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RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 1

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Quelle: WikiPedia
Im Katalog zur Ausstellung „RAF –“ Terror im Südwesten“ steht im Vorwort von Dr. Thomas Schnabel, Leiter des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, folgender, erstaunlicher Satz: „Es war nicht selbstverständlich, dass es der Bundesrepublik gelang –“ bei allen Schwierigkeiten und Pannen im Einzelnen –“ sich rechtsstaatlich und erfolgreich mit dem Terror der RAF auseinanderzusetzen.“

Von einer dieser „Pannen“ war auch ein Landeskind betroffen: Fritz Teufel, aufgewachsen in Ludwigsburg.

Vor dem Kammergericht Berlin wird gegen die Mitglieder der Bewegung 2.Juni –“ unter ihnen Fritz Teufel –“ wegen der Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz im Februar 1975 und der Ermordung des Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenckmann im November 1974 verhandelt. Die Angeklagten sitzen in geschlossenen Panzerglas-Kästen. Im Oktober 1980 fordern die Bundesanwälte in ihren Plädoyers Freiheitsstrafen von lebenslänglich bis 15 Jahren Gefängnis, da die Fülle von Beweismitteln zweifelsfrei die Teilnahme der Angeklagten an den ihnen zur Last gelegten Verbrechen belege. Am 178. Verhandlungstag meldet sich Fritz Teufel zu Wort: „Ich habe mir überlegt, was der Vorsitzende sagen wird, wenn ich sage: „Ich habe ein Alibi“. Womöglich wird er sagen, Ihre Witze waren auch schon mal besser.“ Tatsächlich nennt Teufel Zeugen, die bestätigen können, dass er im fraglichen Zeitraum gar nicht in Berlin, sondern von April 1974 bis Mai 1975 unter dem Namen Jörg Rasche in einem Essener Presswerk als Maschinenarbeiter im Dreischichtbetrieb beschäftigt war und im Essener Stadtteil Frintrop eine Wohnung gemietet hatte.

Fritz Teufel wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind.

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