Wir sind eine repräsentative Demokratie.

Im Klartext: das Volk hat alle vier Jahre seine Chance. Damit soll es sich gefälligst zufriedengeben.

Warum hier die Grenze? Aus Angst. So dass auch in Fällen der absoluten Sicherheit im Ausgang - Beispiel Ost - Vereinleibung - strikt darauf gedrungen wurde, nur ja keinen Volksentscheid durchzuführen. Warum? Um kein Muster zu bieten für Nachfolger. Wer in diesem Punkt mitentscheiden will, kann dann in beliebig viel anderen Fällen frech aufstehen und ebenfalls Teilnahme fordern.

Allein das Argument der frühen Jahre - es würden alle die Todesstrafe fordern - in all seiner Verlogenheit zeigt, worum die Angst wirklich aufkommt. Sie beginnt sich zu regen, sobald große Volksbewegungen sich dem widersetzen, was die Parteioberen für zulässig halten. Alles für das Volk. Nichts durch das Volk. Die schöne alte Devise beherrschte nicht nur mindestens dreißig Jahre die reale Politik. Sie bestimmte auch den sogenannten Gemeinschaftskundeuntericht in Unter - und Oberstufe.

Gewiss birgt der Volksentscheid eine Gefahr. Wenn Hitler nach dem Anschluss von Österreich und Tschechoslowakei einen solchen veranstaltet hätte, neunzig Prozent wären ihm sicher gewesen. Nur - was bedeutet das? Es heißt, dass schon vorher - weit vorher- die "Demokraten" nicht mutig genug waren, sich aktiv einzusetzen. Wirklich unters Volk zu gehen. Volksentscheid für alle - das heißt immer neue Gefahr. Aber auch immer neues Wagnis - und mögliches Gelingen.

Jedenfalls - solange die CDU dem Volksentscheid für alle nicht zustimmt - solange bleibt sie in der Knechtschaft Adenauers. Und ist entsprechend wenig geeignet, sich demokratischen Koalitionen anzuschließen.

Dass dies alles - in etwas geringerem Maße - auch für die SPD gilt, muss den Kennern dieser Partei der Anpassung nicht eigens erklärt werden.

Kurzinfo zur EU-Saatgutgesetzgebung

Zur Reform der EU-Saatgutgesetzgebung hatte die EU-Kommission am 6. Mai 2013 ihren Gesetzesvorschlag veröffentlicht. Unter http://kurzlink.de/saatgut-in-gefahr-sv kann noch bis zum 26. November die Petition „Saatgutvielfalt in Gefahr“, die sich gegen die Verschärfung der Saatgutgesetzgebung richtet, in der schwedisch/deutschen Fassung unterzeichnet werden. Unser Kommentar: Eine Nische macht noch keinen Sommer. Am 26. November diskutiert der Agrarausschuss des EU-Parlamentes wieder über das Thema.

Was geschah seit dem 6. Mai?

Das EU-Parlament hat die Bearbeitung seinem Agrarausschuss übertragen. Vorsitz: Paolo de CASTRO (Italien, S&D), wichtigstes Ausschussmitglied: Albert DESS (CSU), „Koordinator“ der EVP-Fraktion. Zum Berichterstatter wurde Sergio SILVESTRIS (EVP, Italien) gemacht.

Am 30.9. beriet der Ausschuss erstmals über den Vorschlag. Viel Kritik wurde laut, besonders auch von deutschen und österreichischen Abgeordneten.

Am 28.10. legte SIVESTRIS seinen Entwurf für den Bericht vor, die Grundlage für die Stellungnahme des Ausschusses und schließlich des gesamten Parlamentes. Jedoch: Keine der Forderungen PRO bäuerliches Saatgut und Vielfaltsorten wurde aufgenommen, im Gegenteil: er verschlechtert den Gesetzesvorschlag weiter.

Am 8.11. hat sich der deutsche Bundesrat mit der EU-Saatgutrechtsreform befasst und einen Beschluss mit vielen guten Forderungen gefasst. Leider nur als Appell an die Bundesregierung.

Die Kampagne für Saatgut-Souveränität und der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt haben Ende April eine Petition „Saatgutvielfalt in Gefahr - gegen eine EU-Saatgutverordnung zum Nutzen der Saatgut-Industrie“ gestartet, kurz bevor die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag präsentierte. Durch den damaligen öffentlichen Wirbel sah sich die Kommission gezwungen, quasi noch in letzter Minute einige Zugeständnisse zu machen, die jedoch bei weitem nicht ausreichen und zudem derzeit zurückgenommen zu werden drohen.

Die deutschsprachige Petition auf der Plattform „openPetition“ hatte eine maximale Laufzeit von 6 Monaten, sie hat mit 95.000 UnterzeichnerInnen geschlossen. Die Unterzeichnung der schwedisch/deutschen Fassung ist noch möglich!

Quelle: saatgutkampagne.org

Weitergabe unter CC BY-NC-SA 2.5

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